RED-BARON Mai 15, 2009 Halli Hallo :- ne ganz einfache Frage, hat wer schon *praktische* Erfahrungen sammeln können ob die Bank ( speziell DiBa ) bei Eröffnung eines 2. Depots dann die Käufe/Verkäufe tatsächlich sauber trennt ? Grund meiner Frage ist eine etwas verstörte Hotline bei der Nachfrage ob das 2 Depot wirklich kostenlos sei und dem Hinweis das ich es für Aktivitäten ab 2009 benötige. So wie ich das aus der Anmeldeprozedure sehe wäre es kein "Unterdepot" sondern ein tatsächlich 2. Depot neben dem ersten Depot. Kann mir vll. jemand der diese Konfiguration hat die Bedenken nehmen ? Wo kann ich später dann festlegen für welches Depot ich handel ? Jetzt mit nur einem kann ich es logischerweise nicht sehen Beste Grüße, RB Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tpm Mai 15, 2009 Kann mir vll. jemand der diese Konfiguration hat die Bedenken nehmen ? Wo kann ichspäter dann festlegen für welches Depot ich handel ? Jetzt mit nur einem kann ich es logischerweise nicht sehen Keine Sorge, das funktioniert einwandfrei. Sind getrennte Depots. Du kannst nachher dann per drop-down combo box auswaehlen, fuer welches Depot ein Kauf/Sparplan bestimmt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit Mai 18, 2009 · bearbeitet Mai 18, 2009 von crosplit So hier ein paar Beispiele (Freibetrag 801€ ist ausgeschöpft) mit Einzelaktien: DIVIDENDEN unter Zeiten der Abmelkungsteuer:: Bei deutschen AG`s und ausländischen ohne Quellensteuer (Großbritannien etc.) beträgt die Belastung incl. Kirchensteuer: 27,8167% Der Clou: bei ausländischen Ag`s mit 15% (USA z. B.) Quellensteuer jedoch weniger, da 15% auf 25% Abgeltungsteuer angerechnet werden, so das der Soli und Kist. nur auf die entfallenden 10% Abgltst. berechnet werden: Belastung: 26,1023% Ganze 1,7144% weniger! Ziemlich viel in Zeiten niedriger Leitzinsen... ohne Kirchensteuer sogar: 25,5291% Ist das so gewollt? Muss man da nachzahlen? Es ist ja eine abgeltende Steuer... Bei 25% Quellensteuer und mit Doppelbesteuerungsabkommen mit voller Anrechnung entfiele ja der Soli und Kist. vollständig? Gibt es ja nicht, maximale Anrechnung sind soweit ich weiß immer 15% bei Divis... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seduix Juni 11, 2009 Hallo Forum, 2008 50 Aktien der Aktie A Kurs 100 Invest 5000 (aktueller Kurs 50 ) 2009 200 Aktien der Aktie A Kurs 20 Invest 4000 (aktueller Kurs 50 ) Die Aktien liegen in einem Depot und nun will ich alle zusammen verkaufen. Wie errechne ich die Abgeltungssteuer? 1. Pos. Verlust 2500 2. Pos. Gewinn 6000 Gewinn gesamt: 3500 Bedeutet das ich von den 3500 dann ca. 25% - 28% Abgeltungssteuer abgezogen bekomme? Gruß seduix Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cebu Juni 11, 2009 Na kommt darauf an, wann Du die Verlustaktien gekauft hast. Also heute vor 'nem Jahr oder später. Sonst sind die Verluste ja verlustig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 11, 2009 · bearbeitet Juni 11, 2009 von vanity 2008 – 50 Aktien der Aktie A – Kurs 100 € Invest 5000 € (aktueller Kurs 50 €) 2009 – 200 Aktien der Aktie A – Kurs 20 € Invest 4000 € (aktueller Kurs 50 €) Die Aktien liegen in einem Depot und nun will ich alle zusammen verkaufen. Wie errechne ich die Abgeltungssteuer? 1. Pos. Verlust 2500 € 2. Pos. Gewinn 6000 € Gewinn gesamt: 3500 € Bedeutet das ich von den 3500 € dann ca. 25% - 28% Abgeltungssteuer abgezogen bekomme? Nein! Es ist schlimmer: 1. Pos aus 2008 -2500 € 1.1 Kauf liegt mehr als 1 Jahr vor dem Verkauf: Verlust ist deine Privatsache 1.2 Kauf liegt weniger als 1 Jahr vor dem Verkauf: Verlust ist Veräußerungsverlust nach §23 EStG, damit hat die Bank nichts zu tun, du solltest ihn bei deiner Steuererklärung 2009 angeben (wie immer: Anlage SO) 2. Pos aus 2009 +6000 € Auf den (vollen) Gewinn fällt zunächst AgSt (25% von 6000 +x +y) an. Die Verrechnung gegen den Verlust aus 1.2 (wenn vorhanden, also nicht Fall 1.1) kannst du in der Steuererklärung für 2009 vornehmen (lassen). Welcome übrigens im Steuerforum! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit Juni 19, 2009 Hier nochmal eine sehr gute Zusammenfassung der Abgeltungsteuer von Consors mit Beispielabrechnungen als PDF: Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick... Abgeltungsteuer.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Junkbond Junkie Juni 19, 2009 Hi Leinad Hier noch ein Link zur kommenden Abgeltungssteuer.Demnach bleiben die NVs also erhalten. Die Grenze liegt bei 17.000 Euro, das sind 1416 Euro im Monat, das reicht für 2 Leute massig zum Leben in Asien. Gruss leinad Gilt ein NV Bescheinigung für jemand der seinen Wohnsitz nicht im Deutschland hat? CU Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 19, 2009 nein, eine NV-Bescheinigung kann nur beantragen, wer unbeschränkt steuerpflichtig ist und somit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juli 7, 2009 · bearbeitet Juli 7, 2009 von otto03 Wer glaubt, der AgSt-Satz würde mittelfristig bei 25% bleiben ....... Quelle: Handelsblatt Konkret ist geplant, die Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen und die Zusatzeinnahmen an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten. Ein Zuschlag von fünf Prozentpunkten brächte zum Beispiel 2,2 Mrd. Euro. Allerdings ist eine direkte Gesundheitsabgabe auf Kapitaleinkünfte wohl kaum verfassungsgemäß. Das Geld müsste also zunächst in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen und von dort als zusätzlicher Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds weitergeleitet werden. http://www.handelsblatt.com/politik/deutsc...kuenfte;2417816 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cairol Juli 7, 2009 Zum Glück dümpelt die vorschlagende Partei momentan in den Umfragen um die 20% rum...Manchmal ist weniger einfach mehr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Juli 7, 2009 Ganz egal, wer die Wahl gewinnt - die nächste Regierung kommt um massive Steuererhöhung gar nicht herum... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chris90 Juli 11, 2009 Hallo Community Ich habe mal gelesen, wenn der persömliche Einkommenssteuersatz kleiner als 25% ist muss man weniger als die 25% abgeltungssteuer zahlen. Nun zu meiner Frage ich mache zurzeit eine Ausbildung als Werkzeugmechaniker zahle deswegen keine Lohnsteuer oder ähnliches. Wie finde ich meinen persönlichen einkommenssteuersatz heraus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juli 11, 2009 · bearbeitet Juli 11, 2009 von vanity Hallo CommunityIch habe mal gelesen, wenn der persömliche Einkommenssteuersatz kleiner als 25% ist muss man weniger als die 25% abgeltungssteuer zahlen. Nun zu meiner Frage ich mache zurzeit eine Ausbildung als Werkzeugmechaniker zahle deswegen keine Lohnsteuer oder ähnliches. Wie finde ich meinen persönlichen einkommenssteuersatz heraus? Solange deine Einkünfte (in Summe) den Grundfreibetrag von € 7664 (+ ein paar spezifische Freibeträge wie AN-WK-Pauschale) nicht übersteigen, liegt dein ESt-Satz bei 0%. Dann beschaffst du dir am besten eine NV-Bescheinigung und deine Bank führt keine AgSt mehr ab, auch wenn du den Sparerfreibetrag mit deinen Kapitaleinkünften reißt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice Juli 12, 2009 Und für den Fall, dass dein gesamtes Einkommen zwar über dem Grundfreibetrag liegt, dein Grenzsteuersatz aber noch unter 25%*, kannst du eine Steuererklärung abgeben. Da listest du dann alle Einkünfte inklusive aller Kapitalerträge auf und bekommst das, was von der Bank zu viel abgeführt wurde, vom Finanzamt erstattet. * Ein Grenzsteuersatz von 25% entspricht 2009 bei Alleinstehenden einem Einkommen von 15400. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juli 12, 2009 * Ein Grenzsteuersatz von 25% entspricht 2009 bei Alleinstehenden einem Einkommen von 15400. korrekt, aber nicht Einkommen von 15400 sondern "zu versteuerndem Einkommen von 15400, ZVE" hier ist ein ESt rechner https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp...&berechnen= Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Juli 16, 2009 Ich habe tatsächlich noch eine Frage zur Abgeltungssteuer, bzw. zur Übergangsregelung: Ende 2008 habe ich noch Aktien gekauft (Infineon ). Wenn ich die jetzt, also innerhalb der Spekufrist, verkaufe, gilt ja im Prinzip noch die "klassische" Besteuerung. Aber gilt auch noch das Halbeinkünfteverfahren? Oder wurde das evtl. in irgendeinem Nebensatz kassiert? Hat jemand damit konkrete Erfahrung gemacht? Kann jemand auf ein "offizielles" Dokument verweisen, in dem das explizit drinsteht? So langsam brennt mir der großgewordene Posten Infineon unter den Nägeln. Wenn da für Gewinne noch das HEV gilt, würde ich, zumindest zum Teil, Kasse machen. Beim vollen Steuersatz würde ich aber versuchen, bis Dezember durchzuhalten. Gruß Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juli 16, 2009 · bearbeitet Juli 16, 2009 von Sven82 HEV gilt weiter, § 52a Abs. 3 S. 2 EStG http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...nt.ioid=4006028 Voraussetzung ist natürlich, dass es sich wirklich um private Veräußerungsgeschäfte nach altem Recht handelt und nicht um Finanzinnovationen etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Juli 17, 2009 ich bitte mal kurz um Aufklärung: hab gestern meinen Bescheid über den Verlustvortrag aus priv. Veräußerungsgesch. bis 31.12.08 bekommen... diesen Verlustvortrag kann ich jetzt bis 2013 ausnutzen? Die Verrechnung erfolgt über die Steuererklärung - wo ich die zuviel bezahlte Abg.steuer rückerstattet bekomme, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wert37 Juli 21, 2009 · bearbeitet Juli 21, 2009 von Wert37 Und hier von mir eine Frage in der Hoffnung, eine sachkundige Antwort erhalten zu können: Herr A, CH-Steuerbürger, kauft in 09 einige DE-Zugelassene THESAURUERENDE Renten/Index-ETFs bei einem ausserdeutschen Broker, überträgt diese ANteile in 09 auf das Auslandskto von Frau A (D-Steuerbürger) und schliesst sein Brokerkto noch in 09. Frau A lässt das Kto ohne weitere Veränderungen bis 2020. Bei einer steuerlichen Befragung in 2020 meint Frau A zu erinnern, dass die vom Ehemann übertragenen ETFs von diesem in 2008 (Abgeltungssteuerfreiheit) angeschafft worden seien. Broker von Herrn A hat leider die Unterlagen bereits nach ABlauf der 10J Frist geshreddert. AUs heutiger Sicht: Liegt ein Denkfehler vor??? Danke MFG Wert35 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juli 21, 2009 · bearbeitet Juli 21, 2009 von vanity ich bitte mal kurz um Aufklärung: hab gestern meinen Bescheid über den Verlustvortrag aus priv. Veräußerungsgesch. bis 31.12.08bekommen... diesen Verlustvortrag kann ich jetzt bis 2013 ausnutzen? Ja Die Verrechnung erfolgt über die Steuererklärung - wo über die ich die zuviel bezahlte Abg.steuer rückerstattet bekomme, richtig? Ja ... wenn es bis dahin was zu verrechnen gibt. Und hier von mir eine Frage in der Hoffnung, eine sachkundige Antwort erhalten zu können: Herr A, CH-Steuerbürger, kauft in 09 einige DE-Zugelassene THESAURUERENDE Renten/Index-ETFs bei einem ausserdeutschen Broker, überträgt diese ANteile in 09 auf das Auslandskto von Frau A (D-Steuerbürger) und schliesst sein Brokerkto noch in 09. Frau A lässt das Kto ohne weitere Veränderungen bis 2020. Bei einer steuerlichen Befragung in 2020 meint Frau A zu erinnern, dass die vom Ehemann übertragenen ETFs von diesem in 2008 (Abgeltungssteuerfreiheit) angeschafft worden seien. Broker von Herrn A hat leider die Unterlagen bereits nach ABlauf der 10J Frist geshreddert. Aus heutiger Sicht: Liegt ein Denkfehler vor??? Danke Bis hierher ist eigentlich noch nichts gedacht, also kann auch kein Denkfehler vorliegen. Entscheidender dürfte aber sein, ob der Broker von Frau A seine Unterlagen geshreddert hat. Und ob Frau A ihre Unterlagen auch vernichtet hat. Im Zweifelsfall muss sie die Anschaffungsdaten nachweisen. Die Unschuldsvermutung greift hier nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wert37 Juli 22, 2009 ... wenn es bis dahin was zu verrechnen gibt. Bis hierher ist eigentlich noch nichts gedacht, also kann auch kein Denkfehler vorliegen. Entscheidender dürfte aber sein, ob der Broker von Frau A seine Unterlagen geshreddert hat. Und ob Frau A ihre Unterlagen auch vernichtet hat. Im Zweifelsfall muss sie die Anschaffungsdaten nachweisen. Die Unschuldsvermutung greift hier nicht. Auch wenn der Broker von Frau A NICHT geshreddert hat, sei es unzweifelhaft, dass Sie diese Position erst in 2009 erhalten hat, aber angeschafft wurden sie von einem Angehörigen. Und da wandert doch die Abgeltungsfreiheit mit, wie will man bei Erbschaft/Schenkung nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen das ursprüngliche Anschaffungsdatum nachweisen bzw dieses verlangen? Danke FOrex37 P.S. Was heisst hier NICHTS gedacht, alleine Konstruktion zu erdenken ist gedacht, wenngleich vielleicht falsch gedacht, weswegen ich dachte, ich frag hier mal nach! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Juli 22, 2009 ... wenn es bis dahin was zu verrechnen gibt. Kann man auch in einem Jahr einen Teil und im nächsten Jahr den anderen Teil verrechnen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juli 22, 2009 · bearbeitet Juli 22, 2009 von otto03 Kann man auch in einem Jahr einen Teil und im nächsten Jahr den anderen Teil verrechnen? Scharf nachdenken! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag