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juliusjr

Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

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tom1978

Ich glaube nicht, dass er Deinen Kommentar liest - der kotzt sich voll nur in 100 verschiedenen Foren aus, anstatt sich konstruktiv an der Diskussion zu beteiligen, und das war's dann.

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Peski
· bearbeitet von Peski

Bleibt aber trotzdem die Kernaussage, nicht die billigste Versicherung zu nehmen. Zumal Cosmos bei weitem nicht immer die billigste ist, wie ich bei ausgiebigen Recherchen fetsgestellt habe (Versicherungen ordnen Berufe nicht immer gleich ein) Das gilt auch für weitere Direktversicherungen. Im Falle meines Bruders war eine große und bekannte und nicht als billig geltende Versicherung günstiger. Das die Leute nicht verstehen können, dass geringen Einnahmen fast zwangsläufig restrektivere Leistungsbewilligungen entgegenstehen müssen.

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tom1978
Das die Leute nicht verstehen können, dass geringen Einnahmen fast zwangsläufig restrektivere Leistungsbewilligungen entgegenstehen müssen.

 

Nicht zwangsläufig - auch durch den Direktvertrieb über das Internet lässt sich viel sparen, so dass auch das ein Grund für die günstigeren Tarife sein kann.

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LagarMat
Nicht zwangsläufig - auch durch den Direktvertrieb über das Internet lässt sich viel sparen, so dass auch das ein Grund für die günstigeren Tarife sein kann.

Ich habe solche Dinge wie oben von Julia beschrieben schon öfter im Zusammenhang mit dem Namen Cosmos gehört.

So kann man die Kosten nämlich auch unten halten und günstige Tarife anbieten.

Einfach nicht zahlen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

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Ragnarök

Ohne auf das einzugehen, was hier schon geschrieben wurde, kann ich dir nur raten:

Kündige alles, was du bisher abgeschlossen hast.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist Unsinn meiner Meinung nach. Wenn der Fall der Fälle passiert, gibt es in D-land immer noch die Sozialhilfe. Bei schlimmen Fällen musst du Jahre erst mal Klagen um an dein Geld zu kommen(In der Zeit mit einer kleinen Lebenskrise!). Du kannst im Antrag etwas vergessen haben anzugeben... dann gibt so oder so kein Geld. Ca. 30 bis 40% deiner Einzahlungen gehen durch Steuern und Gebühren drauf. Der Rest muss erstmal die Sozialhilfe übersteigen und erst dann machst du einen Gewinn" mit deiner Investition. Sowas braucht kein Mensch...

Meiner Meinung nach braucht ein junger Mensch in deinem Alter überhaupt keine Rücklagen für die Rentenzeit zu bilden, da man erst mal seine ganzen Konsumwünsche stillen will, die ne ganze Menge Geld kosten. Genieße dein Leben jetzt und gib dein Geld aus. Wenn du 30+ bist, mindestens 10k auf deinem Konto hast, kannst du ja nochmal hier im Forum reinschauen...

Hallo Ragnarök,

 

er hat hier beschrieben, was er gemacht hat. http://www.wertpapie...post__p__731592

Nachfolgend ein weiteres Update von ihm. http://www.wertpapie...post__p__732829

 

Ich finde Deine Aussage fahrlässig und nicht auf die Situation hier bezogen. Das mit den Klagen verallgemeinerst Du sehr drastisch und erzählst aber nicht, wieviele Versicherer im Leistungsfall doch unkompliziert zahlen. Lieber die schlechten Dinge nennen, als auch mal die guten. Wenn Du gerne auf Sozialhilfeniveau leben möchtest, ist das ja Deine Entscheidung, aber ich glaube nicht, dass es Denis Ziel ist, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.

 

Der große Vorteil den er hat ist doch der, dass er jetzt mit seinen jungen Jahren einiges richtig machen kann, als uninformiert einige Verträge auf Anraten verkaufsorientierter Verkäufer abzuschließen. Wieviele Berufstätige bekommen keine Berufsunfähigkeitsversicherung, nur weil sie Vorerkrankungen etc. haben. Wenn dann meist mit Risikoaufschlägen oder Ausschlüssen.

 

Ich bitte Dich daher, die pauschale Aussage "Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist Unsinn meiner Meinung nach." mal zu überdenken und zu schauen, ob es nicht doch besser ist, eine zu haben, wenn man die Möglichkeit in jungen Jahren hat, einiges beim Beantworten der Gesundheitsfragen, BU-Höhe, Laufzeit, etc. pp. richtig zu machen.

 

Viele Grüße

Gerald

Hallo Gerald!

Mein letzter Stand bzgl. der BU ist, dass der, der den Vertag richtig ausfüllt keinen Vertrag erhält.

Laut wiki gilt http://de.wikipedia....itsversicherung

Beispiele: Krankheiten, Störungen, Beeinträchtigungen und Beschwerden. Drogen- und Rauschmittelabhängigkeit, Krankenhausaufenthalte in den letzten zehn Jahren, Behandlungen, Untersuchungen und Beratungen in den letzten fünf Jahren Unfälle, Verletzungen und dergleichen mehr.

Bei so viel Kleingedrucktes kann man schon mal was vergessen: z.B.: mal Komagesoffen und ins Netz gestellt

 

Mal den Denis fragen, ob er dass alles ausgefüllt hat... jeden Zahnarzt, Sportunfall oder gibt es Allergien? Wenn ja, denk ich, kann die Versicherung im sehr unwahrscheinlichen Schadensfall zurück treten.

Außerdem bleibt es doch richtig, dass 2/3 von den Beiträgen verschwendet sind.

 

Gruß

Ingo

 

 

http://www.finanztip...rkrankungen.htm

 

Gesundheitsfragen und falsche Angaben gegenüber der BU-Versicherung

Vorab: Nach dem Versicherungsvertragsgesetz von 2008 darf der BU-Versicherer Ihnen bei den Gesundheitsfragen keine offenen Fragen nach Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand mehr stellen. Aus diesem Grund präzisieren die Versicherungen im BU-Versicherungsantrag die Fragen sehr genau. Sie brauchen nur die Fragen zu beantworten, nach denen Sie - in Textform - auch gefragt werden. Beispiel: Sie werden im Versicherungsantrag nach bestimmten ärztlich behandelten Erkrankungen und Leiden befragt. Sie brauchen daher keine Erkrankungen oder Leiden anzugeben, wenn Sie deswegen nicht in ärztlicher Behandlung waren. Außerdem ist das Versicherungsgespräch zu dokumentieren.

 

Verschweigen einer Gastritis als Gesundheitsfrage

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat im Urteil vom 07.06.2011 - Az.: 11 U 6/11 entschieden, dass auch das Verschweigen einer Gastritis bei den Gesundheitsfragen zur Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Der Vertrag ist dann nichtig. So habe die Versicherung dann die Möglichkeit, bei der Diagnose "Gastritis" den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages abzulehnen oder Prämienzuschläge zu fordern.

 

Das Urteil ist aber zum früher geltenden Gesetz ergangen. Hier wird deutlich, dass für Verbraucher und Versicherungskunden jetzt eine deutlich bessere Rechtslage gilt. Das Lesen des § 19 Abs. 1 VVG wird daher empfohlen. So enthält der Gesetzestext die wichtige Einschränkung: "(...) erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen." Unter diesem Aspekt sind alle neuen Anträge und auch die beschriebenen Urteile in den Finanztipp-Artikeln zur Versicherung gegen Berufsunfähigkeit zu sehen. Es ist "nur" auf in Textform gestellte Gesundheitsfragen zu antworten.

 

Berufsunfähigkeit durch Heuschnupfen oder andere Allergien

Wie wichtig die genaue Beantwortung von Gesundheitsfragen sein kann, zeigt das "Heuschnupfen-Beispiel". So hatte eine Versicherungskundin im BU-Versicherungsantrag angegeben, dass sie unter einer Allergie, nämlich Heuschnupfen leiden würde. Die gewünschte Berufsunfähigkeitsversicherung wurde abgeschlossen und einige Zeit später musste sie wegen Atembeschwerden ihre berufliche Tätigkeit aufgeben. Ohne die von ihr gemachte Angabe im Versicherungsvertrag hätte der BU-Versicherer die Versicherungsleistung verweigern können. Doch so musste der Versicherer nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 20.07.2005 - AZ: 7 U 220/04 zahlen. Schließlich hatte die Kundin die Atembeschwerden im BU-Versicherungsantrag angegeben.

 

Dem BU-Versicherer wurde so vom OLG Frankfurt die Anfechtung und das Rücktrittsrecht vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der Anzeigeobliegenheit bei erfolgter Angabe von Heuschnupfenbeschwerden abgesprochen. Leitsatz: "Mit der zusammenfassenden Angabe "Heuschnupfenbeschwerden" hat der Versicherungsnehmer neben den typischen Begleiterscheinungen wie "laufende Nase" auch die Anzeigeobliegenheit bezüglich Atembeschwerden gerügt und damit auch die einer solchen Erkrankung zugrundeliegende atopische Diathese offenbart".

 

Unfall mit schwerer Wirbelsäulenverletzung

Schon einige Jahre vorher hatte das gleiche Gericht über eine verschwiegene Wirbelsäulenverletzung zu entscheiden. So hatte nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Frankfurt (OLG Frankfurt a. M. vom 07.06.2000 - 7 U 249/98) der BU-Versicherer zu Recht die Zahlungsklage eines Versicherten gegen dessen Berufsunfähigkeitsversicherung abgewiesen. Der Versicherungsnehmer hatte verschwiegen, dass er infolge eines Unfalls mit schwerer Wirbelsäulenverletzung zehn Monate arbeitsunfähig war. Der BU-Versicherer konnte daher zu Recht BU-Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Daran ändert auch nichts, dass der Lendenwirbelschaden in einem der Versicherung bei Vertragsschluss vorgelegten Attest erwähnt wurde.

 

Arbeitsunfall und Fragen zur Vorerkrankung

Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Versicherte darauf achten, dass er bei Beginn richtige und vollständige Angaben zu gefragten Vorerkrankungen macht. Ansonsten besteht nämlich auch die Gefahr, dass er den Unfallversicherungsschutz selbst dann verliert, wenn eindeutig ein Arbeitsunfall vorliegt.

 

So ging eine Frau leer aus, die im Betrieb die Treppe hinuntergestürzt war und sich erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Bei Abschluss des Vertrags hatte sie nämlich verschwiegen, dass sie wegen eines Herzklappenfehlers, erhöhten Cholesterinwerten und Angstzuständen nach einem Autounfall gleich bei mehreren Ärzten in Behandlung war. <br clear="all">Tipp zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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Gerald1502

Hallo Gerald!

Mein letzter Stand bzgl. der BU ist, dass der, der den Vertag richtig ausfüllt keinen Vertrag erhält.

Laut wiki gilt http://de.wikipedia....itsversicherung

Beispiele: Krankheiten, Störungen, Beeinträchtigungen und Beschwerden. Drogen- und Rauschmittelabhängigkeit, Krankenhausaufenthalte in den letzten zehn Jahren, Behandlungen, Untersuchungen und Beratungen in den letzten fünf Jahren Unfälle, Verletzungen und dergleichen mehr.

Bei so viel Kleingedrucktes kann man schon mal was vergessen: z.B.: mal Komagesoffen und ins Netz gestellt

 

Mal den Denis fragen, ob er dass alles ausgefüllt hat... jeden Zahnarzt, Sportunfall oder gibt es Allergien? Wenn ja, denk ich, kann die Versicherung im sehr unwahrscheinlichen Schadensfall zurück treten.

Außerdem bleibt es doch richtig, dass 2/3 von den Beiträgen verschwendet sind.

 

Gruß

Ingo

Hallo Ingo,

 

nun, ich verstehe Deinen Beitrag so, dass derjenige der ehrlich ist und den Vertrag richtig ausfüllt, am Ende womöglich schlechter da steht, als derjenige der etwas flunkert. Nun, ich denke, man kann es so nicht verallgemeinern, denn es geht letztendes um sehr viel Geld, was der Versicherer im Leistungsfall an seinen Versicherten zahlen muss und da denke ich schon, dass man da die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten soll. Derjenige der betrügt, muss halt mit den Konsequenzen leben. Wenn man z.B. eine Doktorarbeit von jemanden kopiert und man dann auffliegt, hat man zurecht Pech gehabt. Das gleiche gilt auch hier beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Ich habe ja schon erwähnt, dass ich mit Eintritt ins Berufsleben eine abgeschlossen habe und ich bin aus der Verjährungsfrist raus, da diese seit 2000 besteht. Man stelle sich vor, ich hätte diese 2009 wirklich gekündigt, da mir dazu geraten wurde und eine neue bei einem bekannten Strukturvertrieb abgeschlossen, müsste ich mir heute bestimmt solche Gedanken machen, ob auch wirklich alles richtig angegeben wurde. Von daher bin ich sehr froh, dass alles beim Alten geblieben ist. Jemanden zu einer Kündigung raten ist sehr leicht, auch hier im Forum, aber über mögliche Konsequenzen will dann keiner was wissen.

 

Nun, da Denis hier sehr viele Tipps bekommen hat, setze ich mal vorraus, dass er die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und sich seine Entscheidung lang genug überlegt hat.

 

Mal etwas weitergedacht. Kann es denn nicht einfach so sein, dass viele Negativerfahrungen vorhanden sind, da einem ständig von zig verschiedenen (ich verallgemeinere es mal) "Vertretern" zum Kündigen bereits bestehender Berufsunfähigkeitsversicherungen geraten wird und diese dann im Leistungsfall dumm aus der Wäsche schauen, weil sie keine Leistungen bekommen, nur weil durch anraten die Gesundheitsfragen sehr lasch beantwortet wurden? Wenn man hier im Forum sieht, was so alles angeboten wird, kann man sich ja diese Frage mal stellen.

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Ragnarök

Hallo Ingo,

nun, ich verstehe Deinen Beitrag so, dass derjenige der ehrlich ist und den Vertrag richtig ausfüllt, am Ende womöglich schlechter da steht, als derjenige der etwas flunkert. Nun, ich denke, man kann es so nicht verallgemeinern, denn es geht letztendes um sehr viel Geld, was der Versicherer im Leistungsfall an seinen Versicherten zahlen muss und da denke ich schon, dass man da die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten soll. Derjenige der betrügt, muss halt mit den Konsequenzen leben. Wenn man z.B. eine Doktorarbeit von jemanden kopiert und man dann auffliegt, hat man zurecht Pech gehabt. Das gleiche gilt auch hier beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eigentlich war die Aussage, dass die Versicherungen nicht zahlen werden, da sich eh keiner die Mühe macht den Vertrag richtig auszufüllen. Wenn der Versicherungsfall eintritt, werden die dann nicht zahlen müssen.

Ich habe ja schon erwähnt, dass ich mit Eintritt ins Berufsleben eine abgeschlossen habe und ich bin aus der Verjährungsfrist raus, da diese seit 2000 besteht. Man stelle sich vor, ich hätte diese 2009 wirklich gekündigt, da mir dazu geraten wurde und eine neue bei einem bekannten Strukturvertrieb abgeschlossen, müsste ich mir heute bestimmt solche Gedanken machen, ob auch wirklich alles richtig angegeben wurde. Von daher bin ich sehr froh, dass alles beim Alten geblieben ist. Jemanden zu einer Kündigung raten ist sehr leicht, auch hier im Forum, aber über mögliche Konsequenzen will dann keiner was wissen.

Du irrst dich hier in der Rechtslage. Bei deinem Vertrag gibt es eine 30 jährige Verjährungsfrist bzgl. der arglisten Täuschung.

 

Nun, da Denis hier sehr viele Tipps bekommen hat, setze ich mal vorraus, dass er die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und sich seine Entscheidung lang genug überlegt hat.

Wie kommst du auf diese Aussage?

Siehe z.B.

http://www.cachaca.d...php?section=192

Eine Prüfung durch den Laien ist fast UNMÖGLICH, da die Vertragstexte rechtliche Texte sind, deren Interpretation ohne Jura-Studium und langjährige Erfahrung in dem Bereich nicht möglich ist:"

Mal etwas weitergedacht. Kann es denn nicht einfach so sein, dass viele Negativerfahrungen vorhanden sind, da einem ständig von zig verschiedenen (ich verallgemeinere es mal) "Vertretern" zum Kündigen bereits bestehender Berufsunfähigkeitsversicherungen geraten wird und diese dann im Leistungsfall dumm aus der Wäsche schauen, weil sie keine Leistungen bekommen, nur weil durch anraten die Gesundheitsfragen sehr lasch beantwortet wurden? Wenn man hier im Forum sieht, was so alles angeboten wird, kann man sich ja diese Frage mal stellen.

Ich verstehe deine Aussage nicht... wenn er keine Versicherung hat, gibt es keinen Leistungsfall (sehr unwahrscheinlichen).

 

 

 

 

 

"Hi Ingo, ich versteh absolut was du meinst. Aber mal Hand aufs Herz: Alles, was nicht irgendwo dokumentiert ist, wird man wohl auch nicht freiwillig da angeben. Würde man jede Kleinigkeit da reinschreiben, würden wohl die Wenigsten einen Vertrag bekommen."

 

@crasytv

Bevor eine Versicherung +300k zahlt, wird die alles finden, was es zu finden gibt und das ist eine ganze Menge.

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Gerald1502

Eigentlich war die Aussage, dass die Versicherungen nicht zahlen werden, da sich eh keiner die Mühe macht den Vertrag richtig auszufüllen. Wenn der Versicherungsfall eintritt, werden die dann nicht zahlen müssen.

Das klingt jetzt eher, als ob die Versicherer generell die Zahlung verweigern. Von keine Mühe geben hängt vielleicht von beiden Seiten ab, anstatt nur den Versicherten als schuldig hinzustellen. Wieviele Versicherer zahlen denn ohne wen und aber?

 

Du irrst dich hier in der Rechtslage. Bei deinem Vertrag gibt es eine 30 jährige Verjährungsfrist bzgl. der arglisten Täuschung.

Siehe vorhergehende Antwort. Das müssten die einem erstmal klar und deutlich nachweisen, ob man bewusst und vorsätzlich getäuscht hat.

 

Wie kommst du auf diese Aussage?

Hier sollte Denis sich eher nochmal dazu äußern, damit Klarheit herrscht, ob er die Gesundheitsfragen richtig beantwortet hat.

 

Mal etwas weitergedacht. Kann es denn nicht einfach so sein, dass viele Negativerfahrungen vorhanden sind, da einem ständig von zig verschiedenen (ich verallgemeinere es mal) "Vertretern" zum Kündigen bereits bestehender Berufsunfähigkeitsversicherungen geraten wird und diese dann im Leistungsfall dumm aus der Wäsche schauen, weil sie keine Leistungen bekommen, nur weil durch anraten die Gesundheitsfragen sehr lasch beantwortet wurden? Wenn man hier im Forum sieht, was so alles angeboten wird, kann man sich ja diese Frage mal stellen.

Ich verstehe deine Aussage nicht... wenn er keine Versicherung hat, gibt es keinen Leistungsfall (sehr unwahrscheinlichen).

Ich will darauf hinaus, dass durch das viele Kündigen bereits vorhandener Berufsunfähigkeitsversicherungen womöglich ein Nachteil für den Versicherten besteht, da er ja gesundheitlich eingeschränkt sein könnte, was eventuell nicht im neuen Vertrag durch lasche Beantwortung der Gesundheitsfragen angegeben wurde, obwohl beim Vorvertrag keine Einschränkungen der Fall waren. Bei mir wurde auch nur gefragt, ob ich gesund sein und dann hätte man die neue BU unterzeichnet, was ich zum Glück nicht gemacht habe.

 

Sprich jeder Strukki etc. zwecks Provisionsabsichten zum Kündigen des Altvertrages rät, um einen neuen Vertrag abzuschließen. Dadurch könnten doch womöglich auch die Probleme kommen, dass gewisse Gesundheitsfragen fehlerhaft beantwortet wurden...

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hallöchen!

 

Ich werde nur kurz meinen Senf dazu (nur zu den letzten Posts, habe nicht den ganzen Thrad gelesen) geben, da das meiste schon gesagt ist und wir das Thema ja auch nicht zum ersten Mal haben.

 

- Fakt ist dass es für nach 1961 geborene keine staatliche organisierte BU mehr gibt, lediglich EU und diese ist auf keinen Fall (so man sie überhaupt bekommt) mit einer BU vergleichbar

- Fakt ist dass es gerade für junge Leute (seidenn es ist ausreichend Vermögen vorhanden) unerlässlich ist eine den indiv. Bedürfnissen und Andorderungen angemessene BU zu haben; diese ist aus meiner Sicht etwa so wichtig wie eine PHV; aller anderen Versicherungen (KV ist eh Pflicht) sind verzichtbarer als PHV und BU

- Jemandem zu raten keine BU abzuschließen halte ich für fahrlässig und falsch; das ist meine pers. Meinung - würde ein Vermittler einem jungen Erwerbstätigen das raten würde ich das uU als Beratungsfehler sehen (je nachdem um was es in der Beratung ging versteht sich)

- Unbelegte Aussagen wie "die Zahlen doch eh nicht" lassen mir regelmäßig die Halsschlagader anschwillen; wir hatten das Thema ja erst und ich werde nicht nochmal die ganzen Statistiken und deren Quellen rauskramen; wer suchet der findet. Gute BU Versicherer haben Prozessquoten im niedrigen einstelligen Bereich und hohe Leistungsquoten im 90% Bereich. Geht man davon aus dass es auch berechtigte Ablehnungen geben dürfte sind das aus meiner Sicht absolut valide Werte die absolut nicht zur "die zahlen doch eh nicht"-Mentalität passen

- Richtig ist dass man die Verträge penibelst genau ausfüllen sollte; aus diesem Grund empfiehlt es sich eben alle Unterlagen über die PKV oder die GKV und/oder die behandelnden Ärzte anzufordern um das Risiko etwas zu vergessen zu minimieren; die Aussage dass man die Antragsbögen garnicht richtig ausfüllen kann ist quatsch; seitdem der Gesetzgeber "offene Fragen" verboten hat und nur exakt auf die Fragestellung zu antworten ist, hat sich die Situation deutlich verbessert - auch helfen die inzw. üblichen "Verjährungsfristen" von 5 bzw. 10 Jahren das Risiko etwas zu minimieren - gerade dieser Aspekt sollte auch bedacht werden wenn man an Kündigung denkt; selbst wenn mal eine Angabe vergessen wurde besteht die Möglichkeit diese nachzumelden und selbst wenn man auch das nicht tut heiß es nicht sofort dass im Leistungsfall nicht geleistet werden wird (ein Rücktrittsrecht hat der Versicherer nicht sofort, es ist erstmal zu prüfen ob der Vertrag auch mit Wissen über die fehlende Angabe geschlossen worden wäre etc. pp.)

 

Kurzum: BU muss sein, das ist überhaupt keine Frage; ein BU Versicherer wird idR auch leisten wenn man den Vertrag gewissenhaft und uU mit professioneller Hilfe ausfüllt - ohne wenn und aber; Statistiken belegen dies auch. Jemanden vom Abschluss einer BU abzuraten ist fahrlässig; wenn man das für sich selbst entscheidet, meinetwegen, jeder ist seines Glückes (oder Unglückes) Schmied, aber es jmd. anderen zu raten... ohne Worte... genau solche "Ratschläge" führen dann zu einer Verzerrung der wirklichen Gegebenheiten, zum Aufkommen von Gerüchten wie "die zahlen doch eh nicht", was einfach alles nachweislich nicht stimmt.

 

Auf den Aspekt "keine Rücklagen für die Rente" bilden zu müssen gehe ich mal nicht ein... jeder der seinen Rentenbescheid anschaut und rechnen kann, kann die Antwort ob dies notwendig ist oder nicht entsprechend dem wie er ab 67+ leben will selbst finden...

 

Achja, noch kurz zu (sorry dass ich nun wieder einmal den Juristen raushängen lasse):

Bei deinem Vertrag gibt es eine 30 jährige Verjährungsfrist bzgl. der arglisten Täuschung.

 

Die Anfechtungsfristen sind in § 124 BGB geregelt.

 

In der Tat trat die 10-Jahres Frist erst m.W.v. 01.01.2002 in Kraft:

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

 

Zuvor galt:

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung dreißig Jahre verstrichen sind.

 

Es ist aber anzumerken dass die allg. zivilrechtlichen Regelungen nur dann greifen wenn nicht vertraglich anderes vereinbart wurde. Der Sinn des BGB ist ja einen Rahmen zu schaffen für den Fall dass idR vertragsrelevante Bestandteile in einem konkreten Vertrag ungeregelt bleiben. EIn konkreter vor 2002/2003 abgeschlossener Vertrag kann also durchaus auch Anrechtungsfristen von weniger als 30 Jahren unterliegen.

 

Außerdem ist bereits auch der 31.12.2011 vorrüber und nun schauen wir alle mal auf Art 226 § 6 EGBGB - und, was sehen wir da? ;)

 

My two cents...

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Ragnarök

Hallöchen!

...

Kurzum: BU muss sein, das ist überhaupt keine Frage; ein BU Versicherer wird idR auch leisten wenn man den Vertrag gewissenhaft und uU mit professioneller Hilfe ausfüllt - ohne wenn und aber; Statistiken belegen dies auch. Jemanden vom Abschluss einer BU abzuraten ist fahrlässig; wenn man das für sich selbst entscheidet, meinetwegen, jeder ist seines Glückes (oder Unglückes) Schmied, aber es jmd. anderen zu raten... ohne Worte... genau solche "Ratschläge" führen dann zu einer Verzerrung der wirklichen Gegebenheiten, zum Aufkommen von Gerüchten wie "die zahlen doch eh nicht", was einfach alles nachweislich nicht stimmt...

http://www.wertpapie...u-versicherung/

http://www.wertpapie...t-die-richtige/

Wenn sich ein Interessent für eine BU an die oben genannten Ratschläge von Adun hält, wird er mit dem Antrag keine Probleme bekommen. Nur wie viele betreiben diesen Aufwand? Ansonsten nimmt man nur an einer Art Lebensrisiko Lotterie teil.

 

Ich bleibe dabei, die BU ist eine Luxusversicherung, solange es Sozialhilfe gibt. "

2/3 der Beiträge sind verschwendet. Fast alle füllen den Antrag falsch aus (das rate ich mal so).

 

Auf den Aspekt "keine Rücklagen für die Rente" bilden zu müssen gehe ich mal nicht ein... jeder der seinen Rentenbescheid anschaut und rechnen kann, kann die Antwort ob dies notwendig ist oder nicht entsprechend dem wie er ab 67+ leben will selbst finden."

 

Die größte Gefahr für junge Menschen ist die Verschuldung. Deshalb braucht man keine Rentenversicherung, wenn der Konsum größer ist als die Mittel. Und es ist nun mal eine Tatsache, dass für einen jungen Menschen ein Euro jetzt (inflationsbereinigt) 10 mal mehr wert ist als mit 60.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

(das rate ich mal so).

 

Genau so kommt es mir vor und widerspricht auch jeglicher Statistik; auf dem "Niveau" lässt sich auch nicht vernünftig diskutieren, was soll das bringen?

Ich glaube übrigens dass es an Weihnachten 2012 schneien wird (das rate ich mal so).

 

Die Aussagen zur Rechtslage waren auch nicht korrekt (eigentlich sogar falsch) und verunsichern auch nur wieder unnötig.

Und ich kenne sehr viele Leute die ordentlich Aufwand (zT über Monate hinweg) in die Beschaffung der Unterlagen zum korrekten Abschluss steckten... Adun ist also nicht der einzige der es ordentlich macht. Wem das zuviel Aufwand ist, der sollte es sein lassen, das ist wahr, aber einen BU Schutz über ~40 Jahre zu haben finde ich wichtig und wenn ich dafür ein paar (paar viele) Stunden, vllt auch wegen Warten auf Unterlagen, investieren muss, ist das für mich i.O. - jedem das seine..

usw. usf.

 

Wem Sozialhilfe im Ernstfall reicht, dem rate ich auch auf BU zu verzichten, aber auch wirklich nur demjenigen :)

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Ragnarök

(das rate ich mal so).

 

Genau so kommt es mir vor und widerspricht auch jeglicher Statistik; auf dem "Niveau" lässt sich auch nicht vernünftig diskutieren, was soll das bringen?

Ich glaube übrigens dass es an Weihnachten 2012 schneien wird (das rate ich mal so).

 

Die Aussagen zur Rechtslage waren auch nicht korrekt (eigentlich sogar falsch) und verunsichern auch nur wieder unnötig.

Und ich kenne sehr viele Leute die ordentlich Aufwand (zT über Monate hinweg) in die Beschaffung der Unterlagen zum korrekten Abschluss steckten... Adun ist also nicht der einzige der es ordentlich macht. Wem das zuviel Aufwand ist, der sollte es sein lassen, das ist wahr, aber einen BU Schutz über ~40 Jahre zu haben finde ich wichtig und wenn ich dafür ein paar (paar viele) Stunden, vllt auch wegen Warten auf Unterlagen, investieren muss, ist das für mich i.O. - jedem das seine..

usw. usf.

 

Wem Sozialhilfe im Ernstfall reicht, dem rate ich auch auf BU zu verzichten, aber auch wirklich nur demjenigen :)

Genau so kommt es mir vor und widerspricht auch jeglicher Statistik; auf dem "Niveau" lässt sich auch nicht vernünftig diskutieren, was soll das bringen(Dann hör doch auf)?

Ich glaube übrigens dass es an Weihnachten 2012 schneien wird (das rate ich mal so)(Dafür gibt es warme Kleidung und hat nichts mit herausgeworfenen Geld zu tun).

 

Die Aussagen zur Rechtslage waren auch nicht 100% korrekt und verunsichern auch nur wieder unnötig(Was war denn falsch?).

Und ich kenne sehr viele Leute die ordentlich Aufwand (zT über Monate hinweg) in die Beschaffung der Unterlagen zum korrekten Abschluss steckten(na klar ;-))... Adun ist also nicht der einzige der es ordentlich macht. Wem das zuviel Aufwand ist, der sollte es sein lassen, das ist wahr, aber einen BU Schutz über ~40 Jahre zu haben finde ich wichtig und wenn ich dafür ein paar (paar viele) Stunden(wohl eher Tage bis Wochen), vllt auch wegen Warten auf Unterlagen, investieren muss, ist das für mich i.O. - jedem das seine..

usw. usf.

 

Wem Sozialhilfe im Ernstfall reicht, dem rate ich auch auf BU zu verzichten, aber auch wirklich nur demjenigen (Die anderen dürfen sich nach einem unwahrscheinlichen Schicksalsschlag auf den Kontakt mit den freundlichen Anwälten der Versicherung freuen(Meiner Meinung nach :D))

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Die Aussagen zur Rechtslage waren auch nicht 100% korrekt und verunsichern auch nur wieder unnötig(Was war denn falsch?).

 

Alleine das zeigt dass Du keine Ahnung hast (sorry, manchmal muss man deutlich werden).

Immerhin ist nun auch klar dass Du kein Jurist bist ;)

 

siehe Art 226 § 6 EGBGB (dejure hilft)

Und welches Datum haben wir heute? :)

Und was gilt demnach für Gerald's Vertrag? :)

 

Immer wieder schön wenn Laien mit gefährlichem Halbwissen das deutsche Rechtssystem erklären und damit große Verwirrung stiften... *kopfschüttel*

Aber selbst ohne Überleitungsartikel war Deine Aussage schon falsch, mit dem Art 226 wird sie halt noch "falscher" ;)

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Ragnarök

Die Aussagen zur Rechtslage waren auch nicht 100% korrekt und verunsichern auch nur wieder unnötig(Was war denn falsch?).

 

Alleine das zeigt dass Du keine Ahnung hast (sorry, manchmal muss man deutlich werden).

Immerhin ist nun auch klar dass Du kein Jurist bist ;)

 

siehe Art 226 § 6 EGBGB (dejure hilft)

Und welches Datum haben wir heute? :)

Und was gilt demnach für Gerald's Vertrag? :)

 

Immer wieder schön wenn Laien mit gefährlichem Halbwissen das deutsche Rechtssystem erklären und damit große Verwirrung stiften... *kopfschüttel*

Aber selbst ohne Überleitungsartikel war Deine Aussage schon falsch, mit dem Art 226 wird sie halt noch "falscher" ;)

Ich sag ja nur, für den Denis und die lieben anderen Interessenten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), dass die Wahrscheinlichkeit im Falle des Versicherungsfalles sehr hoch ist, dass man mit Leuten von deinem Kaliber zu tun kriegt ;-)

und das während einer Lebenskrise...

da spare ich mir doch lieber eine nutzlose Versicherung (solange es die Stütze gibt )und sorge privat vor mit Aktien und Tagesgeld. Da weiß ich immer was ich hab und was ich während einer Lebenskrise ausgezahlt bekomme.

 

Sag mal AnNaWF, kann der Gesetzgeber die Verjährungszeiten nicht jederzeit wieder ändern?

 

Ob man jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen soll oder nicht, kann man in einen anderen Thread besprechen, da diese Grundsatzdiskussion hier nicht rein passt und zu sehr OT wird. ...

gibt es denn einen Faden hier?

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Ich sag ja nur, für den Denis und die lieben anderen Interessenten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), dass die Wahrscheinlichkeit im Falle des Versicherungsfalles sehr hoch ist, dass man mit Leuten von deinem Kaliber zu tun kriegt ;-)

und das während einer Lebenskrise...

 

Und auch das ist falsch; sicher ist der Leistungsprozess nicht immer "angenehm".

Und sicher kommt dieser unangenehme Prozess zum ungünstigen Zeitpunkt.

Aber wenn alles richtig gemacht wurde wird am Ende gezahlt und darum geht es - lieber habe ich paar Wochen Stress als 40 Jahre Sozialhilfe.

 

Statistiken dazu habe ich ja schon öfter gebracht..

 

Das "ich sag ja nur..." missfällt mir spätestens dann wenn wiederholt falsche Aussagen die zur allgemeinen Verunsicherung beitragen in die Welt gesetzt werden.

 

Sag mal AnNaWF, kann der Gesetzgeber die Verjährungszeiten nicht jederzeit wieder ändern?

 

Theoretisch schon, das ist aber reine Spekulation.

Sowas wird dann in Überleitungsartikeln neu geregelt.

Von "heute auf morgen" wird sich da nichts "einfach so" ändern; das wäre auch "hart" da man ja gewisse "Sicherheiten" für sein Handeln braucht und das berücksichtigt der Gesetzgeber idR auch.

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Ragnarök

Und auch das ist falsch; sicher ist der Leistungsprozess nicht immer "angenehm".

Und sicher kommt dieser unangenehme Prozess zum ungünstigen Zeitpunkt.

Aber wenn alles richtig gemacht wurde wird am Ende gezahlt und darum geht es - lieber habe ich paar Wochen Stress als 40 Jahre Sozialhilfe.

Nun ich kenne ein Beispiel, da wurde alles richtig gemacht und man musste Klagen um an sein Geld zu kommen. Damit ist deine o.g. Aussage falsch.

Das "ich sag ja nur..." missfällt mir spätestens dann wenn wiederholt falsche Aussagen die zur allgemeinen Verunsicherung beitragen in die Welt gesetzt werden.

Welche falschen Aussagen (deiner Meinung nach) habe ich denn wiederholt?

 

 

Theoretisch schon, das ist aber reine Spekulation.

Sowas wird dann in Überleitungsartikeln neu geregelt.

Von "heute auf morgen" wird sich da nichts "einfach so" ändern; das wäre auch "hart" da man ja gewisse "Sicherheiten" für sein Handeln braucht und das berücksichtigt der Gesetzgeber idR auch.

Dann bleibt also eine gewisse Unsicherheit übrig, dass die Versicherungen auch nach 10 Jahren sich tief in die gesundheitlichen Akten vertiefen, wenn es zum Versicherungsfall kommt.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Nun ich kenne ein Beispiel, da wurde alles richtig gemacht und man musste Klagen um an sein Geld zu kommen. Damit ist deine o.g. Aussage falsch.

 

Quod erat demonstrandum? Gewiss nicht.

 

Meine Aussage ist ganz sicher nicht falsch.

Wurde am Ende gezahlt?

 

Welche falschen Aussagen (deiner Meinung nach) habe ich denn wiederholt?

 

Die gemachten Aussagen werden hier im Forum ganz Allgemein immer mal wieder hochgebracht; richtiger werden sie dadurch aber auch nicht (und auch nicht wenn Du sie nochmal wiederholst).

 

Dann bleibt also eine gewisse Unsicherheit übrig, dass die Versicherungen auch nach 10 Jahren sich tief in die gesundheitlichen Akten vertiefen, wenn es zum Versicherungsfall kommt.

 

Die in etwa vergleichbar ist mit dem Risiko das man eingeht wenn man am Straßenverkehr teilnimmt.

Fährt man deswegen nicht mehr Auto?

 

Hätte, wenn, und aber... entscheiden kann man nur auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und nicht auf Basis womöglicher und zudem unwahrscheinlicher Änderungen welche nichtmal Auswirkungen auf den Bestand haben müssen (und vermutlich auch nicht haben).

 

Und auch wenn sie sich vertiefen sollten, das hilft ihnen auch nur wenn sie etwas (ausreichendes) finden...

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Ragnarök

Nun ich kenne ein Beispiel, da wurde alles richtig gemacht und man musste Klagen um an sein Geld zu kommen. Damit ist deine o.g. Aussage falsch.

Meine Aussage ist ganz sicher nicht falsch.

Wurde am Ende gezahlt?

ach so...

http://www.zeit.de/2...ufsunfaehig.xml

 

B E R U F S U N F Ä H I G K E I T Zweifeln, hinhalten, austricksen

Rente bei Berufsunfähigkeit: Kaum eine Versicherung zahlt prompt und problemlos

 

Dieter B. hatte alles richtig gemacht. Neben einer Lebensversicherung hatte der Transport- und Bauunternehmer auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, bei der Generali. Sollte er ernsthaft krank werden, dachte er, würden er und seine Familie mit 3000 Mark monatlich abgesichert sein. Falsch gedacht: Kurz nach seinem 50. Geburtstag traf Dieter B. ein schwerer Herzinfarkt. Sowohl die Ärzte der Uniklinik Münster als auch der Rehaklinik in Bad Waldliesborn bescheinigten ihm wegen des schweren Herzschadens eine hochgradige Berufsunfähigkeit. Seine Versicherung kümmerte das alledings wenig. Sie forderte immer neue Bescheinigungen, zweifelte die Gutachten an und zahlte zunächst nicht.

 

"Kein Einzelfall, sondern leider ein ganz normales Vorgehen", urteilt der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Wolfgang Scholl. Kaum eine Versicherung zahle prompt und problemlos. Fast alle versuchten sich stattdessen um die Rentenzahlungen zu drücken. Nach den Erfahrungen des Verbraucherschützers gehen die Versicherungen hierbei nach einem abgestuften Verfahren vor.

 

Der erste Schritt: Verzögerung. Durch scheibchenweises Anfordern der notwendigen Unterlagen - etwa Belege oder Gutachten - wird das Verfahren in die Länge gezogen. Nicht selten dauert es zwei Jahre, bis überhaupt über die Zahlung der Rente entschieden wird. Solange bleiben die Kunden ohne Rente. Mit der Verzögerungstaktik solle der Versicherte "weich gekocht werden", vermutet Verbraucherschützer Scholl. Im Klartext: Entweder verzichtet er auf seine Ansprüche oder akzeptiert einen Vergleich, mit dem die Versicherung viel Geld spart.

 

Der zweite Schritt: Anzweifeln der Berufsunfähigkeit. Häufig werden die medizinischen Gutachten angezweifelt. Beispielsweise, wenn sie von einem Arzt stammen, bei dem der Versicherte schon früher in Behandlung war. Dann wird Befangenheit unterstellt. Oft argumentiert die Versicherung auch, die Berufsunfähigkeit sei nur von begrenzter Dauer, da sich der Gesundheitszustand ja bessern könne. Für die Erkrankten heißt das immer neue Gutachten und so lange auch kein Geld.

 

Der dritte Schritt: Verweisung auf eine andere Tätigkeit. Lässt sich der medizinische Befund nicht mehr abstreiten, nutzen viele Versicherer die so genannte Verweisungsklausel. Dies bedeutet: Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, kann auf eine andere vergleichbare Tätigkeit "verwiesen" werden. Auch dann gibt's keine Rente.

 

Der vierte Schritt: Vorwurf der arglistigen Täuschung. Lässt sich die Berufsunfähigkeit nicht leugnen und ist keine Verweisung möglich, versuchen viele Gesellschaften dem Erkrankten im Nachhinein eine arglistige Täuschung bei Antragstellung nachzuweisen. Damit würde der Vertrag rückwirkend nichtig, damit auch der Versicherungsschutz entfallen und ebenso der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. So muss jeder Berufsunfähige damit rechnen, dass die Versicherung so lange in alten Arztunterlagen gräbt, bis sie eine Vorerkrankung aufstöbert, die der Kunde möglicherweise bei Antragstellung verschwiegen hat.

 

Rund 13 Millionen Deutsche haben eine private Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätszusatzversicherung abgeschlossen. Im vergangenen Jahr zahlten sie dafür rund fünf Milliarden Mark an Prämien. Ausgezahlt wurden aber allenfalls Renten von rund zwei Milliarden Mark. In kaum einem Versicherungszweig ist das Missverhältnis von Beiträgen und Leistung so augenfällig wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dennoch dürfe, so warnt Michael Gaedicke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, daraus keineswegs der Schluss gezogen werden, "als produzierten die Berufsunfähigkeitsversicherungen enorme Gewinne für die Versicherungswirtschaft". Die Überschüsse dienten vielmehr als Reserven zur Abdeckung des "erheblichen und lange laufenden Risikos".

 

Rechnen die Versicherungen also damit, künftig tatsächlich kräftig zahlen zu müssen?

 

Im Prinzip wäre das bitter nötig: Bereits heute wird jeder vierte Arbeitnehmer berufs- oder erwerbsunfähig, im Schnitt mit 52 Jahren. Der gesetzliche Invaliditätsschutz, ohnehin noch nie besonders üppig, ist seit diesem Jahr kräftig zusammengestrichen worden. Breite Schichten sind nun auf private Berufsunfähigkeitsversicherungen angewiesen. Ob diese Privatisierung des Invaliditätsrisikos aber wirklich funktioniert, hängt nach Meinung unabhängiger Experten vor allem davon ab, ob sich die Assekuranz auch weiterhin mit allerlei Hintertürchen und Tricks um die Zahlungspflicht drücken kann.

 

Mit anderen Worten: Werden die für den Normalkunden undurchschaubaren Versicherungsbedingungen endlich auf breiter Front so umgestaltet, dass die Versicherungen nicht nur viel versprechen, sondern im Ernstfall auch wirklich zahlen? Und: Wie kann ein Kunde schon heute erkennen, welche Versicherung ihn später fair behandeln wird?

 

Die Ranglisten in den gängigen Testheften helfen nach Ansicht des unabhängigen Versicherungsberaters Hans-Hermann Lüschen da nicht viel weiter. Was soll man, so fragt der renommierte Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen, etwa von Finanztest halten, wenn dort im jüngsten Vergleich rund die Hälfte der Versicherungen mit "Sehr gut" bewertet würden? Viel zu wenig werde dort etwa berücksichtigt, ob sich die Versicherung später im Leistungsfall um eine Zahlung herumdrücken könne, kritisiert Lüschen.

 

Stattdessen hat der Berater eine Checkliste mit 30 Kriterien entwickelt. Berücksichtigt eine Versicherung all diese Punkte in ihren Versicherungsbedingungen, können die Kunden davon ausgehen, dass sie im Krankheitsfall schnell ihre Rente zu bekommen.

 

Drei Beispiele:

 

1. Eine kundenfreundliche Versicherung verzichtet generell auf die Verweisungsklausel. Wer dann in seinem ausgeübten Beruf, beispielsweise als Schreiner, nicht mehr arbeiten kann, bekommt die vereinbarte Rente. Die Versicherung kann ihn nicht etwa auf den Job eines Verkäufers im Baumarkt "verweisen" und die Rente verweigern.

 

2. Nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit sollte die Versicherung automatisch die Berufsunfähigkeit anerkennen. Mit einem solch klaren Kriterium entgehen Erkrankte einem langwierigen Gutachterstreit und können einen problemlosen Nachweis führen.

 

3. Fahrlässige Verstöße sollten nicht zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen. Sonst würde schon ein Straßenverkehrsunfall wegen eines missachteten Rotlichts bereits zur Verweigerung der Rente führen.

 

Zwar erfüllen erst wenige Versicherer sämtliche "Lüschen-Kriterien" (siehe Interview), doch Besserung ist in Sicht. So haben beispielsweise fast alle Versicherungen bereits einen Tarif im Programm, der auf die Verweisungsklausel verzichtet. Den Altkunden jedoch bringt das wenig. Zwar lohnt sich auch für sie eine Nachfrage bei ihrer Versicherung, ob der Vertrag an die neuen kundenfreundlichen Bedingungen angepasst werden kann, doch ein Recht hierauf haben sie nicht. Ihnen bleibt wohl in vielen Fällen wie in der Vergangenheit nur der Gang vors Gericht, um den Rentenanspruch durchzusetzen.

 

Exunternehmer Dieter B. erkämpfte sich in einem jahrelangen Rechtsstreit und drei Gerichtsverfahren seine regelmäßige Rente. Die Generali erklärte dazu, dass es "sich nicht um einen typischen Fall" handele. Allerdings hänge der Zeitraum vom Rentenantrag bis zum Beginn der Rentenzahlung jeweils vom Einzelfall ab. Bei Dieter B. waren es immerhin sieben Jahre.

 

Welche falschen Aussagen (deiner Meinung nach) habe ich denn wiederholt?

Diese Aussagen werden hier im Forum ganz Allgemein immer mal wieder hochgebracht; richtiger werden sie dadurch aber auch nicht.

wenn man nicht Antwortet, kann man nichts falsch machen...

Dann bleibt also eine gewisse Unsicherheit übrig, dass die Versicherungen auch nach 10 Jahren sich tief in die gesundheitlichen Akten vertiefen, wenn es zum Versicherungsfall kommt.

Die in etwa vergleichbar ist mit dem Risiko das man eingeht wenn man am Straßenverkehr teilnimmt.

Wie kommst du auf diese Zahl?

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Die Sache wird auch durch weiter Nennung von Einzelbeispielen nicht besser :)

Das einzige was Aussagekräftig ist sind Statistiken über ausreichende Stichprobenmengen...

 

Außerdem nennst Du einen Artikel von 2001.

Was soll das bringen?

Das zeigt noch einmal dass Du wirklich von der ganzen Thematik keine Ahnung (weder juristisch noch aus "versicherungssicht") hast; wir haben 2012, die ganzen Versicherungsbedingungen haben sich drastisch verändert seitdem...

Die 3 dort genannten Beispiele sind heute quasi "Standard" bei den Versicherern, bei den besseren auf jeden Fall... da wirds ja schon schwer einen Versicherer zu finden der die 3 Aspekte nicht erfüllt... mir fällt keiner ein...

 

Es wird wirklich langsam lächerlich was Du hier von Dir gibst ;)

 

Meine Frage zu dem von Dir zitierten Fall war ob am Ende gezahlt wurde?

Gibt es dazu eine Antwort? ;)

 

P.S.:

Das mit dem Straßenverkehr war eine Analogie, keine mathematische (statistische) Aussage!

Bei manchen Leuten wäre es wirklich besser sie würden nicht Antworten - Gerald zu sagen "Bei Deinem Vertrag gelten 30 Jahre" (sinngemäß) hilft keinem weiter und ist und bleibt einfach nur falsch, genauso wie Deine Einzelbeispiele niemandem weiterhelfen

Ich kann Dir auch Einzelbeispiele nennen wo die Bahn x nicht gezahlt hat, die Fluggesellschaft y nicht, das Amt z nicht usw. usf. - und, fahren wir deswegen nicht mehr Zug, fliegen wir nicht mehr, gehen wir nicht mehr zu Ämtern oder kaufen wir nichts mehr ein weil der Händler vllt nicht vertrauenswürdig ist? Einzelfälle sagen garnichts... das ist wie wenn Prof. Lesch den Weltuntergang auf Basis von Konstanten vorrechnet die er am holländischen Damenrad abgemessen hat (ja, das hat er wirklich gemacht)... etwa auf dem Niveau bewegst Du Dich :)

 

Pack doch mal Butter bei die Fische:

Statistiken die aufzeigen dass MEHRHEITLICH nicht gezahlt wird? Wo sind diese? Auf geht's, müsste doch einfach sein wenn Du Recht hast :)

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Ragnarök

Das "ich sag ja nur..." missfällt mir spätestens dann wenn wiederholt falsche Aussagen die zur allgemeinen Verunsicherung beitragen in die Welt gesetzt werden.

Welche falschen Aussagen (deiner Meinung nach) habe ich denn wiederholt?

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

 

Welche falschen Aussagen (deiner Meinung nach) habe ich denn wiederholt?

 

Das habe ich Dir schon längst beantwortet - lesen!

 

Ansonsten:

Wer keine Antworten mehr hat, antwortet mit weiteren Gegenfragen.

Wenn Du meine Fragen (2 an der Zahl) beantworten kannst, sag Bescheid :)

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Vielleicht ist es besser, mal von den allgemeinen Aussagen zum konkreten Fall zu kommen:

 

War mir klar dass keine Antworten kommen die Deine Aussagen bekräftigen könnten - wie auch... es war einfach Käse...

Ich hoffe der Käse verbreitet sich nun nicht wieder weiter...

 

Ansonsten: Gute Idee und zurück zu Denis92...

 

So far...

 

P.S.:

Du hast die Links falsch kopiert! ;)

Immer die ganze URL kopieren, nicht die vom System in den Posts gekürzten URLs ;)

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Ragnarök

Das passt doch auch gut zum Theman:

 

http://www.capital.d.../100024132.html

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Zahlt er, oder zahlt er nicht?

von Britta Langenberg

Eine Studie zeigt, dass Versicherer im Schnitt nur in sechs von zehn Fällen die volle Rente zahlen. Manche noch seltener. Und das oft nur nach zähen Verhandlungen. Das Porträt einer kranken Branche.

Grau ist eine Kategorie, die sich nur schwer klar zuordnen lässt. 500 Grautöne erkennt das menschliche Auge, vom tiefdunklen Anthrazit der Bleistiftspitze bis zum gerade nicht mehr Weiß eines Kieselsteins. Grau ist alles Mögliche. Aber wie grau genau?

Im weiten Spektrum der Grautöne liegt die Welt der Berufsunfähigkeit, kurz BU. Wenn jemand so krank ist, dass er nicht mehr arbeiten kann, ist der Grad seines Kräfteverfalls oft schwer objektiv zu messen und nur individuell zu bewerten. Einen Architekten mögen gelegentliche Schwindelgefühle nur plagen, für Dachdecker sind sie lebensbedrohlich.

Im Ernstfall reduziert sich alles auf eine Frage: Ist der Kunde nur krank oder auch krank genug? Die Prüfung der Versicherer zerrt an den Nerven, schließlich geht es meist um die finanzielle Existenz. "Der Leistungsfall ist die Stunde der Wahrheit", sagt Jutta Eich, Leiterin Life Health Client Service beim Kölner Rückversicherer Gen Re. Sie rät Unternehmen: Konfliktpotenzial entschärfen.

Das gibt es reichlich. Schon die blanken Zahlen dürften Kunden aufbringen, ihre Erfolgschancen sind begrenzt: Vier von zehn Rentenanträgen scheitern, ergab eine Marktstudie des Analysehauses Morgen & Morgen. Gut ein Viertel dieser Abfuhren geht auf das Konto des Kunden, weil der die Sache am Ende nicht weiterverfolgt. In drei von zehn Fällen heißt es aber: abschlägig beschieden. Rund 30 Prozent der abgelehnten BU-Renten begründen die Gesellschaften damit, dass der Kunde vor Jahren einen Fehler im Antrag gemacht hat. Fast so oft verweigern sie die Zahlung, weil er nicht krank genug ist.

Heute wird genauer geprüft als noch vor fünf oder zehn Jahren

"Die Quote der anerkannten Anträge schwankt je nach Unternehmen enorm", sagt Martin Zsohar, Chefmathematiker von Morgen & Morgen. Sein Fazit: "Einige Versicherer prüfen schärfer als andere, aber alle prüfen inzwischen genauer und professioneller als noch vor fünf oder zehn Jahren." Für Kunden hat das Folgen. Sie müssen eine Berufsunfähigkeit heute akribischer denn je nachweisen. "Das wird unterschätzt", sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Wer sich im Leistungsfall richtig verhält, kann seine Chancen auf eine zügige und erfolgreiche Abwicklung aber oftmals steigern."

Morgen & Morgen checkte jetzt fast 70 Versicherer auf Professionalität, Service und Zahl der anerkannten Anträge im Leistungsfall. Das Ergebnis ernüchtert: Eine Bewilligungsquote ab 65 Prozent ist durchgängig nur in der mit "ausgezeichnet" bewerteten Spitzengruppe zu finden. Selbst Versicherer mit "sehr guten" Leistungsprüfungen schwächeln bei der Anerkennung der Anträge. Wie kann das sein?

 

Die Cosmosdirekt suchte nach Antworten. Sie hatte irrtümlich zunächst eine hohe Ablehnungsquote für Leistungsanträge gemeldet. In Folge der Capital-Recherchen besserte der Saarbrücker Direktversicherer nach. Die Zahl seiner anerkannten Anträge steigt nun von ursprünglich 47 auf 56 Prozent, bestätigt das Analysehaus Morgen& Morgen.

Die Gothaer stellt klar, dass ihre Quote von 39 Prozent "nicht bedeutet, dass wir in 61 Prozent aller Leistungsanträge keine Leistung erbringen". So flössen dort zeitlich befristete Renten nur teilweise ein. Zudem habe bei vielen Anträgen noch keine Entscheidung vorgelegen. "Der tatsächliche Prozentsatz der bewilligten Leistungsanträge liegt damit deutlich höher", schreibt die Gothaer. Um wie viel? Das will sie nicht sagen.

Den 17 Millionen Deutschen mit privatem Berufsunfähigkeitsschutz dürften solche Erklärungen kaum reichen. Sie berappen hohe Beiträge, oft 500 oder 1000 Euro jährlich, um damit im Ernstfall ihre Existenz zu sichern. "Auf die Police sollte niemand verzichten", betont Verbraucherschützer Wortberg zwar. Wahr bleibe aber auch: Der Leistungsfall sei strittig wie nirgends sonst.

In der Grauzone liegt manches eben im Auge des Betrachters. Wie krank ist der Versicherte? Muss er seinen Job an den Nagel hängen, oder reichen nach dem Bandscheibenvorfall eine Reha und ein neuer ergonomischer Bürostuhl? Obendrein geht es um viel Geld. Für Versicherer teils um eine halbe Million, für Kunden gleich um den Lebensstandard.

Einzig bei medizinisch eindeutigen Fällen ist auch die Versicherungssache klar. Dazu zählen schwere Unfälle und Krebs, aber auch die Bandscheiben-OP bei einer Krankenschwester. "Da rechnet keiner rum vorausgesetzt, der Versicherer kann dem Kunden nicht vorwerfen, dass er vor Jahren im Antrag falsche oder unvollständige Angaben zur Gesundheit gemacht hat", sagt Arno Schubach, Versicherungsrechtler aus Koblenz.

Die Versicherer fahnden akribisch nach Falschangaben im Antrag

Diesen ersten Prüfstein der Versicherer müssen alle nehmen. Das Gefahrenpotenzial ist hoch. Blieben früher laut Gen Re 30 Prozent solcher juristisch leicht auszuhebelnden Verträge unentdeckt, ist das heute anders. Leistungsprüfer durchforsten auch weit zurückliegende Krankenakten des Klienten systematisch daraufhin, ob sich nicht doch noch ein Fehltritt, eine Falschangabe finden lässt.

Noch 2007 schmetterten die Unternehmen fast 30 Prozent aller abgelehnten Renten mit dieser Begründung ab. Immerhin: Der Anteil dürfte künftig sinken. Bei leichter oder grober Fahrlässigkeit des Kunden sieht das erneuerte Versicherungsvertragsgesetz seit 2008 keine drakonischen Strafen wie den Totalverlust des Schutzes mehr vor.

Doch das hat nicht nur positive Folgen. Die Versicherer haben ihre Leistungsprüfung enorm professionalisiert und verschärft, auch vorsorglich. Schließlich bietet die Branche bei Vertragsabschlüssen heute bessere Konditionen als je zuvor. Zugleich sanken die Prämien. Das legt den Verdacht nahe, das dicke Ende für Versicherte könne am Schluss kommen: im Leistungsfall.

"Der Wind ist rauer geworden", beobachtet Wortberg jedenfalls. "Bei einigen Konzernen gehört Verleugnen, Verschleppen, Verklagen lassen offenbar inzwischen zum Programm." In einem seiner aktuellen Fälle streitet das Unternehmen sogar nach vier medizinischen Expertisen (vom Facharzt, der Deutschen Rentenversicherung und zwei Gerichtsgutachtern) immer noch um die Rente. Schnell geklärt sind die Anträge selten. 101 Tage dauert es im Schnitt bis zur Entscheidung. Für Kranke im Ausnahmezustand sind solche Bearbeitungszeiten zweifellos eine Belastung. Die Versicherer indes pochen bei BU-Fällen, in denen juristische, medizinische und berufskundliche Aspekte oft komplex verwoben sind, auf ihr berechtigtes Interesse zur Prüfung.

Ein häufiges Missverständnis liege in der Erwartungshaltung des Kunden, meint Gen-Re-Expertin Eich. "Er erwirbt einen durch die Vertragsbedingungen definierten Schutz", sagt sie. "Es gibt eben keinen Automatismus nach dem Motto: Ich reiche den gelben Schein vom Arzt ein, und dann bekomme ich Rente."

In der Grauzone hat vieles eine subjektive Note. Das fängt bei der Berufsunfähigkeit damit an, wie krank sich der Kunde fühlt und wie motiviert er seinen Job ausübt. "Es gibt Berufsgruppen wie Vorstände, die arbeiten bis zum Umfallen und kommen erst, wenn sie den Kopf schon unterm Arm tragen", beobachtet Olaf Hottinger, Leiter Risikomanagement bei der Allianz. Anders sehe das etwa bei Angestellten früherer Staatsbetriebe aus.

Zugleich lassen sich die häufigsten BU-Ursachen, orthopädische und psychische Probleme, schwer greifen. Sie machen zusammen fast die Hälfte aller Fälle aus. Welchen Grad der Berufsunfähigkeit der Kunde ereicht, wird daher oft auch von externen Gutachtern beurteilt. "Das kann dann dauern", sagt Stefan Gehrke, Bereichsleiter der Alten Leipziger, die Kunden zumindest ein Feedback binnen zehn Tagen verspricht.

Der Kunde muss selbst nachweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann

In kniffeligen Fällen können das neun Monate sein, wie bei Holger Spahn*. Depressionen legten den Inhaber einer gut gehenden Versicherungsagentur monatelang lahm, bevor er den BU-Antrag stellte. Vereinbarte Monatsrente: 8000 Euro. "Klar, dass der Versicherer bei dieser Summe und dem Krankheitsbild skeptisch prüft", sagt er. Er überzeugte dank gut dokumentierter Krankengeschichte. Der 54-Jährige bekommt seine BU-Rente, inzwischen im fünften Jahr.

So glatt geht das nicht immer. Die Krankheit und ihre Auswirkungen auf den Job sind der zweite große Prüfstein beim BU-Antrag. Die Krux: Der Kunde muss den Nachweis erbringen, dass er dauerhaft berufsunfähig ist, meist mindestens zu 50 Prozent. Und wieder geht's um Formulare. Die Fragebögen der Versicherer haben es in sich. Mal sind es acht, mal zwölf Seiten mit Fragen zu Beschwerden, Attesten und Arbeitsabläufen.

"Kunden sollten das Formular um Gottes willen nicht allein ausfüllen", warnt Versicherungsmakler Helge Kühl. "Zwei Kreuze an der falschen Stelle, das war's." Auf Serviceangebote vom Versicherer würde er nicht eingehen, sondern unabhängigen Rat beim Fachanwalt oder Versicherungsberater suchen. Deren Rat lautet: Zeit nehmen, ausführliche Atteste von Fachärzten beilegen und präzise Tagespläne der beruflichen Tätigkeit aufstellen.

Exakte Beschreibungen wirken sich oft zugunsten des Kunden aus, wie bei einem Hotelier im Westerwald. "Da denkt man doch, der macht die Honneurs. Doch der Mann war in seinem Familienbetrieb das Mädchen für alles, bis hin zur Poolreinigung am Mittwochnachmittag", so Fachanwalt Schubach. "Das muss man dem Versicherer aber auch so erklären." Am besten schriftlich. Von Telefoninterviews halten Verbraucherjuristen hingegen wenig: zu wenig Ruhe, zu viel Raum für Missverständnisse.

Im Ringen um Rente ist das Misstrauen allemal ausgeprägt. Die Berufsunfähigkeitssparte gilt als konjunktur- und betrugsanfällig. In Krisenzeiten steigt die Zahl der Anträge, vor allem wenn das Einkommen wegfällt. "Da denkt man öfter mal, wenn der noch in Lohn und Brot wäre, hätte es den BU-Antrag nie gegeben", sagt eine Leistungsprüferin.

Wer gegen den Versicherer klagt, ist schnell 10.000 Euro los

Rabenschwarze Fälle sind selten, auffällige nicht. Einige Indizien lassen Prüfer reflexartig aufmerken wie Leistungsanträge kurz nach Vertragsabschluss oder Renten, die das Gehalt bequem ersetzen. So lief es im Fall einer Bäckereiverkäuferin, die fast gleichzeitig drei Policen über 1000 Euro abgeschlossen hatte. Kurz darauf fiel sie nach eigener Auskunft auf den Hinterkopf und war gelähmt. Dann müssen jedenfalls die Gutachter ran.

Recht hohe Ausfallquoten bedingt das Gezerre allemal. Das belegen auch die Zahlen der gesetzlichen Rente: Dort lag die Anerkennungsquote der Anträge nur bei gut 50 Prozent, wenn auch unter den strengeren Voraussetzungen der Erwerbsminderung. Als voll erwerbsgemindert gilt, wer weniger als drei Stunden arbeiten kann. Ganz aus der Welt scheint die 60-Prozent-Quote der Assekuranz also nicht. Nur: Warum schwache Versicherer nicht mal die Quote der gesetzlichen Rentenversicherer überrunden, ist damit nicht geklärt.

Klar ist: In der unübersichtlichen Gemengelage gedeiht Zwist wie Pilze auf Waldboden. Im Schnitt landet immerhin jeder zehnte abgelehnte Leistungsantrag vor Gericht. Ein Prozess ist allerdings teuer. Ohne die Rückendeckung einer Rechtschutzpolice kostet die erste Instanz leicht 10.000 Euro. Die Streitwerte sind häufig sechsstellig. Bei unseriösen Gesellschaften sei der Versicherungsschutz aber wenig wert, wenn man sich den Prozess nicht leisten könne, merken einzelne Juristen bissig an.

Fast die Hälfte aller Gerichtsverfahren endet im Vergleich. "Die Angebote für Kunden sind dann oft angemessen", sagt Jörg Büchner, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Berlin. Um eine womöglich lange Rentenzahlung von 2000 Euro monatlich loszuwerden, böten die Versicherer teils 50.000 bis 100.000 Euro Abfindung plus Auflösung des Vertrags.

Ein leichtes Spiel haben Versicherer vor Gericht nicht. So siegte vergangenes Jahr ein an Burnout erkrankter BU-Rentner vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, obwohl Mediziner ihm nur noch einen Invaliditätsgrad von zehn bis 15 Prozent zubilligten. Gefordert waren 50 Prozent. Der Versicherer musste laut Gericht dennoch zahlen. Das Gutachten bescheinigte dem Kranken nämlich ernste Beeinträchtigungen beim Austragen und Lösen von Konflikten. Und die gehören in seinem Job zum täglichen Brot. Der Mann ist Rechtsanwalt

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Au man... wieviel Artikel willst Du noch ausgraben?

Noch ein paar von 2001 wie den von gestern welche völlig veraltete Sachverhalte schildern?

Oder weitere von Einzelschicksalen?

 

Ich könnte jetzt auch anfangen "Gegenartikel" zu posten welche darlegen wie wichtig eine BU ist und dass doch idR gezahlt wird.

 

Poste doch einfach mal offizielle Statisiken die Deine "das rate ich mal so"-Aussagen (das waren ja Deine Worte) belegen.

Keine "Ich kenne da jmd."-Aussagen.

Keine Einzelfallschilderungen.

Keine wilden Zeitungsartikel.

 

Einfach offiziell erhobene Statistiken über ausreichende Stichprobenmengen.

 

Und was war mit "Ich kenne da jmd." - wurde da am Ende gezahlt?

Die Antwort steht ja auch nocht aus.

 

P.S.: Man kann auch verlinken statt immer ganze Artikel hier "reinzukloppen".

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