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haklmacher

Steuervorteile für Anleger

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haklmacher

Hi Community

 

habe gestern bei handelsblatt.com folgenden Artikel gefunden:

 

Neue Abgeltungssteuer erleichtert Verrechnung von Spekulationsverlusten

( von Axel Schrinner 12.02.2007 ).

 

Auf der zweiten Seite dieses Artikels steht u.a.:

 

Für Anleger, die sich beim letzten Börsencrash die Finger verbrannt haben,

sieht der Gesetzentwurf noch ein Sahnehäubchen vor.

Anleger die noch auf Spekulationsverlusten nach bisherigem Recht sitzen,

können diese bis Ende 2013 im Rahmen des neuen Rechts verrechnen lassen.

Anleger, die noch auf Spekulationsverlusten sitzen, können ihre Verluste

dann also gegen ihre Zinseinkünfte aufrechnen.

 

Ich kann es kaum glauben. Ist sowas realistisch, dass es später

in`s Gesetz aufgenommen wird ??

 

Gruß haklmacher

 

********************************************************************************

***

 

Wie herrlich ist es , nichts zu tun, um dann vom Nichtstun auszuruh`n.

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Slivomir
· bearbeitet von Slivomir

Ich denke mal, dass es sich dabei aber nur um bereits realisierte Kursverluste (sprich Verlustvorträge) handelt. Kann mir nicht vorstellen, dass man dann seine bei 100 Euro gekauften DTAG-Aktien verkaufen kann und einen fetten Verlustvortrag hat, oder? So net sind unsere Politiker dann wohl doch net :-"

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DrFaustus
Anleger die noch auf Spekulationsverlusten nach bisherigem Recht sitzen,

können diese bis Ende 2013 im Rahmen des neuen Rechts verrechnen lassen.

Anleger, die noch auf Spekulationsverlusten sitzen, können ihre Verluste

dann also gegen ihre Zinseinkünfte aufrechnen.

 

Spekulationsgewinne nach bisherigem Recht sind nur welche, die während der 1 Jahesfrist realistiert werden. Falls du also mit letzem Crash den vielleicht kommenden meinst, dann könnte deine Aussage stimmen.

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haklmacher

Ich gehe davon aus, dass damit vom Finanzamt festgestellte und vorgetragenen Speku-Verluste

gemeint sind (z.B. 2003 3. Tranche Telekom etc.).

 

Auch müssten darunter Speku-Verluste fallen , die noch bis Ende 2008 vom Finanzamt

festgestellt werden.

 

Wenn es so kommen sollte, sind sicher noch viele Umschichtüberlegungen anzustellen.

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