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zonk

Steuerfreibetrag/Steuerfreiheit beim halten über 1 Jahr.....Hilfe hab keine Ahnung ---- brauche Jnfo`s

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zonk

:help: Hallo Forum, ich bin neu hier und suche nach Antworten :

Wie verhält sich die Sache mit dem Steuerfreibetag und der Steuerfreiheit bei Aktiengewinn - wenn man Aktien länger als 1 Jahr hält, gab es ja dieße Steuerfreiheit - ist das noch so? Der Freibetrag hat sich ja geändert und es soll demnächst eine Versteuerung auf alle Aktiengewinn geben........

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77

Es ist nach wie vor so, das Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind.

Mit dem Sparerfreibetrag hat das ohnehin nichts zu tun. Der gilt nur für Zinsähnliche Erträge und Dividenden.

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BarGain

.... und das thema abgeltungssteuer ist noch nicht einmal richtig begonnen worden, da ist auch noch nichts spruchreif außer der ankündigung, sie zum 01.01.2009 einführen zu wollen. ob und in welcher form sie kommt, steht noch in meinem kaffeesatz.

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zonk

Okay - Danke, noch was muß man seine Kursgewinne selbst beim Finanzamt angeben, wenn man z. B. innerhalb der Jahresfrist Aktien verkauft und Gewinn macht, oder prüft das Finanzamt die Konten von Jedem ?

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Elvis77

Musst du selber angeben.

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€-man
Okay - Danke, noch was muß man seine Kursgewinne selbst beim Finanzamt angeben, wenn man z. B. innerhalb der Jahresfrist Aktien verkauft und Gewinn macht, oder prüft das Finanzamt die Konten von Jedem ?

 

Das musst Du selber angeben. Die Konten werden sicher nicht von jedem geprüft. Es kann aber sein, dass das FA die Jahresabrechnung der Bank sehen will. Dann schaust Du sauber aus der Wäsche.

 

Gruß

-man

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77
Es kann aber sein, dass das FA die Jahresabrechnung der Bank sehen will. Dann schaust Du sauber aus der Wäsche.

 

Das Finanzamt hat dazu soweit ich weis kein Recht das zu verlangen. Bin ich mir aber unsicher bei.

Ich meine wenn sie dir eh nicht glauben ist es auch wurscht. Dann können sie es wohl inzwischen sonst auch auf anderem Wege herausfinden. Allerdings müssten sie dazu schon recht deutliche Belege dafür haben, das du schwindelst.

 

Aber wenns keine riesen Summen sind, wird bei Nachfragen eben nachdeklariert und fertig ist die Maus.

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€-man
· bearbeitet von �-man
Das Finanzamt hat dazu soweit ich weis kein Recht das zu verlangen. Bin ich mir aber unsicher bei.

Ich meine wenn sie dir eh nicht glauben ist es auch wurscht. Dann können sie es wohl inzwischen sonst auch auf anderem Wege herausfinden. Allerdings müssten sie dazu schon recht deutliche Belege dafür haben, das du schwindelst.

 

Na,na, die haben auch früher schon den Depotauszug verlangen können. Jedenfalls, wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung aufkommt, dann gibt es nichts mehr, was Du nicht vorlegen musst! Ansonsten wird eben anderweitig gegen Dich ermittelt.

 

Gruß

-man

 

P.S. Wenn es um die Kohle für den Staat geht, dann sind die Burschen da absolut humorlos.

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Rookie84

also ist es auch so, dass wenn ich fondsanteile verkaufe, die ich natürlich länger als ein jahr gehalten habe, die kursgewinne nicht versteuern muss?

dann wäre es ja steuerlich klar von vorteil in thesaurierende fonds zu investieren statt durch die jährlichen ausschüttungen eventuell den sparerfreibetrag zu überschreiten?

oder hab ich hier einen denkfehler gemacht?

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norisk
oder hab ich hier einen denkfehler gemacht?

Ja

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