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Drella
· bearbeitet von Profi

Hi,

in anbetracht der Tatsache, dass mein 18ter Geburtstag naht hat mich mein Dad auf die Steuern angesprochen.

Bis zum aktuellen Zeitpunkt zahle ich für mich (vielleciht mein dad schon...) keine Steuern für mein Depot (freibetrag gedöns??)

Jedenfalls hat das jetzt in 2 Wochen wenn ich 18 bin ein ende und so würde mich intertessieren:

 

 

1. wie viele steuern muss ich auf was für anlagen zahlen?

 

 

2. was genau für änderungen der aktuellen regelung sind da im busch?? habe das was von 20% pauschale gehört oder so...

 

3. wann muss ich die steuern zahlen? soll ich während jedem jahr rücklagen bilden um die steuernd dann am tag x zu zahlen??

 

 

noch was zu meiner person:

ich bin noch schüler und habe keinerlei beruf oder sonstige einkommen. Mein einkommen in diesem jahr durch kapitalanlagen wird ca. 3000-5000 € betragen.

 

vielen dank für eure hilfe!!

 

ps.: mich würde auch noch interessieren wie das mit verlusten ist... wie werden die versteuert??

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BarGain

für dich gibt es da zwei magische grenzen....

die eine ist das einkommensminimum, bis zu dessen erreichen keine steuer anfällt. allerdings mußt du im normalfall dennoch eine steuererklärung ausfertigen, um das geringe einkommen nachzuweisen. diese pflicht kannst du soweit ichs in erinnerung habe umgehen, indem du eine nichtveranlagungsbeshceinigung beantragst.

 

die zweite grenze ist für deinen dad wichtig, denn ab einem gewissne einkommen bekommt er kein kindergeld mehr für dich. diese grenze liegt bei etwa 7680 euro.

 

du bist mit beiden grenzen auf der sicheren seite, wenn dein gesamtes jährliches einkommen (egal ob durch maloche oder durch börsen-spekulation) unter dieser magischen grenze bleibt.

 

rücklagen für die steuerzahlung zu bilden schadet natürlich nie, denn das finanzamt ist erbarmungslos, wenn du deine steuerschuld nicht zahlen kannst ;) ich erinnere mich dunkel an eine anekdote meines vaters, der mal durch einen zahlendreher 30 mark (!) zu wenig überwiesen hatte. das dauerte keine vier wochen und es stand ein gerichtsvollzieher vor der tür. und den konnte man nur dadurch loswerden, daß er nen kontoauszug unter die nase gehalten bekam, der nachwies, daß der fehler meinem alten schon selbst aufgefallen war und er die fehlenden 30 öcken längst nachüberwiesen hatte.

 

verluste aus veräußerungsgeschäften (also fehlspekulationen) kannst du gegen spekulationsgewinne aus anderen transaktionen verrechnen, wenn du die verluste so wie spekulationsgewinne innerhalb eines jahres realisierst.

wenn in jahr x deine verluste größer sind als die spekulationsgewinne y, so kannst du einen verlustvortrag aufs nächste jahr beantragen, wo dann der rest deiner verluste mit den dann auflaufenden spekugewinnen verrechnet werden.

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Delphin
Hi,

in anbetracht der Tatsache, dass mein 18ter Geburtstag naht hat mich mein Dad auf die Steuern angesprochen.

Bis zum aktuellen Zeitpunkt zahle ich für mich (vielleciht mein dad schon...) keine Steuern für mein Depot (freibetrag gedöns??)

Jedenfalls hat das jetzt in 2 Wochen wenn ich 18 bin ein ende und so würde mich intertessieren:

1. wie viele steuern muss ich auf was für anlagen zahlen?

2. was genau für änderungen der aktuellen regelung sind da im busch?? habe das was von 20% pauschale gehört oder so...

 

3. wann muss ich die steuern zahlen? soll ich während jedem jahr rücklagen bilden um die steuernd dann am tag x zu zahlen??

noch was zu meiner person:

ich bin noch schüler und habe keinerlei beruf oder sonstige einkommen. Mein einkommen in diesem jahr durch kapitalanlagen wird ca. 3000-5000 betragen.

Heilige Sch***, in so jungen Jahren schon so reich, ob das gesund ist. Na ja, sieh's von der positiven Seite: du lernst so hoffentlich früh, mit Geld umzugehen, das kann in einem kapitalistischen System sehr nützlich sein.

 

Das Steuergesetz ist in Deutschland etwas unübersichtlich, trotzdem ist das Grundprinzip ziemlich einfach. Alle Einnahmen, die zu einem dieser sieben Kategorien gehören unterliegen der Einkommenssteuer:

Einkünfte aus:

1. Land- und Forstwirtschaft

2. Gewerbebetrieb

3. Selbständige Arbeit (deine "Firma", wenn sie kein Gewerbe ist, sozusagen)

4. Nichtselbständige Arbeit (gemeint ist, wenn du Angestellter bist)

5. Kapitalvermögen (Also Zinsen, Dividenden, auch wen sie nicht bar ausgezahlt werden)

6. Vermietung und Verpachtung (wenn du vermietest)

7. Sonstige Einkünfte (u.a. "private Veräusserungsgeschäfte", wenn du also deinen Steinway-Flügel oder Aktien teurer verkaufts als du sie gekauft hast.)

 

Jetzt zählst du in jeder Kategorie alle Einkünfte zusammen und ziehst die Ausgaben (wird unpassenderweise manchmal "Werbekosten" genannt) dieser Kategorie ab. Am Schluss zählst du alle positiven Summen zusammen (wenn eine Kategorie negativ ausfällt, wird der Betrag fürs nächste Jahr vorgemerkt), und darauf zahlst du Steuern, bis ca. 7664 0%, bei 20.000 etwa 14%, bei 50.000 etwa 26%, und bei 100.000 etwa 34%, nur damit du einen ungefähren EIndruck kriegst.

 

Für den Anleger sind 5. und 7. relevant, über 5. macht dir deine Bank eine Aufstellung, Dividenden gehen da im Moment nur mit den halben Wert ein (aus Rücksicht darauf, dass die Aktiengesellschaft auch schon eine Steuer auf den Gewinn bezahlt hat, bevor sie ihn an dich weitergibt). Ausserdem gibt es einen Freibetrag von 801 EUR, aber das hilft dir ja wenig.

 

Kursgewinne fallen unter 7., das kannst du einfach selbst ausrechnen, Kaufpreis (+Gebühren) minus Verkaufspeis (samt Gebühren). Hier gibt es eine Ausnahme, wenn Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr auseinanderliegen wird es nicht versteuert. Der Freibetrag ist 512 EUR glaub ich im Moment.

 

 

Ok. Wie kommt nun der Staat an sein Geld?

 

Um nicht völlig auf die Ehrlichkeit der Bürger angewiesen zu sein, hat der Staat den Banken vorgeschrieben, dass sie von deinen Zinsen einen Teil direkt dem Finanzamt geben, das ist aus deiner Sicht so etwas wie ein Pflicht-Vorschuss, den du dem Finanzamt gibst. Diese Zinsabschlagssteuer ist für Zinsen glaub ich 30%. Das ist dann für dich ein Anreiz eine Steuererklärung auszufüllen, denn es ist ja gut möglich, dass du damit dem Finanzamt schon zuviel gezahlt hast (30% zahlt jemand erst mit über 60.000 EUR Jahreseinkommen). Auf die Einkünfte der Kategorie 7 musst du keine automatisierte Anzahlung leisten.

 

Und jetzt kommen noch zwei wichtige Ausnahmen vonder Regel:

 

1. Da viele Menschen unter 801 EUR Zinseinkünfte haben, kann man zur Vereinfachung für alle einen 'Freistellungsauftrag' bei der Bank erteilen, dann wird für die ersten 801 EUR nix ans Finanzamt abgeführt und du brauchst auch in der Steuererklärung nix angeben.

 

2. Da viele Menschen ohnehin keine Steuern zahlen, weil sie keine oder nur sehr wenige Einküfte haben, kann man auch eine NV(=Nicht-Veranlagungungs)-Bescheinigung bei der Bank einreichen, dann wird von den Zinsen und Dividenden generell nix an das Finanzamt abgefürt.

 

Also, lange Rede, kurzer Sinn: frag mal bei der Bank wie das mit der NV-Bescheinigung geht.

Sorry, ist ein bisschen länger geraten, aber vielleicht hilft's ja dem Verständnis.

 

gruss

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Drella

wow echt interessant was ihr hier schreibt... "reich" bin ich aber noch nicht...

 

naja jedenfalls werde ich mal nach der nv bescheinigung fragen und so wie ich das verstanden habe muss ich bis zu nem einkommen von 7664 nix zahlen ne.. ;-) das dauert ja dann noch zwei drei jährchen bis ich die knacke...

 

vielen dank schon mal.

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Delphin
wow echt interessant was ihr hier schreibt... "reich" bin ich aber noch nicht...

 

naja jedenfalls werde ich mal nach der nv bescheinigung fragen und so wie ich das verstanden habe muss ich bis zu nem einkommen von 7664 nix zahlen ne.. ;-) das dauert ja dann noch zwei drei jährchen bis ich die knacke...

In drei Jahren wären das 15,3% p.a., find ich gut! Weiter so. :thumbsup:

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Mitteleuropa
die zweite grenze ist für deinen dad wichtig, denn ab einem gewissne einkommen bekommt er kein kindergeld mehr für dich. diese grenze liegt bei etwa 7680 euro.

 

du bist mit beiden grenzen auf der sicheren seite, wenn dein gesamtes jährliches einkommen (egal ob durch maloche oder durch börsen-spekulation) unter dieser magischen grenze bleibt.

BarGain

 

Hab ich das richtig verstanden: 7680 sind steuerfrei, egal ob Einkommen oder Zinserträge?

Wobei man die über den Freistellungsauftrag hinausgehende Summe erst nach der Steuererklärung zurückbekommt?

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@ndy
In drei Jahren wären das 15,3% p.a., find ich gut! Weiter so. :thumbsup:

 

Ja, man kann nicht früh genug damit anfangen....

 

Als ich so alt wie Profi war haben mich solche Sachen nicht interessiert.

Zu dumm!!! :dumb: aber besser spät wie nie sein Geld anlegen :thumbsup:

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Delphin
Hab ich das richtig verstanden: 7680 sind steuerfrei, egal ob Einkommen oder Zinserträge?

Aus dem Einkommensteuergesetz (http://bundesrecht.juris.de/estg/):

 

§ 32a Einkommensteuertarif

 

(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

 

1. bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag): 0;

 

2. [...]

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Mitteleuropa
· bearbeitet von Mitteleuropa

sorry Delphin, ich hatte Deinen Beitrag noch nicht gesehen, als ich meine Frage stellte.

Danke für die Aufklärung!

 

Man hat ja manchmal erschreckende Lücken...

Habe mich jahrelang nur mit Aktien beschäftigt und das ganze Drumherum ignoriert...

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Drella
In drei Jahren wären das 15,3% p.a., find ich gut! Weiter so. :thumbsup:

 

 

habe in den letzten 4 monaten ( ich berechne meine performence immer von november bis november) 37% redite gemacht ;-)

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Delphin
Ja, man kann nicht früh genug damit anfangen....

 

Als ich so alt wie Profi war haben mich solche Sachen nicht interessiert.

Zu dumm!!! :dumb: aber besser spät wie nie sein Geld anlegen :thumbsup:

Mit 18 haben mich solche profane, materielle Dinge auch nicht interessiert, da gab's ja viel Größeres zu entdecken... :)

Und ich bereue das keine Minute. Abgesehen davon kann man ja nur Geld anlegen, was man auch hat, also brauch ich mich auch nicht ärgern. ;)

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Drella

diese minuten meiner jugend mit freundin alkohol und co will cih acuh nicht misssen.. ist ja nicht so das ich den ganzen tag in den sessel furze und mit zahlen angucke..

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BarGain
ist ja nicht so das ich den ganzen tag in den sessel furze

das setzt sowieso die zufuhr ballaststoffreicher nahrung voraus, bevorzugt hülsenfrüchte in suppenform :)

 

sorry for offtopic :)

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AzadKing

So dann will ich auch mal was wissen :)

 

Ich bin jetzt 19 Jahre alt :) bald 20 :angry:

und bekomme ca 400€uro im Monat Ausblidungsvergütung...

 

Wie ist das nun bei mir ? Ich muss also trotz Ausbildung am Jahresende dann keine Steuern zahlen ?

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BarGain

du mußt ne steuererklärung abgeben, derzufolge die auf 0 euro festgesetzte steuer festgesetzt wird - oder du beantragst halt jene NV-bescheinigung, auf die der delphin und ich schon angespielt haben.

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AzadKing
du mußt ne steuererklärung abgeben, derzufolge die auf 0 euro festgesetzte steuer festgesetzt wird - oder du beantragst halt jene NV-bescheinigung, auf die der delphin und ich schon angespielt haben.

 

dann werd ich mir wohl morgen mal meinen von der Bank extra gestellten Berater zur Seite ziehen :D

und mir den wisch ausstellen lassen :lol:

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paul

Kann mal jmd erklären wie das mit der Nichtveranlagunsbescheinigung so abläuft? Bsp. comdirect? Kann ich das irgendwo online machen oder muss ich da zum Finanzamt?

danke

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Drella

ist ja alles sehr interessant...

also fallen einkünfte aus kapitalanlagen unter dieses Minimaleinkommen von 7400 E (hoffe das habe ich richtig verstanden). wenn das nciht überschritten wird bekomme ich weiterhin kindergeld und muss für meine erträge keine steuern zahlen.. richtig?

 

dann werde ich in den nächsten jahren wohl immer veruchen ne punktlandung zu schafffen ;-) bzw. etwas darunter.

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Drella

mich würde jetzt noch interessieren was für änderungen im raum sind? was für änderungen aktuell beschlossen wurden.

 

vielen dank

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RED-BARON
· bearbeitet von RED-BARON
Kursgewinne fallen unter 7., das kannst du einfach selbst ausrechnen, Kaufpreis (+Gebühren) minus Verkaufspeis (samt Gebühren). Hier gibt es eine Ausnahme, wenn Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr auseinanderliegen wird es nicht versteuert. Der Freibetrag ist 512 EUR glaub ich im Moment.

Ok. Wie kommt nun der Staat an sein Geld?

 

Weil ich gerade dabei bin ...

Zwischengewinne sind von der Differenz, Verkauf - Kauf abzuziehen !

 

Und das FA will die Werbungskosten rausgerechnet haben. Also nicht

Kaufpreis (+Gebühren) und Verkaufspeis (samt Gebühren) berechnen.

Immer nur die reinen Kurse OHNE Werbungskosten. Die Werbungskosten

getrennt "sammeln" und in Zeile 45 eintragen. Sonst rechnest Du das alles

nochmal :-)

 

EDIT: oder doch nicht ? Lese gerade die Zwischengewinne werden in KAP eingetragen von der Bank je nach

dem auch als neg. Einkünfte ausgeweisen.

 

gRuß RB

 

"Der Gewinn aus der Rückgabe von Fondsanteilen

wird als positive Differenz von Veräußerungserlös

aus der Rückgabe der Anteile

und dem beim Kauf bezahlten Ausgabepreis

ermittelt. Nicht berücksichtigt wird eine derartige

Differenz, soweit sie auf Zwischengewinne

und thesaurierte steuerpflichtige

Erträge (Thesaurierung) einschließlich

des nach dem Halbeinkünfteverfahren

steuerfreien Teils der Aktienerträge zurückgeht"

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Sven82

Zwischengewinne führen zu negativen Einnahmen und stellen keine Werbungskosten dar. Dies ist positiv weil die negativen Einnahmen immer abgezogen werden, während Werbungskosten sich erst ab einem Betrag von 51 EUR steuerlich auswirken, zumal es den Werbungskosten-Pauschbetrag in dieser Höhe gibt.

 

Gruß

Sven

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RED-BARON

Hallo,

nachdem ich nun alles selber ausgerechnet habe, bekomme ich doch von einer Depotbank (FODB) ne Erträgnisaufstellung :w00t: kommt alles auch soweit hin mit meiner Berechnung. Von der anderen

Depotbank ( DiBa ) habe ich sowas noch nicht erhalten. :blink: Die Steuerbescheide liegen von beiden

vor. Sind die Banken nun verpflichtet eine Erträgnisaufstellung zu machen oder nicht ? Also das was

in Anlage SO kommt, nicht in Anlage KAP. KAP-Angaben haben ja beide geliefert. gRuß RB

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Sven82

Frag nicht nach einer Erträgnisaufstellung, sondern nach einer "Jahresbescheinigung im Sinne von § 24c EStG". Da dürften die Erträge sauber aufgeführt sein.

 

Als Beispiel:

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang...enderPrint.html

 

Gruß

Sven

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RED-BARON

Danke Dir für den Hinweis. Im Schreiben steht auch das diese gesondert zugestellt wird.

Bissel Zeit ist ja noch, werd aber mal anrufen. Ist aber beruhigend, nicht alles selbst ausrechen

hätte zu müssen :lol: . jedoch Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser. - Lenin oder so anderer Genosse !

gRuß RB

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