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RED-BARON

Halli Hallo :-

 

ne ganz einfache Frage, hat wer schon *praktische* Erfahrungen sammeln können

ob die Bank ( speziell DiBa ) bei Eröffnung eines 2. Depots dann die Käufe/Verkäufe

tatsächlich sauber trennt ?

 

Grund meiner Frage ist eine etwas verstörte Hotline bei der Nachfrage ob das 2 Depot

wirklich kostenlos sei und dem Hinweis das ich es für Aktivitäten ab 2009 benötige.

 

So wie ich das aus der Anmeldeprozedure sehe wäre es kein "Unterdepot" sondern ein

tatsächlich 2. Depot neben dem ersten Depot.

 

Kann mir vll. jemand der diese Konfiguration hat die Bedenken nehmen ? Wo kann ich

später dann festlegen für welches Depot ich handel ? Jetzt mit nur einem kann ich es

logischerweise nicht sehen ;)

 

Beste Grüße, RB

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tpm
Kann mir vll. jemand der diese Konfiguration hat die Bedenken nehmen ? Wo kann ich

später dann festlegen für welches Depot ich handel ? Jetzt mit nur einem kann ich es

logischerweise nicht sehen ;)

 

Keine Sorge, das funktioniert einwandfrei. Sind getrennte Depots. Du kannst nachher dann per drop-down combo box auswaehlen, fuer welches Depot ein Kauf/Sparplan bestimmt ist.

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RED-BARON

ok, danke sehr !

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

So hier ein paar Beispiele (Freibetrag 801€ ist ausgeschöpft) mit Einzelaktien:

DIVIDENDEN unter Zeiten der Abmelkungsteuer::

 

Bei deutschen AG`s und ausländischen ohne Quellensteuer (Großbritannien etc.) beträgt die Belastung incl. Kirchensteuer:

 

27,8167%

 

Der Clou: bei ausländischen Ag`s mit 15% (USA z. B.) Quellensteuer jedoch weniger, da 15% auf 25% Abgeltungsteuer angerechnet werden, so das der Soli und Kist. nur auf die entfallenden 10% Abgltst. berechnet werden:

Belastung:

 

26,1023%

 

Ganze 1,7144% weniger! ;)

 

Ziemlich viel in Zeiten niedriger Leitzinsen...

 

ohne Kirchensteuer sogar:

 

25,5291%

 

 

 

 

Ist das so gewollt? Muss man da nachzahlen?

Es ist ja eine abgeltende Steuer...

 

Bei 25% Quellensteuer und mit Doppelbesteuerungsabkommen mit voller Anrechnung entfiele ja der Soli und Kist. vollständig?

Gibt es ja nicht, maximale Anrechnung sind soweit ich weiß immer 15% bei Divis...

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seduix

Hallo Forum,

 

2008 50 Aktien der Aktie A Kurs 100 Invest 5000 (aktueller Kurs 50 )

2009 200 Aktien der Aktie A Kurs 20 Invest 4000 (aktueller Kurs 50 )

 

Die Aktien liegen in einem Depot und nun will ich alle zusammen verkaufen.

Wie errechne ich die Abgeltungssteuer?

 

1. Pos. Verlust 2500

2. Pos. Gewinn 6000

Gewinn gesamt: 3500

 

Bedeutet das ich von den 3500 dann ca. 25% - 28% Abgeltungssteuer abgezogen bekomme?

 

Gruß

seduix

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cebu

Na kommt darauf an, wann Du die Verlustaktien gekauft hast. Also heute vor 'nem Jahr oder später. Sonst sind die Verluste ja verlustig.

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vanity
· bearbeitet von vanity
2008 – 50 Aktien der Aktie A – Kurs 100 € Invest 5000 € (aktueller Kurs 50 €)

2009 – 200 Aktien der Aktie A – Kurs 20 € Invest 4000 € (aktueller Kurs 50 €)

 

Die Aktien liegen in einem Depot und nun will ich alle zusammen verkaufen.

Wie errechne ich die Abgeltungssteuer?

 

1. Pos. Verlust 2500 €

2. Pos. Gewinn 6000 €

Gewinn gesamt: 3500 €

 

Bedeutet das ich von den 3500 € dann ca. 25% - 28% Abgeltungssteuer abgezogen bekomme?

Nein! Es ist schlimmer:

 

1. Pos aus 2008 -2500 €

1.1 Kauf liegt mehr als 1 Jahr vor dem Verkauf: Verlust ist deine Privatsache

1.2 Kauf liegt weniger als 1 Jahr vor dem Verkauf: Verlust ist Veräußerungsverlust nach §23 EStG, damit hat die Bank nichts zu tun, du solltest ihn bei deiner Steuererklärung 2009 angeben (wie immer: Anlage SO)

 

2. Pos aus 2009 +6000 €

Auf den (vollen) Gewinn fällt zunächst AgSt (25% von 6000 +x +y) an. Die Verrechnung gegen den Verlust aus 1.2 (wenn vorhanden, also nicht Fall 1.1) kannst du in der Steuererklärung für 2009 vornehmen (lassen).

 

Welcome übrigens im Steuerforum! :rolleyes:

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crosplit

Hier nochmal eine sehr gute Zusammenfassung der Abgeltungsteuer von Consors mit Beispielabrechnungen als PDF:

 

Die neue Abgeltungsteuer:

Wir sorgen für Durchblick...

 

Abgeltungsteuer.pdf

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Junkbond Junkie

Hi Leinad

 

Hier noch ein Link zur kommenden Abgeltungssteuer.

Demnach bleiben die NVs also erhalten.

Die Grenze liegt bei 17.000 Euro, das sind 1416 Euro im Monat, das reicht für 2 Leute massig zum Leben in Asien.

 

Gruss

leinad

 

Gilt ein NV Bescheinigung für jemand der seinen Wohnsitz nicht im Deutschland hat?

 

CU

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Sven82

nein, eine NV-Bescheinigung kann nur beantragen, wer unbeschränkt steuerpflichtig ist und somit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

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otto03
· bearbeitet von otto03

Wer glaubt, der AgSt-Satz würde mittelfristig bei 25% bleiben .......

 

 

Quelle: Handelsblatt

 

Konkret ist geplant, die Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen und die Zusatzeinnahmen an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten. Ein Zuschlag von fünf Prozentpunkten brächte zum Beispiel 2,2 Mrd. Euro. Allerdings ist eine direkte Gesundheitsabgabe auf Kapitaleinkünfte wohl kaum verfassungsgemäß. Das Geld müsste also zunächst in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen und von dort als zusätzlicher Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds weitergeleitet werden.

 

http://www.handelsblatt.com/politik/deutsc...kuenfte;2417816

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Cairol

Zum Glück dümpelt die vorschlagende Partei momentan in den Umfragen um die 20% rum...Manchmal ist weniger einfach mehr :lol:

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tom1978

Ganz egal, wer die Wahl gewinnt - die nächste Regierung kommt um massive Steuererhöhung gar nicht herum...

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chris90

Hallo Community

Ich habe mal gelesen, wenn der persömliche Einkommenssteuersatz kleiner als 25% ist muss man weniger als die 25% abgeltungssteuer zahlen. Nun zu meiner Frage ich mache zurzeit eine Ausbildung als Werkzeugmechaniker zahle deswegen keine Lohnsteuer oder ähnliches. Wie finde ich meinen persönlichen einkommenssteuersatz heraus?

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vanity
· bearbeitet von vanity
Hallo Community

Ich habe mal gelesen, wenn der persömliche Einkommenssteuersatz kleiner als 25% ist muss man weniger als die 25% abgeltungssteuer zahlen. Nun zu meiner Frage ich mache zurzeit eine Ausbildung als Werkzeugmechaniker zahle deswegen keine Lohnsteuer oder ähnliches. Wie finde ich meinen persönlichen einkommenssteuersatz heraus?

Solange deine Einkünfte (in Summe) den Grundfreibetrag von € 7664 (+ ein paar spezifische Freibeträge wie AN-WK-Pauschale) nicht übersteigen, liegt dein ESt-Satz bei 0%. Dann beschaffst du dir am besten eine NV-Bescheinigung und deine Bank führt keine AgSt mehr ab, auch wenn du den Sparerfreibetrag mit deinen Kapitaleinkünften reißt.

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Blujuice

Und für den Fall, dass dein gesamtes Einkommen zwar über dem Grundfreibetrag liegt, dein Grenzsteuersatz aber noch unter 25%*, kannst du eine Steuererklärung abgeben. Da listest du dann alle Einkünfte inklusive aller Kapitalerträge auf und bekommst das, was von der Bank zu viel abgeführt wurde, vom Finanzamt erstattet.

 

* Ein Grenzsteuersatz von 25% entspricht 2009 bei Alleinstehenden einem Einkommen von 15400.

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otto03
* Ein Grenzsteuersatz von 25% entspricht 2009 bei Alleinstehenden einem Einkommen von 15400.

 

korrekt, aber nicht Einkommen von 15400 sondern "zu versteuerndem Einkommen von 15400, ZVE"

 

hier ist ein ESt rechner

 

https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp...&berechnen=

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Maikel

Ich habe tatsächlich noch eine Frage zur Abgeltungssteuer, bzw. zur Übergangsregelung:

 

Ende 2008 habe ich noch Aktien gekauft (Infineon :) ). Wenn ich die jetzt, also innerhalb der Spekufrist, verkaufe, gilt ja im Prinzip noch die "klassische" Besteuerung. Aber gilt auch noch das Halbeinkünfteverfahren? Oder wurde das evtl. in irgendeinem Nebensatz kassiert?

 

Hat jemand damit konkrete Erfahrung gemacht?

Kann jemand auf ein "offizielles" Dokument verweisen, in dem das explizit drinsteht?

 

So langsam brennt mir der großgewordene Posten Infineon unter den Nägeln. Wenn da für Gewinne noch das HEV gilt, würde ich, zumindest zum Teil, Kasse machen. Beim vollen Steuersatz würde ich aber versuchen, bis Dezember durchzuhalten.:)

 

Gruß

Michael

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

HEV gilt weiter, § 52a Abs. 3 S. 2 EStG ;)

http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...nt.ioid=4006028

 

Voraussetzung ist natürlich, dass es sich wirklich um private Veräußerungsgeschäfte nach altem Recht handelt und nicht um Finanzinnovationen etc.

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Basti

ich bitte mal kurz um Aufklärung: hab gestern meinen Bescheid über den Verlustvortrag aus priv. Veräußerungsgesch. bis 31.12.08

bekommen...

 

diesen Verlustvortrag kann ich jetzt bis 2013 ausnutzen?

Die Verrechnung erfolgt über die Steuererklärung - wo ich die zuviel bezahlte Abg.steuer rückerstattet bekomme, richtig?

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Wert37
· bearbeitet von Wert37

Und hier von mir eine Frage in der Hoffnung, eine sachkundige Antwort erhalten zu können:

 

Herr A, CH-Steuerbürger, kauft in 09 einige DE-Zugelassene THESAURUERENDE Renten/Index-ETFs bei einem ausserdeutschen Broker, überträgt diese ANteile in 09 auf das Auslandskto von Frau A (D-Steuerbürger) und schliesst sein Brokerkto noch in 09.

 

Frau A lässt das Kto ohne weitere Veränderungen bis 2020. Bei einer steuerlichen Befragung in 2020 meint Frau A zu erinnern, dass die vom Ehemann übertragenen ETFs von diesem in 2008 (Abgeltungssteuerfreiheit) angeschafft worden seien.

Broker von Herrn A hat leider die Unterlagen bereits nach ABlauf der 10J Frist geshreddert.

 

AUs heutiger Sicht: Liegt ein Denkfehler vor??? Danke

 

MFG

 

Wert35

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vanity
· bearbeitet von vanity
ich bitte mal kurz um Aufklärung: hab gestern meinen Bescheid über den Verlustvortrag aus priv. Veräußerungsgesch. bis 31.12.08

bekommen...

 

diesen Verlustvortrag kann ich jetzt bis 2013 ausnutzen? Ja

Die Verrechnung erfolgt über die Steuererklärung - wo über die ich die zuviel bezahlte Abg.steuer rückerstattet bekomme, richtig? Ja

... wenn es bis dahin was zu verrechnen gibt.

 

Und hier von mir eine Frage in der Hoffnung, eine sachkundige Antwort erhalten zu können:

 

Herr A, CH-Steuerbürger, kauft in 09 einige DE-Zugelassene THESAURUERENDE Renten/Index-ETFs bei einem ausserdeutschen Broker, überträgt diese ANteile in 09 auf das Auslandskto von Frau A (D-Steuerbürger) und schliesst sein Brokerkto noch in 09.

 

Frau A lässt das Kto ohne weitere Veränderungen bis 2020. Bei einer steuerlichen Befragung in 2020 meint Frau A zu erinnern, dass die vom Ehemann übertragenen ETFs von diesem in 2008 (Abgeltungssteuerfreiheit) angeschafft worden seien.

Broker von Herrn A hat leider die Unterlagen bereits nach ABlauf der 10J Frist geshreddert.

 

Aus heutiger Sicht: Liegt ein Denkfehler vor??? Danke

Bis hierher ist eigentlich noch nichts gedacht, also kann auch kein Denkfehler vorliegen.

 

Entscheidender dürfte aber sein, ob der Broker von Frau A seine Unterlagen geshreddert hat. Und ob Frau A ihre Unterlagen auch vernichtet hat. Im Zweifelsfall muss sie die Anschaffungsdaten nachweisen. Die Unschuldsvermutung greift hier nicht.

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Wert37
... wenn es bis dahin was zu verrechnen gibt.

 

 

Bis hierher ist eigentlich noch nichts gedacht, also kann auch kein Denkfehler vorliegen.

 

Entscheidender dürfte aber sein, ob der Broker von Frau A seine Unterlagen geshreddert hat. Und ob Frau A ihre Unterlagen auch vernichtet hat. Im Zweifelsfall muss sie die Anschaffungsdaten nachweisen. Die Unschuldsvermutung greift hier nicht.

 

 

Auch wenn der Broker von Frau A NICHT geshreddert hat, sei es unzweifelhaft, dass Sie diese Position erst in 2009 erhalten hat, aber angeschafft wurden sie von einem Angehörigen. Und da wandert doch die Abgeltungsfreiheit mit, wie will man bei Erbschaft/Schenkung nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen das ursprüngliche Anschaffungsdatum nachweisen bzw dieses verlangen?

 

Danke

 

FOrex37

 

P.S. Was heisst hier NICHTS gedacht, alleine Konstruktion zu erdenken ist gedacht, wenngleich vielleicht falsch gedacht, weswegen ich dachte, ich frag hier mal nach!

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o0Pascal0o
... wenn es bis dahin was zu verrechnen gibt.

Kann man auch in einem Jahr einen Teil und im nächsten Jahr den anderen Teil verrechnen?

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otto03
· bearbeitet von otto03
Kann man auch in einem Jahr einen Teil und im nächsten Jahr den anderen Teil verrechnen?

 

Scharf nachdenken!

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