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PSTVA
wer jetzt ein haus verkauft welches er über 10 jahre hatte braucht keine speku-steuer zahlen.

 

wie ist das ab 200x ???

 

muss man dann abgeltungssteuer bezahlen wenn man n haus mit gewinn verkauft (was ja durch die inflation nicht schwer ist)????

 

find im netz nix dazu

 

edit:

------

jetzt hab ichs:

 

für immos gilt weitehin die spekufrist von 10 jahren :)

 

http://www.steuertipps.de/?menuID=8&na...;softCache=true

 

 

 

Ausnahme: Gewinne aus Immobilienverkäufen bleiben nach der zehnjährigern Spekulationfriest steuerfrei!

 

Capital 3/2007

 

 

 

MfG

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Larry.Livingston
Weil das dann für nicht d Fonds sicher auch gilt

 

Würde ich nicht sagen. Ich behaupte das es nur für den in D investierten Teil des Fonds gilt.

 

Beispiel Indien: Hier müssen Fonds (egal wo domiziliert) eine Capital Gains Tax auf kurzfristige Kursgewinne zahlen. Wenn jetzt ein Luxembourger Fonds indische Titel hält und vor dieser Frist verkauft, werden 12.5% des Kursgewinns ans indische FA abgeführt, sofern die Lagerstelle für indische Wertpapiere auch in Indien liegt (was aber in 99,9% der Fälle der Fall sein wird).

 

Wenn das jetzt also stimmt mit dem Artikel, würde das im Umkehrschluß bedeuten, dass ein nicht in D ansässiger Fonds nur Abgeltungssteuer auf Kursgewinne für in D gehaltene Wertpapiere zu zahlen hat.

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wolf

Bevor die Debatte weitergeht, wär's vielleicht Zeit für einen kleinen Hinweis: Für die geplante Abgeltungssteuer gibt es noch nicht mal einen Gesetzesentwurf, nur ein reichlich vages Eckpunktepapier (http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/046__b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf). Die Feinheiten des Ganzen zu dikutieren ist also erst mal reine Zeitverschwendung, denn die kennen die Herren und Damen Politiker selbst noch nicht (wobei ich ganz zuversichtlich bin, dass denen noch jede Menge Schwachsinn zum Thema einfallen wird).

 

Grüße,

Wolf

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ricosi

Kein Lobbyist wartet darauf, bis ein Gesetzentwurf etc. vorliegt. Der Druck muss bereits jetzt im Vorfeld kommen, damit die Abgeordneten merken, dass sie nicht ausschließlich im Verborgenen mauscheln können.

E-mails sind schnell geschrieben und könnten sich zur Lawine ausweiten (wenn viele mitmachen), die nicht mehr zu verschweigen ist. Die einmal formulierte Mail muss ja auch nicht nur auf den/die Abgeordnete(n) des eigenen Wahlkreises beschränkt bleiben (z.B. auch Mitglieder des Finanzausschusses, Finanzminister, Bundeskanzlerin, Parteivorsitzende etc.).

 

Empfehlenswerte www-Adressen: bundestag.de und abgeordnetenwatch.de (Letztere ist öffentlichkeitswirksam!)

 

Mein Wunsch an eine(n) Experten/in aus dem Moderatorenteam: Bitte mal alle Argumente insbes. bezüglich der möglichen Auswirkungen auf private Altersversorgung und persönliche Sparpläne zusammenfassen (mit Zahlenbeispiel). Die Abgeordneten-email könnte dann etwas kompetenter ausfallen, als wenn nur "aus dem hohlen Bauch" formuliert.

 

MfG

ricosi

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RED-BARON
· bearbeitet von RED-BARON

:lol:

solche Aktionen gabs wegen dem Energiesteuergesetz auch ...

Der Finanzminister träumte von satten Zuwächsen und alle rebellierten.

Heute wundert sich der Finanzminister und alle machen weiter wie bisher. :w00t:

http://f23.parsimony.net/forum49387/messages/263695.htm :lol:

Nur wirds im Fall "Abgeltungssteuer" nicht ganz so einfache Lösungen geben.

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Gast240123

Dass du Stromsteuer bezahlst ist dir schon bewusst, oder? :wacko:

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RED-BARON
· bearbeitet von RED-BARON

die habe ich vor dem Gesetz auch bezahlt ...

Dir dürfte nicht engangen sein das es zwar noch eine Steuer auf Mineralöl aber kein

Mineralölsteuergesetz mehr gibt. Das heißt jetzt Energiesteuergesetz und umfaßt so

alles wo Energie drin steckt - auch Butterstullen und tote Katzen ... so sie denn in den

Tank kommen oder Strom daraus erzeugt wird - Biostrom :lol:

 

gRuß RB,

denke nicht das es die Fondsindustrie juckt ob Steuer oder nicht - nur den Kleinanleger

wirds stören und das ist auch der Sinn. Auf zuviel Lobby würde ich nicht punkten - aus Erfahrung.

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chartprofi

"Es steht im Belieben eines jeden Steuerpflichtigen,seine Angelegenheiten so einzurichten, dass er möglichst an Steuern spart."

 

BFH-Urteil vom 26.2.1970, BStBl. 1970 II S. 419

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Grumel
· bearbeitet von Grumel

Ich bin übrigens für die Abgeltungssteuer :D. Aber das nur am Rande mal weil hier schon Abgeordneten Mails angeregt werden.

Beängstigende Automatismuslogik: Börsenforumsverwender = gegen Abgeltunssteuer.

 

Ja warum denn eigentlich. Weil er persönlich betroffen und man grundsätzlich gegen alles wettert das einen persönlich auch nur minimal benachteiligt, egal wie groß der gesellschaftliche Vorteil.

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SIRIS

Grundsätzlich ist eine Abgeltungssteuer keine schlechte Sache.

Aber mich würde interessieren wie dann mit Verlusten während des Jahres umgegangen wird. Dazu konnte

ich bis jetzt noch nichts konkretes finden. Sollte tatsächlich auf alle Gewinne pauschal 25% gezahlt werden, die Verluste aber erst am Jahresende gegengerechnet werden können, dann wird es ganz dunkel im Finanzstandort Deutschland.

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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Die Verluste werden erst im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht. So verstehe ich die Regelung auch.

 

§ 23 Abs. 3 EStG

 

»Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Abs. 4 gilt entsprechend«

 

§ 32d EStG

 

Im Falle der Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Steuer nach Satz 1 und 2 um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer. Die Einkommensteuer beträgt damit (e-4q)/(4+k). Dabei sind e die nach den Vorschriften des § 20 ermittelten Einkünfte, q die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbare ausländische Steuer und k der hundertste Teil des für die Kirchensteuer erhebende Religionsgesellschaft (Religionsgemeinschaft) geltenden Kirchensteuersatzes. :wacko:

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It'sMe

Hallo,

 

dieser Link dürfte bei vielen Detailfragen weiterhelfen. Auch wenn unter 7. ein Fehler enthalten ist. Ver-/kaufsspesen haben nichts mit Werbungskosten zu tun.

 

http://www.boerse-online.de/steuern-recht/...html?mode=print

 

It's Me

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ricosi

Grumels "gesellschaftlicher Vorteil" lässt sich aus dem börse-online Artikel wunderbar darstellen:

 

- Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens - Vorteil: Unternehmen / Zahler: Anleger

- Spitzensteuersatzveranlagte - Vorteil: Anstatt 40%+ jetzt nur noch 25 %

- deutliche steuerliche Entlastung der Unternehmen - Vorteil: ....

 

Der junge Sparvertragsanleger (nach 2008); der Depotinhaber, der hieraus seine Altersversorgung bestreiten und daher sein Depot aktiv managen muss - und jeder andere Kleinanleger, der seine Depotentwicklung nicht nur 40 Jahre beobachten will. Diese Leute zahlen.

 

Es ist richtig, Steuern müssen gezahlt werden, damit das Gemeinwesen Staat funktioniert. Wie aber immer, es kommt auf die Verteilung an und da hat's in den letzten Jahren nur eine Richtung: von Unten nach Oben.

 

Es geht nicht darum sich einen Vorteil zu verschaffen, sondern sich dagegen zu wehren wieder zusätzlich einseitig abkassiert zu werden!

 

MfG

ricosi

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RED-BARON

das sind aber auch konstruierte Beispiele - was ?

Der eine welcher mit Anlage 30% Kosten verursacht und der andere welcher

auf Kredit spekuliert ...

So wie ich das bisher verstanden haben will werden nur Gewinne versteuert.

Also keine 100 aus dem Bsp. sondern abzüglich der Kosten also nur 70, aber

selbst dann sind es noch 17,5 statt bisher 10,5. gRuß RB, der sich mal überraschen läßt

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Oxygen84
· bearbeitet von Oxygen84

Widersprechen die beiden Artikel sich nicht gegenseitig ? In einem wird gesagt man kann die Einkünfte mit Verlusten aus vergangene Jahren verrechnen,im anderen steht dass man es nicht mehr kann,habe ich was falsch verstanden?

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crosplit

Auf WDR-Web-TV:

 

"Hey Peer, ich brauch mehr Geld

 

Steuern? Erhöhen. Abgaben? Erhöhen. Vergünstigungen? Streichen! So macht es der Finanzminister. Das Ergebnis: Haushalt gut, Image gut. Aber ist er auch gerecht? Zahlen nur noch die, die arbeiten? Und warum werden die geschont, die erben oder ohnehin schon viel haben?"

 

http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/w....phtml?ref=3147

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thabounce

Der Staat ist ein mieser Abzocker. Der Plan:

 

Finanzminister Steinbrück (SPD) will demnächst alle mögliche Gewinne aus solchen Investments pauschal in Höhe von 25 Prozent besteuern lassen - unabhängig davon, wie lange der Anleger seine Wertpapiere zuvor im Depot liegen hatte. Das aber ist ein erheblicher Renditenachteil für viele Investoren hierzulande - es sei denn, sie tricksen den Fiskus noch einmal aus.

 

 

Die Spinnen doch.

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€-man
· bearbeitet von �-man
es sei denn, sie tricksen den Fiskus noch einmal aus.

 

Bitte um kreative, legale Vorschläge.

 

Gruß

-man

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manchesterkapitalist
Bitte um kreative, legale Vorschläge.

 

Gruß

-man

 

Minireform schafft Riesensteuerschlupfloch :D

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,466564,00.html

 

 

:angry: 1,25 Millionen Euro

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