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Akarus

Ich habe Merck Aktien und das Unternehmen will eine Kapitalerhöhung vornehmen. Ich habe 50 Aktien und es gilt ein Bezugsverhältnis von 29:4, als 29 alte Aktien zu 4 neue.

Ich kann 4 alte verkaufen und 21 bezungsrechte beziehen oder 8 kaufen und 8 Bezugsrechte beziehen.

 

Könnte ich auch nur 4 kaufen und wieviel Bezugsrechte hätte ich dann erworben? Und was passiert mit dem Rest, den ich nicht nutze?

Kann mir da einer helfen? :unsure:

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Grumel

Wenn du an der Kapitalerhöhung nicht teilnimmst werden die Bezugsrechte verkauft. Wenn du nur zum Teil teilnimmst werden die übrigen Bezugsrechte verkauft. Gibt für dich keinen Grund irgendwelche Aktien zu verkaufen, ja nichtmal irgendetwas zu tun.

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Akarus

Verstehe. Aber ich könnte für 78 euro, (das ist der Bezugskurs) der Börsenkurs liegt bei 90 Euro, sagen wir 4 Aktien kaufen und hätte 4 Bezugsrechte erworben und 4 Bezugsrechte die bleiben über, da ich max. 8 Bezugsrechte habe bei 50 alten Aktien. Und die nicht genutzten Bezugsrechte würden dann verkauft. Ist es so richtig?

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Grumel

Nun schreib mal nochmal in geordneten logischen verständlichen sätzen. Dann beantwortet sich deine Frage wahrscheinlich schon von selbst.

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BarGain

bezugsverhältnis 29:4 - aus 29 "alten" aktien entsteht dir das recht, vier "neue" zu erwerben. jede aktie hat also ein bezugsrecht, welches aber erst durch die zusatzinformation des berechtigungsverhältnisses (also 29:4) eindeutig wird.

 

du hast 50 aktien, also 29 + 21 - macht also folgende möglichkeiten aus:

 

a. du tust nix und vertickst auf diese weise deine 50 bezugsrechte als ausgleich für den zu erwartenden kursrutsch durch die kapitalerhöhung

 

b. du kaufst vier junge aktien unter anrechnung deiner ersten 29 bezugsrechte, die restlichen 21 bezugsrechte gibst du ab

 

c. du kaufst acht junge aktien, was aber erfordert, daß du zur "komplettierung" des zweiten "bezugsrechtesatzes" (der besteht derzeit ja nur aus 21, 29 brauchst du aber!) noch acht bezugsrechte kaufen musst.

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Akarus
bezugsverhältnis 29:4 - aus 29 "alten" aktien entsteht dir das recht, vier "neue" zu erwerben. jede aktie hat also ein bezugsrecht, welches aber erst durch die zusatzinformation des berechtigungsverhältnisses (also 29:4) eindeutig wird.

 

du hast 50 aktien, also 29 + 21 - macht also folgende möglichkeiten aus:

 

a. du tust nix und vertickst auf diese weise deine 50 bezugsrechte als ausgleich für den zu erwartenden kursrutsch durch die kapitalerhöhung

 

b. du kaufst vier junge aktien unter anrechnung deiner ersten 29 bezugsrechte, die restlichen 21 bezugsrechte gibst du ab

 

c. du kaufst acht junge aktien, was aber erfordert, daß du zur "komplettierung" des zweiten "bezugsrechtesatzes" (der besteht derzeit ja nur aus 21, 29 brauchst du aber!) noch acht bezugsrechte kaufen musst.

 

Ah ja, heißt also: Ich kaufe 4 neue Aktien für 312 Euro und beziehe damit 8 Bezugsrechte und die anderen 21 Bezugsrechte werden verkauft. In meinem Depot sind dann 50 alte Aktien und 4 neue. So richtig?

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BarGain

nein, du kaufst 4 junge aktien, wandelst damit 29 deiner bezugsrechte in diese jungen aktien um, und weil die restlichen 21 bezugsrechte nicht aufgehen, verkaufst du diese.

in deinem depot sind dann, das hast du allerdings richtig erkannt, insgesamt 54 aktien (50 alte und 4 junge).

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Akarus

Ah ja Danke :-)

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