tikas Dezember 15, 2006 ich hoffe unter den forumslesern befinden sich einige steuerfüchse, die mir vielleicht antworten auf meine fragen geben können. das jahr neigt sich zu ende und man beginnt sich mit der steuererklärung zu befassen. und da tauchen meine probleme auf. gibt es mehrere möglichkeiten transaktionskosten bzw. maklergebühren die aus aktienhandel entstanden sind steuerlich geltend zu machen? das man die kosten gegen die im jahr gemachten gewinne gegenrechnen kann, ist bekannt. aber mir war so, als ob ich auch mal gelesen habe, dass man die transaktinskosten auch als normale werbungskosten angeben kann. stimmt das? und wenn ja, dann alle kosten oder nur die einkaufskosten oder die verkaufskosten? muß ich eigentlich die transaktionskosten jedes jahr angeben, wenn ich sie geltend machen möchte oder darf man diese kosten auch mit ins darauffolgende jahr übernehmen und dann erst in der übernächsten steuererklärung angeben? in meinem speziellen fall betragen die gesamten transaktionskosten im jahr 2006 ca.750,-. der erziehlte gewinn jedoch nur ca. 500,-. so dachte ich, dass ich die kosten (sofern man sie nicht als werbungskosten angeben kann) sie evl. ins jahr 2007 hinübernehmen kann. vielleicht fällt da der gewinn höher aus und man könnte so die transaktionskosten aus dem jahr 2006 auch noch mit gegenrechnen. und falls es tatsächlich so eine möglichkeit gibt, muß ich das beim finanzamt speziell beantragen oder reicht eine genaue auflistung in der steuererklärung in der ich die kosten dann abrechne? mein dank im voraus für die leute die sich hoffentlich zu wort melden und mich mit wissen erleuchten. gruß und eine schöne vorweihnachtliche zeit, tino. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Dezember 15, 2006 Servus tikas, bitte zuerst alles durchlesen. Hier Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tikas Dezember 15, 2006 hi -man! danke für deine hilfe. leider führt mich dein link auf eine seite von börse-online, die wiederum in unzählige unterseiten aufgeteilt ist. wenn ich mir all diese seiten durchlese, komme ich sicher auch zur lösung meiner fragen. aber ich hatte gehofft, dass es hier jemanden gibt, der mir in kurzform auf meine fragen antwort geben könnte. gruß und einen schönen abend, tino. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Dezember 15, 2006 hi -man! danke für deine hilfe. leider führt mich dein link auf eine seite von börse-online, die wiederum in unzählige unterseiten aufgeteilt ist. wenn ich mir all diese seiten durchlese, komme ich sicher auch zur lösung meiner fragen. aber ich hatte gehofft, dass es hier jemanden gibt, der mir in kurzform auf meine fragen antwort geben könnte. gruß und einen schönen abend, tino. tikas, dann versuche mal das: https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...ost&p=92805 Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Dezember 15, 2006 P.S. Wenn Du 750,-- Transaktionskosten und 500,-- Gewinn gemacht hast, dann kannst Du 250,-- Verlustvortrag geltend machen. Du musst aber dies beim Finanzamt deklarieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tikas Dezember 17, 2006 hi -man, erneut danke für deine antwort. demzufolge gibt es nur eine möglichkeit transaktionskosten geltend zu machen. diese kosten gegen den erziehlten gewinn gegen rechnen. schade! ich dachte ich könnte sie auch als "normale" werbungskosten angeben und so auf meine hohen im jahr bezahlten lohnsteuern anrechnen. weißt du zufällig auch, wie lange man verluste nachträglich in der steuererklärung angeben kann? nach deiner antwort habe ich mal geschaut und auch im jahr 2005 transaktionskosten (nach abzug vom gewinn) gefunden die im negativen bereich sich belaufen. gruß und allen einen schönen 3.advent, tino. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Dezember 17, 2006 hi -man,erneut danke für deine antwort. demzufolge gibt es nur eine möglichkeit transaktionskosten geltend zu machen. diese kosten gegen den erziehlten gewinn gegen rechnen. schade! ich dachte ich könnte sie auch als "normale" werbungskosten angeben und so auf meine hohen im jahr bezahlten lohnsteuern anrechnen. weißt du zufällig auch, wie lange man verluste nachträglich in der steuererklärung angeben kann? nach deiner antwort habe ich mal geschaut und auch im jahr 2005 transaktionskosten (nach abzug vom gewinn) gefunden die im negativen bereich sich belaufen. gruß und allen einen schönen 3.advent, tino. Hi tikas, Spekuverluste kann man beliebig lange vortragen. Hast Du denn die Verluste 2005 deklariert? Wenn nicht, solltest mal nachfragen, ob das dann noch möglich ist. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag