AMiGA Februar 3, 2007 Hallo zusammen, von den Banken erhält man ja derzeit für letztes Jahr die Jahresbescheinigung und Jahressteuerbescheinigung. Dem Finanzamt legt man meines Wissens ja nur letztere vor. Erstere wird von diesem nicht akzeptiert. Nun besitzt meine Hausbank die Frechheit, für das Erstellen der Jahressteuerbescheinigung eine Gebühr zu verlangen. Da ich bei der Hausbank lediglich ein Girokonto habe, für welches im letzten Jahr Zinsen gutgeschrieben, aber keinerlei Zinsabschlagsteuer gezahlt wurde (Freibetrag reichte bei dieser Bank aus), würde ich gerne wissen, ob ich auf die Jahressteuerbescheinigung der Hausbank verzichten kann. Reicht es aus, wenn ich in der Steuererklärung die von der Bank gezahlten Zinsen angebe? Als Nachweis könnte ich die (kostenlos) von der Bank ausgestellte Zinsbescheinigung (=Jahresbescheinigung) beilegen. Gruß, AMiGA Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Teddytrader Februar 3, 2007 Du kannst die Zinsen auch mit deinem Kontoauszug nachweisen. Du musst dem Finanzamt natürlich alle Zins- und Ertragseinnahmen angeben, aber es gibt keine Verpflichtung dem Finanzamt die Jahressteuerbescheinigung mitzuschicken. Das Finanzamt hat aber natürlich das Recht, diese nachzufordern, wird das aber im Regelfall, wenn alles nachgewiesen ist wohl nicht machen Ich mache meine Steuererklärung immer bereits im Januar für das Vorjahr um das Geld schnell zurück zu haben. Zu dem Zeitpunkt habe ich das gros der Jahressteuerbescheinigungen noch nicht. Bisher wurden Kopien der Erträge und Kontoauszüge mit den Zinsen immer akzeptiert und nie etwas nachgefordert! Gruß Teddytrader Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RED-BARON Februar 3, 2007 ::Kopien der Erträge: sog mol, druckst Du die ganzen PDF-Abrechnungen aus oder akzeptiert Dein FA auch ne CD mit den Dokumenten. Der Ausdruck würde bei jedenfalls Kosten in Höhe der Erträge mit sich bringen gRuß RB Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Februar 3, 2007 Der Ausdruck würde bei jedenfalls Kosten in Höhe der Erträge mit sich bringen tradet ja auch nich jeder mit fonds wie du 2 topic @ amiga: ich würde mal prüfen, inwiefern es rechtens ist, daß deine hausbank sich den jahressteuerbescheid bezahlen läßt - denn die bank ist meines wissens vielmehr de jure dazu verpflichtet, diesen bescheid auszustellen und daher erscheint es mir sehr fragwürdig, ob sie die dabei entstehenden kosten auf den kunden abwälzen darf - immerhin ist der jahressteuerbescheid eine direkte konsequenz aus dem erwerbszweck der bank und kein dokument, das der kunde unbedingt haben will, sondern vielmehr das finanzamt. sollte sich wider erwarten herausstellen, daß die kostenforderung rechtens ist, würde ich der bank ziemlich deutlich machen, daß sie sich ihre geschäftsbeziehung bei bestehen auf dieser "gebühr" sonstwohin schmieren kann - es ist ja schließlich nicht so, daß es in deutschland einen mangel an konkurrenzfähigen unternehmen gäbe, gell Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AMiGA Februar 5, 2007 BarGain, das sehe ich genauso. Finde das eine Frechheit. Da ich der lieben Sparkasse aber ansonsten sowieso schon den Rücken gekehrt habe, bleiben mir da auch keinerlei Druckmittel. Der Tip mit dem Nachweis per Kontoauszug war ein guter, so werde ich es probieren, danke, Teddytrader. Gruß, AMiGA Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Mai 2, 2023 · bearbeitet Mai 2, 2023 von MonacoFranzl Ich poste die Mitteilung der BaFin hinsichtlich der neuen Frist mal hier rein, da ich keinen 'allgemeinen Steuerbescheinigungen-Thread' gefunden habe und keinen extra aufmachen wollte ... nicht (rechtzeitig) erhaltene Bescheinigungen sind ja immer mal Thema. https://www.bafin.de/dok/19929614 02.05.2023 | Thema Verbraucherschutz Steuerbescheinigungen: BaFin erwartet Ausstellung bis Ende Juni des Folgejahres Inländische Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute sind nach § 45a Einkommensteuergesetz verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden eine Bescheinigung über die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer zu erteilen, wenn diese es verlangen. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erwartet, dass die Institute die Steuerbescheinigungen ab sofort spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahrs ausstellen. Denn nur dann können Kundinnen und Kunden den eigenen Abgabepflichten innerhalb der gesetzlichen Fristen nachkommen und die Daten der Steuerbescheinigung in ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Kundinnen und Kunden benötigen die Bescheinigung insbesondere, um die Erstattung zu viel einbehaltener Kapitalertragsteuern über ihre Einkommensteuererklärung beantragen zu können (Günstigerprüfung). Ein Grund für zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuern kann sein, dass der individuelle Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt. Denkbar ist auch, dass Kundinnen und Kunden ihren individuellen Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft haben. Die Steuerbescheinigung ist außerdem erforderlich, damit das Finanzamt für bestimmte Kapitalerträge überprüfen kann, ob die einbehaltene Steuer in der Höhe richtig war. Für Bürgerinnen und Bürger, die die Einkommensteuererklärung ohne eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen, endet die allgemeine Abgabefrist grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahrs. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde die Frist allgemein bis zum 31. Oktober des Folgejahrs und für 2022 bis zum 30. September 2023 verlängert. Üblicherweise stellen Institute die Jahressteuerbescheinigungen bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahrs aus. In Einzelfällen war dies jedoch nicht der Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 Mai 3, 2023 Man muss dem Finanzamt zunächst mal gar keinen Nachweis über die Kapitalerträge vorlegen. Einfach die Anlage KAP ausfüllen und fertig. Das Amt wird sich dann melden, falls es doch irgendwelche Nachweise sehen möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alsuna Mai 3, 2023 vor 6 Stunden von BigSpender09: Man muss dem Finanzamt zunächst mal gar keinen Nachweis über die Kapitalerträge vorlegen. Einfach die Anlage KAP ausfüllen und fertig. Das Amt wird sich dann melden, falls es doch irgendwelche Nachweise sehen möchte. Aber warum soll ich selber rechnen, wenn die Bank verpflichtet ist, mir diese Arbeit abzunehmen? Mehr als grob überschlägig zu gucken, ob die Steuerbescheinigung stimmt, habe ich noch nie gemacht. Und den Stress, wenn in der Steuerbescheinigung was anderes drin steht als ich in die KAP eingetragen habe, möchte ich auch nicht haben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 Mai 3, 2023 vor einer Stunde von alsuna: Aber warum soll ich selber rechnen, wenn die Bank verpflichtet ist, mir diese Arbeit abzunehmen? Mehr als grob überschlägig zu gucken, ob die Steuerbescheinigung stimmt, habe ich noch nie gemacht. Und den Stress, wenn in der Steuerbescheinigung was anderes drin steht als ich in die KAP eingetragen habe, möchte ich auch nicht haben Meine Antwort bezog sich auf die konkrete Frage. Der TE scheint für das Zahlenwerk die Bescheinigung nicht zu benötigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk Mai 4, 2023 Die Anfrage ist von 2007, aber schon damals gab es meines Wissens Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung. Das Finanzamt hat schon oft meine Steuerbescheinigungen angefordert, nur vereinzelt auch die Erträgnisaufstellung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 Mai 4, 2023 Oh damn! Das passiert, wenn kurze Uraltthreads hochgeholt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag