mischiditti März 8, 2007 Hi, eine Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht, sorgt dies für fallende Kurse und warum? Bitte schnelle Antwort, Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
starniel März 8, 2007 andere frage: gibts denn überhaupt eine kapitalerhöhung ohne bezugsrecht? bei einer ordentlichen hat der aktionär gem. §186 abs.1 aktg immer das bezugsrecht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 8, 2007 wenn der ausgabekurs der jungen aktien niedriger ist als der aktuelle kurs der alten aktien, fällt der kurs natürlich. und selbstverständlich sind die altaktionäre nicht begeistert, daß ihr bezugsrecht ausgeschlossen ist, was also den anteil am unternehmen verwässert. es ist also mit kurzfristig fallenden kursen zu rechnen. Bedingte Kapitalerhöhung Eine Kapitalerhöhung, die aufgrund von Sondersituationen erfolgt: * Vorbereitung einer Fusion * Ausgabe von Belegschaftsaktien * Umtauschrechte für Inhaber von Wandelobligationen oder Optionsanleihen (§§ 192-201 AktG) Die Zustimmung mit drei Viertel Mehrheit der Hauptversammlung ist notwendig. Der Nennbetrag der Aktien darf allerdings die Hälfte des gezeichneten Kapitals nicht übersteigen. Bisherige Aktionäre haben kein Bezugsrecht. quelle: wikipedia Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mischiditti März 8, 2007 conergy hat es heute gemacht! Kurs war bei 53 . Neue Aktien 50 ! Dürfen die das? ICh hatte ein ko Papier von denen, das danach in den Keller ist. Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 8, 2007 natürlich dürfen die - siehe mein zitat zur bedingten kapitalerhöhung. es sind nur 10% kapitalerhöhung, und offensichtlich ist die irgendwann vorher von der HV genehmigt worden, sonst würden se es jetzt nicht durchziehen. Die Aktie legte am Donnerstag vor der Veröffentlichung zum Schluss des Xetra-Handels um 0,66 Prozent auf 53,47 Euro zu. Nach der Bekanntgabe drehten die Papiere im Frankfurter Parketthandel ins Minus und beendeten den Tag bei 52,30 Euro. Quelle: comdirect news zu conergy da hast du ganz eindeutig pech gehabt, aber ist alles rechtens. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 März 8, 2007 Ja, das ist erlaubt. Wie kann man böse Überraschungen vermeiden? Im Geschäftsbericht die Position Eigenkapital, insbes. "Genehmigtes und bedingtes Kapital" und Satzung bzw. HV-Beschlüsse durchlesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 8, 2007 · bearbeitet März 8, 2007 von BarGain Die Conergy AG (ISIN DE 0006040025) plant bis zu 2.999.999 Aktien aus einer Kapitalerhöhung zu platzieren. Der Vorstand und Aufsichtsrat der Conergy AG beabsichtigen, das Grundkapital der Gesellschaft auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2006 unter Ausschluß des Bezugsrechts um bis zu 10% zu erhöhen. siehe hierzu die IR-seiten auf www.conergy.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mischiditti März 8, 2007 Ja klasse... glaubt ihr sie fällt noch weiter, weil Vertrauen verloren gegangen ist? Und warum wurde die neuen Aktien zum Kurs von 50 eingestellt und nicht z.b: für 53,2 ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy März 11, 2007 So, euren Krieg könnt ihr im PN Bereich weiterführen, wenn es denn unbedingt sein muss. Aber nicht öffentlich im Forum. Thread wurde gesäubert und steht ernsthafter und sachlicher Diskussion weiter offen. andy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mischiditti März 12, 2007 So, euren Krieg könnt ihr im PN Bereich weiterführen, wenn es denn unbedingt sein muss.Aber nicht öffentlich im Forum. Thread wurde gesäubert und steht ernsthafter und sachlicher Diskussion weiter offen. andy Wäre schön, wenn man informiert wird, ob der Benutzer wenigstens (das MINDESTE) eine Verwarnung bekommt,. wenn er andere auf das Übelste beledigt. Wirkt leider unseriös. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag