Toni April 16, 2007 Es gibt schon einen Thread zu dem Thema. Bitte vorher die Suchfunktion benutzen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
brokerfun April 16, 2007 ja kannst du vortragen lassen. und die änderung in der besteuerung ist ab 01.01.09 gültig. alles was davor im depot liegt und min ein jahr dort verbleibt - ist steuerfrei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
malyprei April 16, 2007 ja kannst du vortragen lassen.und die änderung in der besteuerung ist ab 01.01.09 gültig. alles was davor im depot liegt und min ein jahr dort verbleibt - ist steuerfrei. Danke für Deine Infos - 1. Hierzu Ergänzngsfrage: Wie sieht die Sache aus, wenn die Speku-Frist noch nicht abgelaufen ist? 2. Habe ich Dich richtig verstanden. Die Neuregelung gilt erst ab 1.1.2009 1? Danke und Gruß malyprei Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 April 16, 2007 1. Hierzu Ergänzngsfrage: Wie sieht die Sache aus, wenn die Speku-Frist noch nicht abgelaufen ist? wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist kann steuerlich auch kein Verlust entstehen, den man gegenrechnen könnte. Im Gegenzug entsteht ja nach Ablauf der Spekulatiusfrist auch kein steuerlicher Gewinn. 2. Habe ich Dich richtig verstanden. Die Neuregelung gilt erst ab 1.1.2009? so sieht es aus. In deinem Beispielsfall kannst du nur die 3.000 EUR aus 2007 als Verlust vortragen. Der Verlust in 2004 ist steuerlich irrelevant. Falls in 2008 ein steuerpflichtiger Aktiengewinn i.H.v. 2008 3.300 EUR vorliegt, so würde dieser mit den 3.000 EUR verrechnet und es verbleiben 300 EUR. Diese sind steuerpflichtig und fallen nicht unter die Freigrenze von 512 EUR, weil das Ergebnis nur durch eine Verlustverrechnung zustande kam. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CaRRoM April 19, 2007 In deinem Beispielsfall kannst du nur die 3.000 EUR aus 2007 als Verlust vortragen. Der Verlust in 2004 ist steuerlich irrelevant. Falls in 2008 ein steuerpflichtiger Aktiengewinn i.H.v. 2008 3.300 EUR vorliegt, so würde dieser mit den 3.000 EUR verrechnet und es verbleiben 300 EUR. Diese sind steuerpflichtig und fallen nicht unter die Freigrenze von 512 EUR, weil das Ergebnis nur durch eine Verlustverrechnung zustande kam.Gruß Sven wenn ich verluste aus 2006 vortrage,entfällt meine freigrenze für 2007 ? heißt das:wenn meine verluste 2006 geringer als meine freigrenze 2007 sind, sollte ich sie besser nicht vortragen? das wäre bei mir schon erheblich,weil ich für 2007 1024 freigrenze hab, durch gemeinschaftsdepot Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 April 19, 2007 · bearbeitet März 1, 2008 von Sven82 so sieht es das BMF-Schreiben vom 25.10.2004, IV C 3 - S 2256 - 238/04, Textziffer 52 vor. http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_...steuer/110.html Im Anhang ein Beitrag aus der Steuerwarte zur Abgeltungsteuer Gruß Sven Die_Steuerwarte____berblick_zur_Einf_hrung_der_Abgeltungsteuer_ab_2009.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CaRRoM April 20, 2007 jo danke,hast mir sehr geholfen in der beispielrechnung wäre es für den anleger besser die vollen 1600 anzusetzen,dann wären nur 400 übrig , richtig? Beispiel:Im Jahr 01 erzielt der Steuerpflichtige Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 EStG von 2.000 . Im Jahr 02 erleidet er einen Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 EStG in Höhe von 1.600 . Der Steuerpflichtige stellt einen Antrag auf Begrenzung des Verlustrücktrags nach § 10d Abs. 1 Satz 4 EStG auf 1.489 , um damit den Gesamtgewinn des Jahres 01 auf einen unter der Freigrenze liegenden Betrag zu mindern. Nach Verlustrücktrag ergeben sich für den Veranlagungszeitraum 01 Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG in Höhe von 511 . Dieser Betrag ist nach § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG steuerpflichtig, weil die Gewinne i.S. des § 23 Abs. 3 EStG im Veranlagungszeitraum 01 vor der Berücksichtigung des Verlustrücktrags über der Freigrenze lagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag