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juliusjr

TUI AG FLR-NACHR.ANLEIHE V.05(13/UNB)

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BenGunn

In Anbetracht des § 5 Abs. 6 der Anleihenbedingungen (vgl. die Diskussion oben im Thread) kann man der Kündigung einen gewissen Charme nicht absprechen. Bekanntlich ist dort wegen des Hybridcharakters der Anleihe ein Ersetzungsvorbehalt verankert, um die Kapitalbasis nicht zu schmälern oder aus anderen Gründen (über die man nur spekulieren kann). Danach darf die Kündigung nur erfolgen, wenn sechs Monate vor Wirksamwerden der Kündigung gleichrangige Wertpapiere plaziert werden oder z.B. die Emittentin Aktien gegen einen Erlös ausgegeben hat.

 

Die TUI legt diese Bestimmung nun sehr extensiv bzw. unternehmensfreundlich aus, indem sie die Ablösung eines Wandlers mittels Aktien (also schon vorhandenem bedingtem Kapital) als Ausgabe von Aktien gegen einen Erlös betrachtet und dieser Erfüllung einer (anderen) Verbindlichkeit gleichzeitig die Ersetzungsfunktion und Ersetzungsbefugnis durch Aktien für den Hybrid zur Wahrung der Kapitalbasis zuschreibt. (Ist das Zauberei oder üblich?) Der 6-Monatsfrist kommt dabei auch keine Bedeutung mehr zu: Entweder bezieht TUI sie nur auf den Ersatz des Hybrids durch neue Wertpapiere oder beruft sich darauf, dass die Fälligkeit des Wandlers ja schon seit Jahren bekannt ist und nicht erst seit einem halbem Jahr.

 

Genial!!! ... mein Glaube an den Telos von Bestimmungen wird bestärkt.

 

Hier wird ja immer dazu geraten, vor dem Kauf von Anleihen deren Bedingungen zu studieren. Das ist aber so eine Sache mit dem Verstehen der Bedingungen. - Kann jemand meine Verwunderung über das Vorgehen der TUI - d.h. etwaige Denkfehler im oben Ausgeführten - beseitigen (gemeint ist jetzt nicht, dass die das "Ding" endlich loswerden wollten)?

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Superhirn

nicht das sich hier jemand wundert am 30.01.2013

 

DAS PAPIER WURDE NICHT GEKÜNDIGT !!!

 

Das Themenpapier mutiert damit um 01. Februar zu einem Floater auf 3M-Euriborbasis mit einem Aufschlag von 730 Basispunkten und kann dann ale 3 Monate von Tui gekündigt werden. Damit ergibt sich eine Deckelung der Kursphantasie und es gibt gleichzeitig einen Boden nach unten. Nach aktuellem Stand würde dann ein Kupon von ca. 7,48 % p.a. fällig.

 

3 Monatsfrist zur Kündigung ? 7,388 % p.a. Jetziger Kurs 104,55 - 104,95. Da müssen einige aber seeeeeeeeehr überzeugt sein, dass nicht gekündigt wird ... :-

 

Sage keiner ich hätte nicht gewarnt ...;)

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Diddi

Meine hatte ich rechtzeitig abgegeben, man kann ja ausnahmsweise auch mal Glück haben.

 

@BenGunn: du hast sicherlich Recht, dass die Kündigung rechtlich ziemlich zweifelhaft ist und die TUI damit evtl. gegen ihre eigenen Prospektbedingungen verstößt.

 

Praktische Frage: aber was nutzt dir das?

 

Du kannst dagegen klagen, aber das ist ein Riesen-Aufwand und für den typischen Privatanleger nur schwer durchführbar, ähnlich wie die Abwicklung der Heta: juristisch fragwürdig, aber als kleine Wurst muss ich das so hinnehmen.

 

Auch wenn ich es sachlich, wie gesagt, schon etwas dubios finde.

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Raccoon

Sage keiner ich hätte nicht gewarnt ...;)

Eigentlich wollte ich das Papier Anfange des Jahres abstoßen, hab's aber aufgeschoben; ich hatte allerdings schon 2007 gekauft (unter pari), von daher ist die Kündigung nicht weiter tragisch. Irgendwann ist die Party halt mal vorbei.

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