sunnyboy123 Januar 16, 2007 · bearbeitet Januar 16, 2007 von sunnyboy123 Also mir ist es klar das man spekulationssteuer bezahlen muss und wanndie frage ist wie:) Nur miene frage wie muss ich das mit den aufträgen machen. Also ich bin bei der Diba und da bekomme ich online eine abrechnung jedesmal. Muss ich das jetzt aufschreiben und wie genau muss man das aufschreiben? gibt es da auch progeramme oder wie macht man das am besten? vielen dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 16, 2007 Also mir ist es klar das man spekulationssteuer bezahlen muss und wanndie frage ist wie:)Nur miene frage wie muss ich das mit den aufträgen machen. Also ich bin bei der Diba und da bekomme ich online eine abrechnung jedesmal. Muss ich das jetzt aufschreiben und wie genau muss man das aufschreiben? gibt es da auch progeramme oder wie macht man das am besten? vielen dank sunny, wie die Jahresaufstellung bei der Diba ist, weiß ich nicht. Normalerweise bekommst Du die Aufstellung für das abgelaufene Kalenderjahr und in der stehen die Käufe und Verkäufe mit entsprechendem Datum. Vorsichtshalber kannst Du aber auch mitschreiben. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RED-BARON Januar 16, 2007 Abend, ja aber es werden nur Zwischengewinne aufgerechnet, keine Kaufs oder Verkaufspreise und schon garnicht die Spesen ... oder kommt es mit dem nächsten Brief rGuß RB, was die Bank nicht liefert sieht das FA nicht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sunnyboy123 Januar 18, 2007 Ahm muss ich die Steuer pro Order bezahlen (also schon am ende ders jahres nur immer pro order )oder nur von dem Gewinn den ich ingesamt mache? vielen dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 18, 2007 Ahm muss ich die Steuer pro Order bezahlen (also schon am ende ders jahres nur immer pro order )oder nur von dem Gewinn den ich ingesamt mache?vielen dank Insgesamt. Du kannst ja auch Spekulationsverluste (innerhalb der Spekufrist) haben, die Du dann mit den Spekugewinnen verrechnen kannst. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan Januar 18, 2007 wie sieht es mit dem An-, Verkaufs-, Limit- etc. Gebühren aus? Kann man die vom Gewinn abziehen? Wenn die Bank das aber nicht in ihrer Aufstellung berücksichtigt wäre das sehr schwer nachträglich einzubringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 18, 2007 wie sieht es mit dem An-, Verkaufs-, Limit- etc. Gebühren aus?Kann man die vom Gewinn abziehen? Wenn die Bank das aber nicht in ihrer Aufstellung berücksichtigt wäre das sehr schwer nachträglich einzubringen. Gebühren mindern den Gewinn! Die Aufstellung der Bank ist nur eine Hilfe für Dich. Du mußt die ESt.-Erklärung ausfüllen und nur die ist relevant. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sunnyboy123 Januar 18, 2007 · bearbeitet Januar 18, 2007 von sunnyboy123 muss ich die gebühren rausrechnen? weil die diba gibt die gebühren nicht an, die werden immer schon rausgerechnet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 18, 2007 muss ich die gebühren rausrechnen? weil die diba gibt die gebühren nicht an, die werden immer schon rausgerechnet sunny, so wie es aussieht, bist Du noch nicht in die Verlegenheit gekommen, Einkommensteuer zu zahlen. Sollte ich mich irren, dann hilft Dir dieser Link, die Einkommensteuererklärung besser zu bewältigen. http://www.boerse-online.de/steuern-recht/...ung/482788.html Gruß -man P.S. Jetzt hast Du aber Deinen Beitrag so editiert, dass meiner nicht mehr passt. Aber ist auch o.k. Wichtig ist für Dich der Gewinn, der um die Orderkosten reduziert wurde, ganz egal, was auf der Aufstellung steht. Beispiel: Kauf 100,-- + Kosten 10,- / Verkauf 200,-- ./. Kosten 10,-- = Gewinn 80,-- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sunnyboy123 Januar 18, 2007 · bearbeitet Januar 18, 2007 von sunnyboy123 Mir ist das noch eingefalenn hab nicht gedacht das du so schnell bist sorry. Ja hab ich noch nicht ich mach das für meinen vater mit den aktien;). Also habe mir mal den link angeschaut. Hab ich das richtig verstanden aktien zählen zuz halbeinkünften. Also muss ich nur die hälfte versteuern? hab ich das richtig verstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 18, 2007 Mir ist das noch eingefalenn hab nicht gedacht das du so schnell bist sorry.Ja hab ich noch nicht ich mach das für meinen vater mit den aktien;). Also habe mir mal den link angeschaut. Hab ich das richtig verstanden aktien zählen zuz halbeinkünften. Also muss ich nur die hälfte versteuern? hab ich das richtig verstanden? Mit deiner rechnung komm ich leider nicht zurecht. Halbeinkünfteverfahren, wie auch die Dividenden. Was ist an der Rechnung nicht verständlich? Kauf von 1 Aktie zum Kurs von 100,--. Orderkosten 10,--, also hast Du 110,-- bezahlt. Verk der 1 Aktie zum Kurs von 200,--. Orderkosten 10,--, also hast Du 190,-- erhalten. Ergibt einen Gewinn von 80,--, den Du versteuern musst. Natürlich mit dem Halbeinkünfteverfahren, also letztlich 40,-- Du musst aber in der ESt.-Erklärung 80,-- eintragen, da das Finanzamt automatisch halbiert! Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sunnyboy123 Januar 18, 2007 das war mir am schluss auch klar als ich logisch nachgedacht habe nur die zeichen haben mich verwirrt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CaRRoM März 29, 2007 ich habe aktien die im minus sind die spekulationsfrist läuft in 2 moanten aus andereseits habe ich dieses jahr schon gewinne realisiert,sodass ich über der freigrenze bin muss ich das minuspaket vor spekulationsfrist verkaufen, damit ich die verluste mit den gewinnen verrechnen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man März 29, 2007 ich habe aktien die im minus sind die spekulationsfrist läuft in 2 moanten aus andereseits habe ich dieses jahr schon gewinne realisiert,sodass ich über der freigrenze bin muss ich das minuspaket vor spekulationsfrist verkaufen, damit ich die verluste mit den gewinnen verrechnen kann? So ist es. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CaRRoM März 29, 2007 danke für die schnelle antwort wenn ich das paket kurz vor ultimo verkaufe und dann gleich wieder kaufe hat da das finanzamt irgendwas was zu meckern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man März 29, 2007 danke für die schnelle antwort wenn ich das paket kurz vor ultimo verkaufe und dann gleich wieder kaufe hat da das finanzamt irgendwas was zu meckern? Es gibt da keine feste Regel. Aber eine gewisse "Schamfrist" solltest Du auf alle Fälle mit einbauen. Ansonsten könnte tatsächlich gemeckert werden. Ich würde mal 2 - 4 Wochen einplanen. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CaRRoM März 29, 2007 jo, danke ich werd auf jeden fall diese möglichkeit in betracht ziehen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tschenser März 29, 2007 So ist es. Gruß -man hallo, bist du dir da auch ganz sicher? wieso sollte ich aktien, welche ich in 2007 verkaufe (unter wahrung der spekulationsfrist v. 12 mon) nicht mit aktien gegenrechnen, welche ich ebenfalls 2007 verkaufe (nur innerhalb von 12 mon). ist hier nicht NUR maßgebend, daß diese aktien in 2007 verkauft wurden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man März 29, 2007 hallo, bist du dir da auch ganz sicher? wieso sollte ich aktien, welche ich in 2007 verkaufe (unter wahrung der spekulationsfrist v. 12 mon) nicht mit aktien gegenrechnen, welche ich ebenfalls 2007 verkaufe (nur innerhalb von 12 mon). ist hier nicht NUR maßgebend, daß diese aktien in 2007 verkauft wurden? 1) Ich bin mir sicher. 2) Nein, Sir. Das Kalenderjahr spielt keine Rolle. Es zählt nur, ob innerhalb von 12 Monaten ge- und verkauft wird. Und daraus ergibt sich, dass nur Spekugewinne (Speku ist immer innerhalb 12 Monaten) mit Spekuverlusten verrechnet werden dürfen. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 29, 2007 wieso macht ihr euch das eigentlich so schwer. Jede Bank ist nach § 24c EStG verpflichtet eine Jahresbescheinigung aufzustellen. Dort ist genau angegeben welcher Betrag in welche Zeile der Anlage KAP bzw. Anlage AUS einzutragen ist. Ein schöner Service und dazu auch noch kostenlos. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man März 29, 2007 wieso macht ihr euch das eigentlich so schwer. Jede Bank ist nach § 24c EStG verpflichtet eine Jahresbescheinigung aufzustellen. Dort ist genau angegeben welcher Betrag in welche Zeile der Anlage KAP bzw. Anlage AUS einzutragen ist. Ein schöner Service und dazu auch noch kostenlos. Gruß Sven Schon Sven, aber das hilft hier nicht weiter. Der CaRRoM muss sich bald entscheiden, sonst ist seine Spekufrist vorbei, in der er Gewinne mit Verlusten verrechnen kann. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer März 29, 2007 hi, die schamfrist sollte eingehalten werden. hab das az nicht parat, eine anlegerin ist mit dem verkauf mit verlust und dem kauf derselben papiere am tag darauf zwecks verrechnung gescheitert. grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 30, 2007 @ -man sorry, soweit habe ich den Thread nicht nach unten verfolgt. Das ist natürlich richtig, dass Verluste nur mit Gewinnen verrechnet werden können, wenn beide innerhalb der Spekulationsfrist angefallen sind. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AXM April 1, 2007 Die Tipps und Tricks zum Programm Börse Online 2007 gehen ganz gut auf diese Frage an. Die Gewinne können gegen Verluste verrechnet werden wenn beide in der Spekulationsfrist enstanden sind. Deshalb wenn Buchverluste verkauft werden sollen dann in der Frist und nicht 1 Tag Später. Die Gewinne können auch mitVerlusten aus Vorjahren verrechnet werden. Fragt mich nicht wie mache meine Steuererklärungen nicht selbst. Und habe mit Aktiennochnicht viel zu tun schaue mich erst um. IMHO Der Ton im Forum könnte ganz anders sein sowas unfreundliches habe ich selten gelesen. Werde trotzdem noch dabei bleiben weil ich mir interesannte Infos erhoffe IMHO Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
malyprei April 16, 2007 Hallo, ich bin der Neue in dieser Runde. Ich freue mich auf Eure Antworten. Hier nun meine Fragen: 1.Stimmt es, dass ab 1.1.2007 neue gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Versteuerung von Spekulationsgewinnen gelten? 2. Gilt die Speku-Frist von 12 Monaten noch? 3. Wie sieht es mit der Verechnung von Verlusten aus? Beispiel: Aktienkauf 2004 - Verkauf in 2007 mit Verlust - Kann ich den Verlust mit anderen Speku- gewinnen in 2007 verrechnen und ggf. weiter vortragen? Beispiel-Rechnung Kauf Aktie A in 2004 10.000,00 Verkauf Aktie A in 2007 5.000,00 Verlust - 5.000,00 Kauf Aktie B in 2007 7.000,00 Verkauf Aktie B in 2007 9.000,00 Gewinn + 2.000,00 Speku-Verlust 3.000,00 Kann ich den Rest-Verlust vortragen auf 2008? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag