patrick086 November 29, 2006 Hallo Ich habe mir gerade alles durchgelsen über die spekulationssteuer.... Meine frage ich habe keine Einkommenssteuerklasse da ich Schüler bin. Wir müste ich jetzt mein Aktien gewinn versteuern? Denn ich liege über den 512. WIe sieht es aus wegen der krankenkasse....? Vielen dank für die antwort. Gruß Patrick Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
m_g November 29, 2006 Hallo patrick086, wieso 512? Der Freibetrag liegt doch höher als das (1370 jetzt, 750 nächstes Jahr). Krankenkasse musst du so oder so nicht zahlen, da die Grenze für das Ende der Mitversicherung in der Familie deutlich höher liegt (~4400/Jahr). Gruß, m_g Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 November 29, 2006 Da du wahrscheinlich nicht über den Grundfreibetrag kommst (ca. 8000 Euro p.a.) dürften keine Steuer anfallen. Mit der KK hat dies herzlich wenig zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
patrick086 November 29, 2006 also somit kann ich mit aktien 8000 im jahr verdienen ohne steuern zu zahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 November 29, 2006 Sofern du keine anderen Einkünfte beziehst ja! Allerdings ist möglicherweise das Kindergeld zu beachten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
m_g November 29, 2006 Ja. Bis zur Grenze von ~8800 zahlst du keine Einkommenssteuer und auch keine Kapitalertagssteuer afaik. Gruß, m_g Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
patrick086 November 29, 2006 · bearbeitet November 29, 2006 von patrick086 ja aber es könnte sein das ich mal drüber komme dann müsste ich für alles steuern bezahlen? Also wäre es für mich dann eine arbeit ander börse? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
m_g November 29, 2006 Dann musst du den 8000 übersteigenden Betrag versteuern. Den Steuersatz kannst du einer Einkommenssteuertabelle entnehmen. Kindergeld endet übrigens bei ~6600. Übersteigst du das auch nur um einen Euro, müssen deine Eltern das komplette Kindergeld für das laufende Jahr zurückzahlen. Gruß, m_g Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 November 29, 2006 Dann musst du dein steuerpflichtiges Einkommen ermitteln. Die Berechnung der Steuer ist im § 32a EStG kodifiziert. (Einkommensteuertabellen gibt es auch im Internet) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
patrick086 November 29, 2006 Also wäre das dann ein job für mcih an der börse? Somit müste ich doch alles bzahlen Kranken renten..? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
m_g November 29, 2006 Da du kein Arbeitsverhältnis hast, nein. Du musst nicht in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen. Gruß, m_g Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
patrick086 November 29, 2006 · bearbeitet November 29, 2006 von patrick086 ja was müste ich dann zahlen? also wieviel % des gewinns Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
m_g November 29, 2006 · bearbeitet November 29, 2006 von m_g - Einkommenssteuer - Krankenversicherung - -1800€ Kindergeld - Eventuell Steuerberater, falls du nicht alleine klar kommst Prozentual lässt sich das nicht ausdrücken, ist von der Höhe des Einkommens abhängig Das müsste es sein. Gruß, m_g Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
uzf November 29, 2006 Der Bub hat keine 3. 50 in der Tasche. Sonst würde er nicht so blöd fragen Ne Patrick Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man November 29, 2006 Keine Angst du kommst nicht drüber . Der war wirklich sehr gut! Gruß -man Funzt jetzt auch! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 November 29, 2006 Nicht böse sein, Patrick. Ich vermute mal uzf hat recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr.Kirby November 29, 2006 Patrick falls du noch über deinen Pappi Krankenversichert bist (so wie ich ) und mehr als ca: 4000europas im Jahr machst musst du dich selber versichern. Das kostet dann für Studenten so 50(Barmer) im Monat. Ich weis bis heute nicht wie die Versicherungsfuzzies das erfahren haben bei mir, hätte das auch nie gedacht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
EinInvestor November 30, 2006 wieso 512? Der Freibetrag liegt doch höher als das (1370 jetzt, 750 nächstes Jahr). Da's ja noch keiner angemerkt hatte: 512,- ist doch (für einen Single) die Freigrenze, bis zu der keine Spekulationssteuer anfällt. Liegt man drüber, muss man den GESAMTEN Spekulationsgewinn versteuern. Spekulationsverluste kann man mit den Spekulationsgewinnen verrechnen. Der andere Betrag ist der Sparerfreibetrag. Darunter fallen Dividenden und Zinsen. Das ist ein Freibetrag, den man nicht versteuern muss. Nur was drüber liegt muss überhaupt versteuert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag