Muggel Dezember 31, 2009 Ich würde damit zur Verbraucherzentrale gehen. Das ist der kostengünstigste Weg. Wichtig ist, allen Zahlungsaufforderungen fristgerecht zu widersprechen. Noch wichtiger, alle Unterlagen aus der damaligen Beratung zusammen zusuchen. Gabe es ein Beratungsprotokoll. Ist dort die finanzielle Situation vermerkt.? Gibt es Zeugen? Die Kommentare zum VVG lassen eine Einmalzahlung als verlorene Zahlung der Abschlusskosten zu. Zu dieser hier angewandten Teilzahlungsvereinbarung (KAV) wird nichts gesagt. Da fehlt eine höchstrichterliche Rechtssprechung. Es ist also durchaus ein hohes Risiko für die Prismalife das einzuklagen und damit die Wirksamkeit von tausenden KAV-Regelungen ausser Kraft zu setzen. Deshalb halte ich den Schritt zur BVZ für unumgänglich. es gibt kein beratungsprotokoll. meine mutter saß mit am tisch sie hat sich den gleichen schwachsinn ein paar wochen eher aufschwatzen lassen. sie hat allerdings leichteres spiel weil sie noch den alten vertrag hat. also soll ich bis zum 6. januar ein schreiben ausetzen das ich nicht zahlen werde und abwarten was kommt??? langsam weiß ich nicht mehr was ich machen soll habe bereits 6 einschreiben darunter geschickt und ich bekomme immer wieder den gleichen brief zurück. Dann nimmt Bezug auf die Briefe. Die Mutter als Zeuge geht zwar aber ist natürlich angreifbar. Letzlich bleibt, wenn die Einkommenverhältnisse eine Rolle in der Beratung spielten, dann ist die Beratung angreifbar. Die KAV ist zwar nicht mehr kündbar aufgrund der Widerrufsrechtes aber letztlich nicht VVG-Konform, so dass die dadurch angreifbar wird. Das die PL mit allen aussergerichtlichen Maßnahmen zur Einhaltung drängt, mag zwar unbequem und lästig sein. Ich frage mich jedoch, weshalb die 6 Brief schreiben und nicht ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen. Also geh zur VBZ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
basti86 Januar 5, 2010 habe heute wieder post von meinem lieblingsabsender bekommen. diesmal kein standart brief der einfach nur ausgedruckt wurde. sinngemäß: - be ijeder versicherung fallen gebühren an - prismalife ist so freundlich und gewährt ein teilzahlung - ich soll froh sein das ich mir dieses unternehmen ausgesucht habe -sollte bis zum 10.1. die rate nicht gezahlt sein wird die restschuld sofrort mit zinsen und strafgebühr fällig -ich kann auch einfach wie gewohnt den gesamtbetrag zahlen dann ist die kündigung hin fällig sie haben sich sogar die mühe gemacht meinen vertrag rauszusuchen und die entsprechenden zeilen die eine kündigung der kav verbietet zu markern. was ich nur komisch finde. ich habe den vertrag ja wohl genau unterschreiben als die umstellung der verträge waren. auf dem vertrag den ich habe ist kein datum drauf. jetzt bekomme ich heute die kopie der durchschrift zugeschickt und da steht dann ein datum drauf(03.07.08). habe auch diesen ehemaligen vermittler errichen können. dieser arbeitet nicht mehr bei dem finanz unternehmen. habe ihm kurz die lage erklärt und jetzt einen termin mit ihm am freitag ausgemacht. bin mal gespannt was er zu sagen hat ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Januar 5, 2010 Hallo Basti Lies Dir Das mal durch. Vielleicht hilft Dir Das auch weiter. LG Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 5, 2010 Das ist schon ein starkes Stück, wenn Anträge nachdatiert werden. Letztlich ist diese Kopplung aber keine Individualvereinbarung. Die Kündigung zum Hauptvertrag (Versicherung) wurde angenommen. Da müssen die sich schon was besseres einfallen lassen, um die Knebel-KAV-Vertrag noch am Leben zu erhalten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fortuna1895 Januar 7, 2010 Hallo Basti, ich habe den selben Ärger mit der PrismaLife wie du, habe bereits einen Anwalt eineschaltet,der schon Erfahrung mit Prisma hat und einen kompetenten Eindruck hinterlassen hat. Wenn du Lust hast, kannst du dich bei ihm melden, gemeinsam können wir vielleicht mehr Druck bei PL machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
psychokoch Februar 1, 2010 Hallo, Die Prisma lässt mir keine ruhe.Nachdem ich gehofft hab das ich mit meinen letzten Brief alles klar gestellt hab,kam jetzt eine Antwort.Ich Zitiere: [i]sehr geerter........ ihr schreiben vom------ Die zahlung der KAV werden weiterhin fällig,auch wenn die vers.gekündigt wurde. Bei jeden Abschluss von Vers.verträgen fallen für alle vers.gesellschaften Abschluss und Einrichtungskosten an,die bezahlt werden müssen.Zu ihren vorteil hat die Prismalife AG sich aber nicht für eine verrechnung der Abschluss-und Eirichtungskosten mit der Prämienleistung entschieden,sondern für die transparente separate KAV,die im Vers.vertrag unter der Rubrig"KAV" (separate Kostentilgung) die obigen Kosten separat ausweist. Gleichzeitig wird im Antrag und in den Bedingungen klar und eindeutig Formuliert,das sie die Abschluss und Einrichtungskosten in der vereinbarten Höhe jedenfalls auch dann zu zahlen haben,wenn es zu einer vorzeitigen Auflösung bzw Prämienfreistellung ihres Vers.vertrages kommen sollte.Eine Kopie ihres Antrages haben wir ihnen diesem schreiben beigelegt. Bitte bedenken sie in diesen zusammenhang,dass gemäß den allgemeinen Bedingungen für die KAV bei nichtzahlung der KAV der noch offene Gesamtpreis (restschuld) sofort fällig wird.Insofern möchten wir sie bitten,die Zahlungen bezüglich der KAV wieder aufzunehmen. Selbstverständlich können sie auch gerne ihren Vers.vertrag wieder aufleben lassen.Dies würde nun keine erneuten Kosten auslösen. Wir hoffen,das wir das missverständnis aufklären konnten und würden uns freuen,sie auch weiterhin zu unseren kunden zählen zu dürfen. Was kann ich jetzt noch machen bzw zurück schreiben??? Irgendwann krieg ich wieder einen brief wo sie mir mit inkasso drohen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Februar 1, 2010 Gleichzeitig wird im Antrag und in den Bedingungen klar und eindeutig Formuliert,das sie die Abschluss und Einrichtungskosten in der vereinbarten Höhe jedenfalls auch dann zu zahlen haben,wenn es zu einer vorzeitigen Auflösung bzw Prämienfreistellung ihres Vers.vertrages kommen sollte. Man müsste prüfen ob so eine Klausel überhaupt rechtens ist. Bist Du darüber informiert wurden? Ich bin kein Jurist, nur habe ich von so einer Klausel noch nix gehört. Da müsstest Du dich mal schlau machen. LG Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
psychokoch Februar 1, 2010 · bearbeitet Mai 2, 2010 von Gerald1502 Zitat korrigiert Man müsste prüfen ob so eine Klausel überhaupt rechtens ist. Bist Du darüber informiert wurden? Ich bin kein Jurist, nur habe ich von so einer Klausel noch nix gehört. Da müsstest Du dich mal schlau machen. LG Gerald Informiert hat mich der AFA typ nicht. Wie siehts denn eigentlich mit falschen angaben im Vertrag aus.Es wurde ein anderer Verdienst aufgeschrieben als er in Wahrheit damals war.Der AFA typ hat das gewusst.Ist der Vertrag dann ungültig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Februar 1, 2010 · bearbeitet Mai 2, 2010 von Gerald1502 Informiert hat mich der AFA typ nicht. Wie siehts denn eigentlich mit falschen angaben im Vertrag aus.Es wurde ein anderer Verdienst aufgeschrieben als er in Wahrheit damals war.Der AFA typ hat das gewusst.Ist der Vertrag dann ungültig? Wenn er dich nicht informiert hat, hat er seine Beratungspflicht verletzt. Mache doch nochmal ein Schreiben mit den Anschuldigungen, das Du nicht über diese Klausel aufgeklärt wurden bist und das falsche Verdienstdaten aufgeschrieben wurden. Lass dich also nicht einschüchtern. LG Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin Februar 1, 2010 Die AFA Strukkis sind keine Berater/Makler sondern Versicherungsverkäufer. Böswillige Richter könnten das dem Sparer zum Nachteil auslegen, weil ein Verkäufer nur am Verkauf interessiert ist, und nicht unbedingt daran das beste Produkt anzubieten. Aber es gibt eine Hintertür, über die man die AFA knacken kann. Die AFA hat nicht offengelegt, so wie es das Gesetz vorschreibt, das man mittelbar an der Prisma Life beteiligt ist. Dies ist ein Interessenkonflikt, hätte das der Sparer gewusst, hätte er womöglich nicht abgeschlossen. Von daher wäre es eine unzureichende Erstaufklärung, was die komplette Rückabwicklung ermöglichen könnte. Dafür wird man aber wohl einen Anwalt benötigen. Wenn man das Versicherungsgesetz üblicherweise auslegt, dann sind die Vertriebkosten nur anteilig zu zahlen, da die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahre aufzuteilen sind (169VVG). Abs 5 konkretisiert: "Die Vereinbarung eines Abzugs für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten ist unwirksam." Demnach wären keinen weiteren Zahlungen bzgl. KAV zu zahlen. Eine Meldung an die Versicherungsaufsicht BaFin und den Versicherungsombudsmann kann hier sicherlich auch weiterhelfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peter u. d. wolf Februar 27, 2010 Hallo Basti, ich habe den selben Ärger mit der PrismaLife wie du, habe bereits einen Anwalt eineschaltet,der schon Erfahrung mit Prisma hat und einen kompetenten Eindruck hinterlassen hat. Wenn du Lust hast, kannst du dich bei ihm melden, gemeinsam können wir vielleicht mehr Druck bei PL machen. hallo, habt ihr schon etwas klären können? ich habe das gleiche Problem! vielleicht hilft nur eine Sammelklage!? gruß peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fortuna1895 März 10, 2010 Hallo Basti, ich habe den selben Ärger mit der PrismaLife wie du, habe bereits einen Anwalt eineschaltet,der schon Erfahrung mit Prisma hat und einen kompetenten Eindruck hinterlassen hat. Wenn du Lust hast, kannst du dich bei ihm melden, gemeinsam können wir vielleicht mehr Druck bei PL machen. hallo, habt ihr schon etwas klären können? ich habe das gleiche Problem! vielleicht hilft nur eine Sammelklage!? gruß peter Hallo Peter, obwohl ich die Angelegenheit dem Anwalt übergeben habe, bekam ich heute ein Schreiben von der Inkassogesellschaft mit der Bitte den Betrag auszugleichen + Inkassogebühren. Werde den morgen den Anwalt kontaktieren und auch wegen Dir nachfragen. Gruß Fortuna1895 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufo333 März 16, 2010 Mich würde mal interessieren, ob überhaupt schon mal jemand bezüglich KAV mit der Prismalife oder AFA vor Gericht stand.... MFG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel März 17, 2010 Bisher nicht. Aber das wird sicherlich noch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufo333 März 19, 2010 Wenn doch schon mal jemand wegen Prismalife und der Kostenausgleichsvereinbarung vor Gericht stand, bitte bei mir melden!! Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel März 25, 2010 Da viele Vermittler sich als unabhänige Preisagentur bezeichnen und auch sonst den Eindruck eines Maklers suggerieren anbei ein interessantes Urteil. Auch wenn eine Hausratversicherung weit weg von einer Fondspolice ist, dass Urteil ist interessnt, denn es stellt darauf ab, dass der Makler in der Gesamtheit in einer höheren Haftung steht. Daraus läßt sich was machen, wenn der Berater solvent ist. Wenn ein Versicherungsvertreter wie ein Makler auftritt Ein Versicherungsvertreter, der einem Kunden gegenüber den falschen Anschein erweckt, Versicherungsmakler zu sein, hat sich im Falle einer durch ihn verursachten Lücke im Versicherungsschutz wie ein Makler behandeln zu lassen. Entsteht einem Kunden in einem solchen Fall ein Schaden, ist der Vermittler in vollem Umfang zum Schadenersatz verpflichtet, so das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 8. Oktober 2009 (Az.: 18 U 26/08). Der Entscheidung lag der Fall eines Versicherungsvermittlers zugrunde, dessen Vater als Einfirmenvertreter eines Versicherers tätig war. Über die Agentur seines Vaters reichte der spätere Beklagte gelegentlich selber Verträge ein, war ansonsten aber als selbstständiger Vertreter einer Vertriebsgesellschaft tätig, für die er Bausparverträge und Lebensversicherungen vermittelte. Versicherungsvertreter oder Makler? Der Kläger war Inhaber einer Pizzeria, in welcher der Versicherungsvermittler seit Jahren verkehrte. Und so war es kein Wunder, dass man sich eines Tages auch über Versicherungen unterhielt. Dabei erwähnte der Beklagte, dass er sich beruflich verändert habe und nun als selbstständiger Versicherungsmakler tätig sei. Das führte dazu, dass der Kläger den Sachversicherungs-Vertrag für seine Gaststätte kündigte und durch Vermittlung des Beklagten einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschloss. Die entsprechende Deckungsaufgabe sowie den dazugehörigen Gastgewerbe-Fragebogen unterzeichnete der Beklagte im Beisein des Klägers selbst. Auch sonst gab er sich dem Kläger gegenüber den Anschein, als Versicherungsmakler und nicht als Versicherungsvertreter tätig zu sein, etwa durch Verwendung eines Firmenstempels mit dem Abdruck Wirtschaftskanzlei / Versicherungen aller Art. Nicht angenommener Antrag Diese besondere Form der Protzerei ging so lange gut, bis sich der Kläger durch den Beklagten eine Hausratversicherung für seine im gleichen Haus wie die Pizzeria befindliche Wohnung vermitteln lassen wollte. Im Rahmen dieses Vertrags sollte unter anderem Schmuck in nicht unerheblichem Wert versichert werden. Der Kläger bat den Beklagten daher darum, ihm einen von Hausratversicherern akzeptierten Tresor zu besorgen und den Wert des Schmucks durch ein Fachunternehmen schätzen zu lassen. Nachdem er diese Aufgaben erledigt hatte, reichte der Beklagte einen Hausratversicherungs-Antrag über die Agentur seines Vaters ein. Bereits wenige Tage später erfuhr er jedoch, dass der Versicherer den Antrag wegen des hohen Versicherungswerts des Schmucks nicht annehmen werde. Doch anstatt den Kläger zu benachrichtigen und sich um einen anderen Versicherer zu bemühen, unternahm der Beklagte nichts. Fatale Nachlässigkeit Eine fatale Nachlässigkeit, wie sich später herausstellte. Denn wenige Monate später wurde der Kläger Opfer eines Wohnungseinbruchs. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von weit mehr als 30.000 Euro. Erst bei dieser Gelegenheit erfuhr der Kläger, dass der von dem Beklagten eingereichte Hausratversicherungs-Antrag nie angenommen wurde und folglich kein Versicherungsschutz bestand. Er verklagte den Versicherungsvermittler daher auf Zahlung von Schadenersatz. Zu Recht, meinten die Richter des Hammer Oberlandesgerichts. Sie gaben der Klage in vollem Umfang statt. Maklervertrag Nach Ansicht des Gerichts haben die Parteien durch schlüssiges Handeln einen Maklervertrag geschlossen. Die sich daraus ergebenden Pflichten hat der Beklagte verletzt, indem er den Kläger weder darüber informierte, dass der Hausratversicherer den Vertrag nicht angenommen, noch dass er sich um anderweitigen Versicherungsschutz bemüht hat. Bei der Beurteilung der Frage, ob zwischen dem Kläger und dem Beklagten ein Maklervertrag zustande gekommen ist, kommt es nach Meinung der Richter ausschließlich auf die Rechtsbeziehung zwischen den Streitparteien an. Nicht entscheidend sind hingegen etwaige vertragliche Beziehungen zwischen dem Beklagten und Versicherern. Denn auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherern Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versicherungsnehmer Maklerverträge schließen mit der Folge, dass er für Pflichtverletzungen aus dem Vertrag selbst einzustehen hat, so das Gericht wörtlich in seiner Urteilsbegründung. Volle Verantwortung Nach Überzeugung der Richter hat der Beklagte aufgrund seines Verhaltens und seines Auftretens dem Kläger gegenüber eindeutig den Eindruck erweckt, als Versicherungsmakler tätig zu sein. Daran hat er sich messen zu lassen. Für durch ihn verursachte Fehler ist er daher in gleichem Maße verantwortlich wie ein Versicherungsmakler. Er hat dem den Kläger entstandenen Schaden daher in vollem Umfang zu ersetzen. Kein Mitverschulden Dem Vorwurf des Beklagten, dass der Kläger den Schaden zumindest mitverschuldet hat, wollte das Gericht nicht folgen. Der Kläger hatte zwar nach der Antragstellung keinen Versicherungsschein und keine anderweitige Bestätigung über den Versicherungsschutz erhalten. Nach Meinung des Gerichts war der Kläger aber weder dazu verpflichtet, sich bei dem Beklagten danach zu erkundigen, ob Versicherungsschutz besteht, noch musste er aus dessen Schweigen schließen, nicht versichert zu sein. Er durfte wegen des Auftretens des Beklagten als Makler vielmehr darauf vertrauen, dass ihn dieser davon in Kenntnis setzen werde, wenn der Versicherungsvertrag trotz des Antrags nicht zustande kommt. Da er keine anderslautende Nachricht erhalten hatte, durfte er folglich davon ausgehen, dass der Versicherungsvertrag wie beantragt zustande gekommen war. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stehle März 28, 2010 · bearbeitet März 28, 2010 von stehle Hallo Leute. Leider bin ich auch ein vermeintlich PrismaLife Geschädigter. Ich finde mehrmals in meinen Unterlagen den Hinweis das in den ersten 3 Jahren die bezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Kann ich davon ausgehen wenn ich rechtzeitig kündige das ganze Geld wieder zu sehen? Oder eher doch nicht. P.S.: Ich war zu faul alle 28 Seiten durchzulesen falls schon mal die Frage beantwoortet wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
molari März 28, 2010 @ Stehle, entschuldige wenn ich unhöfliche klinge, aber es geht hier um DEIN Geld. Nicht um unseres, an deiner Stelle hätte ich den Drang alles in Erfahrung zu bringen was ich könnte und hätte mit den Diskussionen die hier stehen angefangen. 28 Seiten sind nun wirklich nicht viel, vorallem es um Geld geht. Nunja mal sehen vlt. wird dir geholfen, ich kenne das Vertragswerk jedenfalls nicht. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die dir einfach dein Geld zurückgeben. Das hätten dann einige hier sicher auch gemacht. Grüße Molari Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
psychokoch März 28, 2010 Hallo Leute. Leider bin ich auch ein vermeintlich PrismaLife Geschädigter. Ich finde mehrmals in meinen Unterlagen den Hinweis das in den ersten 3 Jahren die bezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Kann ich davon ausgehen wenn ich rechtzeitig kündige das ganze Geld wieder zu sehen? Oder eher doch nicht. P.S.: Ich war zu faul alle 28 Seiten durchzulesen falls schon mal die Frage beantwoortet wurde. Also ich hab mir meine Verträge durchgelesen und es steht nicht ein Ansatz davon drin.Standardmässig eben nur innerhalb eines Monats.Und von all den Geschädigten hat das nicht einer erwähnt den Satz.Jedenfalls nicht bei der Fondgebundenen Rentenversicherung.Was ist das denn für eine Versicherung von der Prismalife,da gibts ja schon einige.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stehle März 29, 2010 Also genau steht da drin. Der Vertrag endet bei Tod der versicherten Person oder, falss Kapitalabfindung gewählt wurde, bei Ablauf der Aufschubzeit. Im Erlebnisfall wird beim Ablauf der Aufschubzeit das vorhandene Fondsvermögen als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt. Im Todesfall der versicherten Person werden ab dem 4. Versicherungsjahr 101% des rückkaufsfähigen Deckungskapitals, aber mindestens die Todesfallsumme, ausgezahlt. In den ersten drei Versicherungsjahren werden die bezahlten Beiträge zurückerstattet. Während ich das tippte fiel es mir schon wie Schuppen von den Augen. Da diese versicherung ab dem driiten jahr auch bei selbstmord zahlt ist das mit den ersten 3 jahren rein auf den Todesfall gültig denk ich. also hier ne weitere Frage da mein Bruder das gleiche Ding hat und auch weg will und er vergebens versucht hat von der PrismLife einen Rückkaufswert genannt zu bekommen. Meine Eckdaten wären. Fondsgebundene Rentenversicherung AFA-Top-Sachwert 150 Beitrag erstmals ab 15.05.2007 letztmals 2047 100% AFA Global Selection Fonds Warburg 5% Dynamik hab ich aber mittlerweile rausgenommen und den Beitrag auf 150 zurückgesetzt Beginn Aufschubzeit 2007 Ende Aufschubzeit 2082 Ich habe auch schon eine Wertmitteilung bekommen. Fondswert 30.04.2009 2288 Und jetzt mein Problem ich finde in meinen Unterlagen nichts was darauf hindeudet wieviel ich einbüse wenn ich kündige. Und an Unordnung liegts auf keinen Fall. Ich will nicht kündigen wenn nur paar hundert Euro rauskommen und weiterlaufen lassen will ich es aber auch nicht wenn die Gefahr besteht das ich gar nichts sehe von dem Geld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel März 29, 2010 Der Fondswert in Höhe von 2288 bezieht sich nicht auf Deinen Fondswert, sondern auf die Anteile die von Deinen Beiträgen gekauft werden. Also davon sind die Abschlusskosten abzuziehen. Da der Beitragswert 3600 betrug, ergibt sich ein Verlust von 1312 . Auf die hochgerechnete Beitragssumme dürften die Abschlusskosten 5184 betragen. Vom reinen Beitragswert hast Du diese bezahlt (5400 ) Vom Fondswert dürfte da noch etwas offen bleiben. Somit dürfte da nichts rauskommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stehle März 30, 2010 Also wenn ich das richtig verstehe geh ich leer aus? Ich hatte ja noch vergessen zu schreiben das ich seit 2009 weiter fleißig eingezahlt hab. Das müssten dann 1800 sein die dazu gekommen sind. Leider tut sich die PrismLife schwer einem jährlich die Wertmitteilung zu schicken. Erst nach lvielen und langen Telefonaten bekam ich die letztes Jahr. Wahrscheinlich muss man jedes Jahr penetrant sein. Mindestbeitrag sind 50. Dafür das die so schlecht sind ist mir das dann doch zuviel. Eigentlich sind wir ein ganzer Freundeskreis die das Problem haben. Anstoß war die Wertmitteilung vom letzten Jahr. Nach einem Vergleich war schnell klar wer mehr monatlich eingezahlt hatte und evtl. noch ne hohe Ersteinlage gezahlt hatte dem wurden auch die meisten Abschluss und Einrichtungskosten. Bildet euch am besten selbst ein urteil. siehe Anhang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufo333 April 2, 2010 Hy! Gestern kam vom Amtsgericht Wedding ein Mahnbescheid. Werde das morgen meiner Anwältin zukommen lassen. Die lassen wirklich nicht locker. Ich sehe es schon kommen, ich werde die ganze Sch... bezahlen müssen Ein Satz ist mir da aufgefallen: Der Antragsteller (also PRISMALIFE) hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. Bis jetzt haben die nur unendlich viel Kohle von mir bekommen und fordern immer noch 2273,45! Von was für einer Gegenleistung reden die??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
psychokoch April 2, 2010 Hy! Gestern kam vom Amtsgericht Wedding ein Mahnbescheid. Werde das morgen meiner Anwältin zukommen lassen. Die lassen wirklich nicht locker. Ich sehe es schon kommen, ich werde die ganze Sch... bezahlen müssen Ein Satz ist mir da aufgefallen: Der Antragsteller (also PRISMALIFE) hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. Bis jetzt haben die nur unendlich viel Kohle von mir bekommen und fordern immer noch 2273,45! Von was für einer Gegenleistung reden die??? Den Brief hab ich schon vor 2 Wochen bekommen.Gib das einfach deinen Anwalt und der schickt den Brief mit wiederspruch zurück.Dann gibts nur 2 wege,entweder die Prismalife gibt nach,oder sie zerren dich/uns vor Gericht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast Aussteiger April 12, 2010 · bearbeitet April 12, 2010 von Aussteiger Hallo habe von einen anderen Forummitglied folgende Fondaufstellung für meine Prisma Life bekommen, leider lohnt sich das kündigen nicht da ich meine Abschluss und Einrichtungskosten auf einmal gezahlt habe und somit eine bis auf die Verwaltungskosten bezahlte Police habe. 25 % Sauren Global Defensive A Acc WKN 214466 25 % Sauren Global Stable Growth A Acc WKN 791695 25 % DWS Vermögensbildungsfonds I WKN 847652 25 % Templeton Asian Growth A Acc WKN A0F6WM Was haltet ihr von dieser Auswahl ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag