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juliusjr

Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

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Roger Wilco

In 25 Jahren plane ich eine BU-Absicherung von 75% meines Gehalts! Sonst musst du deinen Lebensstandart total aufgeben!

 

Die Frage ist, ob es sicht jetzt lohnt eine so kleine BU abzuschließen! Denn es gibt kein Vermögen zu schützen un die Leistung muss mehr sein als ALGII/Sozialhilfe

 

Um das Vermögen in 25 Jahren zu schützen kann man eine BU auch nach Studienabschluss abschließen!

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Crasher

Man kann die Absicherung ja auch erhöhen. Dafür weiß man nicht ob man in 10 Jahren noch so fit ist und eine BU bekommt ;) Is ja auch egal-zum Thema:

 

Und woran kann ich erkennen das sie es im Vertrag ausschließen? Steht das unter einem bestimmten Paragraphen, müssen sie mich darauf aufmerksam machen oder wie?

 

Wäre es sinnvoll bei Gerling und der Alten Leipziger gleichzeitig einen Vertrag abzuschließen um zu schauen welcher im Nachhinein vielleicht noch den ein oder anderen Vorteil bietet bzw. falls der eiine ablehnt und der andere nicht?!

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andreasz
Man kann die Absicherung ja auch erhöhen. Dafür weiß man nicht ob man in 10 Jahren noch so fit ist und eine BU bekommt ;) Is ja auch egal-zum Thema:

 

Und woran kann ich erkennen das sie es im Vertrag ausschließen? Steht das unter einem bestimmten Paragraphen, müssen sie mich darauf aufmerksam machen oder wie?

 

Wäre es sinnvoll bei Gerling und der Alten Leipziger gleichzeitig einen Vertrag abzuschließen um zu schauen welcher im Nachhinein vielleicht noch den ein oder anderen Vorteil bietet bzw. falls der eiine ablehnt und der andere nicht?!

 

 

Ist das dein Ernst?

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Crasher

bitte genauer- Das sind drei verschiedene Themen ;)

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Roger Wilco
· bearbeitet von Roger Wilco
Man kann die Absicherung ja auch erhöhen. Dafür weiß man nicht ob man in 10 Jahren noch so fit ist und eine BU bekommt ;) Is ja auch egal-zum Thema:

 

Und woran kann ich erkennen das sie es im Vertrag ausschließen? Steht das unter einem bestimmten Paragraphen, müssen sie mich darauf aufmerksam machen oder wie?

 

Wäre es sinnvoll bei Gerling und der Alten Leipziger gleichzeitig einen Vertrag abzuschließen um zu schauen welcher im Nachhinein vielleicht noch den ein oder anderen Vorteil bietet bzw. falls der eiine ablehnt und der andere nicht?!

 

Ja, das ist die Frage, die ich mir jetzt auch stelle:

 

Jetzt eine BU abschließen, um den Gesundheitszustand zu sichern, oder lieber bis nach Studienabschluss (bei mir ca. 1,5 Jahre) warten. Jetzt habe ich halt nur sehr wenig Geld zur Verfügung...

 

Ob eine Versicherung etwas ausschließt siehst du nur, wenn du ei BU bei einer Versicherung beanragst. Also di Versicherung abschließt. Dann bekommst du erst eine verbindliche Versicherungspolice zugeschickt, die du dann akzeptierst oder innerhalb von 30Tagen (glaube ich) widersprechen kannst.

 

Und zu Deiner letzten Frage: Ja, das kannst du machen. Dann beantragst du bei mehreren eine BU-Police, suchst dir die beste aus und musst dann den anderen Policen eben innerhalb von 30Tagen widersprechen.

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Crasher

Dann nimm doch Gerling, die bieten einen Young Tarif. Dann machst du einfach eine niedrige Summe und in 2 Jahren erhöst du diese. Da zahlste bestimmt irgendwas um die 20

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peanuts
· bearbeitet von peanuts
generell mal die Frage was von der Nürnberger zu halten ist. Bisher gab es das Beste Angebot. Muss die Leistungen nochmal ganz genau unter die Lupe nehmen, aber bei der Nürnberger gefiel mir der BU-Invest Tarif am besten, sofern er keine wichtigen Details unterschlägt. Denn komischerweise ist die BU-Invest günstiger als verleichbare reine BU´s mit gleichem Tarifwerk. Wozu dann also auf ein paar schöne Rückzahlungen verzichten und mehr bezahlen? Darum die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Nürnberger. Im Prozessquoten-Ranking sind sie nicht aufgeführt-keine Ahnung was das heißt. Im Internet habe ich allerdings nichts negatives finden können. Weiß jemand mehr ?

ich war vorgestern zu einem Beratungsgespräch bei einem Versicherungs-Fritzen der Nürnberger und ich muß sagen, dass mir die verschiedenen Berechnungsmodelle sehr gefallen haben. Zu empfehlen ist auf jeden Fall die Zusatzoption 'Comfort', denn die schließt u.a. abstrakte Verweisbarkeit aus.

 

Ich persönlich würde auch dazu tendieren, lediglich eine Risiko-LV mit BU abzuschließen, also ohne Invest, denn das gesparte Geld kann man genausogut selbst in einem Fond anlegen. Ansonsten besteht noch die Möglichkeit, eine Karenzzeit ( 1 oder 2 Jahre) einzubauen, was den Beitrag nochmals deutlich senkt. Das ist natürlich nur für diejenigen interessant, die im Ernstfall einen ausreichenden finanziellen Background haben, um die Durststrecke zu überwinden ohne sämtliche Ersparnisse aufbrauchen zu müssen.

 

Es gibt dann darüber hinaus noch die Möglichkeit, eine Basisrente in die BU mit einzubauen, die dann eine monatliche Rente nach dem Ende der Beitragszahlung gewährleistet. Das ist womöglich für die interessant, die eine BU nur bis 60 abschließen, gleichzeitig aber nicht bis 67 arbeiten wollen und sich dann nicht sicher sind wie sie die Zeit bis zum Bezug der gesetzlichen Rente überbrücken sollen.

 

Ich selbst werde wahrscheinlich nur eine absolute Grundabsicherung (BU mit Comfort ohne Invest) abschließen und wahrscheinlich mit 1 Jahr Karenzzeit, das ist bei der Nürnberger dann echt günstig.

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Crasher
· bearbeitet von Crasher

also ich für meinen Teil habe die Nürnberger verworfen und pendel nun zwischen Gerling und Alte Leipziger. Die Gerling liegt vorn weil:

 

- Gerling schließt auch die "konkrete Verweisung aus" , was ich nicht unwichtig finde vor allem in meinem Berufszweig. Die Alte Leipziger nur wenn man 20% Gehaltseinbußen hat. Die Nürnberger gar nicht.

 

- Gerling bietet auch Leistungen bei fahrlässigen Verstößen (ebenso wie die Alte Leipziger), Nürnberger nicht. Wer weiß wie schnell einem fahrlässigkeit unterworfen wird ^_^

 

- Gerling bietet auch Zahlungen bei AU, Nürnberger nicht und Alte Leipziger nur wenn man noch irgendeinen Zusatztarif abschließt.

 

- Gerling prüft bei BU nur den zuletzt ausgeübten Beruf (in gesunden Tagen) (Nürnberger auch), die Alte Leipziger prüft auch Berufe die bis zu 12 Monaten vor Vertragsabschluß ausgeübt wurden (dürfte bei Studenten wohl egal sein, oder?)

 

Fragen: Wie wichtig ist die Beitragsanpassungsklausel f. Bruttobeiträge § 172 VVG (Gerling verzichtet nicht drauf, AL ja) ? und Pflegefallpunkte (Gerling 3, AL 1)?

 

Vielleicht hat sich ja mitlerweile an den negativen Punkten der AL was geändert, vielleicht weiß unser AL-Vermittler Andreas bescheid ;)

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andreasz
also ich für meinen Teil habe die Nürnberger verworfen und pendel nun zwischen Gerling und Alte Leipziger. Die Gerling liegt vorn weil:

 

- Gerling schließt auch die "konkrete Verweisung aus" , was ich nicht unwichtig finde vor allem in meinem Berufszweig. Die Alte Leipziger nur wenn man 20% Gehaltseinbußen hat. Die Nürnberger gar nicht.

 

- Gerling bietet auch Leistungen bei fahrlässigen Verstößen (ebenso wie die Alte Leipziger), Nürnberger nicht. Wer weiß wie schnell einem fahrlässigkeit unterworfen wird ^_^

 

- Gerling bietet auch Zahlungen bei AU, Nürnberger nicht und Alte Leipziger nur wenn man noch irgendeinen Zusatztarif abschließt.

 

- Gerling prüft bei BU nur den zuletzt ausgeübten Beruf (in gesunden Tagen) (Nürnberger auch), die Alte Leipziger prüft auch Berufe die bis zu 12 Monaten vor Vertragsabschluß ausgeübt wurden (dürfte bei Studenten wohl egal sein, oder?)

 

Fragen: Wie wichtig ist die Beitragsanpassungsklausel f. Bruttobeiträge § 172 VVG (Gerling verzichtet nicht drauf, AL ja) ? und Pflegefallpunkte (Gerling 3, AL 1)?

 

Vielleicht hat sich ja mitlerweile an den negativen Punkten der AL was geändert, vielleicht weiß unser AL-Vermittler Andreas bescheid ;)

 

Wie soll denn der Zusatztarif bei der AL heißen? Ich weiß gar nicht, worauf du hinaus willst, so auf den ersten Blick.

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Crasher
· bearbeitet von Crasher

ich will auf eine Entscheidung hinaus.....Deshalb vergleiche ich die letzten beiden Anbieter die nach ausgiebiger Recherche übrig geblieben sind. Verglichen habe ich über diese Seite

 

http://www.versicherungsvergleich.de/beruf...g_vergleich.php

 

und noch einigen anderen. Die Nürnberger fällt weg, da sie weder die konkrete Verweisung ausschließt, noch bei fahrlässigkeit oder AU zahlt. Und wer weiß wie schnell einem der Anwalt im Leistungsfall Fahrlässigkeit unterstellen will, auch wenn es keine war.

 

Pro Gerling:

 

-schließt auch "konkrete Verweisung" aus.

-Leistung auch bei Fahrlässigkeit

-Leistung bei AU

-prüft bei BU den zuletzt ausgeübten Beruf

 

Contra Gerling:

 

-kein Verzicht auf Beitragsanpassungsklausel f. Bruttobeiträge § 172 VVG (was bedeutete das genau?)

-leistet bei Pflege erst ab 3 Punkten

 

Pro Alte Leipziger:

 

-Leistungen bei 1 Pflegepunkt

-verzichtet auf Beitragsanpassungsklausel f. Bruttobeiträge § 172 VVG

-leistet auch bei Fahrlässigkeit

 

Contra Alte Leipziger:

 

-schließt "konkrete Verweisung" nur unter bestimmten Umständen aus - 20% Gehaltseinbußen im verwandten Job (wackelig)

-Zahlung bei AU nur wenn man noch einen Zusatztarif abschließt

-prüft bei BU auch Beruf die 12 Monate vor Vertragsabschluß ausgeübt wurden

 

 

Insgesamt gefällt mir das Paket der Gerling besser. Preislich nimmt sich nichts. Die Risikogruppe bei Student und meinem späteren Berufszweig bleibt bei Gerling gleich. Aber nun Frage ich dich, in wie weit sich an den Contra Punkten der Alten Leipziger oder Gerling was geändert hat?! Es geht um eine reine Berufsunfähigkeit ohne Invest oder RLV. Und jetzt komm mir nicht wieder mit "Die Alte Leipziger bietet den besten Tarif". Das scheint nach meinen Recherchen nicht zu stimmen (siehe Pro/Contra) :)

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peanuts
· bearbeitet von peanuts
Pro Gerling:

 

-schließt auch "konkrete Verweisung" aus.

-Leistung auch bei Fahrlässigkeit

-Leistung bei AU

-prüft bei BU den zuletzt ausgeübten Beruf

 

Contra Gerling:

 

-kein Verzicht auf Beitragsanpassungsklausel f. Bruttobeiträge § 172 VVG (was bedeutete das genau?)

-leistet bei Pflege erst ab 3 Punkten

 

Pro Alte Leipziger:

 

-Leistungen bei 1 Pflegepunkt

-verzichtet auf Beitragsanpassungsklausel f. Bruttobeiträge § 172 VVG

-leistet auch bei Fahrlässigkeit

 

Contra Alte Leipziger:

 

-schließt "konkrete Verweisung" nur unter bestimmten Umständen aus - 20% Gehaltseinbußen im verwandten Job (wackelig)

-Zahlung bei AU nur wenn man noch einen Zusatztarif abschließt

-prüft bei BU auch Beruf die 12 Monate vor Vertragsabschluß ausgeübt wurden

 

Definition "konkrete" Verweisung

 

Unter "konkret" ist eine zumutbare Tätigkeit gemeint, die der Versicherte bereits aus eigenem Entschluss ausübt. Die konkrete Verweisung greift daher in der Regel nur bei einer Nachprüfung der Berufsunfähigkeit, wenn z.B. ein junger Versicherter aus eigenem Entschluss eine Umschulung vornimmt, damit er aus eigener Arbeitskraft sein Einkommen erzielen kann. Nach der geltenden Rechtslage dürfen die Versicherer den Kunden nicht zu einer Umschulung zwingen.

 

Ende der Definition

 

Ok, wenn einer so blöd ist und aus eigenem Entschluss eine Tätigkeit ausübt (obwohl er für seinen eigentlichen Beruf berufsunfaähig anerkannt ist), dann hat er es nicht anders verdient als dass ihn die Versicherung in diese Tätigkeit verweist insofern die Bedingungen dafür gegeben sind.

 

So blöd wäre ich nicht; somit geht mir die "konkrete" Verweisung am A... vorbei

 

zu Fahrlässigkeit: darunter verstehe ich, wenn z.B. jemand wegen Alkoholsucht berufsunfähig wird. Oder ist damit was anders gemeint?

 

Sollte ich mit meiner Annahme richtig liegen, dann kann ich dazu nur sagen, das geht mir auch am A... vorbei, denn eine BU wird bei mir mit Sicherheit nicht selbst verschuldet.

 

Leistung bei AU. Was meinst du damit? Warum muss man dauernd mit Abkürzungen um sich schmeißen?

 

- prüft bei BU den zuletzt ausgeübten Beruf

 

geht mir auch am A... vorbei. Ich wechsle meine Tätigkeiten nicht wie meine Unterhosen, sondern übe meinen akademischen Beruf nun schon etliche Jahre aus und werde es wohl bis zur Rente tun.

 

-Leistungen bei 1 Pflegepunkt? Falls damit gemeint ist, dass die Versicherung bei Pflegestufe 1 zahlt, dann trifft das auch auf die Nürnberger zu, so hat es mir der Versicherungsmensch der Nürnberger jedenfalls zugesichert.

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highline
Fragen: Wie wichtig ist die Beitragsanpassungsklausel f. Bruttobeiträge § 172 VVG (Gerling verzichtet nicht drauf, AL ja) ?

daran scheiden sich die geister. wie hoch sind die brutto beiträge bei al und bei gerling?

 

meine meinung:

man kann darauf verzichten wenn man sich einen guten anbieter aussucht (gerling gehört da im bu-bereich definitiv dazu).

 

anbieter, die den 172er ausgeschlossen haben, haben auch einen höheren bruttobeitrag (d.h. die kalkulieren von vornherein mit einem höheren bruttobeitrag). kann man sehr gut sehen, wenn man angebote von z.b. dialog lebensversicherung vergleicht (einmal mit 172 und einmal mit verzicht auf 172).

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Crasher
· bearbeitet von Crasher

@ Peanuts: Man könnte es auch anders sehen. Man wird für seinen Beruf BU geschrieben, bekommt eine kleine BU Rente weil man sich keine höheren monatlichen Raten f. die Versicherung leisten konnte und hat durch den Verzicht der konkreten Verweisung dennoch die Möglichkeit der ein oder anderen, kleinen Nebenbeschäftigung nachzugehen. Im Fall der Fälle kann das ein Pluspunkt sein. Man muss ja nicht gleich ein Krüppel sein und im Koma liegen um BU zu sein. Wenn einem als Lehrer die Psyche nicht mehr mitspielt kann man dennoch 400 € als Zeitungjunge verdienen (einfach ausgedrückt). Da man später nie weiß wie es einem geht und der Familie sollte man doch jede gute Klausel mitnehmen. Ich weiß schließlich nicht wie es in 20 Jahren aussieht.

 

Und ich denke bei der Fahrlässigkeit ist es ähnlich. Ich kann mir sehr gut vorstellen das manche Versicherer einem fahrlässigkeit vorwerfen um nicht zahlen zu müssen, da schließlich immer eine gewisse Mitschuld bestehen könnte (auch wenn man nichts beabsichtigt hat). Ist es z.B. fahrlässig wenn man bei der Gesundheitsprüfung angibt man habe Rückenprobleme, bekommt zwar die Police, wird dann aber in 20 Jahren BU wegen dem Rücken - wer weiß ob einem dann nicht fahrlässigkeit vorgworfen wird weil man nichts weiter regelmäßig gegen das Rückenleiden unternommen hat. Oder ich fahre einem hinten drauf weil ich gerade ne CD vom Boden des Autos aufhebe und werde BU - war das nun fahrlässig oder nicht? Wenn die Versicherer Geld sparen können nutzen sie jeden noch so kleinen Strohhalm. Immer dran denken :)

 

AU heißt Arbeitsunfähig. Quasi die Vorstufe von BU wenn ich das richtig verstanden habe. Es reicht also der gelbe Schein vom Arzt aus um Leistungen zu bekommen (für eine gewisse Zeit - sofern die Versicherung mehr verlangt). Man hat also keinen ewigen Gutachter Streit und muss von einem Arzt zum anderen rennen und bekommt somit (eigentlich) schneller und einfacher sein Geld.

 

Allerdings verstehe ich das mit den Pflegepunkten noch nicht so genau. Ich meine wenn ich in Pflegestufe 1 eingestuft werde bin ich doch quasi Berufsunfähig weil ich einige Stunden am Tag Hilfe benötige. Was hat die Pflegestufe mit der BU zu tun? Mal ganz blöd gesagt: Bekomme ich nur dann Geld wenn ich mindestens 50% BU bin UND in Pflegestufe 3 eingestuft werde? (Bsp.: Gerling) Wie wichtig ist diese Klausel mit der Pflegestufe?

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peanuts
· bearbeitet von peanuts
@ Peanuts: Man könnte es auch anders sehen. Man wird für seinen Beruf BU geschrieben, bekommt eine kleine BU Rente weil man sich keine höheren monatlichen Raten f. die Versicherung leisten konnte und hat durch den Verzicht der konkreten Verweisung dennoch die Möglichkeit der ein oder anderen, kleinen Nebenbeschäftigung nachzugehen. Im Fall der Fälle kann das ein Pluspunkt sein. Man muss ja nicht gleich ein Krüppel sein und im Koma liegen um BU zu sein. Wenn einem als Lehrer die Psyche nicht mehr mitspielt kann man dennoch 400 als Zeitungjunge verdienen (einfach ausgedrückt). Da man später nie weiß wie es einem geht und der Familie sollte man doch jede gute Klausel mitnehmen. Ich weiß schließlich nicht wie es in 20 Jahren aussieht.

Crasher, ich geb dir recht recht, dass in gewissen Fällen die Berücksichtigung der konkreten Verweisung durchaus ihre Berechtigung hat, z.B. in den von dir genannten Szenarien (zu geringe Rente, Familienabsicherung usw.) Eine Berücksichtigung der konkreten Verweisbarkeit ja oder nein hängt also von individuellen Faktoren ab. In meinem Fall wird sie eine verschwindend geringe Rolle spielen.

Und ich denke bei der Fahrlässigkeit ist es ähnlich. Ich kann mir sehr gut vorstellen das manche Versicherer einem fahrlässigkeit vorwerfen um nicht zahlen zu müssen, da schließlich immer eine gewisse Mitschuld bestehen könnte (auch wenn man nichts beabsichtigt hat). Ist es z.B. fahrlässig wenn man bei der Gesundheitsprüfung angibt man habe Rückenprobleme, bekommt zwar die Police, wird dann aber in 20 Jahren BU wegen dem Rücken - wer weiß ob einem dann nicht fahrlässigkeit vorgworfen wird weil man nichts weiter regelmäßig gegen das Rückenleiden unternommen hat. Oder ich fahre einem hinten drauf weil ich gerade ne CD vom Boden des Autos aufhebe und werde BU - war das nun fahrlässig oder nicht? Wenn die Versicherer Geld sparen können nutzen sie jeden noch so kleinen Strohhalm. Immer dran denken :)

Fahrlässigkeit ist sicherlich juristisch gesehen ein dehnbarer Begriff so wie auch andere Klauseln innerhalb einer BU-Versicherung juristisch so oder so auslegbar sind. Genau aus diesem Grund werde ich vor Abschluß einer BUZ eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließen, aber natürlich bei einer anderen Vers.-Gesellschaft. Du hast völlig recht, wenn die Versicherer sich irgendwie aus einem Vertrag winden können, dann tun sie das. Da ich schon einige unverschuldete Verkehrsunfälle hatte, weiß ich wovon ich rede. Aus diesem Grund ist für mich der Abschluß einer Berufsrechtsschutzversicherung geradezu Pflicht. Es sollte aber klar sein, sollte die Fahrlässigkeit eindeutig sein, wird einem natürlich eine Rechtsschutzvers. auch nicht helfen können, aber ok, dann ist man eben selber schuld. Im übrigen muss man in unserem Rechtsstaat keine Aussagen machen, wenn man sich selbst belasten würde, um mal auf dein Beispiel mit der CD

zurückzukommen :-

AU heißt Arbeitsunfähig. Quasi die Vorstufe von BU wenn ich das richtig verstanden habe. Es reicht also der gelbe Schein vom Arzt aus um Leistungen zu bekommen (für eine gewisse Zeit - sofern die Versicherung mehr verlangt). Man hat also keinen ewigen Gutachter Streit und muss von einem Arzt zum anderen rennen und bekommt somit (eigentlich) schneller und einfacher sein Geld.

da hab ich mich noch nicht so detailliert damit befasst, aber so weit ich informiert bin, hat man bei den meisten Gesellschaften eine rückwirkende Anerkennung. mit anderen Worten, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Monate andauert, kriegt man sein Geld eben rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, aus der AU wird dann also automatisch eine BU. Zugegeben, für Leute, die finanzielle etwas klamm sind, ist es natürlich besser, wenn man bereits vorher Geld kriegt. Aber was ist, wenn sich herausstellt, dass die AU kürzer ist als die Bedingungen für BU vorgeben, dann muss man das Geld wohl wieder zurückzahlen?????? Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht also finanziell gesehen im Prinzip kein Unterschied.

Allerdings verstehe ich das mit den Pflegepunkten noch nicht so genau. Ich meine wenn ich in Pflegestufe 1 eingestuft werde bin ich doch quasi Berufsunfähig weil ich einige Stunden am Tag Hilfe benötige. Was hat die Pflegestufe mit der BU zu tun? Mal ganz blöd gesagt: Bekomme ich nur dann Geld wenn ich mindestens 50% BU bin UND in Pflegestufe 3 eingestuft werde? (Bsp.: Gerling) Wie wichtig ist diese Klausel mit der Pflegestufe?

die Pflegestufe halte ich für enorm wichtig und wenn ich den Typen bei der Nürnberger richtig verstanden habe, dann zahlen die bei 50 % BU bzw. bereits bei Pflegestufe 1, also der "harmlosesten" Form der Pflegebedürftigkeit. Wenn ich das also richtig verstanden habe, dann hat man bei der Nürnberger bereits bei Pflegestufe 1 Anspruch auf BU ohne überhaupt 50% berufsunfähig zu sein. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

 

Ich finde diese Diskussion in diesem thread auf jeden Fall sehr hilfreich, denn dadurch kommen Fragen auf, auf die man selbst gar nicht kommen würde. Fragen, die man ansonsten möglicherweise zugunsten der Versicherer und zum eigenen Nachteil unberücksichtigt lassen würde.

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Crasher

Ich habe mal nachgeschaut. Also wenn man entweder BU zu mind. 50% ist ODER von der Pflegekasse in Stufe 1 eingestuft wird, zahlt die Versicherung. Quasi das was am ehesten zu trifft oder halt beides. Ich denke das ist wohl das K.O.-Kriterium für meine favorisierte Gerling BU :cry: :'( weil diese erst ab Stufe 3 zahlt. Ich denke der Punkt ist wichtiger als die AU. Bei der AU geht es (so wie ich das verstanden habe) eigentlich nur um eine Arbeitserleichterung. Ohne tausend Gutachten zu benötigen genügt der normale gelbe Schein vom Arzt. Rückwirkend wird auf jedenfall gezahlt, es geht wohl nur um den Aufwand den man beim Beweis der BU hat. Also entweder reicht der gelbe Schein, oder man muss eben tausend Formulare und Atests u.s.w vorweisen !

 

Ich finde die niedrige Pflegestufe ist wichtiger als die Arbeitserleichterung bei AU. Bei Fahrlässigkeit leistet die AL auch und auf die konkrete Verweisung wird auch verzichtet wenn man z.B. arbeitet und mind. 20% weniger verdient als im alten Job. Also z.B. Sozialarbeiter mit 1000 im Monat BU, man darf dann also trotz BU noch als Betreuer auf 400 im Monat arbeiten o.ä. !

 

Ich werde aber nochmal in Erfahrung bringen ob Gerling bei dem Punkt vielleicht schon nachgebessert hat und beide Verträge vergleichen.

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Roger Wilco
· bearbeitet von Roger Wilco

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es geht in den BU-Policen um Pfegepunkte und nicht -stufen! Was wieviel Punkte bringt, steht in den Vertragsbedingungen...

 

Will aber auch nicht ausschließen, dass ich mich da irre. Ich schau das nochmal nach.

 

 

Am Mittwoch habe ich Beratungsgespräch mit HDI-Gerling...

 

 

Edit: Habe ich eben zur Arbeitsunfähigkeitsklausel gefunden:

 

Spezielle Berufsdefinitionen im Wettbewerb (Arbeitsunfähigkeitsklauseln)

Mit dieser Klausel wird die Arbeitsunfähigkeit (AU) der BU gleichgestellt. Bisher wurde auch

der sog. gelbe Schein als BU-Nachweis anerkannt (hiervon ist neuerdings nicht mehr die

Rede). Eine AU-Klausel bringt der VP keine Vorteile - eher Nachteile -, denn

u die behauptete Gleichstellung der AU mit der BU geht regelmäßig ins Leere, weil

u Ärzte in aller Regel keine AU über eine Dauer von ununterbrochen sechs Monaten

bescheinigen, so dass

u mit einer in Zeitetappen bestätigten AU (oder mit gelben Scheinen) die ärztliche Prog-

nose einer mindestens sechsmonatigen BU grundsätzlich nicht nachzuweisen ist.

u Die VP müsste also die einzelnen AU-Abschnitte abwarten, bis sich insgesamt eine

ununterbrochene 6-monatige AU ergibt.

u Mit dem Wegfall der AU endet automatisch die Leistungspflicht des Versicherers, der

damit das recht aufwändige medizinische Nachprüfungsverfahren und die für eine Reak-

tivierung geltenden Fristen der Leistungseinstellung unterläuft. Wenn derVR schon die

AU der BU gleichstellt, dann sollte er auch die für die BU geltenden Spielregeln anwenden.

EGO bietet keine AU-Klausel und erkennt auch nicht den gelben Schein als Nachweis

der BU an. Dies schließt aber nicht aus, dass die zur AU führenden Gesundheitsstörungen

auch Ursache einer BU und damit Gegenstand eines Leistungsantrages und einer BU-Lei-

stungsprüfung sein können.

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Crasher

Ja - ich meinte Pflegestufen 1-2-3 :) Die setzen sich ja aus Pflegepunkten zusammen ;) Gerling leistet bei Stufe 3 und Alte Leipziger bei Stufe 1 :) Aber ich habe ja auch von Stufen gesprochen

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Roger Wilco
· bearbeitet von Roger Wilco

Interessante Präsentation von Gerling zur BU:

 

http://www.g-schlender.de/ddl/bu_gerling.pdf

 

(Daraus habe ich auch das zur AU im vorigem Post kopiert.)

 

 

Edit: Zu der Pflege-Geschichte: Es geht tatsächlich um die Punkte, die im Vertrag aufgeschlüsselt sind. (Hilfe beim Anziehen- 1Pkt. etc...) Gerling zahlt ab 3 Pkt.

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Crasher

Gibt es denn eine Definition f. Pflegepunkte? Was ist ein Pflegepunkt und wie pflegebedürftig muss man bei drei Punkten sein?

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Roger Wilco
· bearbeitet von Roger Wilco

Ja, wie ich bereits sagte sind die Pflegepunkte im BU-Vertrag definiert. Ohne mir die bisher genauer angesehen zu haben, scheinen die ähnlich oder identisch bei den verschiedenen Versicherern zu sein.

 

Da steht dann halt: Hilfe bei An- und Ausziehen = 1 Pkt., Hilfe bei Nahrungszunahme = 1 Pkt., Benötigt Gehhilfe = 1Pkt....

 

So in etwa (schematisch dargestellt).

 

Edit:

 

Wie ich das so auf die schnelle sehe, ist das relativ unwichtig, da man für die Pflegepunkte schon sehr in Mitleidenschaft gezogen sein muss. Und dann sollte eine 50% Berufsunfähigkeit eh vorliegen...

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Crasher

Ach so, ich hatte gedacht Gerling leistet bei Pflegestufe 3. Drei Pflegepunkte sind natürlich was ganz anderes als Pflegestufe 3. Wie soll man schließlich arbeiten wenn man Hilfe beim An-und Ausziehen braucht?? :)

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BarGain
Wie soll man schließlich arbeiten wenn man Hilfe beim An-und Ausziehen braucht??

frag das doch mal einen der zugführer, die von der gdl vertreten werden :finger:

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Crasher
· bearbeitet von Crasher

Nun habe ich Leistungsdetails der Gerling BU. Ein Punkt der mir ins Auge springt ist dieser (angeblich wird die Verweisung ausgeschlossen). Es geht um eine BU Feststellung wenn man längere Zeit Arbeitslos war:

 

Sind hingegen die erforderlichen beruflichen

Fähigkeiten und Kenntnisse in Ihrem

zuletzt ausgeübten Beruf infolge einer längeren

berufslosen Zeit nicht mehr oder nur noch

in einem Umfang vorhanden, der für die Ausübung

des früheren Berufes nicht ausreicht,

erfolgt die medizinische Feststellung der BU in

dem Beruf, den Sie mit den bei BU-Eintritt

vorhandenen beruflichen Fähigkeiten und

Kenntnissen im gesunden Zustand noch ausüben

könnten. Diesen Beruf werden wir, gegebenenfalls

mit Hilfe einer neutralen berufskundlichen

Beratung, ermitteln. Hierbei

können Sie selbstverständlich mitwirken, sofern

Sie dies wünschen.......Der neu ermittelte Beruf muss zumutbar sein, darf aber einen finanziellen Einschnitt von mind. 25% bedeuten.

 

Da beißt sich der Hund doch in den Schwanz. Verweisung wird generell ausgeschlossen, aber wenn man das Pech hat und länger Arbeitslos wird und Fähigkeiten f. den alten Beruf verliert stecken sie einen doch in einen anderen Beruf Zwecks BU Feststellung. Ich frage mich in wie weit man jemandem nachweisen will das er gewisse Fähigkeiten (in Folge von NICHT arbeiten) verloren hat ??!!

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peanuts
Sind hingegen die erforderlichen beruflichen

Fähigkeiten und Kenntnisse in Ihrem

zuletzt ausgeübten Beruf infolge einer längeren

berufslosen Zeit nicht mehr oder nur noch

in einem Umfang vorhanden, der für die Ausübung

des früheren Berufes nicht ausreicht,

erfolgt die medizinische Feststellung der BU in

dem Beruf, den Sie mit den bei BU-Eintritt

vorhandenen beruflichen Fähigkeiten und

Kenntnissen im gesunden Zustand noch ausüben

könnten. Diesen Beruf werden wir, gegebenenfalls

mit Hilfe einer neutralen berufskundlichen

Beratung, ermitteln.

oh oh, das gefällt mir ganz und gar nicht :blushing: wenn ich das richtig interpretiere, können sie einen auf jeden Beruf verweisen, der keine besondere Ausbildung bzw. Qualifikation erfordert.

 

In der Praxis ist das gerade bei meinem Beruf (Softwareentwickler) durchaus möglich, dass ich nach längerer beruflsoser Zeit - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr ausreichend qualifiziert bin, denn die Softwaretechnik schreitet mit Riesenschritten voran, da ist man schnell weg vom Fenster.

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Roger Wilco
· bearbeitet von Roger Wilco

Naja, das Problem ist, dass du ja kein Beruf ausübst, wenn du arbeitslos bist. Und eine BU bezieht sich ja immer auf den Beruf, den Du gerade ausübst. Die beziehen sich dann einfach auf Deinen letzten Beruf, aber wenn du eben eine gewisse Zeit raus aus dem Beruf bist, kann es ja sein, dass Deine Qualifikation gar nicht mehr dafür ausreicht. Dann wäre es nicht gerechtfertigt dir einfach diesen Beruf zuzuweisen, den Du gar nicht ausüben könntest. Dann wird Dir ein Beruf zugeordnet, für den Du noch geeignet wärst. Und wenn du dann bezogen auf diesen Dir noch möglichen Beruf zu 50% berufunfähig wärst, dann zahlt die Versicherung.

 

Ansonsten würde es wohl sehr lange dauern, bis du mal zu 50% "arbeitslosunfähig" wirst! :D

 

Wie regeln denn die anderen Versicherer das?

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