MEEM31 Februar 10, 2007 Hallo an alle !!! Hab da mal eine Frage. Eine Firma ist an der Börse. Nach einer gewissen Zeit ist ein Teilbereich der Firma erfolgreicher als die Mutterfirma und wird dann an die Börse gebracht. Ich habe Aktien von der Mutterfirma. Die Tochterfirma wird immer erfolgreicher und der Kurs der "alten Firma" bewegt sich nicht mehr viel. Nun meine Frage, was passiert mit den Altaktionären ? Haben die ein Vorkaufsrecht ?, können die Aktien getauscht werden ?, was macht man oder was passiert ? Danke für eure Antworten !!! Cu Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sladdi Februar 10, 2007 Hi, also, wenn die Aktien der Tochterfirma schon an der Börse sind, hast Du als Altaktionär keine besonderen Rechte mehr. Bei der Abspaltung kann es sein, daß Altaktionäre ein Bezugsrecht haben, oder es kann sein, daß sie keins haben. Da mußt Du Dich von Fall zu Fall informieren. Gruß Scipio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel Februar 10, 2007 Die Kurse haben mit der Frage wem was gehört überhauptnichts zu tun. Ein Börsengang eines Firmenteils kann unterschiedlich erfolgen. Entweder als Verkauf, oder als Split der Firma. Im falle eines Splits bekommt der Aktionär der alten AG dann Anteile von 2 verschiedenen AGs. Beim Verkauf bekommt die AG an der man beteiligt ist halt den Verkaufserlös, genauso wie wenn sie den Firmenteil nicht an die breite Öffentlichkeit sondern an Irgendwen verkaufen würde. Natürlich kann es sein dass bei einem Börsengang auch nur ein Teil der Firma verkauft wird. Dann gehört halt der alten AG noch ein Teil der neuen ag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maxxi Februar 10, 2007 am beispiel bayer und lanxess kann man das anschauen. als bayer die chemietochter lanxess vor 2 jahren oder so an die börse brachte, gab es für die bayer-aktionäre 1 lanxess-aktie für 10 bayeraktien. mehr "rechte" gab/gibt es nicht. lanxess ist seitdem um 155% und die bayer nicht so stark, aber hatte immer noch eine gute performance. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag