sean24 Februar 3, 2007 Guten Tag, ich habe eine Frage an Sie. Ich habe eine Aktiengesellschaft und bin 100% Alleinaktionär und Geschäftsführer. Ich würde nun gerne 49% der Aktien ausgeben. Dazu ein paar Fragen: 1.) Ich möchte zunächst meine Aktien von 100 Stück auf 148.000 splitten. Ist das möglich ? 2.) Eine Aktie soll 100,- kosten. Kann man das so "einfach" bestimmen? 3.) Welche Schriftstücke sind erforderlich um eine Aktie zu verkaufen? Gibt es da einen Vertrag oder ähnliches? 4.) Wie funktioniert der Geldtransfer? Jemand, der eine Aktie haben möchte, überweist das Geld auf das Geschäftskonto der AG ? Danke für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Februar 3, 2007 · bearbeitet Februar 3, 2007 von Faceman Hallihallo und Willkommen hier im Forum. Zunächst eins vornweg. Ich glaube, hier tummeln sich hauptsächlich Hobby-Analysten, private Wertpapierhändler bzw. -Besitzer und auch einige berufsmässige Analysten....Ich glaube aber nicht, dass sich hier Leute tummeln, die von Going-Publics so eine Ahnung haben, dass sie dir sogleich helfen können bzw. wollen, zumal du nur vage Angaben zu deinem Laden machst. Für einen Aktienverkauf im Rahmen eines Going-Publics sind viele kleine Schritte nötig. Die Vorbereitung dazu dauert Jahre und dafür wirst du die Hilfe einer Bank in Anspruch nehmen müssen. Diese verdient in Der Regel daran kräftig mit, aber sei getröstet, die Bankkosten zahlen die neuen Aktionäre, nicht du... Mein Tipp also: Renne zu einer Bank und sprich mit denen über deine Vorstellungen. Die werden dich zwar nicht unbedingt gut beraten, aber sie ist hierfür unverzichtbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sean24 Februar 3, 2007 Guten Tag! vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte keinen IPO oder "richtigen" Going-Public. Vielmehr möchte ich Bekannten die Möglichkeit bieten, sich an meiner AG zu beteiligen. Lässt sich die Ausgabe von Aktien nicht so einfach gestalten wie die Ausgabe von Genussscheinen? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 Februar 3, 2007 Willkommen im Forum. 1.) Ich möchte zunächst meine Aktien von 100 Stück auf 148.000 splitten. Ist das möglich ? Hierbei ist in erster Linie § 8 AktG zu beachten. Der auf die einzelne Aktie entfallene Anteil darf ein Euro nicht unterschreiten, d.h. das Grundkapital muss sich demnach auf mindestens 148.000 Euro belaufen. Satzungsänderung, Bekanntmachungen in den Gesellschaftsblättern, Handelsregister und Bundesanzeiger beachten! Neu hinzugekommen ist die Eintragung im Unternehmensregister (unternehmensregister.de) 2.) Eine Aktie soll 100,- kosten. Kann man das so "einfach" bestimmen? Für die Bestimmung des Unternehmenswertes werden häufig Sachverständige herangezogen wie Wirtschaftsprüfer/Consultants. Wirtschaftsprüfer richten sich dabei an den IDW Standard S1 "Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung". Die Durchführung einer Unternehmensbewertung ist allerdings keine Vorbehaltsaufgabe des Wirtschaftsprüfers und kann gleichfalls von sachverständigen Dritten durchgeführt werden. (Banken->Bsp.: Fairness Opinion/Beurteilung der Abfindungsansprüche beim Squeeze out etc.) Sofern die Kosten einsparen möchte, kann man sich selbstverständlich auf eine "Pi mal Daumen"-Bewertung verständigen. 3.) Welche Schriftstücke sind erforderlich um eine Aktie zu verkaufen? Gibt es da einen Vertrag oder ähnliches? -> meines Wissens bedarf es der Schriftform und der notarielle Beurkundung - ich bin mir allerdings nicht sicher. 4.) Wie funktioniert der Geldtransfer? Jemand, der eine Aktie haben möchte, überweist das Geld auf das Geschäftskonto der AG ? Der Käufer zahlt den Kaufpreis für die Beteiligung an den Verkäufer, in aller Regel nicht an die AG. Aus steuerlicher Sicht ist ggf. § 8b KStG/§ 17 EStG zu beachten. Bei der Überlassung von Genussrechtskapital sollte man sich die IDW Stellungnahme HFA 1/1994 anschauen. Aspekte wie Gewinn- und Verlustbeteiligung, Mitbestimmungsrechte, Dauer der Kapitalüberlassung und Ansprüche im Falle der Liquidation könnten eine Rolle spielen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sladdi Februar 3, 2007 · bearbeitet Februar 3, 2007 von Sladdi 1.) Ich möchte zunächst meine Aktien von 100 Stück auf 148.000 splitten. Ist das möglich ? Im Prinzip ja, aber Aktien müssen einen rechnerischen Nennwert von mindestens 1EUR haben. 2.) Eine Aktie soll 100,- € kosten. Kann man das so "einfach" bestimmen? Du mußt nur jemanden finden, der den Preis bezahlt. 3.) Welche Schriftstücke sind erforderlich um eine Aktie zu verkaufen? Gibt es da einen Vertrag oder ähnliches? 4.) Wie funktioniert der Geldtransfer? Jemand, der eine Aktie haben möchte, überweist das Geld auf das Geschäftskonto der AG ? Frag Deine Bank. Gruß Sladdi Edit: Da haben wir wohl parallel geschrieben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 3, 2007 Ich möchte keinen IPO oder "richtigen" Going-Public. Vielmehr möchte ich Bekannten die Möglichkeit bieten, sich an meiner AG zu beteiligen. Und was sollen deine Bekannten dann mit den "Aktien", wenn sie diese nicht handeln koennen? An was fuer eine Beteiligung denkst du eigentlich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Februar 3, 2007 mir erscheint das ansinnen des threadschreibers aus einem bauchgefühl heraus nicht seriös, denn mir drängt sich der gedanke auf, daß die 100 eur als hausnummer je aktie nicht als beispiel, sondern als reale intention anzusehen sind - womit wir bei dem massensplit auf 148.000 aktien auf eine bewertung des unternehmens mit 14,8 mio euro kämen - davon knapp die hälfte ausgeben macht einen erlös von knapp 7,4 mio euro.... und ob eine 1-mann-ag das wert ist, wage ich aus dem gleichen bauchgefühl heraus erst einmal schwer zu bezweifeln. es hat seine guten gründe, daß unternehmen vor einem IPO intensiven bewertungsuntersuchungen zu unterziehen sind.... und wie wir ja alle aus der nemax-phase zur genüge wissen, hat selbst das nicht davor geschützt, millionen von kleinanlegern systematisch um ihre hart erarbeitete kohle zu bringen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sean24 Februar 3, 2007 · bearbeitet Februar 3, 2007 von sean24 Hallo! Danke für Eure Antworten. Gehen wir mal von folgendem Szenario aus: Ich habe mit meiner schweizer AG eine Erfindung gemacht und einige Leute (ca. 500 Personen) wollen sich an den künftigen Gewinnen meiner AG beteiligen. Um meine "Erfindung" zu vermarkten benötige ich z.B. 10.000.000 Euro. 51% der AG möchte ich in Form von Inhaberaktien weiterhin halten - die restlichen 49% kapitalisieren. Die 49% sollen mit 10.000.000 Euro kapitalisiert werden. Die AG würde demnach 204.081 Aktien bereitstellen. Davon halte ich 104.081 Aktien und die restlichen 100.000 Aktien sollen zu a 100 Euro kapitalisiert werden. Eine Aktie entspricht demnach einer Unternehmensbeteiligung von etwa 0,0005 %. Das bedeutet, wenn jemand 100 Aktien kauft, hätte er eine Gewinnbeteiligung von 0,05 %. Bei einem Jahresgewinn von beispielhaften 5.000.000 Euro wären das ca. 2.500 . Ist ein derartiger Umgang mit Aktien möglich ? Danke Edit: Ich denke mal, da eignet sich ein "Private Placement", also die Ausgabe von Genussscheinen schon eher. Denn über einen Genussschein kann ich eine Gewinngeteiligung abrechnen. Sehe ich das richtig ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Februar 3, 2007 sean, nun verstehe ich, daher weht der wind... das problem dabei ist, daß ja nicht nur die aktien, die du abgibst, sondern auch die, die du behälst, mit je 100 euro das stück bewertet werden - mal außen vor gelassen, daß deine aktien nicht handelbar wären, würdest du dich in dem moment mal einfach so zum multimillionär machen, ohne im übertragenen sinne einen finger gerührt zu haben..... obendrein bekäme ja nicht dein unternehmen die kohle aus dem verkauf der 49%, sondern du, da dir ja 100% gehören.... ich denke, das dürfte ziemlich schwierig werden, das allen 500 potentiellen anteilseignern glaubhaft begreiflich zu machen, daß du aus reinem altruismus handelst und mit der kohle ja "nur" die vermarktung deiner erfindung ans laufen bringen willst. der ausschlaggebende punkt ist der, daß die leute, denen die aktien dann gehören, dafür eine verzinsung in form einer dividende sehen wollen - um so mehr, da mangels handelbarkeit keine kursstellung, geschweige denn -entwicklung möglich ist. bei der beginnenden vermarktung einer jungfräulichen erfindung sehe ich da aus aktionärssicht das risiko in keinem realistischen verhältnis zum erlös.... du wirst daher, denke ich, mit solchen genußscheinen oder stillen beteiligungen eher erfolg haben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cubanpete Februar 3, 2007 Bei dieser Sachlage gibt es keinen Grund für ein going public. Sollte es sich bei der Schweizer AG um Inhaberaktien handeln so können diese ohne weitere Form für jeden beliebigen Preis privat gehandelt werden. Handelt es sich um Namensaktien so müssen die neuen Besitzer im Aktionärsbuch eingetragen werden. Für die Aufsplittung braucht es eine ausserordentliche Generalversammlung bei der die Aufteilung beschlossen wird und dessen Protokoll notariell beglaubigt werden muss (normalerweise besteht die Versammlung daraus, dass man zum Notar geht und das Protokoll dort unterschreibt). Dann muss die entsprechende Aenderung im Handelsregister des Sitzkantons nachgetragen werden wobei das entsprechende Protokoll eingereicht werden muss. Das tönt kompliziert, kann aber alles in mehr oder weniger einem halben Tag erledigt werden. Noch ein Wort der Vorsicht: Du darfst keine öffentliche Werbung für die Papiere machen, sonst kommt die Finanzaufsicht ins Spiel. Also: privater Verkauf möglich, öffentliche Werbung u.U. strafbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sean24 Februar 3, 2007 Hallo, besten Dank für Eure Tipps! Ist denn die Bewerbung eines Genussscheines möglich? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cubanpete Februar 3, 2007 Ich bin kein Jurist, denke aber das "Werbeverbot" gilt für alle Wertpapiere. Deshalb müssen auch IPO's so strenge Auflagen erfüllen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sean24 Februar 4, 2007 Es machen doch so viele Unternehmen Werbung für Ihren Börsengang und Aktien. z.B. damals die T-Com! Darf ich also im Zuge des "Private Placements" auf meine Genussscheine via Werbung aufmerksam machen? Habe da noch einen wichtigen Aspektpunkt: Meine "Erfindung" wird über eine "AG" in Dubai umgesetzt. Sprich das Unternehmen wird in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründet und möchte von dort das "Private Placement" durchlaufen. Sieht es dann ggf. mit dem Werbeverbot in Deutschland anders aus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
m_g Februar 4, 2007 Es handelt sich bei der "Erfindung" nicht zufällig um ein Perpetuum Mobile, in das ahnungslose Idioten gerne "investieren"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Februar 4, 2007 Es machen doch so viele Unternehmen Werbung für Ihren Börsengang und Aktien.z.B. damals die T-Com! der gravierende unterschied ist die oben von mir genannte bewertung durch rennomierte wirtschaftsprüfungsunternehmen und damit einhergehend eine "faire" bewertung der zu platzierenden aktien Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag