crosplit Februar 16, 2007 · bearbeitet Februar 16, 2007 von crosplit Noch eine Frage: Thesaurierende Fonds (Zinserträge, inländisch): Der Fonds muss am Ende des Geschäftsjahres die Erträge an das Finanzamt abführen. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, so erhält der Anleger eine dieser Abführung entsprechende Vergütung. Soweit ist alles klar! Also z.B. Fondsertrag 50 Euro, ca. 17Euro führt der Fonds ab, Rest wird theasauriert...genau diese 17 Euro bekomm ich auf mein Konto zugeschrieben als ----verauslagte Zinsabschlagsteuer---- Problem das mir bis jetzt keiner erklären konnte: Diese 17 Euro werden aber NICHT auf den FREIBETRAG 801,- angerechnet. Habe also immer noch 801,- ... Kann mir das bitte jemand mal erklären??? Wieso wird das nicht mitangerechnet??? Oder ist das normal??? Oder muss ich das dann irgendwo in der Steuererklärung angeben??? Habe noch ainen ausschüttenden fonds, 50 Euro Ertrag im Jahr, diese werden aber voll auf die 801,- angerechnet. Da ist ja alles klar. Also bleiben noch 751.- zum Beispiel! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag