christianho Januar 25, 2007 Hallo, ich interessiere mich für den Bereich "Erträge aus Wertpapiere und wie diese versteuert werden". Ich hätte dazu einige Fragen, bzw. würde ich gerne einmal einige Aussagen treffen, mit der Bitte um Überprüfung und eventuell sogar Ausbesserung oder Vervollständigung. ----- "Das Einkommen aus Kapitalvermögen unterliegt der Einkommensteuer. Die Einkommensteuer setzt sich aus 7 verschiedenen Einkommensarten zusammen: Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und den sonstigen Einkünften. Näheres zum Einkommen aus Kapitalvermögen: Auf Erträge aus z.B. Dividenden wird die Kapitalertragssteuer (20%) erhoben und auf Erträge z.B. aus Sparbriefen greift die Zinsabschlagsteuer (30%) (bei der Kest wie auch beider Zast werden jeweils 5,5% Soli berechnet). " ---- Hier tauchen auch bereits meine ersten Fragen auf: - Was ist mit Gewinnen aus Aktien die innerhalb 1 Jahres erzielt werden (Kest oder Zast?) - Was ist mit Gewinnen aus Fonds? Gibt es dabei auch wie bei den Aktien Fristen oder ist das eine komplett andere Besteuerung? - Wann gilt das Halbeinkünfteverfahren? ...und wie berechnet sich dieses? - Wann sind Kursgewinne steuerpflichtig? (Nur wenn sie 512 EUR überschreiten und die Aktien innerhalb eines Jahres verkauft werden?). - Was gehört zu der Einkommensteuerart "Sonstige Erträge"? - Was ist der "Vorwegabzug"? - Es gibt diese Einkommensgrenze von 7664 (?) Euro. Ist diese Grenze Brutto oder Netto Wert. - Sonstige Bemerkungen oder wissenswertes was ihr ergänzen möchtet... Ich danke euch vielmals für eure Antworten und bin mal gespannt..! Viele Grüße, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 25, 2007 christianho, lies das erst mal und dann sehen wir weiter. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/...nkverfahren.htm Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
christianho Januar 25, 2007 Danke für die schnelle Antwort. Habe mir deinen Tipp mal näher angesehen und habe dann schon die ersten Fragen. Beim Abschnitt "So werden Dividenden besteuert" wurde folgendes Beispiel genommen: (Halbeinkünfteverfahren) Gewinnausschüttung des Unternehmens: 100 EUR Körperschaftsteuer des Unternehmens 25%: - 25 EUR ------------------ Bardividende = 75 EUR Kapitalertragsteuer 20% von 75 EUR = 15 EUR hier ist jetzt meine Frage. Warum werden 75 EUR mit den 20 % berechnet und nicht nur die Hälfte (sprich 37,50). Nettodividende = 60 EUR (Auszahlung ohne Freistellungsauftrag) Kapitalertragsteuer +15 EUR Körperschaftsteuer-Guthaben -- Bruttodividende = 75 EUR (Auszahlung mit Freistellungsauftrag) - Steuerpflichtig sind = 37,50 - Steuerfrei sind = 37,50 (wieso sind hier nochmal 37,50 EUR zu versteuern? Sind die nicht da oben schon mit den 20% versteuert worden?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 25, 2007 Es läuft so ab, dass die halbe Bardividende (37,50) zum persönlichen Steuersatz abgerechnet wird. Da es sich bei den Beispielen um die Varianten mit und ohne Freistellungsauftrag handelt, kommt die etwas unübersichtliche Darstellung zustande. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer (Variante ohne Freistellung) ist lediglich als Vorauszahlung auf die tatsächliche Einkommensteuerschuld zu sehen. Fakt: In beiden Fällen sind letztlich 37,50 zu versteuern. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
christianho Januar 25, 2007 · bearbeitet Januar 25, 2007 von christianho Danke für die Antwort. Habe noch etwas gegooglet und denke ich habe es nun kapiert. Allerdings habe ich noch eine Frage zum Grundfreibetrag... es gibt ja den Grundfreibetrag von 7664 EUR. Nehmen wir mal an jemand hat im Jahr 7500 EUR an Einkommen gehabt. Jetzt hat er zusätzlich noch 1000 EUR Einnahmen durch Spekulationsgewinne. Heisst er liegt nun über der Grenze von 7664 und zwar liegt er bei 8500. Wird jetzt gerechnet 8500-7664=836 EUR und nur die 836 EUR versteuert oder die kompletten 1000? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 25, 2007 · bearbeitet Januar 25, 2007 von �-man Bis 7.664,- zahlst Du nichts. Wenn Du 8.528,-- verdienst (mit allen Einkünften), dann zahlst Du nach der Grundtabelle 136,-- Einkommensteuer. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag