zonk Januar 24, 2007 Angenommen ich halte eine Aktie länger als 1 Jahr und verkaufe jetzt - ist der Kursgewinn( rund ein Riese) steuerfrei. Habe aber auch ne Aktie die ich erst kurz halte und verkaufen möchte (ca.800 Euro+ ) das liegt ja über der Grenze und muß als Kursgewinn versteuert werden - bezahle ich da Steuern auf Beides oder wird das was länger als 1 Jahr gehalten wurde immer extra gerechnet ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas Januar 24, 2007 Wenn du schon weißt, dass der Gewinn >1Jahr nicht berechnet wird, warum fragst du dann nochmal ob er berechnet wird? Also nur das <1Jahr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reigning Lorelai Januar 24, 2007 · bearbeitet Januar 24, 2007 von waynehynes ich bin mit dem deutschen Steuerrecht nicht ganz so vertraut aber ist es nicht so, dass du bis 511,99 Euro die Gewinne steuerfrei einvernehmen kannst wenn die Spekufrist unter einem Jahr war? Wobei für diese 511,99 Euro doch das Halbeinkünfteverfahren gelten müsste und jeder Person zusteht, so daß man vom 4fachen Betrag ausgehen könnte wenn man verheiratet ist und ein Gemeinschaftsdepot hat... Die Gewinne über einen Jahr interessieren natürlich nicht Gruß W.Hynes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zonk Januar 24, 2007 Danke euch.......aber abgesehen davon --- Gott sei Dank bin ich nich verheiratet ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 24, 2007 Bei einem Gemeinschaftsdepot hast Du 1.023,99 , die Du mit steuerfreien Spekulationsgewinnen ausschöpfen kannst. Mit einem Einzeldepot sind es 511,99. Dies ist aber kein Freibetrag, der immer zur Anrechnung kommt. Solltest Du auch nur 0,01 darüber liegen, dann wird alles versteuert, dann gibt es keinen Freibetrag mehr! Sollte der zu versteuernde Spekugewinn aus Aktiengeschäften kommen, dann gilt das Halbeinkünfteverfahren, sonst nicht. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pater-martinez Januar 24, 2007 moin, nur weil der thread gerad so schön weit oben ist. Innerhalb der spek-frist also <1 jahr muss ich ja mit "dem für mich persönl. geltenden Steuersatz" versteuern. Gilt hier der Grenzsteuersatz oder der Durchschnittssatz ? kurz gefragt. euer pater Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Januar 24, 2007 dein spekugewinn wird deinem zu versteuernden einkommen hinzugezählt, was deinen effektiven steuersatz natürlich erhöht. grenzsteuersatz ist daher eine eher unpassende wortwahl. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pater-martinez Januar 24, 2007 ja aber ja nur der halbe gewinn und so gewaltig sind die gewinne gg. dem einkommen ja nun noch nicht, als dass mich das im steuersatz gewaltig nach oben risse. vielen dank schon mal !! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag