Buffet.Jr. März 21, 2007 Servus, bin neu hier. Ich beschäftige mich seit ca. 2 Jahren mit Wertpapieren,Börse etc. und hab bisher in Sachen Aktienhandel und Co nur Trockenübungen (Musterdepot) gemacht. Seit ein paar Wochen bin ich aber Cash - investiert. Fragen: 1. Kann man Ordergebühren (von Bank oder Onlinebroker) rückerstattet bekommen? 2. Wenn ja, wie stellt man das an? Danke im vorab! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man März 21, 2007 Servus Buffet, ganz einfach, Du nimmst die Kauf- u. Verkaufswerte und ziehst die Kosten ab. Dieser Betrag wird dann steuerlich relevant. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian März 21, 2007 Servus, bin neu hier. Ich beschäftige mich seit ca. 2 Jahren mit Wertpapieren,Börse etc. und hab bisher in Sachen Aktienhandel und Co nur Trockenübungen (Musterdepot) gemacht. Seit ein paar Wochen bin ich aber Cash - investiert. Fragen: 1. Kann man Ordergebühren (von Bank oder Onlinebroker) rückerstattet bekommen? 2. Wenn ja, wie stellt man das an? Danke im vorab! Unter "Werbungskosten auf Kapitalerträge" kann man einige Kosten und Gebühren -wie Depotkosten, Kosten für Verwaltung des Depots, Fachliteratur, Besuche von Börsenveranstaltungen oder Hauptversammlungen - aber nur dann , wenn die Erträge, sprich Dividenden, die Kosten merklich übersteigen. Die reinen Ordergebühren, die bei bzw. Verkauf anfallen, kann man nicht absetzen. Nur bei Spekulationsgeschäften kommen sie in Ansatz und vermindern dadurch Gewinn bzw. Verlust. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Buffet.Jr. März 22, 2007 Danke für eure Antworten. Wie sieht das in der Praxis aus, muss ich das in der Steuererklärung machen oder macht das die Bank für mich? Gilt die Abzugsfühigkeit in Anrechnung nur für Dividendenerträge oder auch für veräusserte Kursgewinne innerhalb der Späkulationsfrist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man März 22, 2007 Danke für eure Antworten. Wie sieht das in der Praxis aus, muss ich das in der Steuererklärung machen oder macht das die Bank für mich? Gilt die Abzugsfühigkeit in Anrechnung nur für Dividendenerträge oder auch für veräusserte Kursgewinne innerhalb der Späkulationsfrist? Solltest mal diese Beiträge lesen und zwar hier. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian März 22, 2007 Danke für eure Antworten.Wie sieht das in der Praxis aus, muss ich das in der Steuererklärung machen oder macht das die Bank für mich? Gilt die Abzugsfühigkeit in Anrechnung nur für Dividendenerträge oder auch für veräusserte Kursgewinne innerhalb der Späkulationsfrist? Also ...Lesen musst Du schon selbst... wie auch -man meint. Servus Buffet, ganz einfach, Du nimmst die Kauf- u. Verkaufswerte und ziehst die Kosten ab. Dieser Betrag wird dann steuerlich relevant. Gruß -man Hallo -man, wirfst Du da nicht einiges durcheinander? Steuern auf Kapitalerträge und Spekulationsteuern???? Sieh Dir meinen Beitrag an! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man März 22, 2007 Also ...Lesen musst Du schon selbst... wie auch -man meint. Hallo -man, wirfst Du da nicht einiges durcheinander? Steuern auf Kapitalerträge und Spekulationsteuern???? Sieh Dir meinen Beitrag an! Hi basti, eigentlich nicht, denn mit meinem Hinweis (sehr knapp gehalten, stimmt) gibt es keine andere Anwendungsmöglichkeit, als bei Speku-Geschäften. Einen möglichen Bezug auf laufende Dividenerträge kann ich in meinem Beitrag nicht erkennen. Ebenso wenig zu einem Trade, der außerhalb der Spekufrist läuft. Wenn ich dafür keine Steuern zahle, dann kann ich auch nichts (Orderkosten) abziehen. Gruß -man P.S. Ich gehe halt zu oft von einem Grundwissen der Teilnehmer aus. Mein Fehler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian März 22, 2007 Hi basti, eigentlich nicht, denn mit meinem Hinweis (sehr knapp gehalten, stimmt) gibt es keine andere Anwendungsmöglichkeit, als bei Speku-Geschäften. Einen möglichen Bezug auf laufende Dividenerträge kann ich in meinem Beitrag nicht erkennen. Ebenso wenig zu einem Trade, der außerhalb der Spekufrist läuft. Wenn ich dafür keine Steuern zahle, dann kann ich auch nichts (Orderkosten) abziehen. Gruß -man P.S. Ich gehe halt zu oft von einem Grundwissen der Teilnehmer aus. Mein Fehler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian März 22, 2007 P.S. Ich gehe halt zu oft von einem Grundwissen der Teilnehmer aus. Mein Fehler. Du setzt aber wirklich viel Grundwissen voraus. Mach in Deinem Bekanntenkreis doch mal den Test über einfache Steuerfragen. Ich kenne viele Akademiker, die haben in dieser Hinsicht absolut keine Ahnung. Deshalb brauchen auch so viele Leute einen Steuerberater. Gruß 35sebastian Verzeih, dass ich in der technischen Umsetzung (hier Zitatausschnitte) noch Anfänger bin und elementare Fehler mache! Hi basti, eigentlich nicht, denn mit meinem Hinweis (sehr knapp gehalten, stimmt) gibt es keine andere Anwendungsmöglichkeit, als bei Speku-Geschäften. Einen möglichen Bezug auf laufende Dividenerträge kann ich in meinem Beitrag nicht erkennen. Ebenso wenig zu einem Trade, der außerhalb der Spekufrist läuft. Wenn ich dafür keine Steuern zahle, dann kann ich auch nichts (Orderkosten) abziehen. Gruß -man P.S. Ich gehe halt zu oft von einem Grundwissen der Teilnehmer aus. Mein Fehler. Du setzt aber wirklich viel Grundwissen voraus. Mach in Deinem Bekanntenkreis doch mal den Test über einfache Steuerfragen. Ich kenne viele Akademiker, die haben in dieser Hinsicht absolut keine Ahnung. Deshalb brauchen auch so viele Leute einen Steuerberater. Gruß 35sebastian Verzeih, dass ich in der technischen Umsetzung (hier Zitatausschnitte) noch Anfänger bin und elementare Fehler mache! 35sebastian Geschrieben: vor 15 Minuten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
uzf März 22, 2007 · bearbeitet März 22, 2007 von uzf Ein bisschen googlen und schon wirds klarer . .... oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag