jurtzi Januar 16, 2007 da mach dir mal keine gedanken da kümmert sich schon jemand um dein geld . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho Juli 9, 2007 Gemeinschaftskonten sind nicht auf Ehepartner beschränkt.... Aber- i.d.R. kann jeder der Konteninhaber frei über das Vermögen verfügen (ODER-Konto) - im Guten wie im Schlechten - Meines Wissens nach gehen Freistellungsaufträge etc. nur bei Ehepartner wegen gemeinsamer Veranlagung, d.h. erstmal Zinssteuer und kostenloser Kredit ans FA bis zur Steuererklärung - Bin mir nicht sicher, ob man nachträglich, noch jemanden in die Kontoverbindung mit "hineinnehmen" kann und das Finanzamt hat's bestimmt auch nicht gerne, wenn man/es hinterher nicht mehr weiß, welcher Euro wem gehört Alternativ kannst Du auch Vollmachten ausstellen für Deine bessere Hälfte - je nach Bank auch über den Tod hinaus. Vorteil hier, Vermögensverhältnisse sind klar getrennt und bei ungwünschten Rosenkriegen kannste die Kontovollmacht auch widerrufen. Das war der einzige Thread, der sich damit beschäftigt, hierzu Informationen von Steuerrat 24: Bei Gemeinschaftskonten und -depots lauern Steuerfallen Hemsbach (ddp.djn). Gemeinschaftskonten und -depots können steuerlich problematisch sein. Darauf weist das Expertenportal steuerrat24.de hin. So können die Einzahlungen des einen Partners dazu führen, dass der andere Partner steuerlich als beschenkt gilt und entsprechend steuerpflichtig wird, wenn die Freibeträge aufgebraucht sind. So gibt es eine Anweisung der Oberfinanzdirektion Koblenz, nach der beim Tod des zuerst versterbenden Ehegatten das Guthaben von Gemeinschaftskonten und -depots unabhängig von der Herkunft des Geldes bzw. der Wertpapiere grundsätzlich beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte Anzeige zugerechnet werden kann und damit für die Hälfte des Verstorbenen Erbschaftsteuer verlangt werden kann. Aber auch ohne Todesfall kann ein Gemeinschaftskonto zur Steuerfalle werden: Denn auch unter Lebenden sollen Einzahlungen des einen Partners dem anderen zur Hälfte zugerechnet werden. Die Folge: Es würde Schenkungssteuer fällig. Nach Auskunft von steuerrat24.de machen deshalb Gemeinschaftskonten zumindest steuerlich wenig Sinn. Um Probleme mit dem Finanzamt zu verhindern, sollten stattdessen lieber separate Konten eröffnet werden, für die der andere Partner jeweils eine Vollmacht bekommt. Link Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Juli 9, 2007 Gemeinschaftsdepots haben noch eine weitere Einschränkung, zumindest was die arbeitende Bevölkerung mit Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen betrifft. Solche VL-Verträge lassen sich nur mit Einzeldepots abwickeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad Juli 9, 2007 Hallo, wie es der Zufall will, hatte ich in den letzten Woche einen Sterbefall im Freundeskreis. Depot bei der Volksbank und eines bei der Sparkasse. Keine Kinder, eine Witwe, Depots auf dem Namen des verstorbenen. Depotwerte unter dem Erbschaftssteuerfall bei gradliniger Verwandschaft/Ehefrau. Die Depots wurden gesperrt, keine Ahnung wie dei Banken vom Sterbefall erfuhren. Die Ehefrau hatte das Problem, dass sie nirgends auf Geld zugreifen konnte. Witwenrente ließ auch auf sich warten. Einige Wochen später gab es nun den Erbschein, nachdem die Erbfolge abgeklärt war. Der Erblasser hatte, wegen plötzlichem Tod, kein Testament hinterlassen. Nun hat die Witwe das Problem, dass die Geschwister des Erblassers auch erbberechtigt sind, bei den Depots ist das ja gut machbar,aber zu allem Unglück ist es nun auch noch so, dass die Witwe in einer Immobilie lebt die auch in das Erbe hineinfällt. Bin echt mal gespannt wie das weiter geht. In jedem Fall ist es unbedingt angeraten, ein Testament zu hinterlassen. Was mich auch wundert, wie die Banken so schnell vom Tod des Erblassers erfahren ? Sonst hätte die Witwe noch Geld vor der Sperrung holen können, um die Wochen bis zum Erbschein/Witwenrente überbrücken zu können. Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Larry.Livingston Juli 9, 2007 Was mich auch wundert, wie die Banken so schnell vom Tod des Erblassers erfahren ? Einer der Bankangestellten setzt sich morgens hin und blättert in der regionalen Tageszeitung die Todesanzeigen durch und überprüft diese auf bestehende Kontenverbindungen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad Juli 9, 2007 Einer der Bankangestellten setzt sich morgens hin und blättert in der regionalen Tageszeitung die Todesanzeigen durch und überprüft diese auf bestehende Kontenverbindungen... Aha..... wieder ein Grund der gegen ein regionales Depot, Konto spricht. Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Juli 9, 2007 Einer der Bankangestellten setzt sich morgens hin und blättert in der regionalen Tageszeitung die Todesanzeigen durch und überprüft diese auf bestehende Kontenverbindungen... Wohl kaum, eher wahrscheinlich, das die Krankenhäuser, Ärzte ua. eine Meldung über einen Todesfall an die entsprechenden Behörden (Meldeamt oder so.) abgeben müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Larry.Livingston Juli 9, 2007 Bei kleineren Gebieten wird es so gemacht, habe selbst in meiner Ausbildung Zeitungen und Konten checken müssen... das ist aber schon fast ewig her. Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass dies in Ballungsgebieten genauso durchgeführt werden kann. Ich denke das mittlerweile im vernetzten Zeitalter irgendwie zentral Meldungen erfolgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Juli 9, 2007 Anlasslich eines Todesfalles in der Familie hat mir ein Bankangestellter unserer örtlichen Sparkasse erzählt, dass tatsächlich die in der Tagespresse veröffentlichten "Amtlichen Bekanntmachungen" genutzt werden, um Konten des/der Verstorbenen zu sperren. Diese werden wöchtenlich veröffentlicht. Ein unmittelbare Mitteilung des Standesamtes erhält die Bank nicht. Würde ja auch daran scheiter, dass das Standesamt garnicht weiß, wo der Verstorbenen seine Konten hat. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PSTVA Juli 9, 2007 ...dann wollen wir mal hoffen das die Witwe mit im Grundbuch steht dann gehören Ihr schon mal 50% der Immobilie plus 25% von Ihrem Mann macht schon mal 75%. ...bei Konten grundsätzlich eine Vollmacht über den Tod hinaus bei der Bank hinterlegen. Ich wurde vom Notar darüber aufgeklärt das es ratsamer ist einen Erbvertrag anstatt einens Testament zu machen. Vorteil beim Erbvertrag ist das ich keinen Erbschein brauche (der ja auch noch was kostet) um zu handeln. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag