Slivomir März 18, 2007 Hallo, ich hätte einmal eine kurze Frage zur Spekulationssteuer: Wie verhält sich der Sachverhalt mit der Spekulationssteuer, wenn ein automatischer Fondstausch durch die Fondsgesellschaft durchgeführt wird. Dies war zum Beispiel beim Adig Europe Emerging MArkets der Fall, bwz. ist jetzt bei vielen Activest --> Pioneer Fonds der Fall. Ist bei dieser KOnstellation der ursprüngliche Kaufzeitpunkt maßgeblich oder beginnt die Spekulationsfrist von neuem? Ich denke nicht, da ich ja nichts für den Tausch kann und ich ihn auch nicht verhindern kann. Wisst ihr mehr? Danke im Voaus. Viele Grüße, Slivomir Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 18, 2007 rechtlich gesehen ist ein fondstausch ein verkauf mit anschließendem neukauf... aus sicht des fiskus dürfte es daher, fürchte ich, keine rolle spielen, ob du den tausch selbst veranlasst hast oder ob du wegen auflösung des fonds dazu "gezwungen" wurdest. damit würde natürlich auch die spekulationsfrist von neuem beginnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Slivomir März 18, 2007 rechtlich gesehen ist ein fondstausch ein verkauf mit anschließendem neukauf... aus sicht des fiskus dürfte es daher, fürchte ich, keine rolle spielen, ob du den tausch selbst veranlasst hast oder ob du wegen auflösung des fonds dazu "gezwungen" wurdest.damit würde natürlich auch die spekulationsfrist von neuem beginnen. Danke BarGain, bei mir (Activest Europe Emerging Markets) war es aber noch nicht einmal die Auflösung des FOnds, sondern die Zusammenlegung der ausgabeaufschlagfreien und der Variante mit Ausgabeaufschlag. Ich habe also defacto den gleichen Fonds weiterhin, jedoch nur mit einer anderen ISIN Nummer. Denkst du die Spekufrist läuft trotzdem von neuem an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 18, 2007 hab da was gefunden: urbs-media Praxistipp: Diese Gesetzesauslegung steht nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften (BVI) im Widerspruch zu einem Urteil des Reichsfinanzhofs aus dem Jahre 1937. Hiernach ist der Zwangsumtausch von Wertpapieren kein steuerpflichtiger Vorgang. Dieses Urteil ist nach Auffassung des BVI auf die Schließung von Investmentfonds entsprechend anwendbar und betroffene Steuerpflichtige sollten gegen mögliche Steuerforderungen Einspruch einlegen. quelle: http://www.urbs.de/archiv/geld/change.htm?geld107.htm demzufolge müßtest du bei steuerlichen forderungen lediglich einspruch erheben. wie du allerdings wirksam verhindern willst, daß die spekufrist erneut rennt, geht daraus nicht hervor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PSTVA März 18, 2007 · bearbeitet März 18, 2007 von PSTVA Fondsfusion. Die Verschmelzung von zwei Fonds gilt nicht als Verkauf und Neukauf. Die Spekulationfriest spielt keine Rolle. Finanztest 03/07 Thema: Aus Zwei wird eins. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 18, 2007 gehen wir es mal anders herum an: hat das einer der anwesenden schon einmal erlebt und kann evtl. erfahrungen aus der praxis besteuern, wie sich der fiskus in dem fall angestellt hat? bringt ja nichts, wenn wir das thema nur rein theoretisch angehen... im zweifel muss halt der slibowitz das als erster in der praxis ausprobieren und uns hinterher seine erfahrungen mitteilen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Slivomir März 18, 2007 gehen wir es mal anders herum an: hat das einer der anwesenden schon einmal erlebt und kann evtl. erfahrungen aus der praxis besteuern, wie sich der fiskus in dem fall angestellt hat? bringt ja nichts, wenn wir das thema nur rein theoretisch angehen... im zweifel muss halt der slibowitz das als erster in der praxis ausprobieren und uns hinterher seine erfahrungen mitteilen Ich werde das auf jeden FAll einmal dieses Jahr bei der Steuer versuchen durchzubringen. GEht um mehrere Hundert Euro Spekugewinn, die dieses Jahr entgegen meiner ERwartung auf der JAhressteuerbescheinigung aufgetaucht sind. Irrtümlicherweise habe ich den Fonds verkauft in dem GEdanken, dass die Spekufrist (seit dem ursprünglichen Kauf) ja abgelaufen ist/sei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Oktober 21, 2007 Gibt es schon was neues zu der Materie??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 21, 2007 Fondsfusion. Die Verschmelzung von zwei Fonds gilt nicht als Verkauf und Neukauf. Die Spekulationfriestspielt keine Rolle. Finanztest 03/07 Thema: Aus Zwei wird eins. was hat eine Fondsfusion mit einem Fondstausch zu tun? In meinen Augen gar nichts. Es ist und bleibt ein Verkauf mit einem anschließenden Neukauf, was unter Umständen zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft führen kann. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Slivomir Oktober 21, 2007 was hat eine Fondsfusion mit einem Fondstausch zu tun? In meinen Augen gar nichts. Es ist und bleibt ein Verkauf mit einem anschließenden Neukauf, was unter Umständen zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft führen kann. Gruß Sven In meinem Fall (wie ich es in dem Threadtitel beschrieben habe) hat ein "Fondstausch" stattgefunden. Wie sich aber herausgestellt hat, war es eine Fondsfusion (Verscmelzung zweier fonds). Ich werde das auch so bei meiner diesjährigen Steuererklärung angeben und euch über das ergebnis berichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Oktober 21, 2007 In meinem Fall (wie ich es in dem Threadtitel beschrieben habe) hat ein "Fondstausch" stattgefunden. Wie sich aber herausgestellt hat, war es eine Fondsfusion (Verscmelzung zweier fonds). Ich werde das auch so bei meiner diesjährigen Steuererklärung angeben und euch über das ergebnis berichten. ...gibts denn hier keinen der im Finanzamt arbeitet... Da muss es doch irgendeine Verwaltungsvorschrift geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 21, 2007 dann liegt natürlich auch kein Veräußerungsgeschäft vor, weil kein aktives Handeln des Anlegers stattgefunden hat. Siehe auch § 14 Abs. 4 InvStG http://www.gesetze-im-internet.de/invstg/__14.html http://www.gesetze-im-internet.de/invg/__40.html Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Slivomir Mai 15, 2008 · bearbeitet Mai 15, 2008 von Slivomir Sodele gestern ist der Steuerbescheid gekommen: Das Finanzamt hat meine Argumentation mit der Fondsfusion = kein Neustart der Spekufrist akzeptiert. In der ersten Runde wurde mir noch die volle Steuer auf die genannte Positition berechnet! Hab dann einen Einspruch eingelegt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag