BarGain März 5, 2007 Das Niedersächsische Finanzgericht hält die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Neuregelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, teilte das Finanzgericht am Montag mit. Ein Ehepaar aus dem Raum Oldenburg hatte gegen sein Finanzamt geklagt. Die Berufspendler wollten für ihre gesamten Fahrten zur Arbeit einen Freibetrag auf den Lohnsteuerkarten eintragen lassen. Das Finanzamt hatte jedoch nur die Fahrten vom 21. Entfernungskilometer an berücksichtigt. Quelle: FTD über comdirect News Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skeletor März 5, 2007 Bis das Urteil kommt kann es Jahre dauern, bis dahin sind die Steuerbescheide immer unter dem Titel "Unter Vorbehalt" einzustufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 5, 2007 ... was man dem finanzamt aber auch immer sagen muss, wenn man eine chance haben will, die kohle noch wiederzubekommen.... wir merken uns also bis zum endgültigen entscheid durchs BVerfG, für jeden steuerbescheid erst einmal pauschal widerspruch einzulegen, mit hinweis auf das anhängige verfahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman März 5, 2007 ... was man dem finanzamt aber auch immer sagen muss, wenn man eine chance haben will, die kohle noch wiederzubekommen.... Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt anhängige Verfahren, die von Amts wegen zur Vorläufigkeit führen. Guck mal auf deinen letzten Bescheidl, da gibt es bestimmt mehrere Vorläufigkeitsvermerke... Wenn die Pendlerpauschale dann dazukommt, dann braucht man keinen Einspruch einzulegen, dann wird dies von Amts wegen berücksichtigt.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag