ReDan Dezember 26, 2006 Na ja, dann musst Du aber auch in diesem Bereich wirklich tätig sein. Du musst dem FA gegenüber darstellen können, dass Du in absehbarer Zeit damit wirklich Gewinne erwirtschaften willst und kannst. Einfach nur eine Firma anmelden, um Kosten geltend zu machen, funktioniert nicht. Gruß -man P.S. Pass auch noch auf mit der Scheinselbstständigkeit, wenn Du nur für einen od. zwei Auftraggeber agierst. ja das ist schon klar! werde mir auch ein konzept überlegen müssen, wenn ich es dann machen sollte. so ins blinde tue ich es nicht :-) bye redan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Dezember 26, 2006 eine selbständigkeit auf basis von "ich spekulier an der börse" kannst du jedenfalls knicken. außerdem bedeutet das anmelden eines gewerbes in jedem fall die verpflichtung zur einkommensteuererklärung, zusammen mit deinen beiden minijobs wirds dann richtig kompliziert. und wie schon weiter oben geschrieben wurde, sobald du über diese ca. 7500 ocken kommst bzw. sogar einkommensteuerpflichtig wirst (was du imo eigentlich allein schon durch die beiden minijobs schaffst, wenn du nicht genug werbungskosten und sonderausgaben hast), verlieren deine eltern den anspruch aufs kindergeld. obendrein kann es dir passieren, daß dann deine krankenkasse, wenn se denn wind davon bekommt, dir den reinen studenten nicht mehr abkauft, und die wollen dann auch mehr kohle sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ReDan Dezember 26, 2006 · bearbeitet Dezember 26, 2006 von ReDan eine selbständigkeit auf basis von "ich spekulier an der börse" kannst du jedenfalls knicken. außerdem bedeutet das anmelden eines gewerbes in jedem fall die verpflichtung zur einkommensteuererklärung, zusammen mit deinen beiden minijobs wirds dann richtig kompliziert.und wie schon weiter oben geschrieben wurde, sobald du über diese ca. 7500 ocken kommst bzw. sogar einkommensteuerpflichtig wirst (was du imo eigentlich allein schon durch die beiden minijobs schaffst, wenn du nicht genug werbungskosten und sonderausgaben hast), verlieren deine eltern den anspruch aufs kindergeld. obendrein kann es dir passieren, daß dann deine krankenkasse, wenn se denn wind davon bekommt, dir den reinen studenten nicht mehr abkauft, und die wollen dann auch mehr kohle sehen. also kindergeld bekomme ich nicht mehr. und ich habe nur einen minijob....der andere ist auf lohnsteuerkarte. insgesamt bleibe ich auch unter 20 stunden die woche. und das ist voraussetzung um studentisch krankenversichert zu sein. ergo erfülle ich die kriterien dafür (noch). meine einzige überlegung ist-abgesehen von dieser "selbstständigmachen" sache (kommt sowieso nicht wirklich in frage)-wenn ich durch meine Spekulationsgewinne und meine jobs insgesamt mntl. ca 1200 euro verdiene, ob dann die krankenkasse probleme macht??!! mfg redan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Dezember 26, 2006 · bearbeitet Dezember 26, 2006 von Stoxxtrader Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen: ich bin Student, studentisch Krankenversichert (bin 28 Jahre) und verdiene als aushilfe 405 (netto) euro + 390 euro ausm minijob (insgesamt ca 800 Euro (netto) mntl.). Ich bekomme mntl. etwa 300-400 euro gewinn aus spekulationsgeschäften (OS oder Zertifikate). wieviel steuern muss ich jetzt abgeben? P.S.: ich habe kein hohes vermögen---spekuliere immer mit meinen 1000 euro auf die richtigen werte. Danke im Voraus. ReDan Bei mir ist es ähnlich, allerdings verdiene ich nur ~ 400,- und bekomme 100,- festes Taschengeld (per Dauerauftrag) von meinen Eltern auf mein GiroKonto gebucht. Meine Spekulationsgeschäfte fallen bisher wesentlich geringer aus. Verbuche hier und da mal 500,- bis 800,- aus Verkäufen von Fonds und Zertifikaten mit meinem GiroKonto. Das kommt ca. 2-3 mal pro Jahr vor. Bisher habe ich nie etwas an das Finanzamt abgeführt, da ich im Glauben war/ bin, als Student zahlt man keine Steuern und wenn dann erst ab einem jährl. Einkommen von ~ 7.000,- . Meine Frage zu folgendem Szenario: Was passiert, wenn man einer Steuerprüfung unterzogen wird und die Finanzbeamten unversteuerte Gewinne vorfinden und einen fragen, warum man die letzten Jahre nichts versteuert hat? - Wird einem eine Frist gesetzt, dies nachzuholen? - Wird einem zu einer Selbstanzeige geraten? - Ab was für einer Betragshöhe von unversteuerten Gewinnen, wird man angezeigt? - Was passiert, wenn man 'Schwarzgeld' (bis 200,- / Monat) regelmäßig auf sein GiroKonto einzahlt? Müssen das die Bankangestellten dem Finanzamt melden? Und nun die schlimmste aller Fragen: - Wann kommt man in den Knast? Bisher habe ich ein Recht ruhiges Gewissen, doch interessieren würde es mich trotzdem. Ein ferner Bekannter meines Freundes (Bauunternehmer) musste für 2 Jahre ins Gefängnis, weil er 2 Millionen unterschlagen hat = Steuerhinterziehung. Bitte nur ernst gemeinte Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Dezember 26, 2006 Bisher habe ich nie etwas an das Finanzamt abgeführt, da ich im Glauben war/ bin, als Student zahlt man keine Steuern und wenn dann erst ab einem jährl. Einkommen von ~ 7.000,- . Das liegt wohl nur indirekt an dem "Studenten-Dasein". Wenn dein Einkommen, gemäß Lohnsteuerklasse I unter 7664 Euro liegt, ist ja alles ok. Dann musst du keine (Spekulations-)Steuern zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ReDan Dezember 26, 2006 also kindergeld bekomme ich nicht mehr. und ich habe nur einen minijob....der andere ist auf lohnsteuerkarte. insgesamt bleibe ich auch unter 20 stunden die woche. und das ist voraussetzung um studentisch krankenversichert zu sein. ergo erfülle ich die kriterien dafür (noch).meine einzige überlegung ist-abgesehen von dieser "selbstständigmachen" sache (kommt sowieso nicht wirklich in frage)-wenn ich durch meine Spekulationsgewinne und meine jobs insgesamt mntl. ca 1200 euro verdiene, ob dann die krankenkasse probleme macht??!! mfg redan kann mir jemand nochwas zu meinem krankenkassen-problem was sagen? irgendwie komisch. man verdient mehr geld und muss es gleich wieder hergeben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Dezember 26, 2006 Das liegt wohl nur indirekt an dem "Studenten-Dasein". Wenn dein Einkommen, gemäß Lohnsteuerklasse I unter 7664 Euro liegt, ist ja alles ok. Dann musst du keine (Spekulations-)Steuern zahlen. Danke für die Antwort. Hätte ich nicht durch Zufall von der Einkommensgrenze von ~ 7.664,- erfahren, wäre bei mir alles beim Alten geblieben. Ich hätte mich nicht informiert. Die Gründe? Keine Ahnung. Gleichgültigkeit, Faulheit, mangelnder Antrieb? Weiss jemand etwas zu meinen anderen Fragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Dezember 26, 2006 Ein Student ist für mich ein Mensch der studiert. Ob er nun privat mehr verdient, als "normale" Studenten dürfte der KK eigentlich egal sein. Dein Status ist und bleibt Student, er ändert sich ja nicht dadurch. Das wäre jetzt mein logischer Ansatz, ob das so korrekt ist kann ich nicht sicher sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Odium Dezember 27, 2006 Was passiert, wenn man einer Steuerprüfung unterzogen wird und die Finanzbeamten unversteuerte Gewinne vorfinden und einen fragen, warum man die letzten Jahre nichts versteuert hat?- Wird einem eine Frist gesetzt, dies nachzuholen? - Wird einem zu einer Selbstanzeige geraten? - Ab was für einer Betragshöhe von unversteuerten Gewinnen, wird man angezeigt? - Was passiert, wenn man 'Schwarzgeld' (bis 200,- / Monat) regelmäßig auf sein GiroKonto einzahlt? Müssen das die Bankangestellten dem Finanzamt melden? Und nun die schlimmste aller Fragen: - Wann kommt man in den Knast? Diese Fragen wird möglicherweise nur ein Anwalt zur absoluten Sicherheit klären können. Aber ohne mich allzu weit aus dem Fenster zu lehnen, würde ich das als Steuerhinterziehung ansehen, und ob bewusst oder nicht, Steuerhinterziehung ist strafbar. Angesichts der Tatsache, dass aber recht viele Menschen nahe der 7664-Grenze arbeiten und leben, ist die Schwere der Strafe aber wohl eher gering. Und was bei den neun Höllen ist 'Schwarzgeld'? Wenn andere Leute lustig genug sind und dir jedes Jahr aus Spaß 10.000.000 überweisen würden, schert das niemanden. Weder die Bank, noch das FA. Erst wenn das Geld Zinsen abwirft, sind diese Zinsen einkommenssteuerpflichtig. Studenten die also 6000 Bafög im Jahr bekommen (3000 echtes Einkommen, der Rest ist geschenkt), dazu einen Minijob für 4000 im Jahr ausüben und noch 3000 (oder wieviel auch immer) von ihren Eltern bekommen, brauchen keinen Gedanken an das FA zu verschwenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag