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ReX
· bearbeitet von ReX

Kleine Frage:

 

Ein OS:

 

mit Fälligkeit: x

 

Bewertungstag(e): y

 

 

zwischen x und y liegt eine woche.

 

Wann wird der Wert des OS festgelegt der dann auch ausgezahlt wird.

 

Am Bewertungstag ?

 

oder zur Fälligkeit ?

 

Wenn am Bewertungstag. Wieso ist dann noch so lange bis zur Fälligkeit ?

 

Verliert er dann noch an Zeitwert in der Zeit ? :huh::blink:

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Grumel
· bearbeitet von Grumel

Ein OS verfällt wertlos. Der Sinn deiner Option ist es ja die Aktie zu einem bestimmten Preis zu bekommen, wenn du das Recht nicht ausübst, dann wars das.

Und nun lass endlich das Spielzeug.

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Teletrabbi

Quelle: http://www2.onwirtschaft.t-online.de/dyn/c.../60/733604.html

Die Laufzeit eines Optionsscheins

Die Lebenszeit eines Optionsscheins ist begrenzt. Ist die Fälligkeit verstrichen, erlischt das Optionsrecht. Selbst wenn der Optionsschein zur Fälligkeit noch werthaltig war, ist das Geld nach Ablauf der Ausübungsfrist unwiederbringlich verloren. In der Regel erhalten die Anleger von ihren Banken kurz vor Fälligkeit ein Anschreiben mit dem Hinweis, dass Optionsscheine, die sich im Depot des Kunden befinden, in den kommenden Wochen auslaufen. Auf dieses Erinnerungsschreiben sollten sich Anleger aber keinesfalls verlassen. Die Bank ist zu diesem Schreiben nicht verpflichtet. Ebenso wichtig wie die laufende Kursverfolgung ist es daher auch, Verfalldaten von Scheinen im Depot immer im Auge zu haben. Löblich verhalten sich Emittenten, die bei Fälligkeit dem Anleger das ihm zustehende Geld automatisch überweisen und dieser keine separate Ausübungserklärung erteilen muss.

 

Ausübung: Amerikanisch oder europäisch

Wenn Optionen mit gleichem Basispreis und identischer Laufzeit im Kurs voneinander stark abweichen, kann die Ursache im Ausübungsrecht liegen. Sind die Warrants mit einem amerikanischen Optionsrecht ausgestattet, können sie jederzeit ausgeübt werden. Das rechtfertigt auch einen höheren Preis für den Warrant. Darf der Optionsschein dagegen nur an einem einzigen Tag. Genau genommen am Fälligkeitstag ausgeübt werden, hat der Schein ein europäisches Ausübungsrecht. Zweifellos nimmt der Anleger bei dieser Variante eine Einschränkung in Kauf. Denn seine Gewinnchance ist auf den Kurs des Basisinstruments an einem bestimmten Börsentag beschränkt. Ob ein Optionsschein mit einem europäischen oder einem amerikanischen Optionsrecht versehen ist, hat aber nichts mit dem Herkunftsland des Basisinstruments zu tun. Welches Recht der Emission zugrunde liegt, bestimmt der Emittent. Der Löwenanteil der an den Börsen in Deutschland gehandelten Optionsscheine sind mit einem amerikanischen Ausübungsrecht ausgestattet. Einzelne Warrants und Sonderkonstruktionen sind eine Ausnahme. An den Terminbörsen hingegen sind beide Varianten gängig. An der EUREX sind DAX-Optionen nur am Laufzeitende ausübbar. Calls und Puts auf den Bund-Future oder deutsche Einzelaktien sind hingegen mit einem amerikanischen Optionsrecht ausgestattet.

 

Auf jeden Fall sind OS meist verdammt heiß... und wie beim Roulette ist die Wahrscheinlichkeit das am Ende die Bank gewinnt am größten...

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