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Thomas

Stammaktie, Vorzugsaktie, Inhaberaktie, Namensaktie

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Thomas

Früher wurden Aktien als kleine Urkunden gedruckt und sahen so aus:

 

aktie.jpg

 

Wenn jemand Aktien von einem Unternehmen besitzt, dann ist es so, als würde ihm ein Ziegelstein gehören, aus dem eine Fabrikhalle gebaut ist. Ihm gehört also ein kleiner Teil der Firma.

 

Als Inhaber der Firma ist man am Gewinn beteiligt. Der Gewinn kann - muss aber nicht - an bestimmten Terminen als Dividende ausgeschüttet werden.

Nicht der Aktienbesitzer, sondern die Bank verwaltet die Aktien. Die Aktie liegt auf einem Aktiendepot - wie Geld auf dem Sparbuch oder Girokonto.

Je mehr Aktien jemand besitzt, desto mehr Stimmrechte hat er auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Es gilt: eine Stimme je Aktie.

 

Die Aktie bestand früher aus: 1 Mantel + 1 Bogen mit 60 Dividendenscheinen. Mantel = Urkunde, die das Eigentumsrecht bescheinigt ("verbrieft"). Zu lesen ist der Name des Unternehmens und der Nennwert.

Der Dividendenschein ist ein Schein, der früher bei der Gewinnausschüttung vorgelegt werden musste. Bei jedem Dividendentermin wurde ein Dividendenschein abgetrennt und eingelöst.

Der Nennwert der Aktie ist nicht der Aktienwert, sondern nur eine Rechengröße. Mit dem Nennwert wird der Anteil am Unternehmen errechnet.

Mit dem Euro kommen immer mehr Stückaktien = Aktien ohne Nennwert!

Damals wie heute werden Aktien von Banken verwaltet.

 

 

Ein kurzer Abstecher zu den verschiedenen Aktienarten:

 

Stammaktie

 

Die Stammaktie ist die übliche Aktienart. Sie wird am häufigsten von den Unternehmen heraus gegeben. Der Aktionär hat volles Stimmrecht auf der Hauptversammlung und ist an der Gewinnausschüttung (Dividende) beteiligt. Abkürzung: "St" oder "StA"

 

Vorzugsaktie

 

Der Aktionär hat kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Er erhält zum Ausgleich eine Vorzugsdividende, die normalerweise leicht über der Dividende für Stammaktien liegt.Geeignet für Aktionäre, die auf Dividendenrendite setzen.Unternehmen geben Vorzugsaktien aus, um das Stimmrechtsverhältnis auf der Hauptversammlung nicht zu ändern. Abkürzung: "V" oder "VZ" oder "VA".

 

Inhaberaktie

 

Der Besitzer oder Inhaber dieser Aktie hat das Recht:

 

die Aktie jederzeit zu verkaufen.

die Dividende zu erhalten.

an der Hauptversammlung mit Stimmrecht teilzunehmen.Seine Stimmrechtsquote errechnet sich als Quotient des Gesamtnennwerts der gehaltenen Stammaktien zum stimmberechtigten Grundkapital.

Die Inhaberaktie wird am häufigsten an der Börse gehandelt, weil die Übertragung an neue Besitzer schnell und unproblematisch ist. Abkürzung: "Inh."

 

Namensaktie

 

Die Namensaktie lautet auf den Namen des Aktionärs.

Nur der Aktionär darf:

die Aktie verkaufen.

die Dividende entgegennehmen.

Die Namensaktie ist die ursprüngliche Form der Aktie und heute eher unüblich. Der Name des Aktionärs wird in ein Aktienbuch eingetragen.

Abkürzung: "NA"

 

Noch seltener ist die vinkulierte Namensaktie. Diese Aktie darf nur mit Zustimmung des Vorstands verkauft werden. Abkürzung: "vink NA"

 

 

Quelle Union Investment

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AndyMcTwist

Ne Stückaktie ist dann also ne Inhaberaktie, oder?

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Thomas

Ja, genau so wie Stamm- und Vorzugsaktie. :thumbsup:

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Yabbadabbainvestor

Hallo Thomas.

Hast du das selbst geschrieben oder irgendwo abgeschrieben?

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aequitas

Quelle Union Investment

 

ich denke mir, dass sich deine frage dadurch erübrigt Yabbadabbainvestor

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Thomas

Gut gelesen :)

URL habe ich gerade nicht dazu. :(

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Yabbadabbainvestor
· bearbeitet von Yabbadabbainvestor

Wenn das wirklich komplett von Union Investment ist, haben die da ganz schöne Klöpse reingebaut.

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Maverick

HI !

Ich bin noch ziemlicher Grünschnabel wenns um aktien geht !

Also entschuldigt wenn sich meine Frage ein wenig dämlich anhört :rolleyes:

 

Aber was is denn der Unterschied zwischen Stammaktien und Inhaberaktien ?

Mit beiden kann man doch das Gleiche machen oder nicht ?

Hat das was mit dem Nennwert zu tun ?

 

mfg Maverick

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Aktiencrash
HI !

Ich bin noch ziemlicher Grünschnabel wenns um aktien geht !

Also entschuldigt wenn sich meine Frage ein wenig dämlich anhört :rolleyes:

 

Aber was is denn der Unterschied zwischen Stammaktien und Inhaberaktien ?

Mit beiden kann man doch das Gleiche machen oder nicht ?

Hat das was mit dem Nennwert zu tun ?

 

mfg Maverick

Ich würde sagen, das es nur eine Sorte an Aktienart geben wird und daher gibt es keinen Unterschied. Entweder gibt es Inhaberaktien oder Stammaktien !

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Aktiencrash
Namensaktie

 

Die Namensaktie lautet auf den Namen des Aktionärs.

Nur der Aktionär darf:

die Aktie verkaufen.

die Dividende entgegennehmen.

Die Namensaktie ist die ursprüngliche Form der Aktie und heute eher unüblich. Der Name des Aktionärs wird in ein Aktienbuch eingetragen.

Abkürzung: "NA"

Diese Aktienart darf ohne Einwilligung des Unternehmens jederzeit übertragen werden ! Der neue Inhaber muß sich allerdings ins Aktienbuch eintragen lassen.

 

http://www.ig-oekoflughafen.de/Boersenlexikon_3.htm

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selektiva

Hallo,

 

gibt es noch andere Aktienarten?

 

Woher erfahre ich was das für eine Aktie ist? Oder kann mir das hier jemand sagen?

 

"PEUGEOT S.A ACTIONS PORT. (C.R.) EO 1"

 

Vielen Dank und liebe Grüße

 

Silke

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Toni

Die Art der Aktie ist für einen Privatanleger normalerweise uninteressant.

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selektiva
· bearbeitet von selektiva

Hallo,

 

vielen Dank für eine Antwort.

 

Aber warum? Was ist das denn für eine Aktie?

 

Der Kurs scheint mir recht stabil über die Jahre. Und daher dachte ich so, vielleicht wäre das was.

 

Kann die denn nicht so einfach wieder verkaufen? Oder was ist damit los?

 

Eine etwas genauere Info wäre schön.

 

Nochmals vielen Dank und liebe Grüße

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selektiva

Hallo,

 

schade das niemand antwortet. Denn es gibt mehrere Aktien, die ich ganz interessant finde, ich aber in dem Namen weder Namens- noch Stamm- noch Inhaberaktie finde.

 

1) Es wäre schön, wenn mir jemand erklärt, wo ich rausfinden kann, was für Aktien die Aktien sind, in deren Namen ich nicht die typischen Arten wiederfinde.

 

2) Warum meine Beispielaktie eigentlich nichts für Privatanleger ist.

 

3) Welche Regeln für solche anderen Aktien gelten. Welche Pflichten und Rechte, ich dabei habe.

 

Vielen Dank. Ich würde mich über eine Antwort freuen.

 

Silke

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Shjin

Nennwert

 

Ich habe noch gewisse Probleme beim Nenn- bzw. Nominalwert. Wofür ist dieser heute noch gut? Wenn ich diesen lese - was bringt mir dieser? Was kann ich damit anfangen?

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Delphin
Nennwert

 

Ich habe noch gewisse Probleme beim Nenn- bzw. Nominalwert. Wofür ist dieser heute noch gut? Wenn ich diesen lese - was bringt mir dieser? Was kann ich damit anfangen?

Ich würde mal behaupten, aus Sicht eines Anlegers hat der Nennwert einer Aktie heute eigentlich keine Bedeutung. Es gibt ja heute auch viele "nennwertlose" Aktien.

 

Bei Anleihen sieht das anders aus, die werden irgendwann zurückgezahlt, da muss man natürlich wissen, wieviel, aber Aktien müssen nicht zurückgezahlt werden (das ist sogar ihr wesentliche Merkmal), das heiß, es kann dir im Grunde egal sein für wieviel Nennwert eine Aktien eigentlich steht, für dich ist allein entscheidend was du auf dem Gebrauchtmarkt für diese Aktien bekommen wirst, denn du kannst die Aktien ja nicht zurückgeben nur weiterverkaufen.

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Archimedes

Ich hab einen alten Artikel zu Vorzugsaktien gefunden.

 

 

Anlegerschützer warnen vor Vorzugsaktien

Vorzugsaktien sind eine deutsche Spezialität. Doch diese stimmrechtlose Sonderform der Aktie gilt inzwischen als unzeitgemäß - und kann seinen Eigentümern empfindliche Verluste bescheren.

 

Auch Privatanleger kaufen Vorzugsaktien häufig in der Hoffnung, dass sich deren Kurs dem der Stammaktien angleicht. Wie hoch das Risiko solcher Geschäfte ist, hat der WestLB -Verlust jetzt eindrucksvoll gezeigt. "Wir raten kategorisch von einem Investment in Vorzugsaktien ab", sagt Markus Straub, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK)...

http://www.ftd.de/finanzen/geldanlage/:portfolio-anlegerschuetzer-warnen-vor-vorzugsaktien/204496.html

 

Ich frage mich was die SdK zu einer solch drastischen Warnung veranlasst hat.

Wo liegen die besonderen Risiken gegenüber der Stammaktie ?

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Archimedes
· bearbeitet von archimedez

Ich hab eine Studie zum Thema gefunden.

Ist ganz interessant:

http://edoc.hu-berli...002-5/PDF/5.pdf

 

pro:

Nach § 140 I AktG müssen stimmrechtslose Vorzugsaktien in Deutschland mit Ausnahme des Stimmrechts die gleichen Rechte gewähren, die jedem anderen Aktionär zustehen. Zum Schutz der Aktionäre mit stimmrechtslosen Vorzugsaktien vor diskriminierenden Beschlüssen der Stammaktionäre bestimmt § 140 II AktG, dass das Stimmrecht wieder im vollen Umfang auflebt, wenn die Dividende in einem Jahr ausfällt und im nächsten Jahr nicht zusammen mit der rückständigen Dividende nachgezahlt wird. Dennoch bleibt der festgelegte Dividen-denvorzug bestehen. Das Stimmrecht erlischt wieder, sobald die Nachzahlung tatsächlich erfolgt ist. § 141 AktG dient insbesondere dem Verwässerungsschutz, da bestimmt wird, dass Vorzugsaktionäre der Aufhebung oder Beschränkung des Vorzugs ebenso wie einer Emission im Rang gleich- oder besserstehender Vorzugsaktien in einer gesonderten Versammlung mit einer (satzungsmäßig nicht änderbaren) Dreiviertel-Stimmenmehrheit zustimmen müssen.

 

contra:

Die Mehrdividende wurde im Untersuchungszeitraum stets als Prozentsatz auf den im Verhältnis zum Aktienkurs i.d.R. sehr niedrigen Nennwert der Vorzugsaktie ermittelt. Gewinnthesaurierungen und daraus resultierende Kurssteigerungen der Stamm- und Vorzugs-aktien führen im Zeitablauf zu einer Verwässerung des Vorteils aus der Mehrdividende, wenn keine Anpassung des Prozentsatzes erfolgt.

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35sebastian

Hier findet man alles zu den Aktienarten:

 

aktie

 

 

Aktiengattungen

220px-Chase-Manh1966.jpg magnify-clip.pngAktie der Chase Manhattan Bank (USA) aus dem Jahre 1966Das moderne Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Prinzip der Einheitsaktie) oder an verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben.

 

Unterscheidung nach Stimmrecht:

 

Unterscheidung nach Übertragbarkeit:

 

  • Inhaberaktien (übliche Form der Aktie, die auf den jeweiligen Inhaber lautet und leicht übertragen werden kann)
  • Namensaktien (Aktien, bei denen der Aktionär im Unternehmensbuch verzeichnet ist), darunter

Unterscheidung nach Emissionszeitpunkt: (wird bei der zusätzlichen Neuausgabe von Aktien so definiert)

 

Unterscheidung nach Unternehmensanteil:

 

Sonstiges: Des Weiteren ist es rechtlich möglich, verschiedene Formen der Aktie zu mischen und beispielsweise Stammaktien als vinkulierte Namensaktien zu emittieren und gleichzeitig Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien auszugeben.

 

Sollen nur neue Aktien eines Geschäftsbereiches emittiert werden, so bietet sich der tracking stock an.

 

Des Weiteren gibt es den Zwischenschein, der an Stelle der Aktien vor Druck ausgegeben wird. Nach Ausstellung der endgültigen Aktie wird der Zwischenschein durch die Aktie ersetzt.

 

Daneben sind Verbundaktien Sonderkonstruktionen, die mehrere Gesellschaften in einer Aktie verbriefen

 

 

Für einen Kleinaktionär spielt es keine Rolle, ob er Stamm- oder VZ Aktien hat, es sei denn, er will zur Hauptversammlung fahren und sein Stimmrecht ausüben. Seine Stimme zählt nur nichts.

Vorzugsaktionäre haben kein Stimmrecht , dafür ist die Aktie im Kurs günstiger. BMW und RWE haben solche im Angebot.

 

 

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Ramstein

So 100%ig erhellend waren die Beiträge ja noch nicht.

 

Vorzugsaktien sind eine deutsche Spezialität. Doch diese stimmrechtlose Sonderform der Aktie gilt inzwischen als unzeitgemäß - und kann seinen Eigentümern empfindliche Verluste bescheren.

Nun ja; international heissen sie preferred shares und es gibt sie durchaus.

 

Das wesentliche ist, dass die Besitzer (außer in wenigen Sonderfällen) kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung haben, dafür aber bei der Dividendenzahlung (und bei der Insolvenz) bevorzugt sind.

 

Durch das fehlende Stimmrecht gibt es natürlich keinen Superkursgewinn bei Übernahmespekulationen, da der Käufer nur Beteiligung, aber keine Stimmrechte und damit keinen Einfluss auf die Gesellschaft kaufen würde. Das ist der "schwere Nachteil" bzw. der "empfindliche Verlust" für den Aktienbesitzer.

 

Wenn man eine Aktie der Dividendenrendite wegen kauft, bietet die Vorzugsaktie die höhere Rendite.

 

Der "schwere Nachteil" für SdK, DSW, etc. ist, dass sie - da kein Stimmrecht - die Aktienbesitzer nicht auf der Hauptversammlung vertreten kann.

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fireball

Falsch ramstein, die Div. Rendite ist nicht unbedingt höher, es kommt da einzig auf den Kaufkurs im Verhältnis zur ausgeschütteten Dividende an, das kann muss aber nicht bei den Vorzügen immer besser sein.

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ipl

Ich kann mir keine Marktsituation vorstellen, bei der die rationale Bewertung der Vorzugsaktien für keine höhere Dividendenrendite sorgt... Aber ich lass mich gern eines Besseren belehren. ^^

 

Natürlich bleibt dann immer noch eine klar irrationale Marktsituation als theoretische Möglichkeit...

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35sebastian

Ich persönlich neige auch zum Kauf von Vorzügen. Die mir bekannten Werte haben tatsächlich eine höhere Dividendenrendite, weil der Kurs der Vorzüge immer niedriger ist als der der Stammaktien.

 

Aktien kauft man ja nicht nur wegen der Dividende , sondern auch wegen der Kursentwicklung.

Welche Gesamtrendite nun besser ist, die der Vz oder der St, kann man vorweg nicht voraussehen.

 

Bei meinem BMW Investment hätte sich der Kauf der Stämme mehr gelohnt als der Kauf der Vz.

 

Nun bin ich gespannt, ob und wie sich die Vz. von RWE im Vergleich zu den St. entwickeln.

Der Kaufkurs zumindest war und ist schon okay.

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klausk
· bearbeitet von klausk
Vorzugsaktien sind eine deutsche Spezialität. Doch diese stimmrechtlose Sonderform der Aktie gilt inzwischen als unzeitgemäß - und kann seinen Eigentümern empfindliche Verluste bescheren.
(Quelle: ftd). Eine Einführung in die nicht-deutsche Art der "deutschen Spezialität" gibt es bei investopedia (englisch).

 

Warren Buffett liest anscheinend die deutsche Finanz-Bildzeitung nicht. Als im Herbst 2008 Goldman Sachs in Schieflage zu geraten drohte, hat er für fünf Mrd. Dollar GS preferred shares (Vorzugsaktien) gekauft. Diese Finanzspritze gab er nicht, weil er so ein netter Onkel ist, sondern weil er sie sich mit einer Garantiedividende in Höhe von zehn Prozent bezahlen lässt (= 500 Mio jährlich). Obendrein sind sie convertible, also wandelbar in normale Aktien. Zudem darf er für weitere fünf Mrd. Dollar GS-Aktien zum Preis von $115 kaufen -- das war zu dem Zeitpunkt schon $10 unter Kurs; heute steht GS bei $148. Nachzulesen hier.

 

Eine "deutsche Spezialität" ist wohl eher eine "Finanz"-Zeitung, die von Finanz keine Ahnung hat.

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XYZ99

... preferred shares (Vorzugsaktien) ....

Die Begriffe kann man wohl kaum 1:1 und ohne Erläuterung dazu übersetzen, wie dein Beispiel ja auch überdeutlich zeigt.

 

Wenn man unbedingt wollte, könnte man sogar Eigenkapital-Anleihen aus "Vorzugsaktie" bezeichnen. Macht aber niemand (bisher jedenfalls, aber "Vorzug-" hört sich allemal besser an als "Nachrang" :D ).

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