Zum Inhalt springen
Oxygen84

Gilt die Nichtveranlagungsbescheinigung auch für Spekulationssteuer?

Empfohlene Beiträge

Oxygen84

Aus Wikipedia:

 

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhält jede natürliche Person auf Antrag, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. weil nur geringe Einkünfte erzielt werden). Dazu zählen in den meisten Fällen Rentner, Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Die NV-Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und gilt für max. drei Jahre.

 

Durch die Vorlage der NV-Bescheinigung beim Geldinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag; es wird kein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist, anders als der Freistellungsauftrag, hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt. Sinnvoll ist die Beantragung einer NV-Bescheinigung nur, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen und die übrigen Einkünfte so gering sind, dass weitere Freibeträge (z.B. der Grundfreibetrag der ESt-Tabellen) nicht vollständig ausgeschöpft werden.

 

Heisst das im Klartext,wenn ich so eine Bescheinigung habe muss ich keine Kapitalertragssteuern zahlen egal wieviel ich dabei rauskriege?

 

Spätestens 2009 mit der Einführung der Abgeltungssteuer düfte das auch für Gewinne aus Aktienveräusserungen gelten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner
Heisst das im Klartext,wenn ich so eine Bescheinigung habe muss ich keine Kapitalertragssteuern zahlen egal wieviel ich dabei rauskriege?

Mein naives Verständnis vom Sachverhalt wäre, daß das nur so lange ist, wie die Kapitalerträge das steuerfreie Existenzminimum nicht überschreiten, also 7.664 für Singles. Bist du drüber, wird dafür ganz normal Einkommensteuer fällig, aber eben erst mit der Steuererklärung, die du dann aber machten mußt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Oxygen84

Erscheint mir auch logisch nur hat mich dieses Satz etwas irritiert :) :

"Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist, anders als der Freistellungsauftrag, hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Faceman

Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird dir gewährt, mit der Auflage, dass du selber kontrollieren musst, wann du das nächste Mal eine Steuererklärung abzugeben hast. Du musst also selbst wissen, welche Einkünfte wie zu besteuern sind und rechtzeitig selbst von deiner Nichtveranlagung keinen Gebrauch mehr machen....

 

Die Banke und Wertpaspierhäuser beachten eine solche Bescheinigung in der Regel so, dass sie auf alle Erträge keine Kapitalertragssteuer, Quellensteuer oder sonst irgend etwas an das Finanzamt abführen, so wie das diese Bescheinigung auch vorsieht.

 

Wenn jedoch das Finanzamt darauf kommt, dass du die Grenzen überschritten hast, und dich erst auffordern muss, wieder eine Erklärung abzugeben, dann aknn es schon Schwierigkeiten geben. Denn mit dem "Vergessen", dass man ja für seine 12000 Euro Zinsen und 30.000 Euro Spekulationserträge eine Steuererklärung abgeben müsste, setzt man sich natürlich sofort dem Verdacht der Hinterziehung aus...Und da sind die Finanzämter höchst empfindlich...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o
z.B. weil nur geringe Einkünfte erzielt werden

Wo ist da die Grenze? Ich verdiene nur gut 1500 brutto monatlich. Bekomme ich auch eine NV - über 7.664 Erträge aus meinem Kapital habe ich auch nicht.

 

Gruß

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Die Frage macht keinen Sinn, da Du noch nicht mal der Sparerfreibetrag ausgeschöpft hast. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon
Wo ist da die Grenze? Ich verdiene nur gut 1500€ brutto monatlich. Bekomme ich auch eine NV - über 7.664 € Erträge aus meinem Kapital habe ich auch nicht.

Die Grenze sind die EUR 7.664 €. Es zaehlt dein gesamtes Einkommen, nicht nur Kapitalertraege.

 

Wenn du drunter liegst wende dich an dein FA.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Delphin
· bearbeitet von Delphin
Wo ist da die Grenze? Ich verdiene nur gut 1500€ brutto monatlich. Bekomme ich auch eine NV - über 7.664 € Erträge aus meinem Kapital habe ich auch nicht

Wieso solltest du eine NV bekommen können? Du hast duch 18.000€ Einkommen im Jahr, selbst wenn da noch Werbekosten und Versicherungen von abgehen, liegt das doch über 7664€, also zahlst du Einkommensteuer. Kapitaleinfkünfte zählen ja auch zum Einkommen, und müssen auch versteuert werden (allerdings bei Ausschüttungen nur der Teil über 801€), fertig.

 

Die Bank zieht aber von den Ausschüttungen derzeit 30% ab und leitet das als Anzahlung zum Finanzamt weiter. Das wird dann mit der Steuererklärung verrechnet. Dieses Verrechen bedeutet aber, dass du wenn die Ausshüttungen (und Zinsen usw.) unter 801€, die ganze von der Bank abgezogene Anzahlung zurück bekommst.

 

Du kannst bei der Bank alternativ einen Freistellungsauftrag stellen, dann ziehen die (bis 801€) nicht gleich die 30% ab, und es gibt dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nichts zu verrechnen, d.h. du sparst Arbeit - deshalb stellt man eigentlich immer einen Freistellungsauftrag.

 

Auf den ersten Blick kompliziert - aber letztlich immerhin irgendwie logisch. ;)

 

EDIT: Raccoon war schneller. :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rudolfino

Hallo, verehrte Mitglieder dieses Forums,

 

Seit einigen Jahren lebe ich ausschließlich von meiner privaten Spekulation und

Anlage mit Aktien und ein paar speziellen Fonds. Bisher brauchte ich aufgrund erteilter Nichtveranlagungsbescheinigung überhaupt keine Einkommenssteuer zahlen, und fände das auch weiterhin gut.

 

Nun frage ich mich: Wird mich in Zukunft das Finanzamt mit der Abgeltungssteuer tatsächlich einkommensmäßig auf unter Sozialhilfeniveau schröpfen, sobald meine jährlichen Gewinne/Dividenden mal insgesamt nur knapp über den 7.664 des "steuerfreien Existenzminimums" liegen? (und nicht aus bisher noch begünstigten Geschäften von vor dem 01.01.2009 stammen) So klingt bisher die mündliche Auskunft vom Fi.-Amt.

Damit würde ja wohl auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung überflüssig.

 

Kann das wohl so kommen? Was meint Ihr?

Freundlich grüßt Euch: Rudolfino

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Spekulationsgewinne haben nichts mit der Nichtveranlagungsbescheinigung zu tun und müssen jedes Jahr in der Steuererklärung aufgeführt werden, wenn sie oberhalb der Freigrenze liegen.

 

Ab 2009 gibt es in dem Sinn ja keine Spekulationsgewinne mehr und entsprechende Wertsteigerungen werden über die NV freigestellt, wenn ich es richtig weiß. Sollten die Gewinne allerdings zu hoch sein, dann wird das Finanzamt die NV vermutlich nicht mehr erteilen. In jedem Fall besteht die Pflicht, eine Steuererklärung zu machen, wenn die Einkünfte höher liegen, auch wenn man einen NV hat.

 

Nun frage ich mich: Wird mich in Zukunft das Finanzamt mit der Abgeltungssteuer tatsächlich einkommensmäßig auf unter Sozialhilfeniveau schröpfen, sobald meine jährlichen Gewinne/Dividenden mal insgesamt nur knapp über den 7.664 des "steuerfreien Existenzminimums" liegen? (und nicht aus bisher noch begünstigten Geschäften von vor dem 01.01.2009 stammen) So klingt bisher die mündliche Auskunft vom Fi.-Amt.

Damit würde ja wohl auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung überflüssig.

Das verstehe ich nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Chemstudent
In jedem Fall besteht die Pflicht, eine Steuererklärung zu machen, wenn die Einkünfte höher liegen, auch wenn man einen NV hat.

 

Wenn die Einkünfte höher liegen als es die NV erlaubt, muss sie ohnehin VON SELBST zurückgegeben und dann natürlich eine Steuererklärung gemacht werden. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fischbohne
Spekulationsgewinne haben nichts mit der Nichtveranlagungsbescheinigung zu tun und müssen jedes Jahr in der Steuererklärung aufgeführt werden, wenn sie oberhalb der Freigrenze liegen.

Bist du dir da wirklich sicher? Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass alle Einkommenssteuerteile unter diese Bescheinigung fallen... Wieso sollten Spekulationsgewinne eine Ausnahme machen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Die Bank behält derzeit keine Abschläge ein auf Spekulationsgewinne, daher kann die NV da gar nicht wirken.

 

Ich bin mir also ziemlich sicher - Quelle kann ich leider keine anbieten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fischbohne
Die Bank behält derzeit keine Abschläge ein auf Spekulationsgewinne, daher kann die NV da gar nicht wirken.

 

Ich bin mir also ziemlich sicher - Quelle kann ich leider keine anbieten.

Kein Ding, ich glaub dir das schon, wenn du Recht haben solltest. :thumbsup:

Der Punkt ist aber doch, dass ich, wenn ich berechtigterweise eine NV-Bescheinigung besitze, gar keine Einkommenssteuererklärung abgeben muss. Wenn ich dann also 5000 Spekulationsgewinn habe und sonst bloß weitere winzige Dividendenbeträge eingenommen habe, dann kommt doch das Gleiche heraus: ich muss nichts zahlen.

Berichtige mich bitte, wenn ich falsch liege! So lange beschäftige ich mich noch nicht mit Steuerfragen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Berechtigterweise bedeutet doch, dass zunächst Deine geschätzten Einkünfte unterhalb einer Grenze bleiben. Die NV ist quasi die Bestätigung durch das Finanzamt. Wenn nun Deine Einkünfte höher werden, musst Du auch mit der Bescheinigung eine Steuererklärung abgeben. Mir wäre neu (aber ich weiß auch nicht alles), dass die NV von der Verpflichtung zur Steuererklärung befreien würde.

 

Jetzt habe ich gerade meinen Text noch mal gelesen - ich glaube, das habe ich missverständlich formuliert.

 

Spekulationsgewinne haben nichts mit der Nichtveranlagungsbescheinigung zu tun und müssen jedes Jahr in der Steuererklärung aufgeführt werden, wenn sie oberhalb der Freigrenze liegen.

Die NV sorgt dafür, dass die Bank keine Abschläge von den Zinsen einbehält. Spekulationsgewinne werden von der Bank bis einschließlich 2008 nicht betrachtet bei der Berechnung der Abschläge. Daher mein Hinweis, dass man Spekulationsgewinne in der Steuererklärung anzugeben hat bei Überschreiten der Freigrenze.

 

Ab welcher Grenze bei den Gesamteinkünften überhaupt eine Steuererklärung abzugeben ist, weiß ich nicht. In der Lage war ich bisher noch nicht, dass ich mir darüber hätte Gedanken machen müssen. Für mich hat sich bisher nur die Frage gestellt, Freigrenze überschritten oder nicht -> angeben oder nicht.

 

Aber vielleicht bringt Sven hier noch Klarheit rein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bonny
· bearbeitet von Bonny
Mir wäre neu (aber ich weiß auch nicht alles), dass die NV von der Verpflichtung zur Steuererklärung befreien würde.

 

Selbstredend befreit die NV von der Erklärungspflicht. Wo läge sonst der Sinn ? Die NV ist ja im Wesentlichen für einkommensschwache Rentner gemacht, damit sich diese nicht mit dem Amt rumplagen brauchen.

Eine NV gibt es grundsätzlich nicht für Arbeitnehmer, egal wie hoch/niedrig das Einkommen ist.

Eine NV gilt für drei Jahre. Danach muss neu beantragt werden.

Wer bisher Gewinne aus Aktien steuerfrei hatte und Aufgrund der kommenden Abgeltungssteuer künftig trotzdem unter der Freigrenze bleibt, kann auch weiter eine NV haben.

Liegt das Einkommen zukünftig höher, als die Grenze, aber unter einem persönlichen Steuersatz von 25% , sollte man eine Steuererklärung abgeben und sich die von der Bank einbehaltene

Steuer wiederholen.

 

Bonny

 

Edit : das Posting von Sapine habe ich wohl mißverstanden. Steigen die Einkünfte innerhalb der NV Zeit, muss man natürlich sofort eine Steuererklärung abgeben und die NV von den Banken zurückfordern. Dies nochmal zur Klarstellung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rudolfino

Das hier liest sich klug:

http://www.tagesgeldvergleich.net/tagesgel...cheinigung.html

 

Und doch: Mal angenommen, ich hätte in einem Anfall von Vogelgrippe 2009 mein Depot komplett umgekrempelt, und ich hätte im Jahr 2009 exakt 7.665 (1 zuviel!) an Einkünften durch Dividenden/Kursgewinne aus nur diesen NEUEN Geschäften nach Ende 2008, und das sei für mich ALLES an Einkünften.

 

UNBESTEUERT wie bisher, hätte ich bei diesen angenommenen jährlichen 7.665 an Einkünften nunmehr im monatlichen Durchschnitt 638,70 zur Verfügung, von denen ich "leben" und mit denen ich "mein Vermögen weiter aufbauen" könnte ... :)

Gemäß Abgeltungssteuer komplett mit 25% besteuert, weil die Gesamtsumme 1 über der Freigrenze von 7.665 liegt, würden jährlich noch insgesamt 5748,75 verbleiben, d.h. monatlich 479 Euro für Hundehütte, Krankenkasse, Internet und Chappi. (Gar nicht so unrealistisch: 2007 hatte ich Einkünfte i.H.v. gerade mal 11.000 ) Dann käme da noch der Soli ...

 

Ein mir bekannter Sozialhilfeempfänger bekommt in meiner Gegend monatlich: 510 Euro zum Leben (Miete, Ernährung etc.) PLUS 130 Krankenkassenbeitrag PLUS Fortzahlung seiner Rentenbeiträge i.H.v. angeblich 40 pro Monat; das sind zusammen immerhin 680 .

Da stände ich ja bei dieser kleinen Rechnung monatlich um 201 schlechter dar (abzüglich Soli noch schlechter), als so jemand mit Stütze.

Der einzige Nutzen einer für 2009/2010/2011 beantragten Nichtveranlagungsbescheinigung läge dann möglicherweise in der Verzögerung des steuerlichen Zugriffs: Erst wenn ich sähe: Huch! 7.665 an "Einkommen", jetzt ist ´ne Steuererklärung fällig! - müßte ich mich beim Fi.-Amt zur Ader lassen, und zwar schleunigst!

Es darf doch nicht wahr sein, daß der Staat mich zwingt, mit der Spekulation aufzuhören, wenn ich davon unbesteuert gerade so leben könnte.

Was meint Ihr?

 

Ein schönes Wochenende wünscht Euch

Rudolfino

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
Und doch: Mal angenommen, ich hätte in einem Anfall von Vogelgrippe 2009 mein Depot komplett umgekrempelt, und ich hätte im Jahr 2009 exakt 7.665 (1 zuviel!) an Einkünften durch Dividenden/Kursgewinne aus nur diesen NEUEN Geschäften nach Ende 2008, und das sei für mich ALLES an Einkünften.
die 7.664 EUR beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen ;)

 

Gemäß Abgeltungssteuer komplett mit 25% besteuert, weil die Gesamtsumme 1 über der Freigrenze von 7.665 liegt, würden jährlich noch insgesamt 5748,75 verbleiben, d.h. monatlich 479 Euro für Hundehütte, Krankenkasse, Internet und Chappi.
wie schon gesagt beziehen sich die 7.664 EUR auf das zvE. Im Übrigen kann derjenige auch einer Steuererklärung einreichen dessen persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Dann werden auch die Kapitaleinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Insofern ist eine NV für den Fall Schwachsinn.

 

Da stände ich ja bei dieser kleinen Rechnung monatlich um 201 schlechter dar (abzüglich Soli noch schlechter), als so jemand mit Stütze.
und????

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...