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zonk

Eine Frage zum Halbeinkünfteverfahren

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zonk

Wenn man einen Kursgewinn unter 512 Euro erziehlt ist der Kursgewinn steuerfrei ----------- ABER

durch das Halbeinkünfteverfahren währen das dann 1024 Euro, oder seh ich das fallsch ???

:dumb: ???

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et3rn1ty

Kursgewinne aus Aktien unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren.

 

Ein Beispiel:

Aktie X mit 800 Euro Gewinn innerhalb eines Jahres verkauft.

Diese 800 Euro unterliegen dem HEV und werden somit nur zur Hälfte angerechnet.

Da 400 Euro unterhalb der Freigrenze liegen, musst man keine Steuern bezahlen.

 

Fazit:

Es ist möglich 1.023,99 Euro Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften einzufahren, ohne diese versteuern zu müssen.

 

Grüße, et3rn1ty.

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zonk

Danke - das war mal ne klare Aussage......ich schätze das wissen viele oder so gut wie alle Neulinge nicht.

:prost:

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€-man
· bearbeitet von �-man
Die Erklärung scheint nicht richtig zu sein.

 

Hier sind Infos zum HEV:

 

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/...nkverfahren.htm

 

Anlage, ich lese da auch nichts anderes, als et3rn1ty geschrieben hat.

 

Gruß

-man

 

P.S. Höchstens es wäre ein Spekugewinn, der nicht mit Aktien erzielt worden wäre.

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Anlage
· bearbeitet von Anlage

Ja, Fehler von mir.

 

Habe mich auf Fonds bezogen.

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thor65
Ja, Fehler von mir.

 

Habe mich auf Fonds bezogen.

 

Die Sache mit den Fonds stimmt seit 2004 nicht mehr. Auch für inländische Fonds gilt seitdem das HEV. Hier ein Link:Finanztip aktueller

 

Gruß

Thorsten

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|Zero

achja das gute hev....volksverdummung :D

 

aber ansonsten stimmt alles

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

Noch etwas mehr als ein Jährchen und das HEV ist nicht mehr...

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|Zero

jo, das auch..

im prinzip hat man durch des hev allerdings mehr bezahlt als durch des ehemalige anrechnungsverfahren.

 

hans eichel olé

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