myggel März 20, 2007 hi, weiss jemand, wie lange man erfahrung haben muss mit termingeschäften und so, damit man die "kenntnisstufe" zum handeln mit optionsscheinen und so beantragen kann? thanx myggel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
uzf März 20, 2007 Du musst über 18 Jahre sein und gescheit lügen können. Immer F ankreuzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
myggel März 20, 2007 oi, danke uzf. gescheit lügen wär ja nichts problem, aber eine jahreszahl, die nichts mit 18 zu tun hat. trotzdem bleibt meine frage nach dem "wie lange" unbeantwortet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel März 20, 2007 Ist das nicht egal in welchem Umfang du lügst ? Lügen musst du ja sowieso. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schmunzelhase März 21, 2007 Wo hast du denn den Quatsch her das man Erfahrung mit Termingeschäften haben muss um Termingeschäfte ausführen zu dürfen? Das Widerspricht sich ja selbst. Ich hab vor einigen Jahren meine erste Termingeschäftsfähigkeit bei der DAB-Bank erhalten, und da musste ich nur dafür unterschreiben das ich mir den Risiken bewusst bin, dass ist alles. Mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
m_g März 21, 2007 Wahrscheinlich meint myggel die Risikoeinschätzung, wo man angibt, welche Instrumente man gehandelt hat und wie lange. Ich glaube die Broker berücksichtigen das für die FTG gar nicht, sondern nur ein Formular wie dieses: http://www.dab-bank.com/DE/de/download/pdf/formulare/ftg.pdf Falls es trotz unterschriebenen Formular abgelehnt wird, kannst du ja einfach die Selbstklassifizierung erneuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
myggel März 21, 2007 also die codi will konkret eine angabe in jahren! ja, das widerspricht sich echt schön... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
m_g März 21, 2007 Ich würde (Achtung: Ich und Konjunktiv, damit es hier nicht den Vorwurf der Verleitung gibt) überall die höchste Stufe wählen und falls die Volljährigkeit noch nicht so lange zurückreicht, Alter - 18 als Jahre Erfahrung nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
downtowncr März 23, 2007 die geniale Sache bei der Termingeschäftsfähigkeit ist folgende: Um erste Erfahrungen sammeln zu können, muß man bereits Erfahrungen gesammelt haben !!! Also kannst du ruhigen Gewissens alles nach der Anleitung von m_g ausfüllen, so hat jeder hier mal angefangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
myggel März 23, 2007 aber be********* ist das ganze trotzdem. na denn. danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag