Reigning Lorelai Januar 25, 2007 · bearbeitet Januar 25, 2007 von waynehynes Guten Abend, nun brauch ich mal eure Hilfe bzgl. einer rechtlichen Geschichte.. Wenn mein Dad mir Vollmacht geben will für den Fall dass er im Krankenhaus oder ähnliches liegt.. .wie muss diese gestaltet sein? Ein einfaches Schreiben tut es in meinen Augen nicht, da diese ja auch jederzeit schon widerrufen hätte werden können... Konkret geht es um eine Vollmacht ggü. Stromversorger, Krankenkasse, BfA usw. Müsste man hier einen Notar hinzuziehen oder wie kann man das möglichst einfach gestalten? Danke Gruß W.Hynes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
et3rn1ty Januar 25, 2007 Hallo wayne. Hast du dich hier schon schlau gemacht? http://de.wikipedia.org/wiki/Vollmacht Grüße, et3rn1ty. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 25, 2007 wayne, hier noch die Patientenverfügung und klick auch noch auf Vorsorgevollmacht. http://www.janolaw.de/familienrecht/patien...CFSFMXgodGl1xQA Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reigning Lorelai Januar 25, 2007 danke ihr 2... das hat schon mal ganz gut weitergeholfen.. auf das naheliegenste kommt man oft nicht :-" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Monetenfuchs Januar 25, 2007 Guten Abend, nun brauch ich mal eure Hilfe bzgl. einer rechtlichen Geschichte.. Wenn mein Dad mir Vollmacht geben will für den Fall dass er im Krankenhaus oder ähnliches liegt.. .wie muss diese gestaltet sein? Ein einfaches Schreiben tut es in meinen Augen nicht, da diese ja auch jederzeit schon widerrufen hätte werden können... Konkret geht es um eine Vollmacht ggü. Stromversorger, Krankenkasse, BfA usw. Müsste man hier einen Notar hinzuziehen oder wie kann man das möglichst einfach gestalten? Eine normale Vollmacht kann Dir Dein Vater jederzeit ausstellen - Problem kann nur sein, daß nicht jeder die akzeptiert - Post bei Einschreiben, Banken vermutlich etc. Wenn Dein Vater Dir wirklich Vollmacht in allen Lebenslagen (und ggf. auch darüber hinaus) geben möchte, muss er Dir eine Generalvollmacht ausstellen. Wie Du richtig vermutest, ist wegen Brief&Siegel ein Gang zum Notar fällig. IMHO wird die GV dann auch bei Gericht hinterlegt. Mit dem Papier in der Hand kannst Du dann auch alle Geldgeschäfte für ihn regeln (z.B. Konten eröffnen, was nicht unbedingt mit einer "normalen" Bankvollmacht geht). Das Thema gesetzlicher Vormund (oder wie heißt das jetzt?) und Patientenverfügung (unangenehmes Thema) solltest Ihr vielleicht dann auch nicht vergessen. Gruß Monetenfuchs Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag