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powerschwabe

Wie werden Fondsübertragungen ab 2009 gehandhabt. Fonds 2008 gekauft, und dann 2009 zu einer anderen Bank übertragen.

 

Gilt dies dann als Neukauf in 2009?

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Desperado

Wie sieht das eigentlich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung aus?? Hatte erst überlegt Riester in einem kleinen Rahmen zu machen,aber hab mich für einen kleinen ETF Sparplan entschieden, den ich ab 2009 besparen möchte. Da ich hier einfach flexibler bin und wer weiß,was in 5 oder 10 Jahren ist.

 

Bin die nächsten 2,5 Jahre noch in der Ausbildung und zahle deshalb für diesen Zeitraum auf sicher keine Steuern. Nun hab ich von der Nichtveranlagungsbescheinigung gehört,die ja weiterhin gelten wird. Ich habe aber gehört,dass man diese Bescheinigung auf alle Fälle vor dem Fondskauf beantragen muss,weil sonst doch Abgeltungssteuer fällig werden würde.

 

Zumindest am Anfang soll das dann der Fall sein. Ist dem wirklich so?? Wäre nett,wenn einer von euch Experten mal etwas dazu sagen könnte :)

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Wave XXL

kann mir nochmal jmd das mit diesen Verlustvorträgen bis 2013 erklären? steht bestimmt schon irwo, aber ich finds nicht oO....

 

also ich sitz aktuell auf dicken verlusten und jetzt ist die frage, ob ich jetzt noch alles raushauen soll und gleich wieder einkaufen, oder nicht....wenn ich die Aktien halte und in den Folgejahren mit Verlust verkaufe, kann ich sie ja dann nur im selben Jahr mit möglichen Gewinnen verrechnen oder?

 

Wenn ich sie aber jetzt verkaufe, dann kann ich die Verluste noch bis 2013 einfach mit den Gewinnen in den Jahren 2009-2013 verrechnen?!?! oder hab ich da was komplett falsch verstanden?

 

Und irwo im Forum hab ich mal gelesen, dass das Finanzamt es nicht akzeptieren würde, wenn man Aktien verkauft und gleich wieder kauft und dieses dann als Steuertrick ansehen würde - stimmt das? und wenn ja, wie lange wäre denn die Zeit, die man Abstand halten müsste?

 

Wäre sehr dankbar über ne Antwort - gibt ja anscheinend genügend Experten :thumbsup:

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Und irwo im Forum hab ich mal gelesen, dass das Finanzamt es nicht akzeptieren würde, wenn man Aktien verkauft und gleich wieder kauft und dieses dann als Steuertrick ansehen würde - stimmt das? und wenn ja, wie lange wäre denn die Zeit, die man Abstand halten müsste?

Ja, das ist so - die nennen das Gestaltungsmissbrauch.

Mindestens eine Woche sollte es schon sein - in Anbetracht des schon recht auffälligen Zusammenhang deiner Aktionen zum Gestaltungsmissbrauch würde ich dieselben Titel gar nicht mehr wiederkaufen, sondern andere Wertpapiere. Das läßt sich im Zweifelsfalle schonmal etwas besser begründen.

 

Ja einen Verlustvortrag aus 2008 kannst Du prinzipiell mit Gewinnen aus den Jahren bis 2013 verrechnen - es können aber nicht beliebige Einkungsarten miteinander verrechnet werden (Aktienverluste nicht mit Zinsgewinen z.B.).

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Marktfrau
Ja, das ist so - die nennen das Gestaltungsmissbrauch.

Mindestens eine Woche sollte es schon sein - in Anbetracht des schon recht auffälligen Zusammenhang deiner Aktionen zum Gestaltungsmissbrauch würde ich dieselben Titel gar nicht mehr wiederkaufen, sondern andere Wertpapiere. Das läßt sich im Zweifelsfalle schonmal etwas besser begründen.

 

Was ich für eine absolut dämliche Auslegung halte.

 

Wir hatten in den vergangenen Monaten Kursschwankungen innerhalb eines Tages, die wir zu anderen Zeiten nicht einmal in einem ganzen Jahr hatten. Warum bitteschön soll ich dann nicht ein und dieselbe Aktie mehrmals am Tag kaufen/verkaufen können ohne daß das als Gestaltungsmißbrauch ausgelegt wird?

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Raccoon
Was ich für eine absolut dämliche Auslegung halte.

Nicht nur du, aber so sieht das der Gesetzgeber halt.

 

Wir hatten in den vergangenen Monaten Kursschwankungen innerhalb eines Tages, die wir zu anderen Zeiten nicht einmal in einem ganzen Jahr hatten. Warum bitteschön soll ich dann nicht ein und dieselbe Aktie mehrmals am Tag kaufen/verkaufen können ohne daß das als Gestaltungsmißbrauch ausgelegt wird?

Weil du die Aktie erst jahrelang haelst, dann verkaufst und sofort wieder kaufst und monate- oder jahrelang haelst - im Gegensatz zum Daytrader, der sie nach kurzer Haltezeit schon wieder verkauft (und dies entsprechend nachweisen kann).

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Marktfrau
· bearbeitet von Marktfrau
Nicht nur du, aber so sieht das der Gesetzgeber halt.

 

 

Weil du die Aktie erst jahrelang haelst, dann verkaufst und sofort wieder kaufst und monate- oder jahrelang haelst - im Gegensatz zum Daytrader, der sie nach kurzer Haltezeit schon wieder verkauft (und dies entsprechend nachweisen kann).

 

Nun ja aber so starke Volatilitätsänderungen rechtfertigen es aber auch für Langfristanleger wenn sie an einem Tag +- 10% realisieren können.

 

Ich empfinde es als Unverschämtheit, wenn ein Anleger seine Anlageentscheidung im Hinblick auf steuerliche Relevanz dem Fiskus plausibel machen muß.

 

Es ist schon schlimm genug, daß viele in diesen Zeiten jetzt wegen der Abgeltungsteuer ohne wirklich zu wollen Wertpapierrisiken eingehen müssen.

 

Die meisten würden ohne diese Änderung jetzt gar nicht kaufen. Sie erwarten nämlich das hier:

 

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DAX43
Die meisten würden ohne diese Änderung jetzt gar nicht kaufen.

 

wenn die Gesammtmärkte 2009 noch einmal so richtig nach unten abschmieren sollten, dann werden die schönen Gedanken von der Umgehung der Abgeltungssteuer schnell verfliegen, und so mancher " Langfistanleger" wird aus lauter Frust verkaufen weil er das Minus in seinem Depots nicht ertragen kann.

 

Gerade als Anfänger hat man das Problem, dass man seine eigene Risikotoleranz nicht kennt. Kommen die ersten Schmerzen,sprich grössere Verluste, dann sieht alles auf einmal ganz anders aus.

 

DAX43

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Sven82
Nicht nur du, aber so sieht das der Gesetzgeber halt.
bei vernünftiger Begründung mit starken Kursschwankungen an einem Tag sollte das auch durchgehen und wenn nicht, so gibt es dazu schon anhängige Verfahren beim BFH, so dass man Einspruch mit Ruhen des Verfahrens einlegen kann.

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Fleisch

Mal eine Frage in die Runde, die ich von Bekannten gestellt bekommen habe. Hintergrund ist ein Schreiben der CEB vor ein paar Tagen.

 

Mit dieser Einführung werden die Banken auch vom Gesetzgeber verpflichtet, die abzführende Abgeltungssteuer gegenüber der Finanzverwaltung nach dem Bundesland des jeweiligen Wohnsitzes des steuerpflichtigen Kunden aufzugliedern. Wir bitten Sie daher....

 

Ist man im Rahmen der Abgeltungssteuer verpflichtet, der Bank, die im Rahmen des Legitimationsverfahrens über die Deutsche Post die Adresse kennt, das Bundesland anzugeben indem man wohnt ? :blink: Eigentlich ist das doch für die über die Selektion der Datensätze zu bekommen.

 

Ich war bei der Frage ziemlich baff, da ich selbst von meiner Bank sowas noch nicht bekommen habe und damit daher garnix anfangen konnte

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Marktfrau
Mal eine Frage in die Runde, die ich von Bekannten gestellt bekommen habe. Hintergrund ist ein Schreiben der CEB vor ein paar Tagen.

 

 

 

Ist man im Rahmen der Abgeltungssteuer verpflichtet, der Bank, die im Rahmen des Legitimationsverfahrens über die Deutsche Post die Adresse kennt, das Bundesland anzugeben indem man wohnt ? :blink: Eigentlich ist das doch für die über die Selektion der Datensätze zu bekommen.

 

Ich war bei der Frage ziemlich baff, da ich selbst von meiner Bank sowas noch nicht bekommen habe und damit daher garnix anfangen konnte

 

Die Länderkammern scheinen sich schon darüber zu streiten, wer deine 5,93 Euro Abgeltungssteuer bekommt. Hoffentlich wohnt keiner auf einer oder mehreren Bundeslandgrenze(n) oder zieht in ein anderes Bundesland oder sogar nach Polen.

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sekino
· bearbeitet von sekino
Es ist schon schlimm genug, daß viele in diesen Zeiten jetzt wegen der Abgeltungsteuer ohne wirklich zu wollen Wertpapierrisiken eingehen müssen.

Die meisten würden ohne diese Änderung jetzt gar nicht kaufen. Sie erwarten nämlich das hier:

 

Niemand verpflichtet Dich, jetzt Aktien zu kaufen und besondere Risiken einzugehen.

 

Wer jetzt kauft, will doch nur noch ein Steuerschlupfloch ausnutzen, das ihm für einen unbegrenzten Zeitraum einen Steuervorteil gegenüber allen anderen Anlegern verschafft, die nach dem 31.12.2008 kaufen. Dafür soll er diese Risiken ruhig eingehen.

 

*grins* es gibt eben keine Chancen ohne Risiken ....

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Fleisch

ich v.a. von dieser Regelung noch nirgends gelesen. Das macht mich auch stutzig.

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Marktfrau
Niemand verpflichtet Dich, jetzt Aktien zu kaufen und besondere Risiken einzugehen.

 

Wer jetzt kauft, will doch nur noch ein Steuerschlupfloch ausnutzen, das ihm für einen unbegrenzten Zeitraum einen Steuervorteil gegenüber allen anderen Anlegern verschafft, die nach dem 31.12.2008 kaufen. Dafür soll er diese Risiken ruhig eingehen.

 

*grins* es gibt eben keine Chancen ohne Risiken ....

 

Ich gebs zu. Das Wort "müssen" war etwas ungeschickt gewählt. Die bisherige Regelung für Kleinanleger würde ich aber nicht "Steuerschlupfloch" nennen.

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cashfloh

Ich bräuchte mal bitte Eure Hilfe.

 

Ausgangspunkt:

Noch in 2008 realisierte Verluste (innerhalb der Speku-frist) können bis 2013 mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

 

Frage:

Wie verhält es sich, wenn ich die Verluste in 2009 erst realisiere (auch innerhalb 12 Monate nach Kauf) ... wie lange kann ich diese

Verluste gegen Aktiengewinne aufrechnen?

 

Vielen Dank.

 

Cashfloh :)

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BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

um an die Frage von Powerschwabe anzuknüpfen:

Wie werden Fondsübertragungen ab 2009 gehandhabt. Fonds 2008 gekauft, und dann 2009 zu einer anderen Bank übertragen.

 

Gilt dies dann als Neukauf in 2009?

1.) Gilt dies als Fonds-Neukauf in 2009, falls zwischen Kauf in 2008 und Verkauf mehr als 1 Jahr liegt, aber die Fonds-Anteile zwischenzeitlich auf ein anderes Depot des selben Inhabers übertragen wurden ?

 

2.) Welche Unterlagen sollte man sich aufheben, um den Kauf in 2008 und das durchgehende Halten bis zum Verkauf nachzuweisen ? (das volle Programm: Kaufbeleg, alle Jahresdepotauszüge der Banken, die Übertragbescheinigungen beider Banken ???)

 

Danke&Gruß,

Barbarossa II

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otto03
Ich bräuchte mal bitte Eure Hilfe.

 

Ausgangspunkt:

Noch in 2008 realisierte Verluste (innerhalb der Speku-frist) können bis 2013 mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

 

Frage:

Wie verhält es sich, wenn ich die Verluste in 2009 erst realisiere (auch innerhalb 12 Monate nach Kauf) ... wie lange kann ich diese

Verluste gegen Aktiengewinne aufrechnen?

 

Vielen Dank.

 

Cashfloh :)

 

auch bis 2013 (gelten als Altverluste)

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otto03
Guten Tag zusammen,

 

um an die Frage von Powerschwabe anzuknüpfen:

 

1.) Gilt dies als Fonds-Neukauf in 2009, falls zwischen Kauf in 2008 und Verkauf mehr als 1 Jahr liegt, aber die Fonds-Anteile zwischenzeitlich auf ein anderes Depot des selben Inhabers übertragen wurden ?

 

2.) Welche Unterlagen sollte man sich aufheben, um den Kauf in 2008 und das durchgehende Halten bis zum Verkauf nachzuweisen ? (das volle Programm: Kaufbeleg, alle Jahresdepotauszüge der Banken, die Übertragbescheinigungen beider Banken ???)

 

Danke&Gruß,

Barbarossa II

 

1) ????, warum sollte man so etwas tun ?

falls Altverlust, steuerlich nicht absetzbar (ausserhalb) Spekufrist

Falls Gewinn, nicht zu versteuern, da Altregelung

 

hängt wohl davon ab, ob die neue Bank die Anschaffungsdaten hat oder nicht, wenn nicht, vermutlich neue Regelung, sofern Übertragung erst in 2009 aber Kauf noch in 2008, es ist wohl noch strittig, ob die Daten von vor 2009 gekauften Papieren übertragen werden/müssen.

 

2) wohl am besten: voller Programm

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cashfloh
auch bis 2013 (gelten als Altverluste)

 

 

Hallo Otto03,

 

also nochmal zum Verständnis, ich habe im März 2008 Aktien gekauft und beabsichtige sie im Februar 2009 mit Verlust zu verkaufen, dann kann ich den Verlust bis 2013 gegen Aktiengewinne gegenrechnen?

 

Vielen Dank.

 

Cashfloh

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otto03
Hallo Otto03,

 

also nochmal zum Verständnis, ich habe im März 2008 Aktien gekauft und beabsichtige sie im Februar 2009 mit Verlust zu verkaufen, dann kann ich den Verlust bis 2013 gegen Aktiengewinne gegenrechnen?

 

Vielen Dank.

 

Cashfloh

 

yes

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Wave XXL

ok dann gibt das ganze natürlich sinn....hatte erst gedacht, nur verluste in 2008 könnte man noch bis 2013 verrechnen - thx! :thumbsup:

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BarbarossaII
1) ????, warum sollte man so etwas tun ?

falls Altverlust, steuerlich nicht absetzbar (ausserhalb) Spekufrist

Falls Gewinn, nicht zu versteuern, da Altregelung

 

hängt wohl davon ab, ob die neue Bank die Anschaffungsdaten hat oder nicht, wenn nicht, vermutlich neue Regelung, sofern Übertragung erst in 2009 aber Kauf noch in 2008, es ist wohl noch strittig, ob die Daten von vor 2009 gekauften Papieren übertragen werden/müssen.

 

2) wohl am besten: voller Programm

 

 

@otto03: "zu 1.) warum sollte man so ewas tun ?"

- Broker/Fondsbank wird in 2009 ff. gewechselt und Depot wird übertragen, da Broker/Fondsbank teurer geworden ist / sich die Konditionen sonstwie zu meinen Ungunsten verändert haben.

- Da man den gleichen Fonds nachkaufen will, aber eine saubere Bestandstrennung anstrebt, macht man in 2009ff. ein Unterdepot/Zweitdepot auf, in das die in 2008 gekauften Papiere gehen sollen.

 

Gruß,

Barbarossa II

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pater-martinez

Für alle Last-Minute-Trader:

 

Abgeltungssteuervorteil ist wohl schon dahin, da die Valuta-Daten und damit die Wertstellung

in der Regel ein paar Tage brauchen. Ergo: Ein Kauf am 30.12.08 kann da schon zu spät sein.

 

http://rhein-zeitung.de/on/08/12/19/servic.../rzo513335.html

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witalik23

hallöchen an alle!!

 

hab eine frage...bin 27, ledig. Z.B:im monat verdiene 1500euro mit Währungen(Forex)..

 

wieviel muss ich an finanzamt steuern zahlen?wie werden steuern ausgerechnet wenn nur vom traden leben möchte?

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