M.Rose Januar 13, 2009 Naja, erwartet habe ich von denen nicht viel... Habe mich ja bereits einmal verarschen lassen! Aber grundsätzlich ist es doch richtig, bei der AV als erstes Zugpferd zu Riestern, oder nicht? Ich meine ohne Kinder gibts halt weniger Zulagen, ok! Aber Kinder können ja auch noch kommen! Jaja.... Der Immobilienkauf war so auch noch nicht geplant! Aber 1. kommt es anders und 2. ......... Auf die Steuernachzahlung komme ich daher, dass ich ja vorher unversteuertes Bruttogehalt direkt in die Police hab fließen lassen! Löse ich diese auf, komme ich ja an unversteuertes Geld! Auch, wenns ein riesiger Verlust ist, so ist es dennoch nicht besteuert! Oder gibts da Ausnahmeregelungen? Würde das Geld auch freiwillig zum Spitzensteuersatz versteuern, wenn ich alles wiederbekäme, was ich dort reingesteckt habe :'( Ja, ich verstehe schon, dass das alles ein riesen Fehler war! Nur wie komme ich jetzt bestmöglich daraus? Weiß denn einer, ob das mit dem Einrichtungsfonds stimmt? Dann wäre es (theoretisch) ja sinnvoller, Minimalbeitrag zahlen und dann wenn das Geld zurück auf der Police ist, zu kündigen! Oder mache ich dabei ein schlechtes Geschäft? Ja, die BU wurde mir auch noch nahegelegt von dem, der mir die Policen angedreht hat! Jedoch ist der heute nicht mehr bei der AFA sondern macht jetzt private KVs! @Shibby: Natürlich ist mir kalr, dass ich die Dynamik ablehnen kann! Aber wenn ich Geld verbrenne (falls das so ist), dann hilft mir die Ablehnung der Dynamik auch nur dazu, weniger zu verbrennen! Jedoch würde ich gerne NICHTS verbrennen! Beitragsfrei kann ich die Verträge leider noch nicht stellen, da die Laufzeit noch zu kurz ist! Wer mich da beraten hat? Leider ein guter Kumpel, dem ich damals vertraut habe, anstatt mich selbst ein bisschen in den Finanzdschungel zu werfen! Und das Schlimme finde ich noch, dass alle von Abgeltungssteuerfrei reden, obwohl dieses hier ja nun zuhauf widerlegt wurde! Die Frage, die sich mir stellt ist nur, ob es nicht doch etwas Gutes an dieser Geschichte gibt (abgesehen von Vorteilen für Reiche), da ich mir schlecht vorstellen kann, dass soviele Menschen genauso dämlich waren wie ich! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shibby997 Januar 13, 2009 lol 1. ich bin kein berater^^ 2. deutschkenntnisse kann man anhand eines forembeitrages im internet sehr genau einschätzen^^ also ich mach mir im inet zumindest darum nich os die gedanken und 3. ähm ich weiß ja nich wie du das siehst aber gibt in deinem beitrag irgendwelche fakten? kla bleiben die jährlichen kosten aber die einrichtungskosten bezahlst du bei einer/m klv bsv flv riester oder fp auch nocheinma genau das machen diese ganzen vertreter doch 4 jahre lang laufen lassen (was auch immer) dann sind die einrichtugnskosten abbezhalt und dann kommt "hey hier das hier das is viel besser" und schon wird n neur vertrag gemacht und der alte geküdnigt und das kosten zahlen geht von neuem los Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 13, 2009 · bearbeitet Januar 13, 2009 von Muggel Hallo Rose bitte verabschiede Dich davon, dass Du alles Geld wiederbekommst. Aus dem Treuefonds fliessen keine Gelder zurück. Es ist lediglich so, dass je nach Laufzeit Staffelbeträge gebildet werden, mit denen Du bei Kündigung belastet wirst. (siehe Versicherungsbedingungen) Also richtig getippt: Kohle in den Allerwertesten! Das bei den bisherigen Einzahlungen die Fondswerte 1700 und 3100 betragen sollen, halte ich dito für ein Gerücht. Die erste Police könnte 51.600 € Beitragswert (22 JAhre=43 x 100 x 12) haben = 3612 EUR Vertriebskosten und die andere Police 95460 EUR Beitragswert = 6682,20 Vertriebskosten. Da kommst Du auch mit einer minimierten Beitragszahlung nicht wirklich voran, weil Du damit den Anteil der Vertriebskosten verdoppelt und verdreifacht hast. Sorry, es gibt keinen Königsweg für Dich. Falls die von Dir genannten Rückkaufswerte bei Kündigung tatsächlich so sind, wären eine Kündigung tatsächlich der richtige Weg. Leider ist das bei einer Direktversicherung nicht möglich. Eine Kündigung kann nur der Arbeitgeber aussprechen. Die Rückwirkung der Steuervorteile bzw. KV/PV kannst Du nicht entgehen. Aber bei 22.000 Brutto war das steuerlich eh ein Witz mit der Direkt-LV. Evtl. doch ein Königsweg: Evtl. erfüllt jedoch diese Versicherung garnicht die gesetzlichen Anforderungen (siehe BMF-Regeln) 60% Todesfallschutz, EA 100 und Policendarlehen und der Vertrag könnte als unwirksam zustande gekommen, rückabgewickelt werden. Dann hättest Du zumindest die Beiträge zurück. Möglicherweise bekommst Du jedoch nur die Beraterhaftung. Aber auf jeden Fall als Schadensersatzzahlung, auf die KV/PV und Steuern so nicht anfallen. Die AFA AG hat mit den jetzt nochmals messerscharf formulierten Anforderungen des BMF das Konzept EA 100 endlich auf EA 85 gesenkt. Allerdings sind die Policenbedingungen 2006 nur wenig angreifbar, so dass es Aufzeichnungen des Beraters geben müßte. Wenn da ein fitter Bursche in der Verbraucherzentrale sitzt, der könnte Dich dort beraten. Wenn Du Immobilieneigentum anschaffen möchtest, dann ist ja eigentlich die Wahl klar: Riesterfondsparen(wie das am günstigsten geht, kannst Du hier gut nachlesen) und aus dem Fondsvermögen kannst Du für den Hausbau auch Geld entnehmen. Und natürlich soviel wie geht zurücklegen (TG/FG) P.S. Bei ausführlichen Hinweisen, bitte Eintrittsalter, Todesfallleistung, Versicherungssummen, Fondsauswahl etc. also alle Vertragsangaben angeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M.Rose Januar 13, 2009 Hey! Evtl. doch ein Königsweg: Evtl. erfüllt jedoch diese Versicherung garnicht die gesetzlichen Anforderungen (siehe BMF-Regeln) 60% Todesfallschutz, EA 100 und Policendarlehen und der Vertrag könnte als unwirksam zustande gekommen, rückabgewickelt werden. Dann hättest Du zumindest die Beiträge zurück. Möglicherweise bekommst Du jedoch nur die Beraterhaftung. Aber auf jeden Fall als Schadensersatzzahlung, auf die KV/PV und Steuern so nicht anfallen. Wie soll ich das verstehen? Werde gleich mal die Vartragsangaben abtippen! Aber was meinst du mit beraterhaftung? Aber das Geld, was ich in der Entgeldumwandlung hatte, muss ich definitiv rückwirkend versteuern, ist das richtig? Habe leider nichts aufgezeichnet von den Beratungen, und nichts der "seriösen Versprechungen" schriftlich! Habe nur einen Schrieb in dem so Sachen stehen wie: Gratulation, dies und jenes ist möglich, blabla! Das einzige, was darin evtl interessant sein könnte: Durch die Vertragslaufzeit bis zum Endalter 100 hasben sie die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge flexibel zu gestalten und sich die Steuervorteil im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen möglichst lange zu erhalten. Natürlich müssen sie nicht bis zum 100. Lebensjahr warten, um über Ihr Geld teilweise oder vollständig verfügen zu können. Sie können über ihr Fondsvermögen jederzeit im Rahmen der Versicherungsbedingungen verfügen und so Ihre Police an ihre persönliche Lebensplanung anschließen. Sie können allerdings auch den Vertrag jederzeit kündigen. hierbei ist aber zu beachten, dass in den ersten Jahren bei Kündigungen oder Beitragsreduktionen Abzüge vom Fondswert vorgenommen werden. Ist da vielleicht irgendwas "zu meinen Gunsten" dran? Das ist ein Zusatzschreiben von der Agentur, über die ich die Police vermittelt bekommen habe! So, schreibe dir jetzt mal die Vertragsdaten: Police 1: Tarifbezeichnung: Fondsgebundene Rentenversicherung AFA-Top-Sachwert Versicherungsnehmer: Ich, 17.7.1984 Beitrag: 100 zahlbar monatlich, erstmals am 1.10.06 letzmals am 1.9.2041 Anlagestrategie: 100% AFA Global Selection Fonds Warburg Beitragsbefreiung bei BU: Ja, ab dem 1.10.2009 Todesfallsumme: 25.200 ab dem 4. Versicherungsjahr Beginn der Aufschubzeit 1.10.06 Ende der Aufschubzeit 30.9.2084 Versicherungsbedingungen: Für den Vertrag haben die Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung AFA-Top-Sachwert in der Version vom Mai 2005 Gültigkeit. Mehr Infos habe ich darüber nicht! (Naja, Begünstigte, etc. mal ausgelassen, ist ja nicht von Relevanz! 2. Police: Im Prinzip das gleiche, jedoch: Art der Verischerung: Entgeldumwandlung Beitrag 185 monatlich letztmaliger Beitrag am 1.9.2044 (anstatt 41) Todesfallsumme: 50.616 ab dem 4. Versicherungsjahr Art des Bezugsrechtes: unwiderrufflich (unter gewissen Vorbehalten, gemäss § 3.1.1 Zusatzantrag Und in diesem heißt es: unwiderruflich bezugsberechtigt (z.B. bei Gehaltsumwandlung) mit Sternchen Sternchen: Der Arbeitgeber braucht bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes keinen Insolvenzbeitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen, es sei denn die Versicherung ist abgetreten oder beliehen (§10 Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge - BetrAVG Sagt dir das was? Viel mehr Infos habe ich leider auch nicht, da ich gar keine Versicherungsbedingungen habe! Naja, die Immobilie habe ich schon seit über einem Jahr! Würde wenn ich diese AFA-Geschichte auflöse, anfangen zu Riestern (Fondssparpläne sollen ja gut sein) und parallel würd ich erstmal nen kleinen Bausparer ansparen, um noch 1-2 Dinge am Haus zu machen! Beides geht ja derzeit leider nicht, dank der RVs.... Auf jeden Fall werde ich zu der Verbraucherschutzzentrale fahren! habe mich da nochmal schlau gemacht und mir sagen lassen, dass die dort echt gut sein sollen und auch auf neuestem Stand sind! und was mir am wichtigsten ist: unabhängig! Keiner, der mir was verkaufen will! Ich hoffe, habe dir jetzt alle Infos gegeben und wäre für weitere Hilfe dankbar! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 14, 2009 Aber was meinst du mit beraterhaftung? Der Berater verkauft Dir eine Versicherung, die gar keine ist. Da braucht ein Richter nicht wirklich nachdenken beim Urteil. Der Berater muss den erlittenden Schaden ersetzen. Aber das Geld, was ich in der Entgeldumwandlung hatte, muss ich definitiv rückwirkend versteuern, ist das richtig? Jepp. Du wirst nur leider nicht mal soviel Geld rausbekommen, um mit diesen Kosten pari zu kommen. Denn die Rückkaufswerte sind sicherlich vor Abzug Treuefonds berechnet. Ist da vielleicht irgendwas "zu meinen Gunsten" dran? Das ist ein Zusatzschreiben von der Agentur, über die ich die Police vermittelt bekommen habe! Ja aber ich fürchte, es wird nicht reichen, denn der Todesfallschutz 60% entspricht den gesetzlichen Regelungen und damit wird es wohl eher nichts. Aber das muss Du mit geeigneten Beratern prüfen. Also für Dein Gespräch mit VBZ oder Anwalt: Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17.10.2007 (R II 53/-5). Und es gibt aus 12/2008 eine ziemlich detaillierte BMF-Aufstellung zu den Kriterien. erste Versicherung Beitragssumme 42000 Todesfall 60% Kosten 2940 angeblicher Fondswert 1700 RKW 342 bisherige Beitragszahlung 2800 jetzige Verluste: 2458 gezahlte Abschlusskosten 1358 noch fällige Abschlusskosten: 1582 Anlagestrategie: 100% AFA Global Selection Fonds Warburg Anteilswert 2006: rd. 18 Anteilswert 2009: rd. 10 Da noch ordentliche Abschlusskosten offen sind, ist die Beitragsreduzierung keine wirkliche Option. Auch bei Verlusten von 2500 würde ich zur Kündigung raten. Direktversicherung Beitragssumme 84360 Todesfall 60% Kosten 5905,2 angeblicher Fondswert 3100 RKW 662 bisherige Beitragszahlung 4995 jetzige Verluste: 4333 gezahlte Abschlusskosten 2438 noch fällige Abschlusskosten: 3467,20 Anlagestrategie: 100% AFA Global Selection Fonds Warburg (?) Anteilswert 2006: rd. 18 Anteilswert 2009: rd. 10 Letzlich halte ich den Fonds mit der höchsten Risikoklasse für eher unangemessen für die ALV. Ob und wie sich die Probleme der Kündigung der Direkt-LV und der Steuerlasten /KV/PV auf die zusätzlichen Verluste auswirken (dass dürften vorallem die KV/PV-Beiträge seien) muss noch untersucht werden. Meine Empfehlung: 1. Untersuchen ob man über das BFH-Urteil rauskommt 2. Wenn 1. nicht dann erste VErsicherung kündigen und 3. Bei 2. Versicherung Kündigung versuchen bzw. auf Mindestbeitrag 50 herabsetzen. Es ist ein schlechtes Geschäft, weil das 3,7 fache der üblichen Abschlusskosten bezahlt wurden und ernsthafte Renditen damit einfach nicht drin sind. 4. Das Geld eher in einem Riesterfondsparplan stecken und die Dinge am Haus über Fördermittel der KfW machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M.Rose Januar 14, 2009 Hi! Alles klar! Danke dir schonmal! Werde deine Tipps mal mit zur VZ nehmen und dann klären, ob ich da rauskomme! Werde da morgen gleich anrufen und versuchen schenllstmöglich nen Termin zu bekommen! Melde mich dann auf jeden Fall, was dabei rausgekommen ist! Mit dem Kündigen der Direktversicherung dürfte es (zumindest vom Vorgang) kein Problem geben, denn mein Chef ist mein zukünftiger Schwiegervater und mit ihm kann ich reden! ob eine Kündigung dann sinnvoll ist, wird sich zeigen! Gruß + Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M.Rose Januar 15, 2009 · bearbeitet Juli 12, 2011 von Thomas Nach Anwaltsdrohung Teile des Beitrags entfernt Sooo! War jetzt bei der Verbraucherzentrale! Genaues habe ich noch nicht erfahren, aber erste Anhaltspunkte! Also die Versicherung (welch Überraschung) ist nach deren Ansicht auch Schrott und nur für Großverdiener interessant! Desweiteren sollte man so eine Police ebenfalls nicht als 1. Schritt in Richtung AV nehmen! Soweit so bekannt! Stand heute ist, dass ich nochmal meine Rechtschutzversicherung kontaktiere, ob man über dieses Urteil darauskommt! Sieht aber eher schlecht aus! Da in dem genannten Urteil die fondsgebundenen RVs ausgeklammert sind! habe auch den Steuerberater beauftragt, auszuloten, wieviel bei Auflösung der Entgeldumwandlung fällig würde! Aber wie du schon sagst, wird das wahrscheinlich höher sein als mein RKW! Von daher muss man dann ausloten, was besser ist! Auf Mindestbeitrag stellen, sprich 50 Euro, was mich dann ja "nur" 15-20 Euro netto monatlich kosten würde (durch zulegen der Steuerersparnis meines AGs), oder alles plattzumachen! Aber wenn die Gebühren dann das 3,7fache betragen, ist es dann überhaupt sinnvoll, da noch Kohle reinzustecken? Ich meine, wenn das fast ausschließlich Gebühren sind (von den 50 Euro), dann würden mir ja diese 15-20 Euro monatlich bei einer anderen Sparart über 40 Jahre ja definitiv mehr Ertrag bringen, oder nicht? In dem Fall könnte man ja sinnvollerweise wenige hundert Euro Nachzahlung in Kauf nehmen! Ich meine was kann bei der PrismaLife nach Abzug der Gebühren dann noch groß rumkommen? Auf jeden Fall werde ich beide Policen erstmal ein halbes jahr beitragsfrei stellen (komplett geht ja leider noch nicht) um nicht noch Ärger zu bekommen, wenn ich das Geld einbehalte! und dann habe ich ja auch wieder Zeit, den richtigen Weg auszuloten! Und mit der Beraterhaftung wird wohl auch nichts! Die Dame, die mich beraten hat, sagte, dass gerade Leute, die sich in dem Bereich nicht so auskennen, zu mind. 98% den "Beratungswisch" unterzeichnen ohne ihn zu lesen, bzw. blind unterschreiben ohne hinterher etwas zu wissen! Nutzen die Strukkis als Absicherung im Fall einer Klage! Daher habe ich wohl schelchte Karten.... Wäre dankbar noch eine Einschätzung zum Entgeldumwandlungsvertrag zu bekommen und melde mich wieder, wenn es News gibt! Danke + Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 15, 2009 Die Bewertung der VBZ ist sicherlich keine Überraschung. Aber Urteil und BMF-Schreiben zusammen bewerten lassen. Bei dem BMF-Schreiben geht es durchaus darum. Die AFA hat 2006 noch nicht mit Beratungsprotokollen gearbeitet. Die Blanko-Absolution dürfte es also nicht geben. Ob die Rechtschutz-VS da wirklich weiter helfen kann. Ich drück die Daumen. Rendite wird aufgrund der Kostenrelation und der Fondsauswahl wohl schwierig sein. Ich würde -wenn Du die Weiterlaufen läßt undbedingt die Fondsauswahl prüfen und durch die 2 Fondsoption (je Fonds 25 ) das Risiko streuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M.Rose Januar 16, 2009 Hi Leute! Habe eben nochmals mit einer Anwältin gesprochen! Laut einem Urteil des BGH müssen (egal zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung vorgenommen wird) IMMER ca. 40% RKW gegeben sein, plus/minus ein bisschen, je nach Versicherungsgebühren! Natürlich ist eine fondsgebundene Police immer auch an den Kurs des Fonds gekoppelt! Einzige Ausnahme ist, dass in den Versicherungsbedingungen eine deutliche (!!!) Aussage zu finden ist, dass in den ersten Jahren bei Kündigung von "null bis fast null" auszugehen ist! Beispielsweise eine Tabelle! Die Aussage "man müsse von Verlusten ausgehen" würde hierfür nicht reichen! Dies muss ich nun prüfen! Desweiteren sagte sie, ich solle die Versicherung (in dem Fall die PL) auffordern, den RKW genau (inkl. Benennungd er genauen Kosten) dazulegen! Dann solle ich denen mit dem "Ombudsmann" drohen! Der ist wohl zur genauen Prüfung des RKW zuständig, und das sollen die Versicherungen wohl nicht mögen! Die BAFIN wäre auch noch so eine Option! Die Anqältin sagte, wenn man den Unternehmen mit diesen Dingen drohe, lenken die meisten schon ein und "gestatten" einen höheren RKW. Außerdem gibt es noch ein urteil des BGH bezüglich Versicherungen die (im Gegensatz der Aussage des letzten Anwalts) auch für Fondsgebundene RVs gelten! Und das "nachversteuern" einer Entgeldumwandlung bezieht sich nur auf den RKW! Ich habe dabei zwar ein schlechtes Geschäft gemacht und erheblich mehr (unversteuertes) Geld reingesteckt als rausbekommen, was ein schelchtes Geschäft fürs Finanzamt/KK ist, aber sie begründete dies damit, wenn ein Selbstständiger sich eine teure Anschaffung leistet und diese Abschreibt, es jedoch eine Fehlinvestition ist, hat das Finanzamt davon ja auch nichts! Hoffe, das war verständlich ausgedrückt :-) Werde an der Sache dranbleiben und vielleicht erreiche ich dadurch ja etwas! Wäre ja auch schön für Andere, die in Zukunft auf Strukkis reinfallen, und mit dieser "Anleitung" den Schaden doch ein wenig begrenzen können! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fisher Januar 17, 2009 Hallo Muggel, ich bin neu in diesem Forum und finde die Beiträge sehr informativ und das meiste hat "viel Hirnschmalz". Ich habe noch vor 2005 eine KLV bei PL abgeschlossen. Modell 5/7. Allerdings nicht über AFA, somit habe ich andere Fonds im Portfolio. Zum Teil natürlich aufgrund der Finanzkrise im Minus (ca. 30%) aber ich glaube dass dies noch hinnenhmbar ist. Aufgrund einiger Beiträge hier im Forum kommen mir natürlich schon gewisse Zweifel an der Sache und habe nachdem ich vier Jahresraten bezahlt habe die fünfte noch nicht bezahlt. Möglicherweise geht es anderen hier im Forum so ähnlich. Ich habe die PL angeschrieben und man ermöglicht auch eine spätere Bezahlung. Aber man schreibt, dass man doch folgendes bedenken sollte. -Altes Steuerrecht (2004) -Mindesbeitragszahldauer von 5 Jahren ist hier möglicherweise verletzt und kann -zu steuerlichen Nachteilen führen. -Lassen Sie sich von einem Experten (Steuerberater o.ä.) beraten! Ist das so richtig, dass es zu Nachteilen steuerlicher Art kommen kann, nur weil die fünfte Rate später bezahlt wird oder vielleicht nie? Hat man nicht 12 Jahre Zeit. Die Versicherung läuft ja noch länger. Im Forum wird auch die Meinung vertreten, dass spätere Entnahmen in jedem Fall zu versteuern sind. Gilt das auch für die Vertäge vor 2005? Ich habe das nicht so richtig verstanden mit dem Urteil was hier zitiert wurde. Verkauft wurde mir jedoch Steuerfreiheit bei Entnahmen aus dem Deckungsstock solange die Versicherung läuft. Auch Einzahlungen sind möglich. Über die Höhe des Deckungsstocks wurde wohl nichts vereinbart. Sind Erträge nur zu versteuern wenn der Deckungsstock höher ist als die eingezahlten Beiträge, was ja eigentlich so sein sollte. Deswegen zahlt man ja kräftig ein. Ich hoffe, dass Du mir hier einige gute Ratschläge geben kannst, damit ich mich entsprechend verhalten kann. MfG fisher Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 18, 2009 Hallo Rose Laut einem Urteil des BGH müssen (egal zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung vorgenommen wird) IMMER ca. 40% RKW gegeben sein, plus/minus ein bisschen, je nach Versicherungsgebühren! Natürlich ist eine fondsgebundene Police immer auch an den Kurs des Fonds gekoppelt! Genau, der Kurs des AFA Global Select hat ja den grössten Teil des Kapitalverlustes ausgemacht. Einzige Ausnahme ist, dass in den Versicherungsbedingungen eine deutliche (!!!) Aussage zu finden ist, dass in den ersten Jahren bei Kündigung von "null bis fast null" auszugehen ist! Beispielsweise eine Tabelle! Die Aussage "man müsse von Verlusten ausgehen" würde hierfür nicht reichen! Dies muss ich nun prüfen! Das findest Du, sogar auf die gesamte Laufzeit wird dies nicht ausgeschlossen. Aber da hats Du eine taffe Anwältin ausgebuddelt. Die scheint Dir wirklich helfen zu können. Drück die Daumen und schreibt mal, was draus geworden ist. LG Muggel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 18, 2009 Hallo Fischer Ist das so richtig, dass es zu Nachteilen steuerlicher Art kommen kann, nur weil die fünfte Rate später bezahlt wird oder vielleicht nie? Hat man nicht 12 Jahre Zeit. Die Versicherung läuft ja noch länger. 12 Jahre und mindestens 5 Jahre Beitragszahlungsdauer. Das sind die Bedingungen. Es spielt steuerlich keine Rolle, wann diese in den 12 Jahren bezahlt werden. Aber wenn Du bereits 80% der Beiträge bezahlt hast, dann hast Du keine andere Optionen, als laufen lassen. Also wenn Du kannst zahle den Beitrag ein und schaue Dir an, ob Du für die Einzahlung andere Fonds nutzt. (STichwort Risikoanalyse) Im Forum wird auch die Meinung vertreten, dass spätere Entnahmen in jedem Fall zu versteuern sind. Gilt das auch für die Vertäge vor 2005? Wenn es keine Todelfallsumme von mind. 60% gibt, dann hast Du keine Versicherung abgeschlossen und damit auch kein Steuerprivileg. Dass kannst Du in der Police prüfen. Sind Erträge nur zu versteuern wenn der Deckungsstock höher ist als die eingezahlten Beiträge, was ja eigentlich so sein sollte. Du hast doch alles verstanden. Bei den Zuzahlungen würde ich Dir raten, erst ganz klassisch und gebührenschonend Fondsparen zu machen und wenn Du an die Abgeltungssteuer rangespart hast, die Entscheidung zu treffen, was Du Zuzahlen willst und zu diesem Zeitpunkt auch Gebühren und Fondsauswahl bei der PL nochmals prüfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fisher Januar 18, 2009 Hallo Muggel, vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Heißt das, dass ich die Rate irgendwann bezahlen kann oder evt. auch in kleineren Raten? Da es eine Versicherung mit 60% ist sind dann Entnahmen, die über den eingezahlten Beiträgen liegen dann auch steuerpflichtig oder greift hier das Steuerprivileg? Gibt es da eine Obergrenze für das Steuerprivileg? MfG fisher Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matze83 Januar 19, 2009 · bearbeitet Juli 12, 2011 von Thomas Nach Anwaltsdrohung Teile des Beitrags entfernt Hallo Zusammen, ich habe ebenfalls den "Fehler" bei der PL/AFA gemacht. Meine erste Zahlung war am 01.07.2005 á 100 EUR monatl + 10% Beitragsdynamik. Jedenfalls habe ich viele Seiten gelesen, wo positives und negatvies zum Fonds berichtet wurde. Letztendlich bin ich hier stecken geblieben und alle negativen Fakten klingen für mich sehr einleuchtend. Somit habe ich mir auch schon mal einen Auszug beantragt, den ich gestern erhalten habe. Meine Eckdaten: Erster Beitrag: 01.07.2005 Letzter Beitrag: 01.07.2047 Ende der Aufschubzeit: 2083 Ich habe eine Beitragsdynamik von 10%. Bei Todefall wird 101% des Fondwertes. Ebenfalls habe ich diese Beitragfortzahlung bei 50% Invalidität. Machen wir es kurz: Ein teurer Fehler. Die Rettung sollte so aussehen:1. Dynamik raus. 2. Reduzieren auf Mindestbeitrag 3. AFA-Global auswechseln und nach eigenem Risikoprofil die Fonds wählen. 4. Laufen lassen, da Police der 2004-Steuerfreiheit unterliegt 5. Kostengünstigen Riesterfondssparplan im Internet abschliessen und dort die ersparten Beiträge und was sonst so geht reinzahlen. 6. Lieber Fakten und Infos aus dem Internet holen, bevor man Strukkis und Einfirmenvertreter leichtfertig ins Haus lässt und es gibt ein Universalprodukt. Deshalb nicht alles in einem Korb. Muggel hat es zwar schon richtig auf Seite 9 geschildert wollte es jedoch nochmal für meinen "speziellen" Fall wissen. Meine Abrechnung vom 08.01.2009 sieht wie folgt aus: AFA Global Selection_____________________70,928 Anteile__________780,91 EUR Treuefondskonto S&P Balanced____________01,911 Anteile____________1,69 EUR Abschluss- und Einrichtungskostenfonds__________________________1965,15 EUR Fondsvermögen Gesamt______________________________________2747,75 EUR Eingezahlt habe ich: 12x 100,00 EUR 12x 110,00 EUR 12x 121,00 EUR 7x 133,10 EUR Gesamteinzahlung: 4.903,70 EUR Ich nehme an, dass wenn ich kündigen würde nur 780 EUR rausbekommen würde. Somit präferiere ich auch den Weg von Muggel: Dynamik raus, Mindesteinzahlung von 50 EUR (90 EUR in was anderes investieren), Fonds wechseln. Wie sieht das allerdings mit der Beitragsfreistellung aus? Das könnte ich doch rein theoretisch auch machen. Dann lass ich den Betrag der jetzt drin ist, als Zinsanlage für mein Erbe laufen, oder ist das falsch gedacht? Kündigen wäre nach 4 Jahren sicherlich leider zu spät. Frage ist natürlich auch, was wäre wenn ich die 50 EUR, die ich in den Fonds einzahle woanders zusätzlich anlegen würde. Was ein scheiß diese ganze Anlagenberatung. Die ganze Zeit wird einem vorgegaukelt KLV sind legaler Betrug, aber PL mit AFA ist auch nicht grad das gelbe vom Ei. Viele Grüße, Matze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 19, 2009 Hallo Muggel,vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Heißt das, dass ich die Rate irgendwann bezahlen kann oder evt. auch in kleineren Raten? Da es eine Versicherung mit 60% ist sind dann Entnahmen, die über den eingezahlten Beiträgen liegen dann auch steuerpflichtig oder greift hier das Steuerprivileg? Gibt es da eine Obergrenze für das Steuerprivileg? MfG fisher Die steuerfreie Auszahlung ist verbunden mit mindestens 5 Jahresbeiträgen und 12 Jahre Laufzeit. Also kannst Du erst mit 12 Jahren Laufzeit steuerfrei an das Geld. Aus steuerlicher Sicht kannst Du die Beitragszahlung natürlich auch in 4 Jahresbeiträgen und weiteren Monatsbeiträgen gestalten. Vertraglich hast Du etwas anderes mit der Gesellschaft vereinbart. Dies musst Du mit Prismalife klären aber da gab es ja Signale. Wenn Du ganz vorsichtig seien möchtest: Fianzbeamte versuchen manchmal die Veränderung der Police als Neubeginn auszulegen. Also frage an, ob die Veränderung zum Beitragsrhythmus durch eine neue Policenausfertigung gemacht wird oder nur mit einfachen Schreiben. Wenn Du eine Entnahme vor 12 Jahren machst, dann nicht mehr als die bis dahin eingezahlten Beiträge. Bei den "Vermögenszuwachs" wirst Du jedoch eher Glück haben, wenn es dafür langt. LG Muggel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 19, 2009 · bearbeitet Januar 19, 2009 von Muggel Hallo Matze Eckdaten: Erster Beitrag: 01.07.2005 Letzter Beitrag: 01.07.2047 Ende der Aufschubzeit: 2083 Ich habe eine Beitragsdynamik von 10%. (Irre) Bei Todefall wird 101% des Fondwertes. Ebenfalls habe ich diese Beitragfortzahlung bei 50% Invalidität. Gesamteinzahlung: 4.903,70 EUR Gesamtbeitrag 50400 € Vertriebs- und Abschlusskosten 3628 € bereits bezahlt 1965,15 € noch zu zahlen 1562,85 € Meine Abrechnung vom 08.01.2009 sieht wie folgt aus: AFA Global Selection_____________________70,928 Anteile__________780,91 EUR Treuefondskonto S&P Balanced____________01,911 Anteile____________1,69 EUR Abschluss- und Einrichtungskostenfonds__________________________1965,15 EUR Fondsvermögen Gesamt______________________________________2747,75 EUR Ich nehme an, dass wenn ich kündigen würde nur 780 EUR rausbekommen würde. Abzüglich 2,75 % des Fondswertes gemäß §10 der Versicherungsbedingungen also knapp 700 € Somit präferiere ich auch den Weg von Muggel: Dynamik raus, Mindesteinzahlung von 50 EUR (90 EUR in was anderes investieren), Fonds wechseln. Im Prinzip ja aber auch bei Dir gilt, dass die Abschlusskosten noch nicht bezahlt sind und 1563 € a 50 € Monatsbeitrag noch ganz schön Rendite schluckt. Wie sieht das allerdings mit der Beitragsfreistellung aus? Das könnte ich doch rein theoretisch auch machen. Dann lass ich den Betrag der jetzt drin ist, als Zinsanlage für mein Erbe laufen, oder ist das falsch gedacht? Bei noch nicht vollständig gezahlten Abshlusskosten werden die eine Beitragsbefreiung ablehnen. Bisher können die von AFA/PL was vererben, ums mal klar zu sagen. Kündigen wäre nach 4 Jahren sicherlich leider zu spät. Bei Dir ist das Glas halbvoll (1965,15 €) oder halbleer (1562,85 €) Insofern sind beide Möglichkeiten vorhanden. Den Fehler hast Du schon gemacht...beim Abschluss Frage ist natürlich auch, was wäre wenn ich die 50 EUR, die ich in den Fonds einzahle woanders zusätzlich anlegen würde. Die Frage ist, ob Du mit einem Fondsparplan bis zur Abgeltungssteuer und einen Riester-Fondssparplan (2100 - Zulagen bzw. 4% vom Brutto) die Kohle unterbringst und Deine Lebensplanung mit das Kapitalwachstum und den Grenze für die Abgeltungssteuer / Freibetrag irgendwie korrespondieren. Wenn ich bei 18.000 € angelangt bin und dann auch vor der Rente die Kohle brauche, ist das sicherlich eine sinnvolle Überlegung. Was ein scheiß diese ganze Anlagenberatung. Die ganze Zeit wird einem vorgegaukelt KLV sind legaler Betrug, aber PL mit AFA ist auch nicht grad das gelbe vom Ei. Na ja, klingt ja auch blöd....bitte kündigen Sie Ihre Versicherung, damit ihre bisherige Gesellschaft Stornogewinne kassiert und wir den kümmerlichen Rückkaufswert für die Minimierung unseres Stornorisikos verwenden können.....unterschreibt ja keiner mehr.... Außerdem eine schöne Idee um in volle Versicherungsordner den nächsten Unsinn hineinzuverkaufen und bei den Strukki die Skrupel abzubauen, Versicherung plattzumachen und damit Verluste beim Kunden zu organisieren. Fazit: Also kündigen oder 50 € mit neuer Fondsauswahl P.S. Was mir an Deiner Abrechnung auffällt. Auch bei den Kursverlusten des AFA Global Select korrespondieren die Fondswerte nicht mit den eingezahlten Beträgen. Es sieht so aus, als wenn auch die Abschlusskosten in Fondswerte bezahlt werden müssten. Das wäre ein wirklich schlechtes Geschäft und weiterhin kommt mir der S&P Balance Alpha Protect 80 merkwürdig vor, denn eigentlich müßtest Du den ProRenditas im Depot haben. Hast Du mal einen Fondswechsel beantragt? Oder bist über den Austausch informiert worden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M.Rose Januar 19, 2009 Hi Muggel! Grundsätzlich haste ja recht mit dem Kurseinbruch! Jedoch verrät der Blick auf den "Kontoauszug", dass in meinem Fall bei eingezahlten 2900 nur 443 im "AFA-Fonds" stecken! Das heißt ein Kurseinbruch um fast die Hälfte kann sich ja bei den geringen Anteilen nicht soooo arg auswirken! Laut meinem Auszug stecken 443 im AFA-Fonds und 1262 im "Einrichtungsfonds"! Aber jut! Warten wirs mal ab! Die Anwältin habe ich über die anwaltliche Beratung meiner RSV ausgegraben! Aber die hat AV/Versicherungen als Spezi-Gebiet! Hatte zwar mit 3 Anwälten gesprochen, aber diese war echt fit und auch engagiert! Bin jetzt nach Absprache mit ihr wiefolgt vorgegangen! Nach einem Telefonat mit der PrismaLife und der Bitte der Dame, mein Anliegen schriftlich zu formulieren, habe ich ein Fax an die PrismaLife geschickt in der ich 1. eine Beitragspause von einem halben Jahr mitgeteilt habe, die Einzugsermächtigung widerrufen und mich auf dieses BGH-Urteil bezogen, dass die PL mir doch bitte ein Angebot über den RKW (von diesen ca. 40% ausgehend) meienr Police machen soll, um beiden Parteien den Umstand des Ombudsmannes/BAFIN zu ersparen! Und Versicherungsbedingungen haben weder ich noch mein Chef jemals erhalten! Nur die Police! U.U. haben wir diese bei Vertragsabschluss unterschrieben! Das weiß ich nicht! Wobei in dem Fall zu prüfen ist, ob eine Versicherung ihre Bedingungen nicht an ihre Kunden ausgeben MUSS! Aber das weiß ich nicht! Der 1. Schritt ist auf jeden Fall getan und jetzt mal gucken, was sie sagen! Werde mich dann auf jeden Fall melden und berichten, wies weitergeht! Das ist auch ein Tip an Matze83! Beitragsfrei kann man die Policen meines Wissens nach erst nach 5 Jahren stellen! Jedoch kann man (egal wielange oder kurz die Police läuft) immer ein halbes Jahr Beitragspause machen! Das kann man zwar nur einmal in 4 Jahren (so hörte ich das), aber es der erste Schritt, den man gehen sollte, falls eine Kündigung in Frage kommt! Dadurch hat du ein halbes Jahr Zeit, deine Entscheidung zu treffen! Und falls du kündigen möchtest, so hast du wenigstens die letzten Beiträge "gerettet"! Und obwohl du schon länger einzahlst als ich, würde ich an deiner Stelle ebenfalls kündigen! Denn wie Muggel schon ein paar Seiten zuvor ausgerechnet hat, kann eine andere Anlage weitaus mehr Ertrag bringen! Und da ich durch deinen Nick davon ausgehe, dass du 25 Jahre alt bist, so hast du noch genug Zeit, eine sinnvolle AV zu betreiben! Scheiß auf die Euronen die jetzt den Bach runtergehen! Auch wenns wehtut! Es sei denn, du hast bereits anderweitige AV! Dann würde ich auch einfach umschichten und es sobald du kannst, beitragsfrei stellen! Falls du tatsächlich kündigen möchtest, warte vorher ab, was bei meinem Vorgehen rauskommt! Falls ich damit durchkomme, ist es ein Weg, der wenigstens den Schaden ein wenig begrenzt! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matze83 Januar 19, 2009 Hallo Muggel, hallo M. Rose, vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Leider habe ich die Ausführungen nur teilweise verstanden. ...Die Frage ist, ob Du mit einem Fondsparplan bis zur Abgeltungssteuer und einen Riester-Fondssparplan (2100 - Zulagen bzw. 4% vom Brutto) die Kohle unterbringst und Deine Lebensplanung mit das Kapitalwachstum und den Grenze für die Abgeltungssteuer / Freibetrag irgendwie korrespondieren. Wenn ich bei 18.000 angelangt bin und dann auch vor der Rente die Kohle brauche, ist das sicherlich eine sinnvolle Überlegung. Hier verstehe ich irgendwie nur noch Bahnhof :-( (unterstrichene Textpassagen). ... Fazit: Also kündigen oder 50 mit neuer Fondsauswahl Im Forum wurden 2 Fonds genannt. Da werde ich mir mal die Wertentwicklung anschauen. P.S. Was mir an Deiner Abrechnung auffällt. Auch bei den Kursverlusten des AFA Global Select korrespondieren die Fondswerte nicht mit den eingezahlten Beträgen. Es sieht so aus, als wenn auch die Abschlusskosten in Fondswerte bezahlt werden müssten. Das wäre ein wirklich schlechtes Geschäft und weiterhin kommt mir der S&P Balance Alpha Protect 80 merkwürdig vor, denn eigentlich müßtest Du den ProRenditas im Depot haben. Hast Du mal einen Fondswechsel beantragt? Oder bist über den Austausch informiert worden. Also über einen Austausch wusste ich nichts. Ebenfalls wurde mir damals auch nichts über einen eventuellen Fondswechsel gesagt. Eigentlich bekam ich damals nur Infos über den super tollen AFA Global Selection als Dachfonds. Ab und zu wurde auch noch der Fonds Templeton Growth in den Raum geworfen, womit AFA jahrelang viel Werbung gemacht hat. ...Das ist auch ein Tip an Matze83! Beitragsfrei kann man die Policen meines Wissens nach erst nach 5 Jahren stellen! Jedoch kann man (egal wielange oder kurz die Police läuft) immer ein halbes Jahr Beitragspause machen! Das kann man zwar nur einmal in 4 Jahren (so hörte ich das), aber es der erste Schritt, den man gehen sollte, falls eine Kündigung in Frage kommt! Dadurch hat du ein halbes Jahr Zeit, deine Entscheidung zu treffen! Und falls du kündigen möchtest, so hast du wenigstens die letzten Beiträge "gerettet"! Und obwohl du schon länger einzahlst als ich, würde ich an deiner Stelle ebenfalls kündigen! Denn wie Muggel schon ein paar Seiten zuvor ausgerechnet hat, kann eine andere Anlage weitaus mehr Ertrag bringen! Und da ich durch deinen Nick davon ausgehe, dass du 25 Jahre alt bist, so hast du noch genug Zeit, eine sinnvolle AV zu betreiben! Scheiß auf die Euronen die jetzt den Bach runtergehen! Auch wenns wehtut! Es sei denn, du hast bereits anderweitige AV! Dann würde ich auch einfach umschichten und es sobald du kannst, beitragsfrei stellen! Falls du tatsächlich kündigen möchtest, warte vorher ab, was bei meinem Vorgehen rauskommt! Falls ich damit durchkomme, ist es ein Weg, der wenigstens den Schaden ein wenig begrenzt! Ich habe jetzt auch mal ein Schreiben aufgesetzt, dass ich um eine Beitragspause von 6 Monaten bitte und dass ich bis auf weiteres meine Beitragsdynamik herausnehmen lassen möchte. Morgen geht es dann ab in die Post und hoffe, dass meinem Antrag stattgegeben wird. Danke für den Hinweis. Gruß Du hast auch richtig geschätzt ich bin 25. Bislang habe ich jedoch außer AFA nichts in meine AV gesteckt. Lediglich kurz vor dem WTC-Attentat habe ich mal in 3 Investmentfonds investiert. Dann kam der große Crash und die Kurse haben sich nicht mal annähernd wieder eingeholt. Nachdem jetzt nun die Wirtschaftskrise ist, sind die Teile ins Bodenlose gesunken. Bloß gut dass ich jetzt mittlerweile auf ein kostenloses Depot umgestiegen bin. Irgendwie sehe ich in diesem Forum leider noch nicht so wirklich durch. Es gibt eine Maße an Informationen. Ebenfalls die einzelnen Kategorien sind eigentlich aussagekräftig, allerdings sehe ich nicht auf Anhieb, welche "guten" Riesteranlagen es gibt. Wobei ich immer dachte, dass sich riestern nur für HARTZ IV Empfänger oder kinderreiche Familien lohnt. Aber dazu werde ich mich sicherlich mal in anderen Bereichen im Wertpapier-Forum erkundigen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, werde ich die 6 Monatsbeiträge erstmal auf mein Tagesgeldkonto schaffen. Viele Grüße Matze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M.Rose Januar 19, 2009 Hey Matze! Ich möchte dir nicht vorschreiben, dass du eine Beitragspause machst! jedoch verschafft dir das erstmal Zeit, die Lage zu sondieren! Mit dem Templeton wurde bei mir durch den AFA-vertreter auch geworben! Jedoch, wie Muggel schon sagte, muss man sich nur mal die Risikoklasse des AFA-Fonds anschauen und in welche Aktien, bzw. Fonds die investieren! Auch, was du sagst, dass zum teil positiv und zum Teil negativ über dieses Produkt geschrieben wird.... Ja! Das gleiche Problem hatte ich auch! Nur damals bei meinem Vertragsabschluss gabs zu wenige Stimmen (oder habe zu wenige gefunden), die kritisch waren und die Argumente beider Seiten waren anchvollziehbar! Aber wenn du keine Ahnung von Autos hast, kann dir die Werkstatt auch einen neuen Motor verkaufen und du denkst, dass das richtig sei! ich habe damals weniger auf die kritischen Stimmen gehört :'( Bis ich neulich auf dieses Forum stieß und dort auch (anhand von Zahlen) Fakten belegt werden! Und gerade, weil du nichts in sonstige AVs gesteckt hast, solltest du dir das Forum nochmals durchlesen! Da wird massiv davon abgeraten, die AFA als Partner oder 1. Standbein fürs Alter zu wählen! Mit dem Ristern und "arm" und viele Kinder wurde mir neulich auch nochmals vom AFA-Mann attestiert... Soweit ich es verstanden habe, ist dies aber unbedingt als 1. Schritt zu wählen! In Puncto Riestern habe ich auch noch nicht viel verstanden! Werde mich aber damit genauer beschäftigen, sobald die AFA-Geschichte durch ist! Aber so ist das! Wenn man keine Ahnung hat, und einem zuviel erzählt wird (werden kann)..... Ein Bekannter sagte mir mal: Das Geld, was du auf einem Stück Papier hast, ist doch nichts wert! Entscheidend ist, was du in der Hand hast! Steck dein Geld lieber unters Kopfkissen und hol es raus, wenn du es brauchst! Da dachte ich mir: ja, ist klar! Selbst auf dem Girokonto habe ich weniger Verluste durch Inflation..... Leider hätte ich das Geld der AFA heute gerne unterm Kopfkissen Und die Fragen, die du auf Muggels Post gestellt hast, muss er dir beantworten! Finanz- und Anlagetechnisch habe ich gar keine Ahnung! Bin aber auf die Antwort gespannt! Kann ich auch wieder lernen! Also hau rein Muggel :w00t: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matze83 Januar 19, 2009 Ich möchte dir nicht vorschreiben, dass du eine Beitragspause machst! jedoch verschafft dir das erstmal Zeit, die Lage zu sondieren! Keine Sorge, Du hast mir garnichts vorgeschrieben. Ich habe aus freien Stücken gehandelt ;-). Sehe ich auch so, dass ich erstmal die Lage überblicken muss. Jedenfalls muss sich halt schnell was ändern, denn 6x 133,10 EUR sind auch widerrum 798,60 EUR die eventuell in den Sand gesetzt werden. Viele Grüße und eine gute Nacht, Matze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 20, 2009 Hallo Rose Und Versicherungsbedingungen haben weder ich noch mein Chef jemals erhalten! Nur die Police! U.U. haben wir diese bei Vertragsabschluss unterschrieben! Das weiß ich nicht! Wobei in dem Fall zu prüfen ist, ob eine Versicherung ihre Bedingungen nicht an ihre Kunden ausgeben MUSS! Aber das weiß ich nicht! Soweit ich das weiß, sind die Versicherungsbedingungen gleich mit im Antrag ausgehändigt worden. Damit konnte 2005 das Kündigungsrecht durch Widerspruch zu den Vertragsbedingungen ausgehebelt werden. Die MAsche haben sich viele Strukkibuden von der ARAG abgeschaut. LG Muggel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 20, 2009 Leider habe ich die Ausführungen nur teilweise verstanden. OK, dann ganz in Ruhe 2600 Brutto x 12 x 4% = 1248 Jahresbeitrag Riester abzüglich Riesterförderung mind. 154 =1094 /12 Monate = 91,17 Monatsbeitrag in Riesterfonds (bei Kinder entsprechend weniger durch erhöhte Zulagen. Der Rest ???? (133,10 -91,17 = 41,93 ) rd. 50 in einen normalen Fondsparplan. Bei einem Aktienfondsparplan ist je nach Rendite und Portefeuille bei 18.000 spätestens Spekulationssteuer in Sicht. Das würde bei 50 gut 16 Jahre dauern. Und evtl. ist das in Deinem Lebenszyklus eh der Zeitpunkt, bei dem....ein neues Haus, Kind, Frau etc. ansteht. Möglicherweise legst Du das Geld aber für die Rente zurück. Also auf gut Deutsch: Sparen bis man Probleme mit der Abgeltungssteuer hat und dann entscheiden, ob man das Geld ausgibt oder für die Rente umschichtet. Genau dann aber eben erst dann, macht es Sinn sich nach steuerschonenden Modellen umzusehen. Fondsauswahl Das wundert mich wirklich. Denn der angeblich so sichere ProRenditas hat 50% Wertverlust gemacht und der wurde für den Treuefonds eingesetzt. Templeton und DWS waren immer Märchen der AFA. Eine Fondsauswahl habe ich Dir beigefügt. Treffe Deine Auswahl und begründe Sie, dann gibt es hier auch ein Feedback. In einem neutralen Forum ist es jedoch verpönt, direkte Produktempfehlungen zu geben. FRV_D_20Juni_202005.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 20, 2009 Ebenfalls die einzelnen Kategorien sind eigentlich aussagekräftig, allerdings sehe ich nicht auf Anhieb, welche "guten" Riesteranlagen es gibt. Wobei ich immer dachte, dass sich riestern nur für HARTZ IV Empfänger oder kinderreiche Familien lohnt. Aber dazu werde ich mich sicherlich mal in anderen Bereichen im Wertpapier-Forum erkundigen. RiesterFondssparen ist zunächst Fondssparen und damit eine durchaus ertragreiche Möglichkeit Kapital fürs Alter aufzubauen. Die Vorteile sind: - Beiträge am Einkommen gekoppelt. Mindestbeitrag 60 im Jahr - keine Abgeltungssteuer, keine Pfändung bzw Hartz IV-Anrechnung - bessere Performance durch Förderung - und wenn es im Internet gemacht wird (dafür gibt es hier sehr gute Tipps) ausserordentlich kostengünstig. Nachteile - Entnahme vor Rentenalter nur für Wohneigentum möglich - Besteuerung im Alter (bei hohen Renten, Betriebs- udn Privatrenten) - nur 30% sofortige Kapitalentnahme bei Rente somit Auszahlungspflicht als Rente Bei diesen Punkten kannst Du hier im Thread mit besserpunk genau nachlesen, auf wenn das alles zutrifft, denn die meisten Menschen machen sich keine Vorstellung, was die bisherige Rentenvorsorge (Gesetzl. + Privat) in späterer Kaufkraft bringt. Bei guten Riesterfonds kannst Du die Stiftung Warentest 2002-2008 bemühen. Dort werden regelmäßig UnionInvest und DWS benannt. Ich würde nicht zu Produkten raten, die gezillmerte Provisionen (DWS-TOP Premium) raten. Aber lese Dich im Forum dazu ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M.Rose Januar 23, 2009 Hi Leute! Habe jetzt eine Stellungnahme von der PrismaLife bekommen! Kurz gefasst: Sie streiten ab, dass ihr Prdoukt unter das BGH-Urteil fällt und Alles sei rechtens.... Dann habe ich wieder mit meiner Anwältin gesporchen, und die sagte, die Argumentation sei Schwachsinn, jedoch spekulieren die wohl darauf (da es hier um "kleines Geld" geht), dass ich die ganze Sache fallen lasse! Nun könnte ich wirklich vor Gericht ziehen und bekäme wahrscheinlich recht! Jedoch ist der Streitwert ja nicht der höchste! Laut diesem Urteil müsste ich ca. 40% der gezahlten Beiträge wiederbekommen! Da gehen dann noch die Kursverluste runter! Und bei meiner BAV muss ich ja eh AG + AN-Anteil versteuern! Sprich: Dort wird eh kaum Geld rauskommen! Alles in Allem würde ich dann um vielleicht 500 Euro streiten, habe die selbstbeteiligung bei meiner RSV und brauche einen sehr langen Atem! Problem ist: ich brauche dazu einen Fachanwalt, den muss ich finden (Die Dame war ja nur von der anwaltlichen Telefonberatung, keine Ahnung wo sie ihren Sitz hat), dann alles mit dem durchkauen, Gerichtstermine, etc.... Problem ist, dass es derzeit noch kein konkretes Urteil in diesen Fällen gab (nur spezielle Fälle) und dadurch kann man sich auf nichts berufen, sodass der "Klageweg" über viele Instanzen führen könnte! Und da habe ich wegen 500 Euro keinen Bock drauf.... Schade drum! Eigentlich ist man im Recht, aber dieses Recht durchzusetzen lohnt sich nicht! Werde aber u.U. nochmal die BAFIN einschalten, denn die arbeitet kostenlos! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
trainsleeper Januar 23, 2009 · bearbeitet Januar 23, 2009 von trainsleeper Hallo @ll, schön zu lesen, dass man nicht alleine ist mit diesen Afa Produkten. Was M.Rose schrieb ist wirklich interessant. Bis jetz habe ich die Dynmik rausgenommen und suche noch nach einem Fond, oder 2, die ich mit 50 euro füttern kann. Eins habe ich bisher auch noch gar nicht verstanden: Kann ich nach xx Jahren alles eingezahltes Geld wieder rausnehmen? Oder gestückelt? ODER muss mit dem eingezahlten Geld erstamal Gewinn rausspringen, damit ich was herausnehmen kann? Falls ich da nicht durchsehe, habe ich mir schon wirklich wehmütige Gedanken gemacht zu kündigen. Dann hab ich seit November 04 Geld für nichts bezahlt, aber muss nicht ständig mit Ängsten ringen, ob jemals was für micht dabei noch herausspringt. Familienplanung steht auch schon an..da fängt man an zu rechnen... Danke und Grüsse PS@ Muggel: habe deine nachricht leider nicht lesen können und würde mich freuen, wenn du noch weisst, was du mir mitteilen wolltest. Thema war Afa Lehrgeld - zu duemmergehtsnicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag