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Andre Kostolany

Offene Immobilienfonds

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TerracottaPie

 

Verstehe ich nicht. Beim Börsenhandel werden die Anteile doch quasi nur zwischen zwei Eigentümern getauscht. Der Emittent ist da gar nicht involviert. Börsenhandel muss man nicht beschränken, da dort immer und alles gehandelt werden kann. Nur hat man halt keinen Anspruch darauf, dass die Order zu einem bestimmten Kurs ausgeführt wird. Gibt man die Anteile dagegen an die Fondsgesellschaft zurück, hat man einen Anspruch entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

 

Oder sehe ich das falsch?

 

Ich bin mir nicht sicher, ob WOVA1 nicht Recht hat. Wenn es wirklich Mindesthaltefristen geben sollte, müsste die Information darüber ja auch beim Verkauf über die Börse weitergegeben werden können. Aber wie?

 

Wäre tatsächlich noch ein Grund mehr, der Neuregelung zu misstrauen - so sinnvoll sie dem Grundsatz nach sein mag. Den Anbietern der Fonds (und damit möglicherweise auch den derzeit in Offene Immos investierten Anlegern) täte man damit vielleicht keinen Gefallen.

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WOVA1

 

Verstehe ich nicht. Beim Börsenhandel werden die Anteile doch quasi nur zwischen zwei Eigentümern getauscht. Der Emittent ist da gar nicht involviert. Börsenhandel muss man nicht beschränken, da dort immer und alles gehandelt werden kann. Nur hat man halt keinen Anspruch darauf, dass die Order zu einem bestimmten Kurs ausgeführt wird. Gibt man die Anteile dagegen an die Fondsgesellschaft zurück, hat man einen Anspruch entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

 

Oder sehe ich das falsch?

 

Zur Verdeutlichung:

 

Ich kaufe heute 100 Anteile von XY Immo-Invest von der XY Immo-Invest Gesellschaft . Mit einer Mindesthaltefrist von zwei Jahren und einer Kündigungsfrist von sechs Monaten könnte ich diese dann per 05.03.2012 an die XY Immo-Invest Gesellschaft zurückgeben. Ist optimistisch, da ich mal davon ausgehen, dass eine Kündigung nicht erst nach der Mindesthaltefrist möglich ist.

 

Jetzt brauche ich Anfang 2011 Geld oder bin mit dem Investment nicht mehr zufrieden - ich verkaufe diese 100 Teile über die Börse. Woher soll denn der Erwerber wissen, dass er die Teile erst per 05.03.2012 seinerseits der XY Immo-Invest Gesellschaft zurückgeben kann ? Wäre aber für den Erwerber von Bedeutung, wann er die Teile zurückgeben kann .

 

An der Börse geht der Handel nur über die WKN oder die ISIN - alle Stücke mit der gleichen WKN verbriefen gleiche Rechte.

Deshalb werden z.B. Aktien bei Übernahmeangeboten oder Genussscheine bei Barabfindungsangeboten auch auf eine andere WKN umgebucht, falls der Besitzer das Angebot annimmt. Ansonsten könnte man sie ja nachher nicht mehr unterscheiden von den Teilen, deren Besitzer das Angebot nicht angenommen haben.

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XYZ99

...Ansonsten könnte man sie ja nachher nicht mehr unterscheiden von den Teilen, deren Besitzer das Angebot nicht angenommen haben.

Kann man nicht. Wer kündigen will, muss die Teile eben die gesamte Mindesthaltefrist halten. Laufende Fristen sind, wie man leicht einsehen kann, schwerlich zu übertragen beim Börsenhandel. (Könnte das etwa im Sinne des Erfinders sein? :o )

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Moneycruncher

 

Verstehe ich nicht. Beim Börsenhandel werden die Anteile doch quasi nur zwischen zwei Eigentümern getauscht. Der Emittent ist da gar nicht involviert. Börsenhandel muss man nicht beschränken, da dort immer und alles gehandelt werden kann. Nur hat man halt keinen Anspruch darauf, dass die Order zu einem bestimmten Kurs ausgeführt wird. Gibt man die Anteile dagegen an die Fondsgesellschaft zurück, hat man einen Anspruch entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

 

Oder sehe ich das falsch?

 

Zur Verdeutlichung:

 

Ich kaufe heute 100 Anteile von XY Immo-Invest von der XY Immo-Invest Gesellschaft . Mit einer Mindesthaltefrist von zwei Jahren und einer Kündigungsfrist von sechs Monaten könnte ich diese dann per 05.03.2012 an die XY Immo-Invest Gesellschaft zurückgeben. Ist optimistisch, da ich mal davon ausgehen, dass eine Kündigung nicht erst nach der Mindesthaltefrist möglich ist.

 

Jetzt brauche ich Anfang 2011 Geld oder bin mit dem Investment nicht mehr zufrieden - ich verkaufe diese 100 Teile über die Börse. Woher soll denn der Erwerber wissen, dass er die Teile erst per 05.03.2012 seinerseits der XY Immo-Invest Gesellschaft zurückgeben kann ? Wäre aber für den Erwerber von Bedeutung, wann er die Teile zurückgeben kann .

 

An der Börse geht der Handel nur über die WKN oder die ISIN - alle Stücke mit der gleichen WKN verbriefen gleiche Rechte.

Deshalb werden z.B. Aktien bei Übernahmeangeboten oder Genussscheine bei Barabfindungsangeboten auch auf eine andere WKN umgebucht, falls der Besitzer das Angebot annimmt. Ansonsten könnte man sie ja nachher nicht mehr unterscheiden von den Teilen, deren Besitzer das Angebot nicht angenommen haben.

 

Ach so, jetzt verstehe ich. Ganz abstrus wird es dann ja bei Sparplänen...Dann wird vielleicht in der Tat der Börsenhandel eingestellt und man kann nur noch direkt mit der KAG kontrahieren.

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€-man

Wie wäre es damit:

 

Kauf bei der KAG mit bankseitigem Depoteintrag der Sperrfrist, bei Rückgabe an die KAG. Verkauf jederzeit über die Börse möglich.

Bei Sparplänen wird jede Neuerwerbung mit der Sperrfrist belegt. Quasi first in, first out.

 

Kauf über die Börse, mit obigem Prozedere. Alternativ: Bei Kauf über die Börse, auch nur Verkauf über diese möglich.

 

Gruß

-man

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WOVA1

[Kann man nicht. Wer kündigen will, muss die Teile eben die gesamte Mindesthaltefrist halten. Laufende Fristen sind, wie man leicht einsehen kann, schwerlich zu übertragen beim Börsenhandel. (Könnte das etwa im Sinne des Erfinders sein? :o )

 

Bestimmt - Schäuble will vermutlich den Absatz seiner Bundesschatzbriefe mal wieder ankurbeln - bei dem Defizit . :w00t:

Kann man schliesslich auch nur 5000 EUR pro Monat kündigen - und nur bei der KAG ( = dem Bund).

 

Aber im Ernst - eigentlich wären offene Immo-Fonds dann auch nicht mehr in fondsgebundenen Versicherungen einsetzbar - oder

wäre im Kleingedruckten der Versicherung die Klausel enthalten 'Im Todesfall zahlen wir die Versicherung nach Ablauf der Kündigungsfrist der KAG aus" .

Für den Kunden wirklich so toll ?

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jogo08

Ihr seht Problem, wo es keine gibt, es wird mit ziemlicher Sicherheit eine Art Notausstiegsklausel geben, u.a für den oben beschriebenen Fall (Tode des Versicherten).

 

Ausserdem wo liegt das Problem? Wenn Anteile bei der Bank eingebucht werden, liegt eine Sperrfrist für die Rückgabe bei der KAG drauf und fertig ist die Laube.

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TerracottaPie
· bearbeitet von TerracottaPie

Ihr seht Problem, wo es keine gibt, es wird mit ziemlicher Sicherheit eine Art Notausstiegsklausel geben, u.a für den oben beschriebenen Fall (Tode des Versicherten).

 

Ausserdem wo liegt das Problem? Wenn Anteile bei der Bank eingebucht werden, liegt eine Sperrfrist für die Rückgabe bei der KAG drauf und fertig ist die Laube.

 

Und wenn sie dann über die Börse verkauft werden?

 

Ein Problem ist das schon. Ich denke aber auch, dass man den Ball jetzt erst mal flach halten sollte - es ist ja bisher nur die Ankündigung eines Gesetzesentwurfs. Die Damen und Herren vom BVI werden da schon noch ihren Einfluss mildernd geltend machen. ;)

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jogo08

Und wenn sie dann über die Börse verkauft werden?

Du konntest auch Anteile von z.B. ebase auf einen "normalen" Broker übertragen und dann über die Börse verkaufen.

 

Wenn die Banken die Anteile entsprechend markieren, seh ich darin keine Schwierigkeit. Das mit der Sperrfrist funktioniert ja bei VL-Verträgen auch.

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harryguenter

Also halten wir mal fest:

Der Börsenverkauf als solcher ist doch völlig unkritisch im Hinblick auf das eigentliche Problem.

Das lautet doch jemand gibt der KAG neues Geld und könnte dieses morgen wieder abziehen. Beim Börsenhandel fließen der KAG keine neuen Gelder zu welches zu Liquiditätsengpässen führen könnte.

Für denjenigen der die Anteile über die Börse erwirbt kann man doch genausogut eine ganz einfache Regelung treffen:

Keine Rückgabe seiner gekauften Anteile an die KAG innerhalb der festgelegten X Monate Sperrfrist. Dann laufen die Fristen für den Anteil eben aufs neue, ja und? Aus Sicht des Fonds und der anderen Anteilseigner ist dies eher besser (längerfristige Kapitalbindung) und für den Käufer ist diese Regelung einfach und transparent. Da man davon ausgehen darf, dass der Börsenkurs dann stets etwas unter dem KAG Kurs liegen dürfte kann ich hier auch keine Missbrauchsmöglichkeiten erkennen.

Wer die Dinger börsentäglich handeln möchte kann das dann immer noch tun da unschädlich in Bezzug auf das Fondsvolumen.

 

Nicht immer zu komplizierte Regelungen aus vermeintlicher Gerechtigkeit und Richtigkeit zu treffen ist heutzutage offenbar eine Kunst.

 

Im übrigen dürfen diese Fonds sich in meinen Augen durchaus noch als "offen" bezeichnen. Eine Rückgabe ist möglich - wenn eben auch erst nach einer Sperrfrist.

Bei geschlossenen Fonds gibt es keinerlei Möglochkeiten der Rückgabe - und i.d..R. auch keinen funktionierenden Zweitmarkt wie die Börse. Nichteinmal auf eine Beendigung nach der urspünglich vom Fonds geplanten Investmentdauer von 20, 25 oder gar 30 Jahren kann der Investor einplanen. Das ist für mich doch noch ein himmelweiter Unterschied.

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TerracottaPie

Du konntest auch Anteile von z.B. ebase auf einen "normalen" Broker übertragen und dann über die Börse verkaufen.

 

Wenn die Banken die Anteile entsprechend markieren, seh ich darin keine Schwierigkeit. Das mit der Sperrfrist funktioniert ja bei VL-Verträgen auch.

 

Aber was passiert beim Verkauf mit der Markierung? Sie kann ja nicht über die Börse mitgehandelt werden. Also würde sie entweder verfallen (dann wäre die Mindesthaltefrist umgangen), oder der Verkauf über die Börse dürfte erst gar nicht ermöglicht werden (wie es bei VL-Depots ja auch ist).

 

Aber dann fällt halt das Argument flach, dass ein florierender Börsenhandel die Einschränkung durch die Mindesthaltefrist ausgleichen würde - und Offene Immobilienfonds wären tatsächlich sehr unflexibel.

 

Die tägliche Handelbarkeit ist ja eigentlich ein grundlegender Vorteil aller offenen Investmentfonds. Auch Aktienfonds sind schließlich nicht als Tagesgeldersatz gedacht, nur gelingt die Fristentransformation (aus langfristigen Vermögensgegenständen wie Grundstücken und Produktionsanlagen werden Aktien gemacht und die werden in Fonds verpackt) halt besser als bei der direkten Verpackung von Immobilien in Fonds.

 

Und wenn die Neuregelung dazu führt, dass die Branche sich und den Anlegern eingestehen muss, dass Immobilienvermögen tatsächlich nicht liquide handelbar ist, solange man die Immobilien nicht zuvor in Aktien verpackt, dann ist das ein schwerer Schlag für das Modell Offene Immobilienfonds, wie wir es bisher kennen.

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Sven82

entweder konsequent ab Kauf 1 Jahr Sperrfrist unabhängig ob über KAG oder Börse erworben wurde oder Sperrung des Börsenhandels. Etwas anderes ist kaum umsetzbar. Mal schauen was kommt.

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jogo08
· bearbeitet von jogo08
Aber was passiert beim Verkauf mit der Markierung? Sie kann ja nicht über die Börse mitgehandelt werden. Also würde sie entweder verfallen (dann wäre die Mindesthaltefrist umgangen), oder der Verkauf über die Börse dürfte erst gar nicht ermöglicht werden
Ich seh das Problem nicht, wenn du über die Börse verkaufst, gibt es keine Markierung, warum auch, du gibst ja nichts an die KAG zurück. Kaufst du über die Börse werden die Anteile markiert und sind erst nach der Mindesthaltezeit für den Verkauf an die KAG freigegeben, der Börsenhandel kann aber weiterhin stattfinden.

 

Was bitte ist daran so schwierig oder kompliziert?

 

In der Schweiz läuft es doch genau so, nur das man dort wohl keine Mindesthaltezeit hat, dafür kann man da aber auch nicht immer kaufen.

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Roter Franz
· bearbeitet von Roter Franz

Beunruhigt Euch das nicht - dass die "hohe Politik" sich hier meint einbringen zu müssen?

 

Für mich ist das ein Warnsignal, dass besagte Immofonds potemkinsche Dörfer sind, die politischer Schützenhilfe bedürfen. Hinter die Fassade gucken verboten und Veräusserungen sollen auch möglichst abgeschafft werden....

 

Und als Sahnehäubchen wird das Ganze noch als ordnungspolitische-finanzregulatorische Massnahme angepriesen :lol:

 

 

Große Worte, gelassen gesprochen.

 

Klasse auf den Punkt gebracht.

 

Auch "nur" sechs Monate Kündigungsfrist sind mir definitiv zu lang.

Ich will reagieren können wenn es nötig ist und nicht auf den Henker warten müssen.

 

Gruss

leinad

 

Genau aus dem Grund scheiden die Immo Fonds dann für 9 von 10 der bisherigen Investoren aus.

 

Passt mal auf, was die Politik noch in der Giftkiste hat.

Denke da an eine Art Sondersteuer, wenn in weniger als 10 Jahre Haltedauer verkauft wird.

 

Die Damen und Herren vom BVI werden da schon noch ihren Einfluss mildernd geltend machen. ;)

 

Hat bei der dussligen Abgeltungssteuer auch nicht funktioniert.

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incts
Aber was passiert beim Verkauf mit der Markierung? Sie kann ja nicht über die Börse mitgehandelt werden. Also würde sie entweder verfallen (dann wäre die Mindesthaltefrist umgangen), oder der Verkauf über die Börse dürfte erst gar nicht ermöglicht werden
Ich seh das Problem nicht, wenn du über die Börse verkaufst, gibt es keine Markierung, warum auch, du gibst ja nichts an die KAG zurück. Kaufst du über die Börse werden die Anteile markiert und sind erst nach der Mindesthaltezeit für den Verkauf an die KAG freigegeben, der Börsenhandel kann aber weiterhin stattfinden.

 

Was bitte ist daran so schwierig oder kompliziert?

 

In der Schweiz läuft es doch genau so, nur das man dort wohl keine Mindesthaltezeit hat, dafür kann man da aber auch nicht immer kaufen.

Wenn die Markierung beim Börsengeschäft nicht "mitgeliefert" wird/werden kann, dann bedeutet dies doch, dass die Sperrfrist für den Börsenkäufer von neuem beginnen müsste.

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Chemstudent

Wenn die Markierung beim Börsengeschäft nicht "mitgeliefert" wird/werden kann, dann bedeutet dies doch, dass die Sperrfrist für den Börsenkäufer von neuem beginnen müsste.

Beispiel:

Ich kaufe heute 1 Anteil bei der KAG. Sperrfrist: 6 Monate.

Nach 3 Monate verkaufe ich über die Börse. Der Käufer erhält eine neue Markierung, d.h. für ihn läuft die Sperrfrist für de Rückgabe an die KAG wieder 6 Monate. Er kann - sofern er einen Käufer findet - natürlich vorzeitig an der Börse verkaufen.

 

Wie jogo schon sagte: Das ist eigenltich kein Problem.

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H.B.

Immobilenfonds in ETF's umwandeln

 

Wenn ich mir die Beiträge hier anschaue, dann scheint jetzt allen klar geworden zu sein, dass das Geschäftsmodell "offener Immobilienfonds" gestorben ist.

 

Der Schäuble-Vorschlag sieht den Wechsel hin in einen "offenen Immobilienfonds LIGHT" vor, der deutlich stärker reguliert wird, um die Marktkräfte zu bändigen.

 

Dabei fokussiert sich die Diskussion immer wieder auf den KAG-Kurs.

Ich meine, zwischen den Zeilen überall herauslesen zu können, dass alle den KAG-Kurs als den "wahren Wert" des Fonds akzeptieren.

 

Meiner Meinung nach liegt aber genau hier immer noch das Problem.

 

Genauso, wie unsere Kanzlerin die bösen Spekulanten für den Beinahezusammenbruch Griechenlands verantwortlich macht, sehen die meisten Anleger hier offenbar die Börsennotierungen eher als arglistige Täuschung durch böse Spekulanten an, denn als gutgemeinten Hinweis des Marktes auf den wahren Wert der Vermögenswerte innerhalb des Fonds.

 

Vielleicht ist es viel zielführender, den KAG-Handel komplett einzustellen und die offenen Immobilienfonds in Form von ETF's an den Börsen zu handeln.

Dann sind wir zumindest das Problem der ewigen Diskussion um die Fehlbewertungen los.

Die paar dann arbeitslosen Immobilienbewerter können wir vermutlich auch noch verkraften.

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Quark

Immobilenfonds in ETF's umwandeln

 

Wenn ich mir die Beiträge hier anschaue, dann scheint jetzt allen klar geworden zu sein, dass das Geschäftsmodell "offener Immobilienfonds" gestorben ist.

 

Der Schäuble-Vorschlag sieht den Wechsel hin in einen "offenen Immobilienfonds LIGHT" vor, der deutlich stärker reguliert wird, um die Marktkräfte zu bändigen.

 

Dabei fokussiert sich die Diskussion immer wieder auf den KAG-Kurs.

Ich meine, zwischen den Zeilen überall herauslesen zu können, dass alle den KAG-Kurs als den "wahren Wert" des Fonds akzeptieren.

 

Meiner Meinung nach liegt aber genau hier immer noch das Problem.

 

Genauso, wie unsere Kanzlerin die bösen Spekulanten für den Beinahezusammenbruch Griechenlands verantwortlich macht, sehen die meisten Anleger hier offenbar die Börsennotierungen eher als arglistige Täuschung durch böse Spekulanten an, denn als gutgemeinten Hinweis des Marktes auf den wahren Wert der Vermögenswerte innerhalb des Fonds.

 

Vielleicht ist es viel zielführender, den KAG-Handel komplett einzustellen und die offenen Immobilienfonds in Form von ETF's an den Börsen zu handeln.

Dann sind wir zumindest das Problem der ewigen Diskussion um die Fehlbewertungen los.

Die paar dann arbeitslosen Immobilienbewerter können wir vermutlich auch noch verkraften.

 

Da würde ich mich gern mal einklinken: Diese Diskussion "wahrer Wert: KAG-Kurs oder Börsenkurs?" habe ich noch nie verstanden.

Klar ist, dass es offenbar Vertreter für beide Ansichten gibt.

 

Aber warum eigentlich? Warum kann man nicht einfach sagen, es verhält sich hier so ähnlich wie bei Anleihen? Die haben einen Nennwert (zu dem sie im Normalfall am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden) und über die Laufzeit hinweg einen Kurswert (der mal mehr, mal weniger als der Nennwert betragen kann: Auch bei offenen Immos dürfte es schon Fälle gegeben haben, bei denen der Börsenkurs ÜBER dem KAG-Wert lag, etwa beim Kanam-Cash-Stop 2007: @Ficoach: War das dann damals auch der "wahre" Wert des Kanam?). Niemand käme bei Anleihen auf die Idee, zu sagen, der Kurswert wäre der wahre Wert oder der Nennwert. Beide Werte sind in gewisser Hinsicht "wahr", halt nur unter jeweils anderen Bedingungen.

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famacon
· bearbeitet von famacon

Da würde ich mich gern mal einklinken: Diese Diskussion "wahrer Wert: KAG-Kurs oder Börsenkurs?" habe ich noch nie verstanden.

Klar ist, dass es offenbar Vertreter für beide Ansichten gibt.

 

Aber warum eigentlich? Warum kann man nicht einfach sagen, es verhält sich hier so ähnlich wie bei Anleihen? Die haben einen Nennwert (zu dem sie im Normalfall am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden) und über die Laufzeit hinweg einen Kurswert (der mal mehr, mal weniger als der Nennwert betragen kann: Auch bei offenen Immos dürfte es schon Fälle gegeben haben, bei denen der Börsenkurs ÜBER dem KAG-Wert lag, etwa beim Kanam-Cash-Stop 2007: @Ficoach: War das dann damals auch der "wahre" Wert des Kanam?). Niemand käme bei Anleihen auf die Idee, zu sagen, der Kurswert wäre der wahre Wert oder der Nennwert. Beide Werte sind in gewisser Hinsicht "wahr", halt nur unter jeweils anderen Bedingungen.

 

Sehe ich genauso: Auch Aktien haben unterschiedliche KBV, KGV etc. KAG mit Börse ist wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen...

 

Meine Interpretation:

KAG-Kurs: Was ist der Anteil laut den letzten Immobilienbewertungen wert?

Börsen-Kurs: Was ist mir der Anteil wert?

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XYZ99

... Da würde ich mich gern mal einklinken: Diese Diskussion "wahrer Wert: KAG-Kurs oder Börsenkurs?" habe ich noch nie verstanden.

Klar ist, dass es offenbar Vertreter für beide Ansichten gibt.

Wenn man schon sowas wie den "wahren Wert" angeben will, dann kann das nur der Wert sein, den tatsächlich ein Käufer auf den Tisch legt. Kurse sind höchstens Richtwerte.

 

Aber warum eigentlich? Warum kann man nicht einfach sagen, es verhält sich hier so ähnlich wie bei Anleihen? Die haben einen Nennwert (zu dem sie im Normalfall am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden) ....

Das ist nicht vergleichbar, weil der Nenn- oder Nomainal-Wert eben durch das bestimmte Auszahlungsversprechen am Ende der Laufzeit definiert wird.

Die Immobilienfonds versprechen aber gar nichts, nur dass sie anfallende Überschüsse ausschütten. So gesehen sind sie mit Aktien vergleichbar. Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass sie ebenso völlig frei gehandelt werden könnten, an Dritte. Die Immos brauchen dafür gar nicht angerührt zu werden. Dass Handel grundsätzlich über die KAGs geschehen sollte ist völlig unnötig wie ein Kropf und lässt nur darauf schliessen, dass es für manche Träumerei bezüglich des "wahren Werts" der Fonds ein hartes Erwachen geben könnte.

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odenter

Die Immos brauchen dafür gar nicht angerührt zu werden. Dass Handel grundsätzlich über die KAGs geschehen sollte ist völlig unnötig wie ein Kropf und lässt nur darauf schliessen, dass es für manche Träumerei bezüglich des "wahren Werts" der Fonds ein hartes Erwachen geben könnte.

Aber genau das gilt doch auch für Aktien. Deren gehandelter Kurs kann auch über oder unter deren tatsächlichem Wert liegen. Zum Beispiel durch Risiken die aus der Bilanz ausgelagert wurden, wäre ja nicht neu. :P

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H.B.
· bearbeitet von ficoach

 

Aber genau das gilt doch auch für Aktien. Deren gehandelter Kurs kann auch über oder unter deren tatsächlichem Wert liegen. Zum Beispiel durch Risiken die aus der Bilanz ausgelagert wurden, wäre ja nicht neu. :P

 

Ich stell mir das gerade vor:

 

Ich hab die Wahl, ob ich eine Aktie direkt von der IR-Abteilung eines Unternehmens oder an einer Börse kaufe.

Ich ruf dort also an und frage, wie der Preis ist und vergleiche mit dem Börsenpreis, fange an zu verhandeln und kaufe dann Schlußendlich doch per Limit mit 5% Abschlag an der Börse.

Der Finanzhai um die Ecke kennt die IR-Dame vom Sport oder war mit ihr in der Kiste und bekommt die Aktie zu Vorzugskonditionen.

Wenn zu viele Menschen die Aktie verkaufen wollen, verhängt das Unternehmen einen Rücknahmestopp und kann damit niemals Pleite gehen....

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harryguenter

verhängt das Unternehmen einen Rücknahmestopp und kann damit niemals Pleite gehen....

Sorry, aber das ist vollkommener Schwachsinn. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Wann hast Du jemals Aktien an ein Unternehmen zurückgegeben? So gesehen gibt es permanenten Rückgabestop bei Aktien. Und die Pleite sieht auch ganz anders aus (Stichwort Sondervermögen).

Das alles hat mit den Mittelzu- und abflüssen eines Fonds nichts zu tun.

 

Seltsam: Alle beschweren sich seit einigen Jahren, dass mit den Immofonds was falsch läuft, da die Anlagehorizonte des Fonds und der Anleger nicht zueinander passen.

Jetzt macht mal einer einen Vorschlag um diesen Makel wenigstens etwas anzugehen, und schon wird die große Verschwörung gewittert und gleich das Ende der Fonds vorhergesagt.

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Roter Franz

 

 

Seltsam: Alle beschweren sich seit einigen Jahren, dass mit den Immofonds was falsch läuft, da die Anlagehorizonte des Fonds und der Anleger nicht zueinander passen.

Jetzt macht mal einer einen Vorschlag um diesen Makel wenigstens etwas anzugehen, und schon wird die große Verschwörung gewittert und gleich das Ende der Fonds vorhergesagt.

 

Lösung:

 

Alle offenen IMMO Fonds zu geschlossenen Immo Fonds machen.

Dann gibt es wenigsten hinsichtlich der Haltedauer keine Diskussionen.

 

Allerdings ist die Rendite von geschlossenen Fonds auch mehr als mäßig.

 

Heiligendamm

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harryguenter

Geschlossene Immofonds sind totaler Müll da überhaupt nicht handelbar. Nichteinmal nach der geplanten Laufzeit ist sichergestellt, dass man sein Geld zurückerhält.

Die Idee von handelbaren Immobilienanteilen ist doch völlig OK. Nur wie bei jedem Immobilieninvest sollte dem Investor klar sein, dass eine Veräußerung nicht von heute auf morgen erfolgen kann.

Und Immos sind nunmal kein Tagesgeldersatz.

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