shorty Juni 26, 2007 in meinem fall ist die volksfürsorge oder die cosmos mit dem comfort tarif am interessantesten----auch weil es möglichkeiten für studenten gibt. bei der volksfürsorge kann man die bu auch als student abschließen, bei der cosmos ab dem 5. semster (vorher wenn man will eine Erwerbsunfähigkeit, die dann nahtlos in eine bu umgewandelt wird--ohne erneute prüfungen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zwerg140580 Juni 26, 2007 Shorty, aber dann pass auf, ich hatte auch mal so ein Studententarif, ich sollte den Beitrag zahlen für 500 , hätte aber im Fall der Fälle 1000 bekommen. Kurz vor Studienende bestand die Möglichkeit den Vertrag ohne Prüfung anzuheben auf 1000 und den regulären Beitrag zu zahlen. ...und die liebe Versicherung hat mir dann geschrieben, dass sie das nicht darstellen können, nachdem ich darum gebeten habe, den Beitrag regulär auf 1000 zu erhöhen...das wars dann... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Juni 26, 2007 · bearbeitet Juni 26, 2007 von DerDude1980 Nur mal so zur Info, viele "freiberufliche Journalisten" für den Finanztest saßen vorher wo? Richtig, bei der HUK. :-" Gibt es für diese wilden Behauptungen Beweise? Ich glaube, dass das überhaupt nicht stimmt, was du da sagst. Nichts gegen dich persönlich, aber solche wüsten Sachen glaube ich grundsätzlich erst, wenn man sie beweist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zwerg140580 Juni 26, 2007 wie soll ich dir das beweisen, es ist mir passiert. Ich habe die Versicherung über einen Makler abgeschlossen und über den wollte ich dann auch gerne die Erhöhung durchführen, letztlich hat mich die Versicherung dann selbst kontaktiert mit einem netten Briefchen, mehr Beweis brauche ich nicht... das ist 2 Jahre her, die Versicherung hatte ich 2001 abgeschlossen...vielleicht ist das ja mitt´leiweile anders, das kann ich nicht sagen. das problem war der vertragsabschluss zu studienbeginn. der vertrag sollte eben die option beinhalten, den Beitrag im letzten Studienjahr ohne Prüfung anzuheben, der erhöhte Beitrag stand jedoch bei Vertragsabschluss noch nicht fest, und das war das Problem, entweder konnten oder wollten sie das nicht darstellen in deren Systemen, muss aber fairerweise zugeben, dass die Versicherung in der Zeit mehrmals fusioniert hat, vielleicht lag es auch daran, meinte ja nur, dass man wie immer vorsichtig sein sollte, mehr nicht!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Juni 26, 2007 · bearbeitet Juni 26, 2007 von DerDude1980 @Zwerg140580: Lies nochmal meinen Beitrag! Er hat mir dir ÜBERHAUPT NICHTS zu tun! Ich habe auf den Beitrag von PostbankBerater vom 25.06.2007, 19:33 Uhr geantwortet. Schau dir doch mal den zitierten Text an. Du hast dich da echt vertan, du warst von meinem Beitrag gar nicht angesprochen. :-) Also ruhig Blut, du brauchst mir nichts zu beweisen. ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BullenBaer Juni 26, 2007 5. Verzicht auf Rückzahlung bereits gezahlter Renten?9. Rückwirkende Anerkennung? zu 5) wie meinst du das? zu 9) wie meinst du das? zu 5) Bereits gezahlte Renten müssen im Falle eines später negativen Bescheids nicht zurückgezahlt werden. Sollte also im Nachhinein festgestellt werden, dass man nicht oder nicht mehr berufsunfähig ist, dann müssen bereits gezahlte Renten nicht zurückgezahlt werden. zu 9) Die Leistungen werden ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt, auch wenn eine ärztliche Prognose innerhalb der ersten sechs Monate nicht möglich war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zwerg140580 Juni 27, 2007 Guten Morgen, also: zu 5) Bereits gezahlte Renten müssen im Falle eines später negativen Bescheids nicht zurückgezahlt werden. Sollte also im Nachhinein festgestellt werden, dass man nicht oder nicht mehr berufsunfähig ist, dann müssen bereits gezahlte Renten nicht zurückgezahlt werden. --> nach Vorliegen erforderl. Unterlagen erklären wir innerhalb drei Wochen, ob , in welchem Umfang und für welchen Zeitrauem wir eine Leistungspflicht anerkennen. Wenn zur Leistungsentscheidung weitere Unterlagen erforderlich sind, fordern wir diese unverzüglich an und informieren sie hierüber. Ausnahmsweise werden wir ein befristetes Anerkenntnis aussprechen, allerdings nur einmal pro Leistungsfall und für die Dauer von max. 12 Monaten. --> über die Rückzahlung der Zahlungen steht hier nix- nur noch soviel: Ist BU weggefallen oder hat sich Grad reduziert, endet oder mindert sich unsere Leistungsverpflichtung, entsprechend kann Beitragszahlungspflicht wieder beginnen. Die Einstellung unserer Leistungen und Wiederbeginn der Zahlungspflicht teilen wir dem Anspruchsberechtigten mit, beides wird nicht vor Ablauf eine Monats nach Absenden der Mitteilung wirksam. zu 9) Die Leistungen werden ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt, auch wenn eine ärztliche Prognose innerhalb der ersten sechs Monate nicht möglich war. § 1 Abs. 5 Ihre Anspruchsstellung sollte umgehend erfolgen, wenn die sechsmonatige Mindestdauer der BU ärzlicherseits voraussehbar oder bereits eingetreten ist. Auch bei späterer Anzeige leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der BU. --> reicht dir das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sille Juni 27, 2007 Hallo, ich möchte auch beim Volkswohl Bund Bu abschließen , was mich aber etwas stört ist das in Berufsklasse 3 nur bis Endalter 60 Jahre versichert wird. Falls ich BU bin,was mache ich die restlichen Jahre bis ja nun sogar 67 Jahre? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zwerg140580 Juni 27, 2007 Hi, also ich an meiner Stelle wär ja schon froh, wenn ich überhaupt bis 60 eine BU bekommen würde. Hast du mal erforscht, wie das die anderen Versicherungen bei deiner Risikoklasse handhaben. Haben die auch eine Altersgrenze? Also ich würde dann wohl trotzdem den Volkswohlbund nehmen. Grund (aber mein persönlicher, weiß nicht ob allgmeingültig, dass musst du wissen): 1. Ich möchte nicht bis 67 arbeiten, wenn möglich, mal sehen... 2. Ich hoffe, dass ich bis 60 paar euros gesammelt hätte und dann die Zeit im notfall überbrücken könnte, ggf. mit Abschlägen in Rente gehen oder so. ...hängt aber davon ab, ob sich die anderen Versicherungen bei dir auch so anstellen, falls andere länger versichern, würd ich u. U. ne andere Versicherung nehmen. Gruß Zwerg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sille Juni 27, 2007 Hallo, bei der nürnberger bin ich Klasse 2 und bis 65 Jahre dabei.Der Beitrag ist auch günstiger was wohl die Berufsklasse ausmacht.Die Bedingungen ob sich da was unterscheidet bin ich grad dabei zu durchforsten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Juni 27, 2007 Hallo,ich möchte auch beim Volkswohl Bund Bu abschließen , was mich aber etwas stört ist das in Berufsklasse 3 nur bis Endalter 60 Jahre versichert wird. Falls ich BU bin,was mache ich die restlichen Jahre bis ja nun sogar 67 Jahre? volkswohl bund macht bis 67 jahre, jeden beruf. mfg highline Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zwerg140580 Juni 27, 2007 also ich denke, manche Tarife bei der Nürnberger sind auch gut. Hast du mal unter www.avs-gmbh.com geschaut, da ist ein schöner BU Rechner. na, meint ihr nicht das bis 65 völlig ausreichend ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BullenBaer Juni 27, 2007 also ich denke, manche Tarife bei der Nürnberger sind auch gut. Hast du mal unter www.avs-gmbh.com geschaut, da ist ein schöner BU Rechner. na, meint ihr nicht das bis 65 völlig ausreichend ist? ob 65 ausreichend ist läßt sich sicher nicht pauschal beantworten, denn jeder hat individuelle Bedürfnisse, der eine mehr, der andere weniger und danach sollte man wohl auch ausrichten bis wann die BU laufen sollte und natürlich hängt es davon ab, ob man noch andere Rücklagen hat oder nicht Guten Morgen, also: zu 5) Bereits gezahlte Renten müssen im Falle eines später negativen Bescheids nicht zurückgezahlt werden. Sollte also im Nachhinein festgestellt werden, dass man nicht oder nicht mehr berufsunfähig ist, dann müssen bereits gezahlte Renten nicht zurückgezahlt werden. --> nach Vorliegen erforderl. Unterlagen erklären wir innerhalb drei Wochen, ob , in welchem Umfang und für welchen Zeitrauem wir eine Leistungspflicht anerkennen. Wenn zur Leistungsentscheidung weitere Unterlagen erforderlich sind, fordern wir diese unverzüglich an und informieren sie hierüber. Ausnahmsweise werden wir ein befristetes Anerkenntnis aussprechen, allerdings nur einmal pro Leistungsfall und für die Dauer von max. 12 Monaten. --> über die Rückzahlung der Zahlungen steht hier nix- nur noch soviel: Ist BU weggefallen oder hat sich Grad reduziert, endet oder mindert sich unsere Leistungsverpflichtung, entsprechend kann Beitragszahlungspflicht wieder beginnen. Die Einstellung unserer Leistungen und Wiederbeginn der Zahlungspflicht teilen wir dem Anspruchsberechtigten mit, beides wird nicht vor Ablauf eine Monats nach Absenden der Mitteilung wirksam. zu 9) Die Leistungen werden ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt, auch wenn eine ärztliche Prognose innerhalb der ersten sechs Monate nicht möglich war. § 1 Abs. 5 Ihre Anspruchsstellung sollte umgehend erfolgen, wenn die sechsmonatige Mindestdauer der BU ärzlicherseits voraussehbar oder bereits eingetreten ist. Auch bei späterer Anzeige leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der BU. --> reicht dir das? ja, danke, das reicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shorty Juni 27, 2007 ich lasse meine bis max. 60 laufen--- ich habe eh nicht vor bis zu meinem 70. zu arbeiten, weil ich noch was von meinem lebensabend genießen will. und wenn mir 1. tag nach meinem 61. dann ein hammer auf den kopf fällt hab ich eben peh gehabt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BullenBaer Juni 27, 2007 ich lasse meine bis max. 60 laufen--- ich habe eh nicht vor bis zu meinem 70. zu arbeiten, weil ich noch was von meinem lebensabend genießen will. und wenn mir 1. tag nach meinem 61. dann ein hammer auf den kopf fällt hab ich eben peh gehabt so sehe ich das auch, wichtig ist vor allem, diese Jahre abzusichern, in denen man Im BU-Fall keine oder nur sehr wenig Rente kriegt. Man ist einfach am Ar****, wenn man mit 20, 30, 40 berufsunfähig wird, ab 60 hat man wohl genug in die gesetzliche rentenversicherung eingezahlt, dass es zumindest für eine Grundversorgung reichen sollte und außerdem sollte man mit 60 auch anderweitg genug für die Altersvorsorge vorgesorgt haben. Ok, jetzt exakt mit 60 berufsunfähig zu werden, wäre natürlich Pech Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sille Juni 27, 2007 Hallo highline, wo kann ich das nachlesen ? Auf meinem Zettel ,den Annahmerichtlinien des Volkswohl Bundes, steht bis 60 Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zwerg140580 Juni 27, 2007 in weiser Voraussicht, das wir demnächst bis 70 arbeiten :'( hab ich die BU bis 65 gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Juni 27, 2007 Hallo highline,wo kann ich das nachlesen ? Auf meinem Zettel ,den Annahmerichtlinien des Volkswohl Bundes, steht bis 60 Jahre. beim volkswohl-bund nachfragen (oder bei deinem makler), das haben die erst seit wenigen wochen. stimmt aber 100%ig! von wann sind die annahmerichtlinien? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sille Juni 28, 2007 beim volkswohl-bund nachfragen (oder bei deinem makler), das haben die erst seit wenigen wochen. stimmt aber 100%ig! von wann sind die annahmerichtlinien? die Richtlinien sind vom Janur 2007 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
muesli Juni 29, 2007 Hallo! Bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser des Threads hier und überlege schon seit Längerem wegen einer BU herum. Was mir nicht so ganz klar ist, wann bin ich berufsunfähig? Ich mach gerade Doktorarbeit in Physik und irgendwie im Rollstuhl vor nen Rechner stellen, um paar Daten auszuwerten, kann man mich ja fast immer (schaut Euch nur mal Stephen Hawking an...). Und noch was: Irgendwo hier im Thread (Beitrag #200) stand mal: Die 1000 Euro sind ja nicht alles was Du kriegst, da ist immer noch der gesetzliche Teil vom Staat Kriegt man den wirklich zusätzlich? Sozialhilfe krieg ich doch auch nur, wenn ich halt kein anderes Einkommen wie die BUV hab? Würde mich über paar Infos freuen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Los_Andros Juni 29, 2007 lies hier mal nach, es geht um Erwerbs - Unfähigkeit und Zumutbarkeit. http://de.wikipedia.org/wiki/Verminderte_Erwerbsfähigkeit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BullenBaer Juni 29, 2007 Hallo! Bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser des Threads hier und überlege schon seit Längerem wegen einer BU herum. Was mir nicht so ganz klar ist, wann bin ich berufsunfähig? Ich mach gerade Doktorarbeit in Physik und irgendwie im Rollstuhl vor nen Rechner stellen, um paar Daten auszuwerten, kann man mich ja fast immer (schaut Euch nur mal Stephen Hawking an...). Tja, wann ist man berufsunfähig? Letztendlich entscheidet das ein Arzt oder mehrere Ärzte. Die meisten BU-Versicherer gewähren BU-Zahlungen bei einer Behinderung ab 50%. Das heißt also, wenn man ärztliche Gutachten vorweisen kann, denen zufolge man >=50% behindert ist, muß die Versicherung wohl zahlen. Sie kann das natürlich anfechten und Gegengutachten einfordern und im schlimmsten Fall muß dann ein Gericht entscheiden, ob man berufsunfähig ist oder nicht. Was sind nun 50% behindert? Tja, darüber gibt es sicherlich auch unter den Ärzten unterschiedliche Ansichten und Ermessensspielräume. Gerade bei psychischen Problemen (z.B. Burnout-Syndrom) ist es wohl auch für Ärzte schwierig, einen Behinderungsgrad festzustellen. Der eine Arzt wird so, der andere so entscheiden. Der Vergleich mit Stephen Hawking hinkt, denn der Typ hat wohl sicherlich einen Behinderungsgrad von nahezu 100% und er würde wohl in jedem Fall von jeder Versicherung sofort als Berufsunfähiger anerkannt. Arbeitet man jedoch freiwillig weiter, obwohl man eigentlich als berufsunfähig anerkannt ist, dann ist das natürlich eine andere Sache. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sille Juni 29, 2007 Hi, noch mal eine Frage, welchen Vorteil und/oder welchen Nachteil bringt mir sie sogenannte Ausbildungsklausel. Ist beim antag des Volkswohl Bndes angegeben.Haben das andere Vericher auch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Juni 30, 2007 @sille: ausbildungsklausel ist meiner meinung nach nichts anderes als eine erwerbsunfähigkeitsversicherug - also die abschwächung einer berufsunfähigkeitsversicherung. viele versicherer haben das in den bedingungen. begründung: wenn ein bäckerlehrling mit 16 eine bu abschließt und mit 17 merkt, dass er eine mehlstaub-allergie hat müsste der versicherer bis zum endalter leisten... obwohl er eigentlich in so jungen jahren noch dazu in der lage wäre, einen anderen beruf auszuüben (zum beispiel kfz, maurer, etc). @muesli: es kann dir auch passieren, dass du geistig nicht mehr dazu in der lage bist, deinen job auszuüben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
muesli Juni 30, 2007 Hallo! Danke für Eure Antworten und den guten Wikipedia-Link! Schon klar, dass das mit dem Hawking ein überspitztes Beispiel war, aber fand es trotzdem gut, um meine Bedenken zu schildern! Viele Grüße, Müsli Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag