Boersifant Juni 3, 2007 Also statt 233048€ bei 50000€ Ausgangssumme nun 145888€ Von allen Massnahmen der vergangenen Jahre ist die Einführung der Abgeltungssteuer die verbrecherischste. Ich fürchte, ich werde aus diesem Land früher auswandern müssen als erhofft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 Juni 3, 2007 · bearbeitet Juni 3, 2007 von Elvis77 OFF TOPIC: wirklich sind die Dividenden so hoch? Naja, kommt halt drauf an, zu welchen Zeiten du im welchem Index unterwegs bist. Ich weis nicht wieso die drauf kommen, 4% Dividende anzunehmen. Mir kommt das auch bisserl zu hoch vor, für ein Gesamtdepot Aber ich denke, viele konservativere Depots kommen durchaus locker auf 3%-5% Dividende. Wer in den Wachstumsbranchen viel unterwegs ist, natürlich weniger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 4, 2007 Ich lese auch, dass man bei den Kursgewinnen Kosten absetzen darf, allerdings immer nur wenn sie auf die einzelne Transaktion bezogen waren. Bei Zinsen und Dividenden kann man wohl nix abziehen. Wie lest ihr das? Bisher: Die Werbungskosten sind der jeweiligen Einkunftsart zuzuordnen bei der sie entstanden sind. Dadurch ergibt sich, dass Werbungskosten von privaten Veräußerungsgeschäften bei den sonstigen Einkünften abgezogen werden, ggfs. zur Hälfte aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens. In diesem Bereich gibt es keinen Werbungskosten-Pauschbetrag, so dass sich jeder Euro auswirkt (Freigrenze von 512 EUR mal außen vor) Aufwendungen bei den Zinsen und Dividenden sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusiedeln, wo es den Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 EUR bzw. 102 EUR bei Zusammenveranlagung gibt. Dieser muss also erst überschritten werden um höhere Werbungskosten bei Zinsen und Dividenden anzusetzen. Für Dividenden gilt natürlich das Halbeinkünfteverfahren, so dass die Aufwendungen nur zur Hälfte berücksichtigt werden können. ab 2009: Ab 2009 werden Kursgewinne den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet, so dass für diese der neu eingeführte Sparer-Pauschbetrag gilt. Tatsächliche Werbungskosten werden nicht mehr berücksichtigt auch wenn diese höher waren als 801 EUR. Wenn man so will ein Verstoß gegen das Nettoprinzip. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stbjs Juni 6, 2007 Ja, das ist m. E. verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Ähnlich wie die gestrichene Entfernungspauschale widerspricht dies der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bei nachweislich höheren Werbungskosten sollte ein Abzug möglich sein. Ich sehe dies bereits vorm Bundesverfassungsgericht landen. Und dort einige Jahre liegen - leider. Aber unser Gesetzgeber nimmt in letzter Zeit immer öfter verfassungsrechtswidrige oder EU-rechtswidrige Regelungen in Kauf. Schließlich ist bis zur nächsten Wahl von den Gerichten noch nichts entschieden und nach weiteren 4 Jahren hat der geneigte Wähler seinen Frust von damals längst vergessen. Aber es geht noch weiter: Für den Steuerpflichtigen günstige Entscheidungen des BFH werden nicht veröffentlicht, damit das Finanzamt sie nicht anwenden kann. Oder es werden für ähnlich gelagerte Fälle gleich s. g. Nichtanwendungserlasse herausgegeben. Und das Verfassungsgericht stellt zwar die Unzulässigkeit fest, gibt dem Gesetzgeber aber Jahre Zeit, ein konformes Gesetz auf den Weg zu bringen anstatt die Regelungen rückwirkend einzukassieren. Tja, sind halt alles Beamte, die von uns bezahlt werden. Gruß Jürgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer Juni 6, 2007 hi, eine krähe hackt der anderen eben kein auge aus. unsere parlamente sind überproportional mit staatsangestellten befüllt. woher die wohl die zeit nehmen, um dorthin zu kommen? grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 6, 2007 Ja, das ist m. E. verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Ähnlich wie die gestrichene Entfernungspauschale widerspricht dies der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bei nachweislich höheren Werbungskosten sollte ein Abzug möglich sein. das ist genauso verfassungskonform wie die Rentenbesteuerung. Da wird bereits versteuertes Einkommen noch einmal abgegriffen, eine geradezu joviale Logik :'( Tja, sind halt alles Beamte, die von uns bezahlt werden. Noch keine Austrittserklärung beim Finanzamt unterschrieben?? :-" Politiker und Richter sind keine Beamten. eine krähe hackt der anderen eben kein auge aus. bei schlechten Gesetzen kann auch der beste Beamte nichts machen und Gesetze werden von Politikern erlassen, die keine Beamten sind. unsere parlamente sind überproportional mit staatsangestellten befüllt. woher die wohl die zeit nehmen, um dorthin zu kommen? dann solltest du diese Leute nicht wählen wenn diese Leute nicht deinen Vorstellungen entsprechen. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stbjs Juni 6, 2007 Autsch! Da sind wir jemandem auf die Zehen getreten. Sorry. Aber was sind denn dann Politiker und Richter, wenn nicht Staatsdiener, die von uns Steuerzahlern bezahlt werden. Gruß Jürgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 6, 2007 Autsch! Da sind wir jemandem auf die Zehen getreten. Sorry. nicht wirklich, vielleicht auf den kleinen Zehen, mehr aber nicht. Politiker sind Politiker und Richter sind Richter. Ganz einfach ist das. Als Oberbegriff gilt "Mitglied des öffentlichen Dienstes" Beamte unterliegen einer Dienst- und Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn. Ebenso gilt eine Gesetzestreue. Richter unterliegen hingegen ihrem eigenen Gewissen und bei Politikern weiß ich das nicht, aber garantiert besteht da auch keine Dienst- und Treuepflicht wenn man deren Treiben mal näher betrachtet. So, genug kluggeschissen B) Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Juni 6, 2007 · bearbeitet Juni 6, 2007 von berliner Politiker sind Politiker und Richter sind Richter. Ganz einfach ist das. Als Oberbegriff gilt "Mitglied des öffentlichen Dienstes" Bezüglich Richter ist das aber Haarspalterei. Worum es bei der Beamtenkritik geht, sind ja dreiPunkte: o Unkündbarkeit o Keine Einbindung in die Sozialsysteme, insbesondere die gesetzliche Rente o altersabhängige Beförderung und Gehaltserhöhung ...und die treffen auf Richter genauso zu. ...und klar, Politiker sind keine Beamten, aber viele Beamte sind Politiker und Mitglieder des Bundestags. Man liest immer wieder die Zahl von 75%. Damit wird auch klar, daß JEDES Vorhaben, das die Änderung des Grundgesetzes erfordert, von der Beamtenmehrheit geblockt werden wird. Das ist besonders frappierend, da die Abschaffung des Beamtenstatus immer wieder von verschiedener Seite empfohlen wird. Hierzu: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/;art271,1974934 (der Artikel ist von 2003) Interesant ist dabei, daß in anderen Ländern, z.B. er USA Beamte nicht ins Parlament gewählt werden dürfen, und meines Wissens war das in Deutschland vor dem Krieg auch noch so. Das ist mehr als sinnvoll. Man kann nicht dem Staat dienen und verpflichtet sein, aber gleichzeitig die Regeln machen, denen man verpflichtet ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 7, 2007 · bearbeitet Juni 7, 2007 von Sven82 altersabhängige Beförderung und Gehaltserhöhung auch wenn es dort sehr einfach beschrieben wird, so findet eine direkte Entlohnung aufgrund des Dienstalters nicht statt. Allerdings wird erst befördert, wenn man an der Reihe ist und da spielt dann das Dienstalter eine Rolle. Das System wird schon seit Jahren auch in internen Kreisen bemängelt. Das was am wenigsten belohnt wird ist die tatsächliche Leistung. Wenn nach 20 Jahren immer noch darauf geachtet wird, wie man sein Diplom bestanden hat und danach sich die Beurteilung orientiert frage ich mich auch, ob das Beurteilungssystem nicht doch lieber im Rundordner landen sollte. Eine Regelbeförderung wie es in dem Artikel geschrieben steht gibt es jedoch nicht. Was die Höhe des Nettogehalts angeht bist du in der freien Wirtschaft aber besser dran als in der Verwaltung zumindest was den gehobenen Dienst der Finanzverwaltung angeht. ...und klar, Politiker sind keine Beamten, aber viele Beamte sind Politiker und Mitglieder des Bundestags. aber die Bürger sind doch selbst Schuld wenn sie die Beamten in den Bundestag wählen (die Liste mal außen vor, weil darüber die Partei entscheidet). Dann sollen sie diese Leute nicht wählen; gerade diese hohe Anzahl an Lehrkörpern im Bundestag ist erschreckend. Das ist besonders frappierend, da die Abschaffung des Beamtenstatus immer wieder von verschiedener Seite empfohlen wird. die Diskussion über die Abschaffung des Beamtentums dauert schon etwas länger und hat genausoviele Nachteile wie Vorteile. Habe schon endlos viele Diskussionsbeiträge zum Thema gelesen mit Befürwortern des Beamtentums und des Angestelltentums. Interesant ist dabei, daß in anderen Ländern, z.B. er USA Beamte nicht ins Parlament gewählt werden dürfen, und meines Wissens war das in Deutschland vor dem Krieg auch noch so. Das ist mehr als sinnvoll. Man kann nicht dem Staat dienen und verpflichtet sein, aber gleichzeitig die Regeln machen, denen man verpflichtet ist. viel schlimmer ist das Problem, dass Politiker sowohl im Bundestag als auch in der Bundesregierung sein dürfen zumal ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung vorliegt. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Juni 7, 2007 gerade diese hohe Anzahl an Lehrkörpern im Bundestag ist erschreckend. noch erschreckender daran finde ich, wieviele dieser lehrkörper ganz eindeutig auch vollkommene leerkörper sind. so ist es kein wunder, wenn von dort nur vollkommen idiotische gesetze erlassen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Juni 7, 2007 noch erschreckender daran finde ich, wieviele dieser lehrkörper ganz eindeutig auch vollkommene leerkörper sind. so ist es kein wunder, wenn von dort nur vollkommen idiotische gesetze erlassen werden. Dass die "Leerkörper" im Bundestag den größten Anteil stellen, mag wohl stimmen. Berufsmäßig überwiegen aber meines Wissens die Rechtsanwälte, was ich einmal bei der "Durchleuchtung unserer Bundestagsabgeordneten auf Nebeneinkünfte" untersucht habe. Und die Verquickung von Bundestagsmandat und Beratertätigkeit macht ja auch mehr Sinn. Zum Wohle des Volkes??? Da muss man die Damen und Herren selber fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMightyGandalf Juni 7, 2007 Berufsmäßig überwiegen aber meines Wissens die Rechtsanwälte, was ich einmal bei der "Durchleuchtung unserer Bundestagsabgeordneten auf Nebeneinkünfte" untersucht habe. Wenigstens haben die Rechtsanwälte im Bundestag ein grundlegendes Verständnis vom Aufbau und Struktur eines Gesetzes - nicht das Schlechsteste, müssen doch genau sie es beschließen. Leider sieht die PRaxis so aus, dass die (teils hervorragende!) Ministerialbürokratie (voller Beamten!) ein ordentliches Gesetz strickt, dann der Staatssekretär und der Minister ohne jegliche Sachkunde politisch gewollte Änderungen reinstricken, das ganze im Kabinett noch einmal von Fachunkundigen durcheinander gebracht wird und dann in den Ausschuss im Bundestag geht. Der ändert auch noch was, dann geht es ins Parlament, wird dort zerquatscht und zerredet. Irgendwann wird irgendetwas beschlossen. Dann stellt man fest, dass noch was fehlt und hofft, dass der Bundesrat es richten wird. Der hat aber andere Anliegen, die ihm wichtig sind und die noch in das Gesetz gezwengt werden müssen. Dann ist das Gesetz endlich beschlossen und vom Bundespräsidenten ausgefertigt - und dann fragt man einen Politiker, was er davon hält und hört, dass das Gesetz schon mal ein guter erster Schritt war, aber nun schleunigst grundsätzlich überarbeitet werden muss. Passiert natürlich nicht, die Gerichte legen halt das schlechte Recht halbwegs zwecktauglich aus, die Rechtsanwälte und Fachliteratur streiten sich über Banalitäten, die der Gesetzgeber hätte selber regeln können und müssen und irgendwannn wird ein Teil vom BVerfG kassiert. Jetzt schreien alle auf und der Kreislauf geht von vorne los... Frustierend ist das, besonders, wenn man täglich über haarsträubende Fehler und Lücken stolpert, die seit Jahrzehnten vom Gesetzgeber nicht bereinigt wurden, obwohl sie bekannt sind und das Gesetz mehrfach reformiert wurde... Da wünsche ich mir doch mehr Richter, Rechtsanwälte und Fachleute in den Ausschüssen und in der Regierung... Dass der politische Wille von allen möglichen Berufsgruppen im Parlament eingebracht wird, ist ja klasse - aber die Umsetzung sollen doch bitte Fachleute machen. Ich schneide ja auch niemandem die Haare, unterrichte keine Kinder und... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 Juni 7, 2007 · bearbeitet Juni 7, 2007 von Elvis77 Ich denke es ist auch ein wirklich schwieriges Feld. Alle wünschen sich Vereinfachungen und dennoch Gerechtigkeit. Das schließt sich ja schon an sich fast aus. Dazu kommt noch, das die Gesetze alle sehr eng miteinander verzahnt sind. Es entstehen unbeabsichtigt Lücken, selbst wenn man nur die kleinsten Zahnrädchen rausnehmen will bzw. sie beeinflussen immer auch einen Rattenschwantz an anderen Gegebenheiten. Sehr schön, fand ich mal eine Aussage des Altpräsidenten Richard v. Weizäcker. Er beschrieb wie intusiastisch er als Politiker überflüssige Bürokratie und Gesetzgebung abbauen wollte. Er meinte, wenn man aber bei jedem Punkt in die Materie wirklich eintauche, sich alle Argumente anhöre und sich die Gedanken, warum dieses Gesetz überhaupt existiere vergegenwärtige, dann erkennt man erst wie schwer es ist, hier zu vereinfachen. Er kam zu dem Schluss, das er in seiner Laufbahn nur ein einziges wirklich sinnloses Gesetz gestrichen hatte: Das Gesetz über die Verbrennung von Fäkalien auf Schulhöfen. Edit: Damit ist nicht "shit rauchen" gemeint. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
heinrich Juni 7, 2007 Ich denke es ist auch ein wirklich schwieriges Feld.Alle wünschen sich Vereinfachungen und dennoch Gerechtigkeit. Das schließt sich ja schon an sich fast aus. Danke Elvis. Hohle Verallgemeinerungen und Klischeetreiberei helfen niemanden. Ich weiß nicht, was das hier soll. upps, da hat, was mit dem Zitieren nicht geklappt. So ist es richtig: Ich denke es ist auch ein wirklich schwieriges Feld.Alle wünschen sich Vereinfachungen und dennoch Gerechtigkeit. Das schließt sich ja schon an sich fast aus. Danke Elvis. Hohle Verallgemeinerungen und Klischeetreiberei helfen niemanden. Ich weiß nicht, was das hier soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 Juni 7, 2007 · bearbeitet Juni 7, 2007 von Elvis77 Wenn du Pissen musst such dir einen Baum und nimm nicht mein Bein. Was du sagen willst, kann man auch anständig sagen. Es ist das Ziel deutscher Gesetze auf möglichst viele verschiedene Situationen eine gerechte Antwort zu geben.Wobei Gerechtigkeit ein dehnbarer Begriff ist und wir nicht im Ideal von John Rawls Blindheit als Vorraussetzung leben. Die Steuerreform auf dem Bierdeckel kann das nunmal nicht leisten. Sie ist einfach, das hat ihren Reiz, aber sie differenziert weniger. Nun führt die Komplexität zu ungewollten Ungerechtigkeiten ihrerseits, aber das kannst du nicht einfach mit einem Federstrich beheben ohne das Steuergesetz fast komplett in die Tonne zu drücken, weil es nunmal aufeinander aufbaut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
norisk Juni 7, 2007 @Elvis77 Sehe ich ganz ähnlich. Einfach wird oft mit gerecht verwechselt. Einfach kann gerecht sein, muss aber nicht. Ganz einfach und gerecht ist schwer zu verwirklichen. Die Welt ist nun mal nicht einfach. Vielleicht ein neues Threadthema "Diskussion über ein alternatives Steuerrecht - möglichst einfach und trotzdem gerecht". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Juni 7, 2007 Wenigstens haben die Rechtsanwälte im Bundestag ein grundlegendes Verständnis vom Aufbau und Struktur eines Gesetzes - nicht das Schlechsteste, müssen doch genau sie es beschließen. Warum werden dann so viele Gesetze wegen Schludrigkeit zurück verwiesen. Meine Frage war: Wo sind sie denn, die Herren Juristen? Nach Bezahlung und vor allem nach Versorgung ist das Mandat eine Ganztagsbeschäftigung. Da kann man nicht noch 10 oder mehr Nebenbeschäftigungen nachgehen, deren Umfang und Entlohnung nach wie vor geheim bleiben. Merz&Co. sei Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juni 8, 2007 Die Regelungen zur Abgeltungssteuer sind auch nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes bis zur Sommerpause 2007 von Bundestag und Bundesrat noch nicht entgültig. Berthold Welling, Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung Steuer- und Finanzpolitik des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) rechnet damit, dass der Bundesrat das Gesetz am 6. Juli ohne Änderungen durchwinkt. Somst ginge das Gesetz nämlich zurück in den Bundestag und könnte nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Aber: "Änderungen an der Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten sind danach aber immer noch möglich, zum Beispiel im Jahressteuergesetz. Wir werden uns weiterhin für niedrigere Steuern auf langfristige Anlageprodukte einsetzen, erklärt Paul Dylla, Sprecher des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI). Diese Forderung sei aber erst mittelfristig durchsetzbar: Die kommenden 18 Monate bieten uns dafür genügend Zeit und Möglichkeiten, so Dylla weiter. Die Aktie gehört in eine langfristige Vermögensstrategie hinein, insbesondere Fonds als Instrument für mittel- bis langfristige Anlagen. Fondssparer sollten weiterhin abwarten und flexibel bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reigning Lorelai Juni 8, 2007 solange noch kein Gesetz raus ist schwer zu sagen: Aber das hier ist auf jedenfall eine Lösung... Spezialfonds für Privatanleger in Luxemburg die Antwort auf die deutsche Abgeltungssteuer Wie schnell Luxemburg mit der Umsetzung seiner Gesetze ist, zeigt das jüngste Beispiel: Während Deutschland noch am Gesetzgebungsverfahren über die Abgeltungssteuer und der entsprechenden Durchsetzungsverordnung feilt, hat Luxemburg bereits eine Antwort auf die geplante Regelung in ein Gesetz gegossen: die Zulässigkeit von Spezialfonds für so genannte gut informierte private Anleger, die ein Resultat aus der Umsetzung der OGAW-III-Richtlinien ist. Mit einer Anfangssumme von zunächst 125.000 Euro können Anleger ihren eigenen Fonds auflegen. Das Fondsvermögen muss dann innerhalb des ersten Jahres auf 1,25 Millionen Euro anwachsen, wobei sich auch mehrere Anleger zusammentun können. Dabei ist die Grundidee gar nicht neu. Speziell Fonds für einzelne Anleger werden im Branchenjargon als Millionärsfonds bezeichnet, wobei in Deutschland versucht wurde, sie so gut es geht zu unterbinden. Schon immer war die Auflage von Millionärsfonds attraktiv, da damit beispielsweise die Spekulationsfrist umgangen werden konnte. Innerhalb des Fonds spielt sie nämlich keine Rolle, und der Anleger muss lediglich die Fondsanteile länger als zwölf Monate behalten. Obwohl in der Begründung für das neue Angebot auch vom emotionalen Aspekt die Rede ist, den ein eigener Fonds hat, ergeben sich bald auch handfestere Vorteile der Spezialfonds für Privatanleger: Die Abgeltungssteuer, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Anfang 2009 in Deutschland eingeführt wird, macht das Realisieren von Kursgewinnen für Privatanleger unattraktiv, schließlich soll zum Zeitpunkt des Wertpapierverkaufs die geplante 25-prozentige Abgeltungssteuer auf die realisierten Gewinne greifen. Vermögensverwalter und Anleger suchen daher vermehrt nach Vehikeln, die als Mantel für das Asset Management dienen können. Fondsgebundene Lebensversicherungen, Dachfonds und eben auch die neu eingeführten Spezialfonds in Luxemburg eignen sich dafür. Während Gesetzgebungsverfahren in Deutschland offenbar langwierig sind, ist man auf Ebene der Fondsgesellschaften sehr flott. Nur wenige Tage nach Veröffentlichung des Luxemburger Gesetzes ließ die Fondsgesellschaft Frankfurt-Trust verlauten, man werde für Privatanleger entsprechende Fonds über die eigene Tochter im Großherzogtum auflegen. Zielgruppe für das Vehikel seien Vermögensverwalter, Family Offices und Private-Banking-Einheiten. Gerade diese Marktteilnehmer müssen ab dem 1. Januar 2009 ihr Handeln rechtfertigen, denn jede Gewinnrealisierung kommt dann den Anlegern teuer zu stehen. Wir haben bereits viele Anfragen, erklärt Frankfurt-Trust-Sprecher Thomas Kalich zu dem neuen Angebot. Rund zwei Drittel kommen von professionellen Marktteilnehmern, etwa ein Drittel von Privatanlegern. In Deutschland ist das letzte Wort über die Abgeltungssteuer zwar noch nicht gesprochen, und der BVI macht weiterhin fleißig Lobbyarbeit, um das Altersvorsorgesparen über Aktienfonds von der Regelung auszunehmen. Die Chancen, dass es auch diesmal wieder ein durch Ausnahmeregelungen kompliziertes Gesetz wird, stehen aber gut. Und damit hätte Luxemburg wieder einmal mehr Vorsprung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wishmueller Juni 8, 2007 solange noch kein Gesetz raus ist schwer zu sagen: Aber das hier ist auf jedenfall eine Lösung... Na ja..... für einige vielleicht.... :-" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juni 9, 2007 ...Aber das hier ist auf jedenfall eine Lösung...Spezialfonds für Privatanleger in Luxemburg die Antwort auf die deutsche Abgeltungssteuer http://www.dresdner-bank.lu/myWeb/content/...len23022007.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMightyGandalf Juni 11, 2007 Warum werden dann so viele Gesetze wegen Schludrigkeit zurück verwiesen. Habe ich doch gesagt, weil es nicht den Fachjuristen vorbehalten bleibt, sondern durchaus gute Entwürfe von Politikern jeder Berufsgruppe und Gesinnung bis ins Unkenntliche verhackstückelt werden... Meine Frage war: Wo sind sie denn, die Herren Juristen?Nach Bezahlung und vor allem nach Versorgung ist das Mandat eine Ganztagsbeschäftigung. Da kann man nicht noch 10 oder mehr Nebenbeschäftigungen nachgehen, deren Umfang und Entlohnung nach wie vor geheim bleiben. Merz&Co. sei Dank! Mit der Nebentätigkeit sehe ich das genauso. Man kann nicht zwei Fulltimejobs nebeneinander auf Dauer gewissenhaft ausüben. Aber Anwalt zu sein und Abgeordneter ist kein Widerspruch, nur als Anwalt noch mehr als 10% zu arbeiten neben einem Mandant, das ist ein Widerspruch... Ich kenne genug Anwälte, die ihre Zulassung behalten haben, aber praktisch nicht mehr tätig sind, während sie im BT sitzen und erst nach 2 Legislaturperioden wieder aufhören im BT und weiter arbeiten... Nicht alle Anwälte sind so publicitysüchtig wie Herr Danckert... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Boersifant Juni 21, 2007 Ich werde vor 2009 auf jeden Fall die Möglichkeit des Effektenkredits nutzen und das sollte auch für andere die wohl effektivste "Strategie" gegen die Abgeltungssteuer sein. Sofern Einkommenssicherheit gegeben ist, lohnt es sich, einen Kredit z.b. in Höhe einer Jahressparrate zu nehmen und im darauffolgenden Jahr zu tilgen. Wie viel Kredit Sinn macht, hängt natürlich von Zinshöhe und Einkommenssicherheit ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dagobert Juni 21, 2007 Ich werde vor 2009 auf jeden Fall die Möglichkeit des Effektenkredits nutzen und das sollte auch für andere die wohl effektivste "Strategie" gegen die Abgeltungssteuer sein. Sofern Einkommenssicherheit gegeben ist, lohnt es sich, einen Kredit z.b. in Höhe einer Jahressparrate zu nehmen und im darauffolgenden Jahr zu tilgen. Wie viel Kredit Sinn macht, hängt natürlich von Zinshöhe und Einkommenssicherheit ab. In Focus online war gestern ein interessanter Artikel " Versicherungen schlagen Fonds" worin u.a. propagiert wird daß Fondspolicen verschont bleiben von der Abgeltungssteuer bzw. Fondssparer niedrigere Renten zu erwarten haben http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorg..._aid_63857.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag