Compound Dezember 22, 2006 Im Alter besteht die Möglichkeit, die Riester-Rente aufzulösen und sich den angesparten Betrag auszahlen zu lassen. Welche staatlichen Förderungen müssen durch den Anleger zurück gezahlt werden? Nur die Förderungen oder auch die Steuerzurückzahlungen? Müssen die Rückzahlungen verzinst zurückgezahlt werden? Ist die Riesterförderung ein zinsfreier Kredit? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Dezember 22, 2006 sowohl zulagen als auch steuerersparnis sind wegen der schädlichen nutzung der einzahlung an den fiskus zurückzugeben. meines wissens nach müssen aber keine zinsen auf diese förderungen zurückgezahlt werden. mit zinsfreien krediten hat riester nix zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag