Sapine August 5, 2008 (b) Wobei Deine Rechnung nicht korrekt ist, da mehr als 25 % abgezogen werden. Es kommt mindestens noch der Soli drauf, evtl. auch noch halbe oder ganze Kirchensteuer zu 8 oder 9 %. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gast050808 August 5, 2008 · bearbeitet August 5, 2008 von gast050808 Das ging ja schnell! Vielen Dank nochmal! Vielleicht kannst Du oder jemand anders mir ja auch noch folgendes beantworten : Falls Wertpapiergewinne die einzigen ESt-pflichtigen Einkünfte sind, und diese dann unter 7.664 bleiben, kann man dann auch noch eine Günstigerprüfung beantragen, womit die Steuern dann ja 0 "betrügen" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee August 5, 2008 · bearbeitet August 5, 2008 von neysee Falls Wertpapiergewinne die einzigen ESt-pflichtigen Einkünftesind, und diese dann unter 7.664€ bleiben, kann man dann auch noch eine Günstigerprüfung beantragen, womit die Steuern dann ja 0€ "betrügen" Ja. Allerdings werden meines Wissens weiterhin NV-Bescheinigungen berücksichtigt, und ich gehe davon aus, dass jemand, auf den obiges Szenario zutrifft, schon längst so etwas hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 5, 2008 Ups. Ich dachte, dass ja schon jährlich besteuert wird, so dass nur bei ausl. Thesaurierern am Ende die Steuer zuschlägt. so, war das von mir auch gemeint. Dividenden und Zinsen werden Jahr für Jahr versteuert. Der Zwischengewinn natürlich nicht, weil es den nur beim Kauf- und Verkauf gibt. Kann ich das Geschäftsjahr am Auflagedatum des Fonds erkennen? (Sorry, mir wird erst so langsam klar, wieviele Grundlagen mir fehlen.) nicht unbedingt. Bei Onvista findest du das Geschäftsjahr unter Stammdaten unter Geschäftsjahresbeginn. Es kommt mindestens noch der Soli drauf, evtl. auch noch halbe oder ganze Kirchensteuer zu 8 oder 9 %. Inwiefern halbe Kirchensteuer. Das Halbeinkünfteverfahren gilt bei der Bemessung der Kirchensteuer nicht. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 5, 2008 · bearbeitet August 5, 2008 von Sapine Inwiefern halbe Kirchensteuer. Das Halbeinkünfteverfahren gilt bei der Bemessung der Kirchensteuer nicht.Bei einem Gemeinschaftskonto von Eheleuten, wen nur einer religiös ist. So was soll es geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 5, 2008 stümmt, an Ehegatten habe ich nun nicht gedacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 6, 2008 Erträge ausländischer Thesaurierer sind jetzt wohl doch erst zum Zeitpunkt des Verkaufs zu versteuern und nicht jährlich. http://www.axerpartnerschaft.de/uploads/tx...r_Inv.fonds.pdf (Seite 7) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent August 6, 2008 Erträge ausländischer Thesaurierer sind jetzt wohl doch erst zum Zeitpunkt des Verkaufs zu versteuern und nicht jährlich. http://www.axerpartnerschaft.de/uploads/tx...r_Inv.fonds.pdf (Seite 7) Wenn das wirklich so ist, wär das eine sinnvolle Änderung. Damit würde doch, wenn ich das richtig sehe, der Aufwand für die manuelle Versteuerung komplett entfallen. Man bräuchte deswegen also keine extra steuererklärung machen oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 6, 2008 · bearbeitet August 6, 2008 von Sapine Steuersatz bei ausländischen thesaurierenden InvestmentfondsBei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds wird der Steuerabzug von den am Fondsgeschäftsjahresende als zugeflossen geltenden thesaurierten Erträgen erst im Zeitpunkt der Veräußerung der Fondsanteile nachgeholt (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG). Hierfür ist ab 2009 einheitlich ein Steuersatz von 25 % zu Grunde zu legen ist und nicht auf das fiktive Zuflussjahr abzustellen. Denn die ab 1994 bzw. ab Kauf als zugeflossen geltenden Erträge sind in den betreffenden Jahren ohnehin individuell zu versteuern gewesen. Meinst Du diese Passage? Diese Änderung wäre keineswegs nur positiv, da man damit leicht über die Freibeträge hinauskommt, bzw. diese nicht jedes Jahr nutzen kann. Im Jahr der Rückzahlung käme es zum Steuerabzug, den man nicht mehr zurückbekommt. Aber ich bin mir nicht sicher, 1. Ob die Interpretation der Axer Partnerschaft richtig und vollständig ist 2. Wie die Aussage zu interpretieren ist. Immer wenn Paragrafen dazu kommen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 6, 2008 Wie sollte das bei einem ausl. thes. Fonds funktionieren, den man vor 2009 gekauft hat, so dass beim Verkauf kein Kursgewinn zu versteuern ist (Haltezeit > 1 Jahr)? D.h. wie werden die ausschuettungsgleichen Ertraege errechnet / nachgewiesen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 6, 2008 Es gilt weiterhin die Zuflussfiktion, lediglich der Steuerabzug erfolgt mit Verkauf. Hier wird nur klar gestellt, dass unabhängig vom Jahr des Kaufs einheitlich 25 % der ausschüttungsgleichen Erträge versteuert werden sofern eine Steuerpflicht überhaupt besteht (z.B. nach Depotübertrag, zumal da die thesaurierten Erträgen ab 1994 versteuert werden und man müsste sich Jahr für Jahr fragen wie hoch denn der Steuersatz des Steuerabzugs für das einzelne Jahr ist; dies wird lediglich vereinheitlich, dass man immer 25 % zzgl. Annexsteuern abzieht) Das lese ich zumindest daraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
frustl August 6, 2008 So wie Sven scheint das auch das BFM ZU sehen: "Bei der indirekten Anlage über Investmentvermögen hat der Steuerpflichtige wie bisher die laufenden Erträge jährlich zu versteuern - unabhängig davon, ob das Investmentvermögen sie ausschüttet oder nicht, also thesauriert. ... Ausländische Kapitalerträge unterliegen genauso wie inländische Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Allerdings muss der Steuerpflichtige diese, sofern sie nicht von einem inländischen Kreditinstitut für ihn verwaltet werden, in seiner Einkommensteuererklärung angeben." Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3...vestmentanteile "Steuerabzug" in dem Text der Axer Partnerschaft (und in § 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG) meint hoffentlich nur den Betrag, den die Bank abführt (und der mit Veranlagung korrigiert werden kann). Denn sonst hätte dies die Folge, dass Menschen mit geringen laufenden Einkünften schlimmstenfalls nicht nur ihren Freibetrag nicht ausschöpfen können, sondern auch noch mit dem Steuersatz auf einen Schlag von 0 auf 25 ++ kommen. Grüße, frustl Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o August 6, 2008 "Thesaurierung bedeutet, dass keine neuen Anteile erworben werden und das Geld im Sondervermögen verbleibt => kein Kauf von Fondsanteilen - keine Anteile, die der Abgeltungsteuer unterliegen" Im Sondervermögen? Liegt das dann auf dem Konto Man hat ja nicht unbedingt ein Konto bei der Bank, wo man sein Depot hat(online-Depot z.B.) der Bank, wo man sein Depot eröffnet hat? Wird das da verzinst? Gruß Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch August 6, 2008 @ Pascal: Bitte lies dir erstmal die Stickys durch bzw. den Link, den ich dir schonmal vom Bundesministerium hab zukommen lassen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 6, 2008 · bearbeitet August 6, 2008 von Sapine "Thesaurierung bedeutet, dass keine neuen Anteile erworben werden und das Geld im Sondervermögen verbleibt => kein Kauf von Fondsanteilen - keine Anteile, die der Abgeltungsteuer unterliegen" Im Sondervermögen? Liegt das dann auf dem Konto Man hat ja nicht unbedingt ein Konto bei der Bank, wo man sein Depot hat(online-Depot z.B.) der Bank, wo man sein Depot eröffnet hat? Wird das da verzinst? Gruß Pascal Der fett gedruckte Teil ist so nicht ganz richtig. Wo stammt denn das Zitat her? Bitte zukünftig immer Die Quelle von Zitaten angeben und in Zitate-Tags einbetten den Text. 1. Das gilt nur für Fonds, die bis Ende 2008 erworben werden 2. Die Steuerfreiheit bezieht sich nur auf thesaurierte Wertsteigerungen. Ausschüttungen und Dividenden etc. müssen auch bei thesaurierenden Fonds versteuert werden. Sondervermögen Die in einem Fonds enthaltenen Wertpapiere gehören zu dem Sondervermögen des Fons. Dies wird bei einer Bank verwaltet, aber das ist nicht auf dem Konto des Anlegers sondern der Kapitalanlagegesellschaft. Zinsen in dem Sinn gibt es nicht bei Fonds. Je nach gehaltenen Wertpapieren können aber auch Zinsen anfallen im Fonds. Bitte lies die Sticky threads zu den allgemeinen Informationen und auch der Link von el galleta und Schnitzel sind sicher eine gute Anfangslektüre. Dort werden die meister solcher Fragen ganz automatisch beantwortet und Du musst sie hier dann nicht mehr stellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 6, 2008 · bearbeitet August 6, 2008 von Sapine Der fett gedruckte Teil ist so nicht ganz richtig. Wo stammt denn das Zitat her? Bitte zukünftig immer Die Quelle von Zitaten angeben und in Zitate-Tags einbetten den Text. 1. Das gilt nur für Fonds, die bis Ende 2008 erworben werden 2. Die Steuerfreiheit bezieht sich nur auf thesaurierte Wertsteigerungen. Ausschüttungen und Dividenden etc. müssen auch bei thesaurierenden Fonds versteuert werden. @ Sapine: siehe Beitrag 1323 zu 1. Nun bei Dir steht ja eindeutig, dass es um Anteile geht, die vor 2009 erworben werden, hat er nur unvollständig zitiert. zu 2. Denke da liege ich richtig mit meinem Einwand oder habe ich gerade einen Denkfehler? EDIT: hätte nur ein wenig weiterlesen müssen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 6, 2008 zu 2. Denke da liege ich richtig mit meinem Einwand oder habe ich gerade einen Denkfehler? du liegst schon richtig, steht auch in dem benannten Beitrag ein paar Zeilen tiefer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
frustl August 7, 2008 Ich habe einen Beitrag zum Vergleich der Nachsteuerrenditen ausschüttende vs. thesaurierende (in / ausl.) Fonds gefunden und poste den Link, unter der Gefahr, dass der hier schon mal auftauchte: http://www.turborendite.org/steuer/subpage_thesaurierend.php Allerdings ist mir nicht ganz klar, worauf sich die Angabe "Ersparnis von etwa 30000 " beziehen soll, wenn die Effekte nachfolgend als marginal bezeichnet werden. Dabei geht es dann um die geringen Unterschiede in der Nachsteuerrendite p. a. und irgendwie deucht mich, dass der Unterschied doch mit steigender Haltedauer überproportional wachsen müßte. Daher drängt es mich immer noch, meine 20-Jahres-Rechnung aufzustellen. Falls sich ncht noch jemand meldet, der es besser weiß, gehe ich von den Angaben im Link aus und rechne mit 7,5 % Wertzuwachs p. a., davon 2,5 % steuerpflichtige Erträge (nach alter Rechtslage). Von einem 2:1 Verhältnis habe ich schon öfters gelesen, aber es wundert mich eben, dass immer, wenn ich es für einen eigenen Fonds nachgerechnet habe, deutlich geringere steuerpfl. Erträge herauskamen - auch bei den besseren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta August 7, 2008 · bearbeitet August 7, 2008 von el galleta Allerdings ist mir nicht ganz klar, worauf sich die Angabe "Ersparnis von etwa 30000 €" beziehen soll, wenn die Effekte nachfolgend als marginal bezeichnet werden. Die 30.000 wurden angegeben als Unterschied zwischen ausschüttend und thesaurierend. Marginal ist der Steuerstundungseffekt, der bei ausländischen Thesaurierern auftritt (gegenüber inländischen). Aber im letzten Punkt fehlt mir ein Aspekt: Bei inländischen wird die Steuer direkt von der Depotbank abgeführt, bei ausländischen wird sie vom Steuerzahler beglichen und die Thesaurierung beträgt 100%. Um das auszugleichen müsste man einen inländischen mit dem Betrag der abgezogenen Steuer auffüllen. Unterschied: Das wäre dann aber eine steuerrelevante Neuanlage, beim ausländischen bleiben auch die Kursgewinne der Thesaurierungen steuerfrei. Über Zinseszins sollte das auch einen Unterscheid ergeben. Hoffe, es diesmal begriffen und richtig wiedergegeben zu haben. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus August 7, 2008 · bearbeitet August 7, 2008 von DrFaustus Ich hab mal ne Frage an die Steuerexperten: Wie werden Gewinne aus Devisentermingeschäften besteuert? Angenommen ich öffne 2008, schließe das Geschäft 2008, Termin liegt aber in 2009 Gilt dann noch altes Recht (Spekulationsgewinne = persönlicher Steuersatz), oder neues Recht (Abgeltungssteuer = 25%) Was ist entscheidend für das geltende Recht? Der Open-Zeitpunkt, der Close-Zeitpunkt oder der Fälligkeitstag? Wäre cool wenn das jemand wüsste! Schöne Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o August 7, 2008 ""Thesaurierung bedeutet, dass keine neuen Anteile erworben werden und das Geld im Sondervermögen verbleibt => kein Kauf von Fondsanteilen - keine Anteile, die der Abgeltungsteuer unterliegen" SondervermögenDie in einem Fonds enthaltenen Wertpapiere gehören zu dem Sondervermögen des Fons. Dies wird bei einer Bank verwaltet, aber das ist nicht auf dem Konto des Anlegers sondern der Kapitalanlagegesellschaft. Zinsen in dem Sinn gibt es nicht bei Fonds. Je nach gehaltenen Wertpapieren können aber auch Zinsen anfallen im Fonds. Bitte lies die Sticky threads zu den allgemeinen Informationen und auch der Link von el galleta und Schnitzel sind sicher eine gute Anfangslektüre. Dort werden die meister solcher Fragen ganz automatisch beantwortet und Du musst sie hier dann nicht mehr stellen. Aber widerspricht sich das nicht... "keine neuen Anteile erworben werden" & "das Geld im Sondervermögen verbleibt". Wenn keine neuen Anteile erworben werden, dann bleibt das Geld ja nicht im Sondervermögen sondern hängt irgendwo in der Luft, weil ja das Sondervermögen die im Fonds enthaltenen Wertpapiere sind, die ich besitze in meinem Depot. Gruß Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 7, 2008 · bearbeitet August 7, 2008 von Sapine Zum Sondervermögen gehört alles was im Fonds drin sein kann. Neben Wertpapieren gehört da auch Cash dazu oder Swaps und viele Dinge mehr. Wenn die Rede ist von "keine neuen Anteile erworben werden" dann ist damit gemeint, dass Du als Anleger keine neuen Anteile eingebucht bekommst für evtl. Ausschüttungen. Das nicht ausgeschüttete Geld verbleibt im Sondervermögen des Fonds. Was der Fondsmanager dann mit dem Geld anstellt, bleibt ihm überlassen. Vermutlich wird er neue Wertpapiere dafür kaufen. Das Geld hängt also nicht in der Luft. OT: Wenn du den nächsten Beitrag verfasst und Du einen zusätzlichen Text zitieren möchtest, dann verwende mal die Schaltfläche über dem Texteditor, die aussieht, wie eine Sprechblase anstelle der Anführungszeichen - Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta August 7, 2008 Pascal, stell Dir vor, Du hast 100 Fonds-Anteile die alle jeweils 100 EUR wert sind. Jetzt kommt es zu 1% Gewinn der ausgeschüttet oder thesauriert wird. Nach der Ausschüttung hast Du 100 x 1 EUR bekommen, davon kannst Du einen weiteren Anteil kaufen und hast dann 101 Anteile zu 100 EUR. Nach einer Thesaurierung hast Du noch immer 100 Anteile, aber die haben nun einen Wert von jeweils 101 EUR. Die Summe ist in beiden Fällen identisch. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 7, 2008 Pascal, stell Dir vor, Du hast 100 Fonds-Anteile die alle jeweils 100 EUR wert sind. Jetzt kommt es zu 1% Gewinn der ausgeschüttet oder thesauriert wird. Nach der Ausschüttung hast Du 100 x 1 EUR bekommen, davon kannst Du einen weiteren Anteil kaufen und hast dann 101 Anteile zu 100 EUR. Nach einer Thesaurierung hast Du noch immer 100 Anteile, aber die haben nun einen Wert von jeweils 101 EUR. Die Summe ist in beiden Fällen identisch. Dein Ergebnis ist richtig (Summe identisch), aber die Rechnung geht nicht auf Nach der Ausschuettung kostet ein neuer Anteil nur noch 99 Euro (100 - 1%). Mit dem ausgeschuetteten Betrag kannst du daher 1,01 neue Anteile kaufen, somit hast du insgesamt 101,01 Anteile im Wert von EUR10.000 (101,01 x 99) Beim Thesaurierer bleiben die 1% im Fondsvermoegen und der Wert eines Anteils bleibt somit EUR100, also insgesamt auch 10.000 (100 x 100). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag