Fredy_MUC April 1, 2004 Hallo ich brauche jetzt mal etwas Hilfe, ich habe am 07.07.2003 einige Aktien gekauft, die zum Teil über 160 % Gewinn erzielten. Ich möchte genau am 07.07.2004 die Aktien verkaufen, denn genau an diesem Tag brauche ich die Kohle. Muss ich jetzt Spekulationssteuer zahlen ??? Vielen Dank für Eure Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AndyMcTwist April 1, 2004 im forum! nach der spekulationssteuer sind kurs gewinne bei aktien, die man länger als ein jahr hält steuerfrei! da haben wir übrigens glück! in den usa ist es soweit ich weiß nicht so günstig aktien zu handeln.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AndyMcTwist April 1, 2004 Laut Einkommensteuerrecht ist die Spekulationssteuer eine Steuer für kurzfristige private Veräußerungsgewinne aus sogenannten Spekulationsgeschäften. Als kurzfristig gilt bei Grundstücken weniger als 10 Jahre zwischen Anschaffung und Veräußerung. Als kurzfristig gilt bei Wertpapieren weniger als 1 Jahr zwischen Kauf und Verkauf. Kursanstiege oder Wertanstiege zählen nicht als Gewinn, solange die Aktie/das Grundstück nicht verkauft wurden - das Verkaufen nennt man daher auch " Gewinne/Verluste realisieren". Gewinne und Verluste aus den Spekulationsgeschäften, die im Steuerjahr aufgetreten sind, werden gegeneinander aufgerechnet. Liegt man mit dem Gesamtgewinn unter 512 Euro, dann braucht man keine Steuer auf diese privaten Veräußerungsgewinne bezahlen. Liegt man bei genau 512 Euro oder über 512 Euro, dann muss der Gewinn versteuert werden. Wie hoch die Spekulationssteuer in Prozenten ist, hängt vom jeweiligen Einkommenssteuersatz ab, denn die Spekulationsgewinne gehen in die Einkommenssteuer/Lohnsteuer mit ein und wie hoch die Einkommenssteuer ist, richtet sich bekanntlich nach der Höhe des gesamten Einkommens. Wenn also jemand trotz Spekulationsgewinnen von 512 Euro und mehr unterhalb bestimmter Freigrenzen bleibt, weil er/sie sonst sehr geringe Einkünfte hat (Studenten, Rentner usw.) braucht er/sie eventuell trotzdem keine Steuer zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash April 1, 2004 Am 08.07.04 kannst Du die Aktien steuerfrei verkaufen ! Es müssen genau 12 Monate zwischen Kauf und Verkauf liegen (1 Jahr+1 Tag). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan April 1, 2004 warum 1 jahr + 1 tag ? bei andymctwist steht "weniger als 12 Monate" 7.7. bis 7.7. wären aber nicht weniger als 12 Monate, sondern genau 12 monate. ich weiß ja nicht was das für eine Quelle war von mctwist aber nach der quelle wäre es ok am 7.7. zu verkaufen, würde ich denken. sicherer wäre natürlich der 8.7. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash April 1, 2004 warum 1 jahr + 1 tag ?bei andymctwist steht "weniger als 12 Monate" 7.7. bis 7.7. wären aber nicht weniger als 12 Monate, sondern genau 12 monate. ich weiß ja nicht was das für eine Quelle war von mctwist aber nach der quelle wäre es ok am 7.7. zu verkaufen, würde ich denken. sicherer wäre natürlich der 8.7. Ließ dir mal den Text richtig durch von AndyMcTwist ! Laut Einkommensteuerrecht ist die Spekulationssteuer eine Steuer für kurzfristige private Veräußerungsgewinne aus sogenannten Spekulationsgeschäften. Als kurzfristig gilt bei Grundstücken weniger als 10 Jahre zwischen Anschaffung und Veräußerung. Als kurzfristig gilt bei Wertpapieren weniger als 1 Jahr zwischen Kauf und Verkauf. Das heiß, wenn Du weniger als 1 Jahr Wertpapiere hälst mußt Du eine Spekusteuer zahlen. Das gleiche gilt für Grundstücke, wenn Du sie weniger als 10 Jahre hälst, dann fällt auch hier eine Spekusteuer an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash April 1, 2004 http://www.boersenlexikon.de/speksteu.htm Die Betonung liegt hier bei auf".....,wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind.", im ersten Satz. Somit 1 Jahr+1 Tag ! Es müssen 12 Monate zwischen dem Kauf und Verkauf liegen, dann ist die Frist um ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sponti April 1, 2004 Hey Moment mal, Als kurzfristig gilt bei Wertpapieren weniger als 1 Jahr zwischen Kauf und Verkauf. Hier steht doch .. weniger als ein Jahr. Das heißt doch für mich, wenn ich sie 1 jahr gehalten habe, bin ich im grünen Bereich. Und das Jahr ist am 6.7.2004 24Uhr zu ende. Am 7.7.2004 ist 1 Jahr Plus 1 Tag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan April 1, 2004 das Teil ist echt lustig ...aber genau das hatten wir doch gerade. Habe ich auch erst gedacht. Es kommt aber auf das Wort ZWISCHEN an. Sprich ZWISCHEN An- und Verkauf muss ein Jahr liegen. (dürfte man dann nicht erst am 9.7. verkaufen ??? - weil erst dann liegen 365 Tage DAZWISCHEN ) sehr verwirrend Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash April 1, 2004 Gehen wir es mit Logik an . Also hier ist ein Programm: http://finanzen.focus.msn.de/D/DS/DSE/DSE2...E23A/dse23a.htm Trage ein: 5000 Aktien Kauf 1,00 (01.01.02) Verkauf 10,00 e (01.01.03) Steuersatz (48,5) kann bleiben. Ergebnis: Wenn Sie die Papiere erst nach Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen wollen, muss der Kurs am 02.01.2003 5.64 Euro betragen, damit Sie den gleichen Gewinn machen. Stellt man das Datum des Verkaufs auf den 02.01.03 dann sieht es so aus: Die Berechnung ist hinfällig, da bei Ihrer Eingabe (es liegen mindestens zwölf Monate zwischen Verkaus- und Kaufdatum) keine Steuer zu entrichten ist. Die Definition heißt: es liegen mindestens zwölf Monate zwischen Verkaus- und Kaufdatum. Somit zählt in unserem Fall der 08.07.04 als Verkaufstag an dem keine Steuer anfällt. Das ganze kann man auch vom 07.07.02 zum 07.07.03 ausrechnen. Das gleiche trifft auch auf das Jahr 2003-2004, auch wenn der Rechner nicht soweit rechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sponti April 1, 2004 Jungs und Mädels, wir kommen an der Stelle nicht weiter. Alles ist Interpüretation. Wir brauchen jemand vom Finanzamt. Aber nach meinen letzten Erfahrungen wegen er ESTErklärung 2002 frage ich mich, ob wir in solchen - unseren Foren - jemanden vom FA finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fredy_MUC April 2, 2004 Hallo vielen Dank für die vielen Antworten, aber jetzt mal was ganz neues. Wir haben dieses Jahr ein Schalzjahr. Das heißt, wir hatten einen Tag mehr. Wie sieht es denn nun aus ??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sponti April 2, 2004 Oh, oh, doch nicht weiter komplizieren, wir hatten das Problem doch schon ganz eng eingekreist. Aber das ändert doch eigentlich nichts Jahr ist Jahr, egal ob mit oder ohne Schalttag. Wo bleibt denn eigentlich unser Finanzbeamte ? ? ? :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas April 2, 2004 Wo ist euer Problem? Ihr definiert einfach ein "Jahr", das ist so nicht ganz korrekt. Richtig ist, man kann ohne Spekusteuer nach 365 Tagen verkaufen. Nicht am 365. Tag, der muss vorrüber gehen - Also am 366. Tag verkaufen. Ach ja, statistisch noch schnell... Jeder 21. gibt überhaupt ein Depot für die Spekusteuer an. Jeder 5. von dem 21. gibt alles korrekt an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash April 2, 2004 Sag mal könnt Ihr nicht lesen ?! Es müssen 12 Monate (1 Jahr) zwischen Ankauf und Verkauf liegen. Ob es ein Schaltjahr gibt spielt keine Rolle. Mit der Steuerreform soll die Spekulationssteuer ab 2002 halbiert werden. Die Freigrenze von 512,00 EUR (vorher 999,00 DM) bleibt unverändert. Spekulationsgewinne müssen halbiert werden und können dann erst gegengerechnet werden. D. h. die Gewinne aus privaten Veräußerungen von dividendenpapieren innerhalb der Spekulationsfrist unterliegen im Gegensatz zur Veräußerung von Fondsanteilen dem Halbeinkünfteverfahren. Auch Werbungskosten *) können dann innerhalb von Spekulationsgeschäften nur noch zur Hälfte angesetzt werden. Für Gewinne aus Geschäften mit Investmentfonds wird sich nichts ändern. Das so genannte Halbeinkünfteverfahren gilt hier nicht. Nach wie vor müssen die gesamten Gewinne voll versteuert werden, wenn sie die Freigrenze von 512,00 EUR (vorher 999,00 DM) pro Steuerpflichtigem übersteigen. Für Geld, das Investoren im Optionsscheinhandel verdienen, bleibt - was die Besteuerung angeht - nach der Steuerreform alles beim Alten, bestätigt das Finanzministerium. Geregelt ist dies in den Paragrafen 22 und 23 des Einkommensteuergesetzes. Danach werden die Gewinne beim Verkauf von Wertpapieren besteuert, falls zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Ebenso sind etwa Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien zu versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der gesamte Gewinn im jeweiligen Kalenderjahr weniger als 512 Euro betragen hat. Gewinne und Verluste aus verschiedenen privaten Veräußerungsgeschäften können gegeneinander verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Gewinnen oder Verlusten aus anderen Einkunftsarten wie Vermietung oder Verpachtung ist aber nicht möglich. Dagegen ist ein steuerlicher Verlustrücktrag auf frühere oder ein Verlustvortrag auf spätere Jahre möglich. @ sponti Da brauchste kein Finanzbeamten, da reicht es, wenn Du dich mal im Internet schlau machst. Der direkte Weg wäre mal beim Bundesminesterium der Finanzen vorbeizuschauen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/ EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sponti April 2, 2004 Hallo Aktiencrash, seh mir bitte meinen Ruf nach einem Finanzbeamten nach. Ich leiste mir einen Steuerberater, weil ich dieses Steuerthema absolut nicht ab kann. Allein der Gedanke daran, dass ich bald wieder eine Steuererklärung vorbereiten muss, verursacht schon die Grätze bei mir. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash April 2, 2004 @ sponti Ich leiste mir einen Steuerberater Das sind doch auch nur Gauner . Das mache ich lieber alles selber. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr.EverQ August 10, 2006 schon alles verwirrend genug aber mal etwas anderes... 1 jahr zwischen kauf und verkauf! meine frage nun: ab wann beginnt und endet dieses jahr mit dem tag, an dem ich die aktie wirklich kaufe/verkaufe oder mit dem valuta ??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
uzf August 10, 2006 Miss Evergreen,bist Du hübsch! mfg aus den ewigen Jagdgründen uzf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr.EverQ August 10, 2006 Dankeschön B) ...im Gegensatz zu dir... Hast du vielleicht eine Antwort auf meine Frage ???????? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onassis August 25, 2006 Hi Leute, ich habe jetzt doch auch mal eine Frage: Welches System wird bei der Berechnung angewendet, wenn ich Aktien oder Fondsanteile verkaufe, die ich in mehreren Stufen (z.B: monatlicher Sparplan) eingekauft habe? Wenn ich jeden Monat Fondsanteile kaufe und nach 1,5 Jahren verkaufe, welche Anteile werden nun verkauft? - Die jenigen die ich zuerst gekauft habe (FIFO) (damit komme ich mit meinen ersten Anteilen über das 1 Jahr Spekulationsfrist). - oder geht es von hinten nach vorne (LIFO) (Dann muss ich Steuern zahlen) FIFO = First in first out LIFO = Last in first out Weiß das jemand? Onassis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mr.horeb August 25, 2006 Welches System wird bei der Berechnung angewendet, wenn ich Aktien oder Fondsanteile verkaufe,die ich in mehreren Stufen (z.B: monatlicher Sparplan) eingekauft habe? Ich meine es kommt darauf an, wann du die Anteile gekauft hast. Hast du sie vor dem 1.1.2005 erworben, so gilt das Durchschnittsverfahren, für danach erworbene Anteile gilt FIFO. gruß, horeb Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag