leinad Januar 25, 2007 Scheidung: Zulagen in Gefahr Ein Unglück allein reicht: Nach einer Scheidung müssen die Ex-Partner aufpassen, dass sie nicht die staatlichen Riester-Zulagen verlieren. Berlin (ddp.djn). Im Falle einer Scheidung ist eine Riester-Rentenversicherung wie auch alle anderen Riester-Vorsorgeformen Gegenstand des Versorgungsausgleichs und muss zum Teil an den Ehegatten abgetreten werden. Nun ist es nicht möglich, den Vertrag einfach zu kündigen und das Guthaben zu teilen. Denn in diesem Fall läge eine schädliche Verwendung vor und damit müssten die Zulagen und eventuelle Steuervorteile zurückgezahlt werden. Das kann allerdings umgangen werden. Möglichkeiten dazu sind laut Rentenexperten, das geförderte Altersvorsorgevermögen in einen bestehenden Altersvorsorgevertrag des anderen Ehegatten zu übertragen oder das Abschließen eines neuen Vertrages durch den Ehegatten, der das geteilte Vermögen aufnimmt. Auch wenn mit dem geteilten Vermögen Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Ehegatten aufgebaut werden, kann die "schädliche Verwendung" umgangen werden. Da es bei der Einführung der Rente keine entsprechende Vorschrift gab, gilt diese Regelung aus dem Einkommenssteuergesetz 2005 rückwirkend zum 1. Januar 2002. Alle Fragen rund um die Riester-Zulagen beantwortet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zum Nulltarif unter 0800 1000 480 40. http://www.ihre-vorsorge.de/Riestervertrag...df971740e2948ba Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
uzf Januar 25, 2007 Darum mein Rat: Heirate nie,sondern benutze den Escort Service.Ist billiger auf Dauer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag