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Larry.Livingston

Kündigung Versicherung

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Larry.Livingston

Hallo, jetzt habe ich tatsächlich auch mal eine Einsteigerfrage... :P

 

Folgendes: Ich habe am 10.10. meine BUZ gekündigt, doch am 01.11. (monatliche Ratenzahlung) wurde der Beitrag wieder eingezogen. Eine schriftliche Bestätigung oder ein Bettelschreiben habe ich nicht erhalten. Ich habe nochmal im Vertrag nachgesehen und zur Kündigung steht folgendes:

 

Sie können Ihre Versicherung schriftlich kündigen... bei Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnittes.

 

Da ich damals in "Recht" immer eine Schlafstunde eingelegt habe - sowie Versicherungen grundsätzlich verabscheue - würde ich ganz gerne wissen ob ich fristgerecht gekündigt habe? Siehe Fettgedrucktes...

 

Mich wundert es das die Versicherung sich noch gar nicht gemeldet hat... :lol:

 

Merci schonmal! :)

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Reigning Lorelai
· bearbeitet von waynehynes

Wann abgeschlossen und wann gekündigt (evtl. auch Angabe der Gesellschaft)?

Danke

Gruß

W.Hynes

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Larry.Livingston

Abgeschlossen bei der R+V in 2004, läuft also schon länger als 1 Jahr.

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Reigning Lorelai
· bearbeitet von waynehynes

Lastschrift zurückgeben...

Wenn dann Versicherung meckert Kopie der Kündigung zeigen. Ideal wäre ein Faxbericht wenn du die Kündigung gefaxt hast..

 

Gruß

 

W.Hynes

 

halt Korrektur: Ex-Freundin sagt monatliches Kündigungsrecht. Von daher erst am Januar darf nix mehr gezogen werdnen.

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Larry.Livingston

Ja Lastschrift wollte ich zurückgeben sobald ich die Möglichkeit dazu habe, ich bin mir halt nicht sicher ob es dann schon berechtigt wäre...

 

halt Korrektur: Ex-Freundin sagt monatliches Kündigungsrecht. Von daher erst am Januar darf nix mehr gezogen werdnen.

 

Hmmn, wieso dann erst im Januar?

 

Schonmal danke! :)

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Reigning Lorelai

erstmal sorry für die Verwirrung: jetzt richtig und verbindlich... hab gerade nebenbei telefoniert und du weißt ja wie das mit männern und mutlitasking ist...

 

also es ist wie folgt:

du hast wenn die versicherung länger als ein jahr läuft eine monatliche Kündigungsfrist zum Monatsende. --> du hast am 10.10. gekündigt (ich hab vorhin gemeint du kündigst am 10.11.). --> abbuchung im November ist noch berechtigt und du kannst nix dagegen machen.

 

Aber im folgenden Monat, also im Dezember, darf keine Abbuchung mehr erfolgen.

Dennoch würde ich sicher gehen, daß ich vom Versicherer ne Kopie bzw. Bestätigung erhalte bzw. anrufe und mir den Namen geben lassen der die Kündiung bestätigt.

 

Viele Grüße

 

W.Hynes

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Larry.Livingston

OK alles klar, das werde ich sowieso machen. Ich wollte halt vor allen Dingen wissen ob ich eine rechtliche Grundlage hätte die Lastschrift für November zurückzugeben. Da war ich beim Vertragspassus nicht 100% sicher.

 

Vielen Dank Kollege!! :)

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