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pammi

Börsensoftware oder Bücher als Werbungskosten ansetzbar?

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pammi

Hi zusammen,

 

nach meinem Kenntnisstand kann man als lediger 512,- EUR Gewinne steuerfrei mitnehmen.

Da nach dem Halbeinkünfteverfahren berechnet wird sind somit insges. 1023,99 EUR steuerfrei.

Hinzu kommt noch die Werbungskostenpauschale von 51,- EUR, so das sich damit ein Gesamtbetrag von

1074,99 EUR für den man keine Spekulationssteuer berappen muß. Sollte ich hier was falsch verstanden haben bitte ich um entsprechende Korrektur.

 

Kann ich diesen Betrag durch Rechnungen gekaufter Börsensoftware oder Bücher oder ähnliches erhöhen??

Oder welche Möglichkeiten hat man noch die Steuergrenze höher zu setzen? ( Ohne Einrechnung der Verluste aus Wertpapiergeschäften)

 

Danke schon mal im voraus

 

pammi

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BarGain

nein, das stimmt nicht.

511,99 eur spekulationsgewinn sind steuerfrei pro jahr.

sobald du 512 eur oder mehr gewinn erzielst, musst du diese versteuern - erst da greift das halbeinkünfteverfahren.

 

die 51 eur sind meines wissens nach eine pauschale - folglich sollte man durch geeigneten nachweis höherer aufwendungen diese auch voll absetzen können. ich bezweifle allerdings, daß börsenbücher darunter fallen.

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Faceman

Entscheidend ist der Nachweis darüber, dass die Literatur zur Erzielung, zur Erhöhung oder zum Erhalt der entsprechenden Einkunftsart gedient hat.

 

Werbungskosten sind nämlich dem Gesetz nach "Aufwendungen, zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" (§9 Abs. 1 S. 1 EStG)

 

Und darunter können selbstverständlich auch Bücher und Software fallen. Im Zweifel müsste die Finanzverwaltung entsprechende Gegenbeweise (d.h. Beweise bzw. Indizien dafür, dass diese Kosten keine Werbungskosten sind) erbringen. Ich vermute mal, dass das relativ schwierig sein dürfte....

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uzf

Lieber faceman

das ist die Theorie.

In der Praxis kann dir ein mittlerer Beamter Gehaltsstufe A6 enorme Schwierigkeiten machen.

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Faceman

das ist vielleicht deine Praxiserfahrung

 

...ich hab bisher jedes Buch durchgekriegt...und von enormen Schwierigkeiten kann ich nix berichten. Klar man muss schon mal einen Einspruch schreiben, aber spätestens dann hat es das Finanzamt begriffen...

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