SeTrader November 15, 2006 · bearbeitet November 15, 2006 von SeTrader Hallo, bin neu hier und habe einige grundlegende Fragen. Ich bin für alle Antworten und Hinweise dankbar. Meine Situation: - Ich mache im Jahr einen Aktiengewinn von rund 40.000 (alle innerhalb eines Jahres, also Spekulationen!!!!) - meine Ordergebühren belaufen sich auf rund 10.000 - habe keine feste Arbeit - beziehe kein Arbeitslosengeld etc. Jetzt die Fragen: - Wie muss meine Steuererklärung aussehen? - wie versteuere ich die Aktiengewinne (Ordergebühren etc.) - Wird der "Steuerfreibetrag (ca. 7000E - glaube ich :-" ) auf irgendeine Art und Weise verrechnet? Vielleicht könnt ihr mir mit einem Rechenbeispiel helfen, das wäre toll! Gruss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reigning Lorelai November 15, 2006 wenn sonst keine Einnahmen sind das alles sonstige Einkünfte die du hast da Spekulationsgewinne (gemäß Definition innerhalb eines Jahres) Du musst die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis versteuern. Steuern zahlst du erst ab 7644 Euro. Deine Transaktionsgebühren sind recht hoch kannst du aber auch nicht ansetzen da keine Werbungskosten. Du könntest die Depotgebühren höchstens als Werbungskosten im Bereich "Einkünfte aus Kapitalerträge" verbuchen. Kapitalerträge sind aber keine Spekulationsgewinne. Wenn du also noch Anleihen oder ähnliches hast wo du mehr Zinsen bekommst als über den FSTA abgedeckt ist kannst du da noch a bisserl was holen. Geht aus deinem Fall aber nicht hevor. --> Wenn deine reinen Gewinne 40000 im Jahr sind dann wirst du die auch versteuern müssen. Wie gesagt. Negative Spekulationen kannst du gegenrechnen (aber hast du mir der zahl wohl schon gemacht)... dann hast du noch die wahl wenn verheiratet dass du z.b. gemeinsame veranlagung wählst.. den individuellen fall besprichst du aber besser mit dem Steuerberater. Der kostet zwar was ist aber auch sein Geld wert da er dir zu konkreten fällen konkrete aussagen machen kann. Eine sache die in einem forum definitiv nicht möglich ist. gruß w.hynes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ike November 15, 2006 Aus reiner Neugier, was kostet denn ein Steuerberater so in etwa? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SeTrader November 15, 2006 · bearbeitet November 15, 2006 von SeTrader Wenn deine reinen Gewinne 40000 im Jahr sind dann wirst du die auch versteuern müssen. Wie gesagt. Negative Spekulationen kannst du gegenrechnen (aber hast du mir der zahl wohl schon gemacht)... dann hast du noch die wahl wenn verheiratet dass du z.b. gemeinsame veranlagung wählst.. Ich habe gehört, dass nur der halbe Gewinn versteuert werden muss bzw. vom Finanzamt versteuert wird. Ist das wahr?? Und zu welchem Prozentsatz wird in meinem Fall versteuert --> da kein Einkommen! ????? Gruss und Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
downtowncr November 15, 2006 Das nur der halbe Gewinn versteuert wird stimmt nicht! Das sogenannte Halbeinkünfte verfahren greift bei Spekulationsgewinne (die bei dir ja vorliegen nicht). Du musst also alles versteuern. Zu welchem Prozentsatz deine Gewinne versteuert werden kann dir hier niemand genau sagen. Der Prozentsatz ist dein persönlicher Einkommenssteuersatz. Aber gib mal bei google "brutto netto rechner" ein. Auf der Seite von Spiegel online findest du einen Gehaltsrechner. Dort gibst du deine persönlichen Daten ein und erhältst dann die ungefähren Ausgaben für Einkommensteuer, Arbeitslosenversicherung etc. Mal abgesehen davon, wenn du wirklich soviel tradest wirst du ohnehin deine lieben Probleme mit der Steuererklärung bekommen. Ich hoffe, du führst genaue Unterlage über deine Trades und du hast dich entsprechend fürs Finanzamt vorbereitet. Vermutlich kommst du ohnehin nicht an einem Steuerberater vorbei, wenn du das noch nie selbst gemacht hast....... Der Weg zum Steuerberater sollte sich vermutlich für dich lohnen. Gruss downtowncr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SeTrader November 15, 2006 Das nur der halbe Gewinn versteuert wird stimmt nicht! Das sogenannte Halbeinkünfte verfahren greift bei Spekulationsgewinne (die bei dir ja vorliegen nicht). Du musst also alles versteuern. Zu welchem Prozentsatz deine Gewinne versteuert werden kann dir hier niemand genau sagen. Der Prozentsatz ist dein persönlicher Einkommenssteuersatz. Aber gib mal bei google "brutto netto rechner" ein. Auf der Seite von Spiegel online findest du einen Gehaltsrechner. Dort gibst du deine persönlichen Daten ein und erhältst dann die ungefähren Ausgaben für Einkommensteuer, Arbeitslosenversicherung etc. Doch, in meinem Fall handelt es sich ausschließlich um Spekulationsgewinne! Also muss ich nur den halben Gewinn versteuern, oder? Wie soll ich den Einkommensteuersatz berechnen, wenn ich keine Festanstellung habe? Was kann ich in diesem Fall tun?? Gruss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reigning Lorelai November 15, 2006 natürlich spekugewinne = noch halbeinkünfteverfahren es gibt in dem sinne keinen steuersatz... es gibt eine steuertabelle (für gemeinsamveranlagte und einzelveranlagte) .... und in dieser tabelle steht das zu versteuernde einkommen (das hast du ja errechnet nach vorgaben) und daneben dann der zu versteuernde betrag... daraus könntest du jetzt einen steuersatz ausrechnen... @ike: ist unterschiedlich... jeder verlangt was anderes.. ich zahl nen 4stelligen betrag pro jahr.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Underserial November 15, 2006 Aus reiner Neugier, was kostet denn ein Steuerberater so in etwa? Das kommt darauf an, gute Steuerberater kosten ca. 100 - 200 würde ich sagen den, den meine Freunde oder bekannte haben der macht das immer so; wenn wir was rausholen dann macht er einfach nen höheren Preis und wenn nix herausgeholt wird verlangt er weniger. So gleicht er es wieder aus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Morbo November 15, 2006 ob das Halbeinkuenfteverfahren angewendet werden kann, haengt IMO auch von der Art der Einkuenfte ab. Aktien sind Unternehmensbeteiligungen. Da gilt es. Dividenden ebenfalls, weil die resultieren aus ner Unternehmensbeteiligung. Bei Einkuenften aus Trades mit Optionsscheinen ist das Halbeinkuenfteverfahren generell nicht moeglich. Denn OS zaehlen als reine Finanzprodukte. Zertifikate duerften aehnlich betrachtet werden. PS: pruefe das lieber mal nach, ich hab das jetzt aus dem Kopf getippt und erinnere mich gerade nicht an die Quelle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Underserial November 15, 2006 Laut der noch geltenden Gesetze gilt bis auf weiteres das Halbeinkünfteverfahren. Alle Inv. Produkte mit Lfz. < 1Jahr sind ja eh steuerfrei. Aber wie lange es noch so geltend bleibt, bei uns in der Bank meinen viele bis ca. noch 1 - 2 Jahre... mfg, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reigning Lorelai November 15, 2006 Aber wie lange es noch so geltend bleibt, bei uns in der Bank meinen viele bis ca. noch 1 - 2 Jahre... Die Abgeltungssteuer wird wohl 2009 eingeführt.. Wenn die so kommt wie bisher vermutet, dann braucht du nicht mehr groß ne EST-Erklärung machen. Fall aber nicht auf solche Scherze rein wie Kollegen bei der Dresdner Bank... die gehen ihre Kunden jetzt schon deswegen an.. Absolut inkompetent!!! Grundregel: Gar nichts machen und abwarten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Underserial November 15, 2006 Grundregel: Gar nichts machen und abwarten! Das finde ich gut immer den Stillhalter spielen ^.^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hornet November 15, 2006 @SeTrader Was mich interessieren würde. Wie machst Du das mit der Krankenversicherung? Hast Du Dich privat versichert? Wie errechnet sich dann Dein Beitrag? Gruß Hornet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Abraxas November 15, 2006 @ SeTrader Krankenversicherungsbeiträge (ebenso wie Beiträge zur RV und LV) = steuerlich beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben "Aktiengewinn" = Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten Ordergebühren erhöhen bei Anschaffung die Anschaffungskosten und mindern bei Verkauf den Veräußerungserlös. Du mußt also schon selber wissen, ob deine 10.000 EUR Ordergebühren sich bei deiner Ermittlung des Aktiengewinns von 40.000 EUR bereits gewinnmindernd ausgewirkt haben oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Reigning Lorelai November 15, 2006 · bearbeitet November 15, 2006 von waynehynes was ich nicht ganz kapiere: wie hast du bisher deine Steuer gemacht? Oder willst du mir jetzt erzählen, daß du erst seit diesem Jahr Trader bist? From Zero to hero in no time at all??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SeTrader November 16, 2006 was ich nicht ganz kapiere: wie hast du bisher deine Steuer gemacht? Oder willst du mir jetzt erzählen, daß du erst seit diesem Jahr Trader bist? From Zero to hero in no time at all??? Danke für eure zahlreichen Antworten. Ich trade erst seit gut einem Monat. Es handelt sich momentan nur um ein Fantasie-Szenario. Wollte mich mal informieren was man als "Hauptberuflicher Trader" alles beachten muss besonders bezüglich EST. Gruss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Abraxas November 17, 2006 Danke für eure zahlreichen Antworten. Ich trade erst seit gut einem Monat. Es handelt sich momentan nur um ein Fantasie-Szenario. Wollte mich mal informieren was man als "Hauptberuflicher Trader" alles beachten muss besonders bezüglich EST. Gruss sehr witzig! Du bist auf meiner Beliebtheitsskala ganz nach oben gerückt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ChriStyle November 23, 2006 Du musst die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis versteuern. Steuern zahlst du erst ab 7644 Euro. Man muss echt erst ab, 7644 s versteuern ? D.h. ich muss wenn ich mit Aktien nicht so viel gewinn mache davor nichts versteuer ??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
et3rn1ty November 23, 2006 Man muss echt erst ab, 7644 s versteuern ? D.h. ich muss wenn ich mit Aktien nicht so viel gewinn mache davor nichts versteuer ??? Spekulationsgewinne sind ab einem jährlichen Ertrag von 512 Euro zu versteuern. Grüße, et3rn1ty. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
K0nfuzius November 23, 2006 · bearbeitet November 23, 2006 von konfuzius Kaufkurse - Verkaufskurse = 40.000 Euro alle Aktien > 12 Monate gehalten = alles steuerfrei alle Aktien < 12 Monate gehalten = Halbeinkünfteverfahren = 20.000 Euro > 512 Euro Freigrenze also 20.000 Euro mit persönlichen Einkommenssteuersatz versteueren (17% aufwärts bis 42%) de fakto sind auf die 40.000 bezogen 8,5% bis 21% da Halbeinkünfteverfahren 20000 * geraten 20% Steuersatz = 4000 Euro Steuern also verbleiben von 40.000 Euro 36.000 als Reingewinn Kursgewinn 40.000 Bank + Prov. 1000 = hälftig anrechenbar = 500 (hier gibt es eine Höchstegrenze) Verkaufsgewinn 39.500 ./. Werbungskosten 1000 = hälftig anrechenbar = 500 (hier gibt es eine Höchstgrenze) Differenz 39.000 Halbeinkünfte ergibt 19.500 zu zahlende Steuer 17%-42% auf 19.500 da 500 weniger bei 20% = 100 Euro von 40.000 Euro verbleiben also 36.100 Euro als Reingewinn die Höchstgrenzen bei Bank + Provision + Werbungskosten sind mir nicht bekannt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpt_dacs November 23, 2006 Ich habe eine weitere Frage. Es ist doch so das man innerhalb von 12 Monaten seine Spekulationsgewinne mit den Spekulationsverlusten verrechnen kann. Das bedeutet wenn er jetzt in den 1-6 Monat nur 1000 Euro Gewinn gemacht hat und in den 7-12 Monat 39000 Euro dann könnter er ja in dem 1-6 Monat des nächsten Jahres also 2007 die Spekulationsverluste mit den 39000 Euro verrechnen. Was ist aber wenn die 39.000 Euro bereits besteuert wurden gibt es dann eine Steuerrückzahlung? Was ein guter Steurberater kostet hängt davon ab was du beruflich machst. Wenn du nur privat spekulierst dann sicher nicht so viel. Wenn du aber Einkommen aus selbsständiger Arbeit beziehst dann ist es anscheinend um einiges komplizierter. Ein bekannter von mir hat glatt mal über 1000 Euro hingeblättert. Bei ihm ging es aber nicht um das Traden. Aber du musst ja sowieso alles gemeinsam machen wenn du eine Steuererklärung machst Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Abraxas November 24, 2006 Ich habe eine weitere Frage. Es ist doch so das man innerhalb von 12 Monaten seine Spekulationsgewinne mit den Spekulationsverlusten verrechnen kann.Das bedeutet wenn er jetzt in den 1-6 Monat nur 1000 Euro Gewinn gemacht hat und in den 7-12 Monat 39000 Euro dann könnter er ja in dem 1-6 Monat des nächsten Jahres also 2007 die Spekulationsverluste mit den 39000 Euro verrechnen. Was ist aber wenn die 39.000 Euro bereits besteuert wurden gibt es dann eine Steuerrückzahlung? Verluste dürfen nur bis zur Höhe des vom Stpfl. im gleichen Jahr erzielten Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden. Soweit entsprechende Verluste nicht im gleichen Jahr ausgeglichen werden konnten, so mindern sie die positiven Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, die der Stpfl. im dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen erzielt hat oder erzielt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber November 24, 2006 Warum benutzt ihr nicht einfach mal die Suchfunktion des Forums? Zur Versteuerung von Aktiengewinnen wurde hier schon so oft und auch unter meiner Mithilfe ausführliches geschrieben - es ist zum Teil erschreckend wieviel Halbwissen mittlerweile wieder die Runde macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Abraxas November 27, 2006 · bearbeitet November 27, 2006 von Abraxas Danke für diese klaren Worte. Danke auch für deine bisherige Mithilfe. Weiter so! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bdfl2006 November 28, 2006 Ich hätte da auch noch mal eine frage! Wie siehts mit den Ordergebühren aus? Kann ich die nicht voll gegenrechnen. Bsp. habe 1000 Aktien mit denen ich 2 euro gewinn gemacht habe: Also 2000 euro reingewinn! Meine Ordergebühren betrugen insgesamt 30 euro! Dann habe ich doch nur ein reingewinn von 1970! Was muss ich denn jetzte nun versteurn die 1970 oder die 2000 Euro! Kann man Ordergebühren gegenrechnen? Danke im Vorraus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag