sparfux Januar 25, 2008 kann man im anderen Fall auch argumentieren: privater luxus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Januar 25, 2008 kann man im anderen Fall auch argumentieren: privater luxus muss ich mich wirklich wiederholen und nochmals drauf hinweisen, daß es tatsächlich situationen gibt, in denen ein umzug weder opportun noch zielführend ist? es erscheint extrem sinnvoll, dem einen arbeitsplatz näher zu ziehen, wenn damit der andere arbeitsplatz und unter umständen ein paar schul-/ausbildungsplatz-wege im gleichen maß länger werden. super idee, wirklich. mach dir endlich bewußt, daß dieses land nicht nur aus kinderlosen singles ohne gebundenes soziales umfeld besteht, sondern trotz zurückgehender geburtenraten nach wie vor überwiegend aus familien besteht, die wiederum zum weitaus größten teil doppelverdienerhaushalte sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 25, 2008 Ist mir schon klar. Trotzdem ist diese Entscheidung/Optimierung privat veranlasst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Januar 25, 2008 wie denn auch sonst? läßt du dir von deinem chef vorschreiben, wo du hinzuziehen hast? als wehrpflichtiger im grundwehrdienst magste dich einkasernieren lassen, jedoch sollten diese aus dem dunklen mittelalter stammenden sitten, daß der burgherr dem fronvolk den wohnort vorschreibt, doch wohl vorbei sein. wenn ichs recht in erinnerung habe, wurschtelst du beruflich im finanzamt-umfeld herum, und unter diesem aspekt sollte man deine äußerungen zu steuerlichen themen stets betrachten. das ist einfach dein job. dessen ungeachtet wäre ich an deiner stelle jedoch extrem vorsichtig mit solchen äußerungen wie der gerade von dir veröffentlichten, denn das geht schon sehr in richtung "der staat sollte jedem bürger vorschreiben, wie und wo er zu leben und zu arbeiten hat". und dieses zeitalter willst du nicht ernsthaft zurückhaben, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 25, 2008 · bearbeitet Januar 25, 2008 von sparfux wie denn auch sonst? läßt du dir von deinem chef vorschreiben, wo du hinzuziehen hast? Das ist doch Quatsch. Es wird doch nichts vorgeschrieben. Es wird nur nur nichts einseitig gefördert. Das jemand bis 20km nichts bekommt und der der länger fährt bekommt was, das ist doch eine schreiende Ungerechtigkeit, mit oder ohne Familie! wenn ichs recht in erinnerung habe, wurschtelst du beruflich im finanzamt-umfeld herum Ich wurschtel nicht, ich schufte hart fürs Bruttosozialprodukt, allerdings überhaupt nicht im Finanzamtumfeld. Was gaaanz anderes. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Januar 25, 2008 Ich wurschtel nicht, ich schufte hart fürs Bruttosozialprodukt, allerdings überhaupt nicht beim Finanzamtumfeld. Was gaaanz anderes. das wollte ich auch nicht in zweifel ziehen da du hier bisher als steuerlich im regelfall ganz gut informiert auffällig gewesen bist, lag der schluss nahe, daß deine berufliche profession in diesem umfeld anzusiedeln ist. Das jemand bis 20km nichts bekommt und der der länger fährt bekommt was, das ist doch eine schreiende Ungerechtigkeit, mit oder ohne Familie! siehste, da nähern sich unsere positionen dann ja doch wieder einander an - die umwidmung der pendlerpauschale auf einen anspruch nur für größere strecken ist ein krasser widerspruch zum grundgesetz und somit doch eindeutig verfassungswidrig (sofern man unser grundgesetz als "verfassung" bezeichnen möchte). übrigens, nur als zusätzlicher denkanstoß: es soll arbeitgeber geben, die einen zuzug an den ort der firma würdigen, indem sie die kosten für den ÖPNV übernehmen - dies wiederum ist ein vorteil, den die pendler dann nicht in anspruch nehmen können. auch eine ungleichbehandlung, in gewisser weise, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 25, 2008 · bearbeitet Januar 25, 2008 von sparfux da du hier bisher als steuerlich im regelfall ganz gut informiert auffällig gewesen bist Danke! Ich zahle einiges an Steuer und bin so dem Hobby der Deutschen verfallen: Steuern sparen die umwidmung der pendlerpauschale auf einen anspruch nur für größere strecken ist ein krasser widerspruch zum grundgesetz und somit doch eindeutig verfassungswidrig (sofern man unser grundgesetz als "verfassung" bezeichnen möchte). Ich bin nicht gegen das Absetzen des Arbeitsweges. Nur die Regelung jetzt ist wirklich nicht fair. es soll arbeitgeber geben, die einen zuzug an den ort der firma würdigen, indem sie die kosten für den ÖPNV übernehmen - dies wiederum ist ein vorteil, den die pendler dann nicht in anspruch nehmen können. Und ein berufsbedingter Umzug kann, wenn es vom Fahrzeitgewinn über einer gewissen Schwelle liegt, von der Steuer abgesetzt werden. Insoweit also ganz fair. Hey BarGain, da sind wir uns doch mal wieder einig oder Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Januar 26, 2008 Wenn ich aber wegen meiner Arbeit eine höhere Miete in Kauf nehme, ist das nicht arbeitsbedingt? Ausserdem ist es auch nöch ökologischer als jeden Tag 150km pendeln. Warum soll das bestraft werden? Ich bin dafür, dass Städter die in der Stadt arbeiten die höheren Mieten absetzen können :- Kannst es ja versuchen. Musst aber womöglich auch bis vors BVerfG. Auf jeden Fall ist dein Denkansatz interessant. Die Frage ist nur, welchen Betrag der höheren Miete du absetzen willst. Es gibt schlicht keine oder nur sehr beschränkte Vergleichsmöglichkeiten. Man kann m.E. durchaus argumentieren, dass wenn jemand aus privaten Gründen die Entscheidung trifft, nicht näher an die Arbeit zu ziehen, das dessen Privatangelegenheit ist und nicht abgesetzt werden kann. Das widerspricht der Freiheit der Person, der Wreiheit der Wahl des Wohnortes, dem grundgesetzlichen Schutz der Familie und womöglich noch anderen Grundrechten. Entweder ich kann Fahrtkosten absetzen oder nicht. Aber nicht: wenn, dann nur die, die "unvermeidlich" sind. Wer will das beurteilen? Da fällt mir gerade auf: Nach meiner Argumentation müssten gerade die Strecken bis sagen wir 20km absetzbar sein und darüber nicht: unvermeidliche Restarbeitswege können steuerlich geltend gemacht werden und vermeidbare lange Arbeitswege nicht mehr. OK, wir können die Grenze auch bei 50km ziehen. ... das fände ich gerecht! Das da noch kein Politiker draufgekommen ist ... Ist auch interessant, aber das macht deswegen keiner, weil der Haushalt die jetzige Regelung eben noch stärker entlastet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 26, 2008 Vorab mal der Vorlagebeschluss des BFH an das BVerfG http://www.sis-tagesaktuell.de/080123/rses/6R1707.htm Es gilt in Deutschland die Niederlassungsfreiheit. Jeder kann sich ansiedeln wo er will sofern nicht ein anderer Schutzbereich eines anderen Grundgesetzartikels verletzt wird. Daraus folgt, dass aus diesem Grund nichts abziehbar ist zumal die örtliche Niederlassung privat ist PUNKT In dem jetzigen Verfahren wird argumentiert, dass beide Ehegatten x km in zwei verschiedene Richtungen fahren und somit ein optimaler Niederlassungspunkt gefunden wurde. Es ist somit nicht möglich die Wohnung am Werkstor zu nehmen zumal beide Ehegatten an verschiedenen Orten arbeiten. Insofern würde mich nicht wundern, wenn die Regelung für Ehegatten gelockert wird und der Rest so bestehen bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghostkeeper Januar 26, 2008 @sparfuchs Die Idee, aaaufs Land zu ziehen und Miete zu sparen ist Dir noch nicht gekommen ???? Die erhöhten Fahrtkosten kannst Du dann ja absetzen. In dem Zusammenhang, wie hoch sind übrigens die pauschalen Steuerfreibeträge unserer Volkszertreter ? cu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Januar 26, 2008 Daraus folgt, dass aus diesem Grund nichts abziehbar ist zumal die örtliche Niederlassung privat ist PUNKT In dem jetzigen Verfahren wird argumentiert, dass beide Ehegatten x km in zwei verschiedene Richtungen fahren und somit ein optimaler Niederlassungspunkt gefunden wurde. Es ist somit nicht möglich die Wohnung am Werkstor zu nehmen zumal beide Ehegatten an verschiedenen Orten arbeiten. Insofern würde mich nicht wundern, wenn die Regelung für Ehegatten gelockert wird und der Rest so bestehen bleibt. Die Grundaussage des Vorlagenbschlusses haste aber offenbar überleses: "Werbungskosten sind Kosten, die zur Erzielung und zum Erhalt von Einnahmen dienen." Umd diese von privaten Kosten abzugrenzen sein ein Negativbeispiel heranzuziehen: Wenn der Arbeitnehmer keine Arbeit hätte, dann hätte er auch keine Fahrtkosten zum Werkstor. Er hat diese nur, weil der dort einen Job hat. Also Werbungskosten. So die Hauptargumentation des BFH. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Januar 27, 2008 das widerspricht svens szenario jedoch nicht. daß die aktuelle "neu"regelung insbesondere bei doppelverdienerpaaren mit arbeitsplätzen in verschiedenen orten murks sein kann, die sich für einen quasi "in der mitte" liegenden wohnort entschieden haben, ist ja unstrittig hier. das von einigen teilnehmern angebrachte argument (das ich, wenngleich selbst betroffen, mittragen würde) "singles können ja problemlos näher an den arbeitsplatz umziehen" ist ebenfalls nachvollziehbar, zumal man die umzugskosten im (steuer)jahr des umzugs ja ebenfalls absetzen kann. denkbar wäre also in der tat, daß die fahrtkosten nur für ehepaare ab dem 1. kilometer wieder absetzbar werden, und um die nächste verfassungsklage gleich zu vermeiden, diese umzugskostenregelung dahingehend aufgeweicht wird, daß die abzugsfähigkeit nicht mehr an eine mindestzeitersparnis für den täglichen arbeitsweg gebunden würde, um so den singles auch einen anreiz mehr zu geben, tatsächlich nomadenmäßig dem jeweiligen job hinterherzuziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Januar 27, 2008 denkbar wäre also in der tat, daß die fahrtkosten nur für ehepaare ab dem 1. kilometer wieder absetzbar werden, und um die nächste verfassungsklage gleich zu vermeiden, diese umzugskostenregelung dahingehend aufgeweicht wird, daß die abzugsfähigkeit nicht mehr an eine mindestzeitersparnis für den täglichen arbeitsweg gebunden würde, um so den singles auch einen anreiz mehr zu geben, tatsächlich nomadenmäßig dem jeweiligen job hinterherzuziehen. Und dann handelst du dir verfassungsrechtliche Bedenken auf einer anderen Ebene ein. Stichwort: Gleichhiet vor dem Gesetz. Warum soll ich alas Single in dieser Hinsicht steuerlich anders behandelt werden als ein verheirateter Familienvater? Und was ist, wenn sich die Familie trennt, bspw. Sie auszieht und ihn daheim im Häuschen lässt (er ist ab dann "Single"), kann er dann noch seine Kosten absetzen und warum? Nee, nee. Da halte ich die Argumentation des BFH schon für viel überzeugender. Streng am Wortlaut des Werbungskostenbegriffs halten und im Zweifel überlegen, was wäre, wenn der Job nicht wäre. Was hier unterstellt wird, ist,, dass es Leute gibt, die absichtlich längere Fahrtwege produzieren, um diese dann beim Finanzamt unterzubringen. Zumindest liest es sich so. Denen sei nochmals gesagt, dass diese Überlegung wirtschaftlich unsinnig ist, denn die Pauschelen und die daraus folgende Erstattung decken nichtmal halbwegs die tatsächlichen Kosten ab, vom Komfort solcher Strecken ganz zu schweigen, zumindest was Stress, zeitiges aufstehen, spätes Heimkommen und dergleichen anbelangt. Am besten steht ein Arbeitnehmer da, der gar keine Werbungskosten hat, (dessen Arbeitstelle bspw. fussläufig erreichbar ist), der bekommt den Pauschbetrag von knapp 1000 Euro und die daraus folgende Erstattung und hat ger keine Kosten. Von daher müsste verständlicherweise sowieso jeder Arbeitnehmer bestrebt sein, so wenig wie möglich tatsächliche Kosten zu verursachen. Das das aus bestimmten Gründen nicht immer möglich ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber dann sollte man m.E. nicht mit Forderungen nach Mobilität der Wohnung darauf reagieren, sondern den armen Leuten, die derart gefangen sind oder nicht rechnen können, die paar Euro ruhig gönnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Januar 27, 2008 · bearbeitet Januar 27, 2008 von BarGain Warum soll ich alas Single in dieser Hinsicht steuerlich anders behandelt werden als ein verheirateter Familienvater? hast du mal in den letzten zwei jahren eine lohnabrechnung in den fingern gehabt? schau mal nach dem beitrag zur pflegeversicherung eines singles und vergleiche dessen prozentualen anteil mit dem des von dir genannten verheirateten genverschleuderers. gut, das betrifft eine sozialversicherung, jedoch gehts auch steuerlich: ich nehme an, der begriff "kinderfreibeträge" und deren auswirkungen auf die belastung aus einkommensteuer, kirchensteuer und soli sind dir auch vage bekannt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 27, 2008 Die Grundaussage des Vorlagenbschlusses haste aber offenbar überleses: "Werbungskosten sind Kosten, die zur Erzielung und zum Erhalt von Einnahmen dienen." Richtig, die Aufwendungen müssen aber der beruflichen Tätigkeit direkt zugeordnet werden können und da hat das BVerfG bereits vor ein paar Jahren entschieden, dass die Berufssphäre erst am Werktor beginnt (BVerfGE 107, 27 [50]). So krank es sich auch anhört. http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_...icationFile.pdf Seite 20 und die dort genannte Entscheidung http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv107027.html Randziffer 57 und 50, darauf baut nämlich die Änderung durch das Steueränderungsgesetz 2007 auf. Entscheidend ist demnach die Wahl des Wohnorts und weniger der direkte Wortlaut des § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Warum soll ich alas Single in dieser Hinsicht steuerlich anders behandelt werden als ein verheirateter Familienvater? weil die Ehe und Familie durch das Grundgesetz geschützt ist (Artikel 6). Es gibt ja nicht umsonst viele Vergünstigungen für Ehegatten im Steuerrecht. Am besten steht ein Arbeitnehmer da, der gar keine Werbungskosten hat, (dessen Arbeitstelle bspw. fussläufig erreichbar ist), der bekommt den Pauschbetrag von knapp 1000 Euro und die daraus folgende Erstattung und hat ger keine Kosten. Die 920 EUR Arbeitnehmer-Pauschbetrag werden beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt. Insofern dürfte es keine Erstattung geben. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Januar 27, 2008 hast du mal in den letzten zwei jahren eine lohnabrechnung in den fingern gehabt? schau mal nach dem beitrag zur pflegeversicherung eines singles und vergleiche dessen prozentualen anteil mit dem des von dir genannten verheirateten genverschleuderers. gut, das betrifft eine sozialversicherung, jedoch gehts auch steuerlich: ich nehme an, der begriff "kinderfreibeträge" und deren auswirkungen auf die belastung aus einkommensteuer, kirchensteuer und soli sind dir auch vage bekannt? Da gehts um Kinder und nicht Kinder und nicht um verheiratet und unverheiratet.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Januar 27, 2008 Richtig, die Aufwendungen müssen aber der beruflichen Tätigkeit direkt zugeordnet werden können und da hat das BVerfG bereits vor ein paar Jahren entschieden, dass die Berufssphäre erst am Werktor beginnt (BVerfGE 107, 27 [50]). So krank es sich auch anhört.... weil die Ehe und Familie durch das Grundgesetz geschützt ist (Artikel 6). Es gibt ja nicht umsonst viele Vergünstigungen für Ehegatten im Steuerrecht. ... Die 920 EUR Arbeitnehmer-Pauschbetrag werden beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt. Insofern dürfte es keine Erstattung geben. Klar gibts eine Erstattung, nur eben schon über die monatliche Lohnabrechnung. Und die geltend gemachte Entfernungspauschale wird mit dem Freibetrag von 920 Euro direkt verrechnet. Insofern hast du von den ersten x Kilometern eh nix, weil diese schon durch die Pauschale abegegolten sind. Also fährst du mit gar keinen Kosten besser, weil du die Pauschale eh erhältst. Was deine Quelle anbelang. Ich kenne sie, aber warum ist der Gesetzgeber dann so inkonsequent und streicht die "Mischaufwendungen" nicht komplett. Betrifft die doppelte Haushaltsführung, Dienstreisen, diverse Arbeitsmittel, und bei Selbständigen noch eine ganze anderer Dinge, die Trennung der Fahrtkosten in einen beruflichen, privaten UND Arbeitswegteil zum Beispiel. Die Werkstortheorie ist an sich zwar statthaft, das ist nicht das Problem, das Problem ist, wie der Gesetzgeber dies umsetzt. Und das ist eben ungleich. Guck im Vorlagenbeschluss des BFH. Die Argumentation hierzu halte ich für sehr stichhaltig. Und was die "Unterstützung" der Ehe (ohne Familie) im Steuerrecht anbelangt. Wo bitte, außer dem Ehegattensplitting, gibt es eine gesonderte Unterstützung im Steuerrecht? Klar, man kann gemeinsam getragene Kosten (diverse Versicherungen, aussergewöhnliche Belastungen etc.) gemeinsam, d.h. über alle gemeinschaftlichen Einkünfte geltend machen. aber das ist eher Ausdruck des Splittings als eine zusätzliche Förderung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 27, 2008 Klar gibts eine Erstattung, nur eben schon über die monatliche Lohnabrechnung. Und die geltend gemachte Entfernungspauschale wird mit dem Freibetrag von 920 Euro direkt verrechnet. Insofern hast du von den ersten x Kilometern eh nix, weil diese schon durch die Pauschale abegegolten sind. Also fährst du mit gar keinen Kosten besser, weil du die Pauschale eh erhältst. wenn du nicht über die Pauschale kommst spielt es keine Rolle. Es soll aber auch Leute geben, die darüber liegen bzw. durch die Kürzung der ersten 20 km nunmehr knapp darunter. Ich kenne sie, aber warum ist der Gesetzgeber dann so inkonsequent und streicht die "Mischaufwendungen" nicht komplett. alles eine Frage der Lobbyarbeit und der Auslegung / Wahrnehmung vom Begriff "Soziale Gerechtigkeit". :crazy: Und was die "Unterstützung" der Ehe (ohne Familie) im Steuerrecht anbelangt. Wo bitte, außer dem Ehegattensplitting, gibt es eine gesonderte Unterstützung im Steuerrecht? Verfahrensrechtlich gibt es noch ein paar Besonderheiten, müsste ich aber selbst wieder nachschauen wo ich die Unterlagen zu dem Thema vergraben habe. Klar, man kann gemeinsam getragene Kosten (diverse Versicherungen, aussergewöhnliche Belastungen etc.) gemeinsam, d.h. über alle gemeinschaftlichen Einkünfte geltend machen. aber das ist eher Ausdruck des Splittings als eine zusätzliche Förderung. Klar, kann man auch unter den Begriff Zusammenveranlagung fassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Januar 27, 2008 alles eine Frage der Lobbyarbeit und der Auslegung / Wahrnehmung vom Begriff "Soziale Gerechtigkeit". :crazy: ...wohl eher vom verfassungsrechtlichen Grundsatz der Folgerichtigkeit einer politischen Entscheidung. Und an dieser mangelt es und somit auch an Glaubwürdigkeit der der Grundaussage, dass der Gesetzgeber nunmehr den Beginn der beruflichen Tätigkeit an das Werktor zu legen gedenkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Januar 27, 2008 Da gehts um Kinder und nicht Kinder und nicht um verheiratet und unverheiratet.... facie, du hast den familienvater ins spiel gebracht, also eier hier gefälligst nicht so rum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Januar 27, 2008 facie, du hast den familienvater ins spiel gebracht, also eier hier gefälligst nicht so rum. Zu Befehl...!! Ändert nur an meiner Aussage nix. Im Hinblick auf entstehende Kosten für den Beruf ist eine Ungleichbehandlung zwischen Singles und Verheirateten nicht statthaft, unabhängig davon, ob diese nur Vater und Mutter sind oder nicht. Ach was schreib ich. Lest euch einfach den Text des BFH durch und zerreist den. Schliesslich bin ich nicht BFH und auch nicht BVerfG. Hingegen kann ich die Argumentation des Klägers und des Gerichts gut nachvollziehen, bei der Erwiderung des Beklagten bzw. des BMF hingegen fehlt mir hier und da das Verständnis für die Realitäten. Ist halt so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghostkeeper Januar 31, 2008 Ich möchte mal wissen, ob die Verfechter der Kürzung der Pendlerpauschale eigentlich darauf verzichten, ihre Verluste aus Wertpapiergeschäften steuerlich abzusetzen ? Denn wieso sollte der Staat das Zocken an der Börse subventionieren ????????? Und um den Diskussionen gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen: Arbeitseinkommen ist steuerpflichtig - Fahrtkosten dienen zur Erzielung dieses Einkommens und verringern dieses entsprechend Börsengewinne sind steuerpflichtig - eventuelle Verluste dienen zur Erzielung dieses Einkommens und verringern diese entsprechend Da es mehr Pendler als Börsianer gibt, frage ich mich, wieso die Pendler die Börsianer finanzieren sollen ???? So stellt sich Eure Argumentation dar. cu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys Februar 9, 2008 warte nwir ab was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt, bis dahin ändert sich bei der Stuererklärung ja erstmal nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 9, 2008 sorry für die gruselige Formatierung Ein Fachbeitrag aus der aktuellen Steuer & Studium pendlerpauschale.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Dezember 9, 2008 Ich krame den mal wieder raus, denn es gibt Neuigkeiten. Wie von vielen erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale in der bisherigen Regelung gekippt. Es fehle an einer stichhaltigen Begründung der jetzigen Ausgestaltung. Alleine die Haushaltskonsolidierung kann kein alleiniges Kriterium dafür sein, das Werktorprinzip un die Härtefallregelung einzuführen. Es fehle bei der Norm an der Folgerichtigkeit und am Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Halleluja. Es gibt Geld. Für einige wenigstens. Und weil nächstes Jahr Wahlen sind und die CSU die alte Pauschale eh wieder einführen will, wird sich wohl auch in 2009 nix daran ändern, dass ab sofort die alte Pauschale, 30 Cent ab dem ersten Kilometer, wieder gilt. Mit dem Urteil ist für mich aber auch klar, dass die Kosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte KEINE Subventionen, sondern klar Werbungskosten sind. Ein Kürzung oder Abschaffung wird der Gesetzgeber kaum wagen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag