peanuts November 19, 2007 Ja - ich meinte Pflegestufen 1-2-3 Die setzen sich ja aus Pflegepunkten zusammen Gerling leistet bei Stufe 3 und Alte Leipziger bei Stufe 1 Aber ich habe ja auch von Stufen gesprochen der Typ von der Nürnberger sprach, wenn ich mich recht entsinne, von Pflegestufen und dass die Nürnberger bereits bei Pflegestufe 1 Rente zahle, jedoch anhängig davon, ob man seinen jeweiligen Beruf noch ausüben kann. Er meinte, wenn ich z.B. im Rollstuhl sitzen würde (wobei das ja sicher, nehme ich zumindest mal an, eine höhere Pflegestufe bedeuten würde???), dann könnte ich ja immer noch in die Tasten hauen, meinen Beruf als Informatiker also ausüben. Die Frage ist jedoch, wie ich mit Rollstuhl in die Arbeit kommen soll. Ich bin mehr und mehr davon überzeugt, dass man auf jeden Fall zusätzlich einen Berufsrechtsschutz abschließen sollte, um sich im Zweifelsfall juristisch wehren zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PSTVA November 19, 2007 · bearbeitet November 19, 2007 von PSTVA Der neu ermittelte Beruf muss zumutbar sein, darf aber einen finanziellen Einschnitt von mind. 25% bedeuten. Die werden auf jeden Fall für Dich einen neuen zumutbaren Beruf ermittel ob Du ihn bekommst ist eine andere Sache, ist vergleichbar mit der Abeitsunfähigkeit in der PKV nach 3 Monaten schreibt Dich der Gutachter bedingt Arbeitsfähig und deine Tagegeldzahlung wird eingestellt , ob Du deinen Beruf ausüben kannst danach fragt keiner. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco November 19, 2007 Die werden auf jeden Fall für Dich einen neuen zumutbaren Beruf ermittel ob Du ihn bekommst ist eine andere Sache,ist vergleichbar mit der Abeitsunfähigkeit in der PKV nach 3 Monaten schreibt Dich der Gutachter bedingt Arbeitsfähig und deine Tagegeldzahlung wird eingestellt , ob Du deinen Beruf ausüben kannst danach fragt keiner. MfG Nene, Verweisung ist bei der Gerling vollständig raus. Hier geht es nur darum, auf welchen Beruf sich die BU beziehen soll, wenn man länger Arbeitslos ist. Weil das muss ja definiert sein, was 50% Berufunfähigkeoit überhaupt bedeutet. Wie gesagt: 50% Berufunfähigkeit eines Arbeitslosen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peanuts November 19, 2007 Naja, das Problem ist, dass du ja kein Beruf ausübst, wenn du arbeitslos bist. Und eine BU bezieht sich ja immer auf den Beruf, den Du gerade ausübst. Die beziehen sich dann einfach auf Deinen letzten Beruf, aber wenn du eben eine gewisse Zeit raus aus dem Beruf bist, kann es ja sein, dass Deine Qualifikation gar nicht mehr dafür ausreicht. Dann wäre es nicht gerechtfertigt dir einfach diesen Beruf zuzuweisen, den Du gar nicht ausüben könntest. Dann wird Dir ein Beruf zugeordnet, für den Du noch geeignet wärst. Und wenn du dann bezogen auf diesen Dir noch möglichen Beruf zu 50% berufunfähig wärst, dann zahlt die Versicherung. Ansonsten würde es wohl sehr lange dauern, bis du mal zu 50% "arbeitslosunfähig" wirst! Wie regeln denn die anderen Versicherer das? "Dann wird Dir ein Beruf zugeordnet, für den Du noch geeignet wärst." Genau das ist doch das Gefährliche dran, denn da kommen doch tausend Berufe in Betracht. Im Grunde genommen ist das für mich ein teilweiser Wegfall der abstrakten Verweisbarkeit und das wird irgendwie so hintenrum über's Kleingedruckte durchgedrückt Ich bin am Überlegen, ob ich einen unterschriftsreifen Vertrag nicht eirst mal einem Anwalt vorlege, der auf berufliche Belange spezialisiert ist. Ich denke, mit dem Kleingedruckten ist man als Laie schlicht und einfach überfordert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco November 19, 2007 Aber erstmal muss du längere zeit arbeitslos sein und den Beruf gar nicht mehr ausüben. Und es muss nachgewiesen werden, dass du durch die längere Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage bist den Beruf auszuüben. Wenn du in einem Beruf bist oder erst kurzfristig arbeitslos geworden bist, können die Dich nicht verweisen. Es ist ja eher eine "positive" Verweisung nämlich von arbeitslosigkeit auf einen zumutbaren Beruf. Schlechter würde ich es finden, wenn die sagen "Sie üben doch kein Beruf aus, dann können sie auch nicht BU werden!" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peanuts November 19, 2007 · bearbeitet November 19, 2007 von peanuts Aber erstmal muss du längere zeit arbeitslos sein und den Beruf gar nicht mehr ausüben. Und es muss nachgewiesen werden, dass du durch die längere Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage bist den Beruf auszuüben. dieser Nachweis dürfte nicht so schwierig sein. Die Versicherung muss ja nur eine Frist setzen (z.B. ab Bezug von ALG 2 ?) und wenn man bis dahin keinen neuen Job in seinem Beruf gefunden hat, kann sie einen auf einen anderen Beruf verweisen. Wenn du in einem Beruf bist oder erst kurzfristig arbeitslos geworden bist, können die Dich nicht verweisen. naja, das wär ja noch schöner, wenn sie das könnten Es ist ja eher eine "positive" Verweisung nämlich von arbeitslosigkeit auf einen zumutbaren Beruf. Schlechter würde ich es finden, wenn die sagen "Sie üben doch kein Beruf aus, dann können sie auch nicht BU werden!" auf einen zumutbaren Beruf? Und was ist zumutbar? Das ist doch dehnbar wie Kaugummi. Sorry, aber ein BU-Vertrag mit solchen Wischi-Waschi-Klauseln öffnet doch der Versicherung Tür und Tor, um sich aus ihrer Verpflichtung rauszuwinden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PSTVA November 19, 2007 "Dann wird Dir ein Beruf zugeordnet, für den Du noch geeignet wärst." Genau das ist doch das Gefährliche dran, denn da kommen doch tausend Berufe in Betracht. Im Grunde genommen ist das für mich ein teilweiser Wegfall der abstrakten Verweisbarkeit und das wird irgendwie so hintenrum über's Kleingedruckte durchgedrückt Ich bin am Überlegen, ob ich einen unterschriftsreifen Vertrag nicht eirst mal einem Anwalt vorlege, der auf berufliche Belange spezialisiert ist. Ich denke, mit dem Kleingedruckten ist man als Laie schlicht und einfach überfordert. Das hast Du gut erkannt, hintenrum ist die abstrakte Verweisbarkeit wider drin, ohne RA geht nichts. Mein RA sagte mir er braucht eine BU gar nicht abschließen er wird nie BU. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peanuts November 19, 2007 Das hast Du gut erkannt, hintenrum ist die abstrakte Verweisbarkeit wider drin, ohne RA geht nichts. das sehe ich auch so, und zwar sollte man sowohl beim Abschluß einer BU als auch beim Eintritt einer BU einen RA konsultieren (Stichwort Berufsrechtschutz) Mein RA sagte mir er braucht eine BU gar nicht abschließen er wird nie BU. ach ja, hat der einen Körper aus mechanischen Bauteilen, die man wieder reparieren kann, wenn sie kaputt sind oder läßt er sich einfach klonen, wenn sein alter body verbraucht ist ? ok, wenn einer so von sich überzeugt ist, dann soll er meinetwegen auf BU verzichten, aber dann soll er auch nicht jammern, wenn er dann doch BU wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher November 19, 2007 · bearbeitet November 19, 2007 von Crasher Zumutbar wäre bei Gerling (Das Beispiel mit der Arbeitslosigkeit) ein Beruf in dem man bis zu 25% Gehaltseinbußen hat. Aber da steht nicht drin das der Beruf den sie bei langer Arbeitslosigkeit f. dich aussuchen aus dem gleichen Bereich sein muss und man geht auch nicht davon aus das man eine Stelle bekommt. Mal ein Szenario: Ich bin seit 3 Jahren AL und werde durch irgendeinen Zufall BU. 1. wird geschaut ob ich im zuletzt ausgeübten Beruf berufsunfähig bin 2. wird geschaut ob sich meine Qualifikation f. den zuletzt ausgeübten Beruf verschlechtert hat (Wie wollen die das machen?? ) die Qualifikation hat sich doch schon dadurch verschlechtert das ich einen BU Antrag stelle (für den alten Beruf). 3. wird (im Besten Fall f. Gerling - im schlimmsten Fall für mich) ein Beruf gewählt bei dem ich quasi aus der BU raus falle (inoffiziell). Die können mich also als ehemaliger und seit 3 Jahren arbeitsloser, Sportkaufmann (oder wie die Typen heißen die im Fitness-Studio arbeiten) der im Rollstuhl sitzt auf einen Beruf verweisen bei dem der Rollstuhl nichts ausmacht. Selbst wenn ich statt 1000 € Netto nur noch 850 € Netto habe (vorausgesetzt ich Falle in keine Pflegestufe und habe NACHWEISLICH durch die Arbeitslosigkeit Fähigkeiten verloren in meinem eigentlichen Beruf zu arbeiten - was ja automatisch durch die BU gegeben ist). Meine Fragen sind also: Ab welchem Arbeitslosenzeitraum wird der alte Beruf nicht mehr anerkannt und eine Fähigkeitsprüfung gemacht? Und wie wird diese gemacht - Kriterien.....?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PSTVA November 19, 2007 · bearbeitet November 19, 2007 von PSTVA ach ja, hat der einen Körper aus mechanischen Bauteilen, die man wieder reparieren kann, wenn sie kaputt sind oder läßt er sich einfach klonen, wenn sein alter body verbraucht ist ? Nicht falsch verstehen er meinte damit z.b. Blind er kann Hören, nicht mehr Hören er kann Lesen, er ist Taub er kann Tippen und ja den Rollstuhl nicht vergessen man schiebt Ihn eben vor den Schreibtisch. MfG Absatzflaute bringt Kreativitätsschub in der Invaliditätsversicherung. http://www.franke-bornberg.de/fb_home/sub_...U_Co_011105.htm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peanuts November 19, 2007 Nicht falsch verstehen er meinte damit z.b. Blind er kann Hören, nicht mehr Hören er kann Lesen, er ist Taub er kann Tippen und ja den Rollstuhl nicht vergessen man schiebt Ihn eben vor den Schreibtisch. MfG Absatzflaute bringt Kreativitätsschub in der Invaliditätsversicherung. http://www.franke-bornberg.de/fb_home/sub_...U_Co_011105.htm wow, was für ein Tausendsassa, der kämpft also bis zum letzten Blutstropfen an der Arbeitsfront *grins* Leider sieht die Realität etwas anders aus. Es ist doch heutzutage in unserer Ellenbogengesellschaft schon für Gesunde schwer genug, eine Arbeitsstelle zu finden und zu behaupten. Welche Anwaltskanzlei stellt einen Anwalt ein, der blind ist oder gar taub, der also vor Gericht nicht hört was der Richter, der Staatsanwalt oder die Zeugen von sich geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peanuts November 19, 2007 Zumutbar wäre bei Gerling (Das Beispiel mit der Arbeitslosigkeit) ein Beruf in dem man bis zu 25% Gehaltseinbußen hat. Aber da steht nicht drin das der Beruf den sie bei langer Arbeitslosigkeit f. dich aussuchen aus dem gleichen Bereich sein muss und man geht auch nicht davon aus das man eine Stelle bekommt. Mal ein Szenario: Ich bin seit 3 Jahren AL und werde durch irgendeinen Zufall BU. 1. wird geschaut ob ich im zuletzt ausgeübten Beruf berufsunfähig bin 2. wird geschaut ob sich meine Qualifikation f. den zuletzt ausgeübten Beruf verschlechtert hat (Wie wollen die das machen?? ) die Qualifikation hat sich doch schon dadurch verschlechtert das ich einen BU Antrag stelle (für den alten Beruf). 3. wird (im Besten Fall f. Gerling - im schlimmsten Fall für mich) ein Beruf gewählt bei dem ich quasi aus der BU raus falle (inoffiziell). Die können mich also als ehemaliger und seit 3 Jahren arbeitsloser, Sportkaufmann (oder wie die Typen heißen die im Fitness-Studio arbeiten) der im Rollstuhl sitzt auf einen Beruf verweisen bei dem der Rollstuhl nichts ausmacht. Selbst wenn ich statt 1000 Netto nur noch 850 Netto habe (vorausgesetzt ich Falle in keine Pflegestufe und habe NACHWEISLICH durch die Arbeitslosigkeit Fähigkeiten verloren in meinem eigentlichen Beruf zu arbeiten - was ja automatisch durch die BU gegeben ist). Meine Fragen sind also: Ab welchem Arbeitslosenzeitraum wird der alte Beruf nicht mehr anerkannt und eine Fähigkeitsprüfung gemacht? Und wie wird diese gemacht - Kriterien.....?! ich denke, das läßt sich pauschal nicht beantworten, denn es kommt auf den Beruf an und auf die individuellen Zusammenhänge. Als Softwareentwickler ist man normalerweise nach wenigen Jahren weg vom Fenster, wenn man den Beruf in dieser Zeit nicht ausübt, da sich die Softwaretechnik ständig und schnell weiterentwickelt. Ein Maurer oder Bäcker kann wahrscheinlich auch nach 10 Jahren wieder in seinem alten Beruf arbeiten. Wie soll eine Fähigkeitsprüfung durchgeführt werden? Das stelle ich mir etwas schwierig vor. Soll ein Chirurg mal probeweise einen Patienten operieren. Patient tot ==> unfähig. Patient lebt ==> fähig Imo wird sich nur daran feststellen lassen, ob man für den alten Beruf noch ausreichend qualifiziert ist, indem man sich dem Arbeistmarkt stellt und wenn man in einem bestimmten Zeitraum keine neue Arbeit findet, hat einen der Markt sozusagen aussondiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher November 19, 2007 · bearbeitet November 19, 2007 von Crasher Imo wird sich nur daran feststellen lassen, ob man für den alten Beruf noch ausreichend qualifiziert ist, indem man sich dem Arbeistmarkt stellt und wenn man in einem bestimmten Zeitraum keine neue Arbeit findet, hat einen der Markt sozusagen aussondiert. Na super. Dann hat man nicht nur keine Job in seinem Bereich und wird auf einen anderen verwiesen der sicherlich immer über diesem 25% Zumutbarkeitseinkommen liegen wird. Stell dir mal vor der Maurer ist arbeitslos, hat einen Antrag auf BU f. seinen Beruf gestellt und soll nun nach 2 Jahren unter Beweis stellen das er für seinen erlernten Beruf noch geeignet ist (in dem er sich bewirbt) oder nicht. Wer nimmt einen 2 Jahre Arbeitslosen mit BU-Schaden? Es muss doch andere Kriterien geben. Hat diese Arbeitslosenregelung eigentlich jeder im Vertrag oder nur die Gerling? Ich finde diese nämlich ziemlich hinterfotzig. Klar könnte man einem Arbeitslosen ohne Perspektive unterstellen das seine BU vielleicht "selbst herbeigeführt wurde", aber das muss ja nicht sein. Es gibt auch Arbeitslose die sich bemühen und vielleicht unter ein Auto geraten :- Ich werde mal nachhaken ob man über die Kriterien etwas heraus bekommt. In jedem Fall haben beide Anbieter Lücken. Der eine schließt die konkrete Verweisung ab einem Minderverdienst von 20% aus (Alte Leipziger) und die Gerling schließt jegliche Verweisung aus, ausser bei dem hier besprochenen Fall mit der langen Arbeitslosigkeit. Mal schauen ob das bei der Alten Leipziger ähnlich ist. Im Moment tun sich wieder Lücken auf die dazu führen garkeine BU abzuschließen. So waage wie das alles formuliert wird u.s.w verstehe ich schon wieso laut Statistik private BU Renten nur sehr kurzfristig gezahlt werden (hab irgendwo mal gelesen das es im Schnitt 2-3 Jahre sind). Der Streitpunkt entsteht zwar nur wenn man länger (wie definiert man länger ) Arbeitslos ist, aber es widerspricht dem 100%igen Rundum-Schutz der einem immer versprochen wird. Es muss gewisse Kriterien geben wonach bewertet wird wann jemand "lange" Arbeitslos ist und die die "Fähigkeit" bei langer Arbeitslosigkeit festgestellt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peanuts November 19, 2007 Der Streitpunkt entsteht zwar nur wenn man länger (wie definiert man länger ) Arbeitslos ist, aber es widerspricht dem 100%igen Rundum-Schutz der einem immer versprochen wird. Es muss gewisse Kriterien geben wonach bewertet wird wann jemand "lange" Arbeitslos ist und die die "Fähigkeit" bei langer Arbeitslosigkeit festgestellt wird. die Kriterien gibt's doch von der Arbeitsagentur. Als Langzeit-Arbeitsloser gilt man ab dem Zeitpunkt, wenn man ALG 2 bezieht, jedenfalls würde ich mal so Langzeit-Arbeitlosigkeit definieren. Daran kann/wird sich die Versicherung orientieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco November 19, 2007 · bearbeitet November 19, 2007 von Roger Wilco Klar ist das ein "wunder" Punkt der Gerling. Aber die Gerling wird es nicht schaffen einem Maurer, der 2 Jahre arbeitslos ist, zu unterstellen, dass er nicht mehr die Qualifikation für den Job hat. Aber die Frage ist natürlich offen: Wie wird das definiert/festgelegt?! Ich für meinen Teil sage mir einfach, dass mich das weniger interessiert, weil ich nicht vor habe längere Zeit arbeitslos zu sein. Mein angestrebter Beruf hat sehr gute Aussichetn und viele offene Stellen in D. und selbst wenn es in 10Jahren mal anders aussehen sollte: Entweder ich übe dann einen anderen Beruf aus oder ich wechsel die BU^^ Ich möchte auch mal gerne wissen, wie die anderen Versicherer das handhaben mit der Arbeitslosigkeit. Ich schätze einfach mal, dass die Gerling einfach keinen Diplom-Physiker BU-Rente leisten will, wenn der schon 20 Jahre ALGII bezogen hat und sich nun auf seinen Physikdiplom bezieht. Kann ich verstehen. Auf der anderen Seite muss jeder Arbeitslose bei gerling um seinen BU fürchten, weil unklar definiert... Edit: Sowas hier in der richtung habe ich jetzt schon öfters gesehen: Kunde ist zum Zeitpunkt seiner Berufsunfähigkeit arbeitslos: Maßgeblich für die Prüfung der Berufsunfähigkeit ist die Dauer der Arbeitslosigkeit. Der Kunde ist 12 oder weniger als 12 Monate arbeitslos: Dann wird die Berufsunfähigkeit auf Basis des zuletzt ausgeübten Berufes und der zu diesem Zeitpunkt erreichten Lebensstellung beurteilt. In diesem Fall verzichten wir auf die Prüfung einer abstrakten Verweisung. Der Kunde ist länger als 12 Monate arbeitslos: Dann wird die Berufsunfähigkeit auf Basis seiner Ausbildung und Erfahrung und der Lebensstellung beim Ausscheiden aus dem Berufsleben geprüft. In diesem Fall gilt der Verzicht auf die abstrakte Verweisung nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher November 19, 2007 Das ist doch mal ein Kriterium.Ich habe nun 2 Aussagen bekommen. Alle dümpeln nur drum herum bzw. faseln was von "wir bieten einen kompletten Verzicht auf Verweisung" bla bla bla. Das sehe ich ja Keiner versteht (oder will es nicht verstehen) was ich meine. Naja.... ......ich für meinen Teil habe mir nun viele viele Gedanken gemacht und bin zu dem Entschluß gekommen keine BU abzuschließen. Gründe sind: -an jeder Ecke Intransparent und Lückenhaft -die Kosten stehen in keinem Verhältnis zur Leistung -bei mir persönlich minimales Worst-Case Szenario -das super minimale Risiko kann durch Vorsorge noch verringert werden -Immun gegen die ganzen Panikmache-Werbeprospektchen und Quoten (warum sind so viele Leute BU? Weil es keine abstrakte Verweisung gibt. BU heißt nicht automatisch das man gar nicht mehr arbeiten kann-genauso sollte man Quoten beachten die zeigen das i.d.R nur 2-3 Jahre geleistet wird. Die wenigsten sind 10-20 Jahre BU) -habe ich nicht vor auch noch eine Rechtschutz abzuschließen nur um im BU Fall mein Geld zu bekommen -genug Absicherung durch Familie, Rücklagen und Hartz4 (im schlimmsten Fall, aber dafür muss ich schon fast Tot sein) -ich weiß gar nicht was ich absichern soll. Ich werde nie bauen, keinen Kredit für einen Plasma TV aufnehmen, auch ein Auto auf Pump gibt es nicht. ich persönlich habe mich durch eine Unfall und private Pflegeversicherung (Risiko-Leben im Todesfall f. die eigene Familie) für die wirklich schlimmen Fälle bestens abgesichert. Man überlege mal wie das Worst Case Szenario aussieht (in meinem Fall). Ich darf nicht durch einen Unfall erkranken (denn sonst gibt es Geld von der UV), der BU Grund darf auch nicht zu einer Pflegestufe führen (auch abgesichert) ich muss aber mindest so stark beeinträchtigt sein das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und mind. 50% BU geschrieben werde. Wenn ich sehe das in meinem Betrieb auch Leute ganztags arbeiten die ne Querschnitslähmung haben welche Krankheit muss ich denn dann bekommen um diese minimale, unwahrscheinliche Lücke zu füllen kein Geld aus der Unfall-oder Pflegeversicherung zu kriegen und auch nicht weiter arbeiten zu können-nicht mal einen Mini Job in einem anderen Bereich?? Für meinen Fall also sowas von unwahrscheinlich das sich diese ganze Versicherungsquälerei nicht lohnt. Mal ganz zu schweigen von Rücklagen und der Familie die man im Fall der Fälle (zumindest ich) auch noch hat. Und Hartz 4 gibts ja auch noch wenn es passt. Also adieu BU. Ich lass es bleiben. Wäre ich Maurer wär das selbstverständlich was ganz anderes. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco November 19, 2007 Wärst du Mauerer müsstest Du auch viel tiefer in die Tasche greifen für eine BU! Naja, es ist dir selber überlassen. Ich bin auch nicht zu 100% davon überezeugt, das ich eine benötige... Aber ich habe ein Sohn und der nächste Nachwuchs kündigt sich bereits an... da muss man als Alleinverdiener (zukünftiger) an eine Absicher denken. Aber ich will keine BU, die mir bis zum Rentenalter BU-Rente zahlt, sondern nur eine finanzielle Unterstützung von 3-5 Jahren, bis man sich oder eben meine Frau sich neu orientiert hat und man die Versorgung wieder selber übernehmen kann. Daher auch die kurzen BU-Renten-Zahlungsdauer, nehme ich an: Man versuch i.d.R. ja seine Behinderungen irgendwie wieder los zu werden. Macht Therapien, Reha usw... Und irgendwann ist man froh, dass man wieder was machen kann und Geld fließt... Mit der Gerling kannste doch aber sogar BU einkassieren und gleichzeitig dickes Geld verdienen, weil auf die konkrete Verweisung verzichtet wird. Zur UV: Ich weiß nicht wie hoch die Summe ist, die da abgeschlossen hast und ob du eine monatliche Leistung mit abgeschlossen hast. Wenn du nur eine einmalige Leistung bekommst, wird das evtl. nicht eine monatliche Leistung durch eine BU ersetzen können. Zum Kosten/Nutzen-Verhältnis: Naja, den gibt es hier ja nicht, weil wie man man das Riskio mit einer Zahl vergleichen?! Jedenfals habe ich irgendwo ein schönes Beispiel gesehen: Ein Deutscher ist gerne bereit sein Wagen Vollkasko zu versichern und achtet auf diesen Wert sehr penibel. Wenn man mal seinen eigenen "Wert" ausrechnen würde (Arbeitsjahre*Jahreseinkommen) und sich dann mal die Kosten für Autoversicherung und BU-Versicherung vor Auge führt und diese beiden "Werte" gegenüber stellt, fragt man sich warum man bei einer BU viel mehr zögert... Naja, ich finde das Thema auch verdammt schwierig. Aber: Jeder 10. BU-Renter ist unter 35 Jahre alt! Das hätte ich nicht gedacht...Und Hauptgründe sind Psyche oder Krankheiten. UV deckt da nur einen kleinen Risikoteil ab. Zur Gerling nochmal konkret: Was Dich da stört ist doch nur das mit der Arbeitslosigkeit. Gehst Du bei dir persönlich von einer relativen hohen Wahrscheinlichkeit einer längeren Arbeitslosigkeit aus? Naja, mal sehen was mir der Mittwoch bezüglich Gerling bringt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lander November 19, 2007 Mich macht das mit der BU langsam fertig... Ich habe jetzt das Angebot der Nürnberger vor mit liegen und es ist ja auch mit eines der Besten. Laut dem Forum hier. Aber jetzt hat aufeinmal wieder die Gerling ein "feature" mit der konkreten Verweisbarbeit.Ich lese bei mir nur abstrakte Verweisbarkeit. Irgendwie werde ich da nicht schlauer. Für die IBU2400C zahle ich ca. 50euro monatlich. habe gerade bei der Gerling geschaut, dort bin ich bei ca. 70 brutto. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Brutto und Netto Beitrag? Ausserdem interessiert mich folgendes, Ich werde wahrscheinlich nächstes Jahr "auswandern". Ich habe dann kein Einkommen mehr hier in BRD in werde im Ausland selbstständig sein. Ist das ein Problem für die BU? Gruss und schönen Abend Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys November 19, 2007 Mit der Gerling kannste doch aber sogar BU einkassieren und gleichzeitig dickes Geld verdienen, weil auf die konkrete Verweisung verzichtet wird. Das wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln oder aber irgendeiner hat den Begriff BU nicht verstanden.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco November 19, 2007 · bearbeitet November 19, 2007 von Roger Wilco @rolasys: So habe ich den Verzicht auf die konkrete Verweisung verstanden, denn da ist es für die BU-Rentenzahlung unerheblich, ob man ein Beruf, welcher sogar dem bisherigen Lebensstandard entspricht, ausübt oder nicht. Es ist nur erheblich, ob Du den versicherten Beruf noch ausüben kannst oder nicht. @lander: Der Versicherer berechnet was die BU-Versicherung kostet. Das ist dann der Brutto-Preis. Nun basieren die meisten BU-Versicherungen auf eine Überschussbeteiligung in Form einer Beitragsreduzierung. Das heißt, wenn das "Geschäft" gut läuft und der Versicherer Überschüsse macht, dann werden die Beiträge für die Versicherung reduziert. Das ist dann der Netto-Beitrag oder Zahlbeitrag. Im schlimmsten Fall muss man im Laufe der Jahre damit rechnen, dass man den Brutto-Beitrag bezahlen muss. Bei der IBU-C ist es aber so, dass die Überschüsse nicht verwendet werden um den BU-Beitrag zu reduzieren sondern die Überschüsse gehen in einen Fonds. Und am Ende bekommste etwas Geld ausgezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys November 19, 2007 ja, das trifft schon zu, aber was ich hier meinte ist folgendes. Wenn einmal eine BU eintritt, dann ist das in den meisten Fällen so, dass man da eigentlich kaum noch arbeiten gehen kann. Der Satz mit "BU abgreifen und dann dickes Geld verdienen" wird so nicht funktionieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco November 19, 2007 Ja, das ist richtig. Aber es bezog sich darauf, dass Crasher meinte, dass man im BU-Fall schon irgendwas anders arbeiten kann. Da würde bei der Gerling bedeuten, dass man arbeiten kann und zusätzlich eine BU-Rente erhält. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys November 19, 2007 ok, das ist richtig. Auf diesen Punkt sollte man auf jeden Fall achten, wenn dieser Punkt nicht erfüllt ist, dann sollte man von dieser BU Versicherung tunlichst die Finger lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco November 19, 2007 Verzicht auf konkrete Verweisung findet man relativ selten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys November 19, 2007 hat sich in den letzten Jahren geändert. Bei Stiftung Warentest findest du bei allen guten BU-Versicherungen diese Regelung (und dass sind so an die 20 Anbieter) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag