peter378 März 27, 2007 Wie bereits erwähnt, wohne ich in Österreich. Jetzt wollte ich wissen, wie das mit der Spekulationssteuer hier gehandhabt wird? Hab gelesen, dass Privatanleger kaum verdächtigt werden, über den Freibetrag von 440 (?) zu kommen, und ein Verfahren auf Grund des Bankgeheimnisses kaum zustande kommt. -) d.h. wenn ich mein Depot bei einer österreichischen Bank habe - wird höchstwahrscheinlich nichts weitergeleitet, im Falle eines Spekulationsgewinnes von mehr als 440 muss man nichts zahlen? -) wenn ich mein Depot jetzt aber bei einer deutschen Bank habe - leitet diese dann die Gewinne an das österreichische Finanzamt weiter oder nicht? Weil dem österreichischen Bankgeheimnis nur aufgrund meines Wohnsitzes unterliege ich ja dann denke ich nicht bei dieser Bank. bzw. welche Tipps gibt es, um die Spekulationssteuer zu vermeiden? bzw. möglichst gering zu halten? (betreffend Österreich nat.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
desesperado März 28, 2007 Niemand aus Österreich hier? doch aber die Ösis sind.... :-" also: In Österreich beträgt die Kapitalertragsteuer (KESt) einheitlich 25%. Die österreichische Kapitalertragsteuer ist als Abgeltungsteuer konzipiert. Mit Abführung der KESt ist der Kapitalertrag abschließend besteuert (§ 97 Abs. 1 EStG) und wird bei Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens nicht mehr miteinbezogen Die Flattax - in Österreich ein Erfolg Viele Steuerexperten hatten die Flattax als wahres Wundermittel für Staat und Anleger gepriesen. In diesem Zusammenhang wurde gerne Österreich genannt, das seit 1993 eine Abgeltungssteuer auf Zinsen hat. Zunächst betrug der Steuersatz 22 Prozent, später 25 Prozent. Gleichzeitig gab es dort eine Amnestie für Steuersünder. Die Folge: Die Einnahmen aus versteuerten Zinsen in den Folgejahren steigen deutlich an. aus: http://www.faz.net/s/Rub48D1CBFB8D984684AF...n~Scontent.html bzw. welche Tipps gibt es, um die Spekulationssteuer zu vermeiden? hier wahrscheinlich keine bzw. möglichst gering zu halten? (betreffend Österreich nat.) wie soll das funktionieren bei Abgeltungssteuer ? falls Dir die freundlichen Landsleute hier nicht weiterhelfen , mal googlen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
palmer März 28, 2007 hallihallo also meines wissens nach gibt es die spekulationssteuer nciht mehr!! gewinne welche man jetzt innerhalb von einem jahr mitnimmt muß man jedoch im steuerausgleich bekannt geben und dort werden sie abhängig von deiner steuerklasse berücksichtigt (bis 10.000 euro jahreseinkommen ist es steuerfrei, glaub ich) im grunde genommen ist diese "neue regelung" der "alten" spekulationssteuer ähnlich, nur eben abhängig von dem gesamteinkommen lg palmer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
desesperado März 28, 2007 Die Steuerpflicht zur Spekulationssteuer liegt beim Kunden in seinem Wohnsitzland Spekulationsgewinne ergeben sich im Wertpapiergeschäft aus den Kursgewinnen im Anlagejahr und werden mit den angefallenen Kursverlusten gegenverrechnet. Für Österreicher sind derartige Kursgewinne über 1 Jahr Behaltedauer steuerfrei - für ausländische Kunden gilt diese Regelung nicht. https://www.direktbank.at/eBusiness/direktb...7AD.linzNodeb02 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag