Junkbond Junkie Juni 22, 2008 Hi ficoach, wie belastbar ist diese Quelle? Das stimmt. Ausländische Thesaurierende Fonds - muss in Steuererklärung angegeben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BaFri Juni 22, 2008 Hallo zusammen. Ich habe mal eine spezielle Frage zur Abgeltungssteuer, die mir bisher Niemend abschließend beantworten konnte oder wollte. Die Abgeltungssteur wird, soweit ich weis, auf Dividenden, Ausschüttungen und Kursgewinne gezahlt. In diesem Zusammenhang ergibt sich meine Frage an dem Beispiel eines Depots mit Fonds. Wir befinden uns im Jahr 2010 (also bereits ein Jahr nach der Einführung der Abgeltungssteuer). In meinem Depot befindet sich ein Fonds, nennen wir ihn Fonds A. Diesen Fonds habe ich am 01.01.09 gekauft. Am 01.01.10 schüttet dieser Fonds aus. Sagen wir 500 die als Neuanlage wieder ins Fondsvermögen fließen. Auf diese Geld würde jetzt die Abgeltungssteuer fällig, sofern es nicht durch den neuen Sparerfreibetrag abgedeckt ist. Ich hoffe bis hierher ist es verständlich. Trotz der ausschüttung hat der Fonds aber auch Kursgewinne zu verbuchen. sagen wir der Kursgewinn bläuft sich auf 2000 . Diese 2000 wären also erst dann der Abgeltungssteuer ausgeliefert, wenn ich Fondsanteile verkaufe. Richtig? Gehen wir nun davon aus, dass ich den Fonds bis 2020 halte und in der Zeit nichts verkaufe. Sagen wir ich habe bis dahin einen Kursgewinn von 20.000 zu verbuchen. Jetzt wird es interessant. Wenn ich nun den Fonds verkaufe muss ich auf die 20.000 Abgeltungssteuer zahelen. Über die insgesamt 11 Jahre die ich den Fonds nun halte, habe ich jedes Jahr 500 Ausschüttungen mit dem Sparerfreibetrag abgedeckt. Da ich verheiratet bin, würden mir, wenn ich keine weiteren Geldanlagen hätte also 1102 im Jahr übrig bleiben. Jetzt die Frage. Diese 1102 aus dem Beispeil verfallen jedes Jahr ungenutzt, es sei den ich würde den Fonds jedes Jahr verkaufen und meine Gewinne realisiseren und das Geld neu anlegen. Bisher konnte mir keiner sagen, ob die Kursagewinne eines jeden Jahres mit dem Sparerfreibetrag berücksichtigt würden. In meinem Beispiel würdeen dann nämlich nicht 18.400 (nach Freistellung für 2010) belastet, sondern nur knapp 9.000 und dies macht einen großen Unterschied aus. Ich hoffe jemend hier im Forum kennt eine Antwort dazu. MfG Basti Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juni 22, 2008 · bearbeitet Juni 22, 2008 von Sapine Auch wenn ich es nicht beschwören möchte - aber ich fürchte genau das wird passieren, was Du beschrieben hast. Kursgewinne werden erst dann versteuert, wenn sie realisiert werden. Sofern der Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft wird, kann es sich also durchaus lohnen immer wieder mal Gewinne von Anlagen nach 2009 zu realisieren und das Geld neu anzulegen. Sofern man z.B. Fonds ohne Ausgabeaufschlag erwerben kann, ist das ganze vergleichsweise kostenneutral, wenn auch arbeitsaufwändig. Denke wir hatten das Thema schon mal im Zusammenhang mit Kinderdepots, bei denen der Steuerfreibetrag durch eine NV besonders hoch wäre. Bin aber kein Steuerberater und zudem können sich solche Dinge sicher noch ändern. Insofern wirst Du sicher auch hier keine "abschließende" Antwort auf Deine Frage bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juni 22, 2008 Jetzt die Frage. Diese 1102 aus dem Beispeil verfallen jedes Jahr ungenutzt, es sei den ich würde den Fonds jedes Jahr verkaufen und meine Gewinne realisiseren und das Geld neu anlegen. Bisher konnte mir keiner sagen, ob die Kursagewinne eines jeden Jahres mit dem Sparerfreibetrag berücksichtigt würden. In meinem Beispiel würdeen dann nämlich nicht 18.400 (nach Freistellung für 2010) belastet, sondern nur knapp 9.000 und dies macht einen großen Unterschied aus. Satz 1: Ja, das ist so. Satz 2: Nein, werden sie nicht. Kursgewinne zählen steuerlich in dem Jahr, in dem sie realisiert werde, und es gibt keinen "Verlustvortrag" von ungenutztem Sparerfreibetrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juni 22, 2008 Jetzt die Frage. Diese 1102 aus dem Beispeil verfallen jedes Jahr ungenutzt, es sei den ich würde den Fonds jedes Jahr verkaufen und meine Gewinne realisiseren und das Geld neu anlegen. Bisher konnte mir keiner sagen, ob die Kursagewinne eines jeden Jahres mit dem Sparerfreibetrag berücksichtigt würden. In meinem Beispiel würdeen dann nämlich nicht 18.400 (nach Freistellung für 2010) belastet, sondern nur knapp 9.000 und dies macht einen großen Unterschied aus. Haben wir schonmal diskutiert, weiß nur nicht mehr wo. Das ist wohl tatsächlich so. Mittel dagegen. Jedes Jahr ein 1100 Gewinn realisieren. Und dann von dem Gewinn wieder neue Fonds einkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 23, 2008 Haben wir schonmal diskutiert, weiß nur nicht mehr wo. Das ist wohl tatsächlich so. Mittel dagegen. Jedes Jahr ein 1100 Gewinn realisieren. Und dann von dem Gewinn wieder neue Fonds einkaufen. Wäre das nicht eine super Dienstleistungsidee für Banken? Man trägt z.B. beim Freistellungsauftrag die gewünschte Summe ein und die Bank bucht einen entsprechenden Anteil "verkauft" - "gekauft". Die Gebühr sollte durch die Steuerersparnis aufgewogen sein. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Juni 23, 2008 Wäre das nicht eine super Dienstleistungsidee für Banken? Man trägt z.B. beim Freistellungsauftrag die gewünschte Summe ein und die Bank bucht einen entsprechenden Anteil "verkauft" - "gekauft". Die Gebühr sollte durch die Steuerersparnis aufgewogen sein. Das wuerde u.U. als Gestaltungsmissbrauch ausgelegt. Du koenntest es aber selbst machen, d.h. in einem Depot verkaufst du, im anderen kaufst du. Im folgenden Jahr dann umgekehrt, usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 23, 2008 Das wuerde u.U. als Gestaltungsmissbrauch ausgelegt. Schade eigentlich, fand es ne gute Idee. :'( Aber danke für den Hinweis auf die vorhandene Diskussion! Dieses Forum überrascht halt immer wieder. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Juni 23, 2008 · bearbeitet Juni 23, 2008 von Delphin Mal ne kurze Zwischenbemerkung: Ich finde es absolut tapfer, wie ihr euch hier durch den Dschungel der Regelungen (und Vorschläge) kämpft. Ich habe schon viel gelernt durch diesen Thread. Meistens wenn ich glaubte, etwas verstanden zu haben, hat sich aber herausgestellt, dass es doch noch etwas komplizierter ist, oder so nicht stimmt. Fazit: ich habe es im Grunde wohl aufgegeben, das wirklich zu verstehen. Investiere meine "geballte Intelligenz" lieber wo anders... Bin aber gespannt, was das politisch noch draus wird. Die vorgeschlagenen Ausnahmen sind für mich auch reine Wahlkampf-Taktiererei, und ein bürokratischer Irrsinn. Hätte die CDU/CSU ein ernsthaftes Interesse an einer (fortgesetzten) Unterstützung des privaten Vermögensaufbaus, hätte sie das längst in den Entwurf der Unternehmenssteuerreform einbringen können... Wie dem auch sei, ich bleibe überzeugt davon, dass einfachere und verständlichere Lösungen kommen werden (müssen). Ich denke in einigen Jahren/Jahrzehnten haben wir unser Leben so dermassen weiter ver-kompliziert und von Computern(etzen) abhängig gemacht, dass es eine große Bewegung zu mehr Einfachheit, Transparenz und Dezentralisierung geben wird. Wir wären ja auch schön blöd sonst. Klingt vielleicht optimistischer als das hierzulande üblich ist, aber ich bin davon überzeugt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Black-Scholes Juni 23, 2008 Das wuerde u.U. als Gestaltungsmissbrauch ausgelegt. Du koenntest es aber selbst machen, d.h. in einem Depot verkaufst du, im anderen kaufst du. Im folgenden Jahr dann umgekehrt, usw. Du kannst auch einfach eine andere Anzahl an Anteilen kaufen (z.B. einen mehr...). Bei ETFs könnte man auch jedes Jahr den Anbieter wechseln, da diese ja häufig von mehreren verschiedenen Anbietern vertrieben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 23, 2008 Jahressteuergesetz 2009 im Kabinett beschlossen http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_5...html?__nnn=true Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BaFri Juni 24, 2008 Hallo Leute. Nochmal Danke für die Antwort auf meine letzte Fragestellung zur Abgeltungssteuer. Damit habe ich mir die Frage im Vorfeld zwar schon fast selber beantwortet, aber es hilft mir dahingehend weiter, dass ich in meiner Meinung, meine zukünftige Anlagestrategie -zumindest bei Fonds- auf TF's auszurichten und diese jedes Jahr wieder zu verkaufen und den Gewinn abzuschöpfen um so meinen Sparerfreibetrag auch durchgehend zu nutzen. Immerhin hält sich der Kostenaufwand so in Grenzen und die Steuern fallen am Ende doch deutlich geringer aus. Aber nun mal eine weitere Frage zum Verlust. Nach einem Jahr habe ich einen Verlust von 300 zu verzeichnen und somit nur noch einen Bestand von 700. Ich entschließe mich, nicht zu verkaufen und halte die Anlage ein weiteres Jahr. Endstand nach zwei Jahren 1000. Wenn ich die Anlage nun wider abstoße, stellt sich mir die Frage, was dann mit dem "Gewinn" von 300 passiert. Muss auf diesen Gewinn jetzt auch die Abgeltungssteuer gezahlt werden (angenommen der Freistellungsauftrag wäre schon ausgeschöpft)? Immerhin habe ich ja keinen reelen Gewinn, sondern nach zwei Jahren ein Nullgeschäft gemacht. Weis einer von euch, wie es sich hier verhält? Tragen die Kreditinstitute die Verluste auf die Folgejahre vor? Grüße Bastian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juni 24, 2008 Endstand nach zwei Jahren 1000. Wenn ich die Anlage nun wider abstoße, stellt sich mir die Frage, was dann mit dem "Gewinn" von 300 passiert. Muss auf diesen Gewinn jetzt auch die Abgeltungssteuer gezahlt werden (angenommen der Freistellungsauftrag wäre schon ausgeschöpft)? Immerhin habe ich ja keinen reelen Gewinn, sondern nach zwei Jahren ein Nullgeschäft gemacht. Weis einer von euch, wie es sich hier verhält? Tragen die Kreditinstitute die Verluste auf die Folgejahre vor? Gewinn = Verkauferlös ./. Kaufpreis ./. Spesen Beantwortet alle Fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 24, 2008 Der Zwischengewinn bzw. die Stückzinsen sind auch noch zu beachten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Juni 25, 2008 Ändert sich mit der Abgeltungssteuer eigentlich etwas an der pauschalen (zunächst hohen) Besteuerung von Finanzinnovationen nach einem Depotübertrag? Konkret geht es um eine Strukturierte Anleihe, die 2006 gekauft wurde, bis 2011 läuft und nun in ein anderes Depot übertragen werden soll. Ist dann 2011 wie bisher auf 30% des Nennwertes die Abgeltungssteuer fällig? Eine Erstattung ist ja mit der Jahressteuererklärung möglich, aber auch lästig. Ein Verkauf im aktuellen Depot würde leider nicht unerhebliche Kosten verursachen im Verhältnis zur Rendite. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 25, 2008 die 30 % bleiben erhalten § 43a Abs. 2 EStG http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16424 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juli 2, 2008 Bericht: Banken vor IT-Chaos Von: Kathrin Schmitt Dienstag, 1. Juli 2008 Wie das Handelsblatt unter Berufung auf vorliegende Dokumente berichtete, haben die deutschen Banken an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück einen Protestbrief geschrieben. Darin warnen sie, dass die Abgeltungssteuer zu einem IT-Chaos führen könnte. Denn die Regelung erfordert umfangreiche Umbaumaßnahmen der IT-Prozesse. Ursache der lauernden Schwierigkeiten sei die Zeitfrage: Die Länderfinanzminister würden mit den notwendigen Verwaltungsvorschriften nicht fertig, hieß es. Der Abstimmungsprozess auf Länderebene sei im letzten Halbjahr deutlich ins Stocken geraten. Der Bankenverband und der Zentrale Kreditausschuss sind demnach die Absender des Briefes an den Minister. Ab 1. Januar 2009 wird auf alle Kapitaleinkünfte die einheitliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig. Sie soll in der Regel sofort von den Banken an die Finanzämter überwiesen werden. Damit verlagere sich ein Teil des Verwaltungsaufwandes aus den Finanzämtern in die Banken und diese müssen dafür neue IT-Systeme aufbauen. So könne die neue Steuer als das größte IT-Projekt der Banken in letzter Zeit bezeichnet werden und das benötige einen gewissen Vorlauf. Es gehe nicht nur um Stammdaten, sondern um die komplette Neuorganisation von Geschäftsprozessen. Diese müssen nun bei den Banken in einem automatisierten Massenabgleich bearbeitet werden, hieß es. Die Banken forderten demnach mehr Zeit und klare Vorschriften. Augenscheinlich wollen sich die Banken jetzt schon absichern und klarstellen, dass kommende Pannen und Fehler nicht bei ihnen zu suchen seien. Die neue Abgeltungssteuer greift so oder so ab dem 1. Januar 2009. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juli 2, 2008 · bearbeitet Juli 2, 2008 von Privatanleger Bei Sparplänen kassiert der Staat bald mit Von Nadine Oberhuber 26. Mai 2008 Die Hoffnung stirbt zuletzt, deshalb kämpft die Fondsbranche im Sinne der Anleger weiter. Sie wehrt sich dagegen, dass von 2009 an auch Fondssparpläne voll unter die Abgeltungsteuer fallen sollen. Das nämlich sieht derzeit das Gesetz vor: Von Januar an werden die Gewinne, die Anleger aus dem Fondssparen erzielen, zu 25 Prozent versteuert. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen noch hinzu und schmälern die Rendite um weitere 3 Prozent. Bisher waren die Kursgewinne aus dem Fondssparen nach Ablauf eines Jahres steuerfrei. Aber es gibt noch Hoffnung: Erst nach der Sommerpause beraten die Abgeordneten des Bundestags endgültig, ob sie das Gesetz so verabschieden, wie es derzeit vorgesehen ist. (Anm.: Die Termine sind am 25. September und am 14. November) Wird die Abgeltungsteuer tatsächlich in voller Härte auch auf das Fondssparen angewendet, werden viele der momentan 15 Millionen Fondssparer den Sparplänen den Rücken kehren. Das wäre fatal aus Sicht vieler Verbraucherschützer. Schließlich zählt das Fondssparen zu den flexibelsten und meist auch einträglichsten Möglichkeiten, Kapital aufzubauen. Fondsbranche will auch eine Ausnahme Der Branchenverband BVI jedenfalls hofft auf eine Änderung, bestätigt dessen Sprecher Andreas Fink. Schließlich hatte es auch für kapitalbildende Lebensversicherungen nach langen Verhandlungen eine Ausnahme gegeben: Sie sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen, wenn sie länger als 12 Jahre bespart und erst im Rentenalter ausgezahlt werden - wenn der Anleger sie also tatsächlich für die Altersvorsorge genutzt hat. Der Grund: Lebensversicherungen sollten nicht gegenüber anderen Produkten bevorzugt werden. Denn eben weil sie der Altersvorsorge dienen, fällt bei ihnen per Gesetz nur die Hälfte des Ertragsanteils (also des ausgezahlten Kapitals abzüglich der Einzahlungen) unter die Steuerpflicht. Würde diese Hälfte künftig nur mit dem Abgeltungsteuersatz besteuert - zu 25 Prozent, und nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent, so wären sie eines der steuerlich interessantesten Produkte am Markt gewesen. Das wollte die Politik verhindern. Langlaufende Fondssparpläne auch betroffen Dafür bestraft sie aber nun die Fondssparer, sagen die Verfechter dieser Gattung. Denn auch die, so argumentieren Finanzberater, besparen ihre Depots meist im Hinblick auf die Altersvorsorge. Doch die Abgeltungsteuer greift auch bei langlaufenden Fondssparplänen: Jeder einzelne Fondsanteil, der von Januar 2009 an im Depot landet, wird beim Verkauf pauschal besteuert. Die Banken ziehen den Anteil automatisch ab. Dabei bleibt ein Viertel des Gewinns beim Finanzamt hängen. Da läppern sich hübsche Summen zusammen: Wer 30 Jahre lang monatlich 100 Euro spart, der hat am Ende 36.000 Euro angespart. Diese 100 Euro sind der Standardbetrag der meisten Sparer, sagt Finanzexpertin Helma Sick und Autorin des Ratgebers Wenn ich einmal reich wär. Dieser Sparbetrag vermehrt sich bei der durchschnittlichen Rendite guter internationaler Aktienfonds von rund 8,3 Prozent auf 150.000 Euro. Die konnten Anleger bisher steuerfrei vereinnahmen. Künftig aber müssen sie 114.000 Euro davon versteuern. So fließen 31.920 Euro ans Finanzamt. Viele Sparer werden auf andere Produkte ausweichen Das werden viele Sparer nicht einsehen, befürchtet Sick. Viele werden wohl auf Produkte ausweichen, die steuerlich günstiger scheinen, aber langfristig weniger Rendite abwerfen. Oder erheblich höhere Kosten haben. Die Versicherungsbranche hat ihre Vertriebsleute schon mal in Stellung gebracht, um reichlich gefrustete Anleger für ihre Produkte zu begeistern. Von der Art der Einzahlung her ähneln sich Fonds und Versicherungen schließlich. Doch während Plansparer ihre Beiträge monatlich anpassen und sogar aussetzen können, wenn das Geld knapp ist, binden Versicherungsunternehmen ihre Kunden mit starren Verträgen. Und sie drohen mit hohen Abschlägen, falls ein Vertrag ruht oder vorzeitig aufgelöst wird. Da sie auch bei den Gebühren großzügiger zulangen, ist bei ihnen die Steuerlast zwar geringer, aber das Endergebnis fast immer kleiner. Die Steuerlast lässt sich reduzieren Übrigens auch für den Staat, haben Finanzexperten errechnet. Darum zieht das Argument nicht, es dürfe keine Sonderregelung für Fondssparpläne geben, weil sonst Steuerausfälle zu befürchten seien. Von der höheren Rendite, die das Fondssparen meist gegenüber der Versicherung abwirft, profitiert auch der Fiskus. Es gibt aber Tricks, wie Sparer die Steuerlast klein halten können - oder sie sogar ganz umgehen: Sie sollten zum Beispiel auf Aktienfonds verzichten, die ihre Erträge voll ausschütten, und das tun selbst Fondsbestseller wie der Templeton Growth. Doch bei den Ausschüttungen kassiert der Staat demnächst regelmäßig mit. Sparer sollten künftig thesaurierende oder teilausschüttende Fonds wählen, die ihre Erträge im Fonds lassen, rät Steuerberaterin Birgit Hosemann, die sich auf die Besteuerung von Kapitalanlagen spezialisiert hat. Umschichten wird im nächsten Jahr teuer Wichtig ist, dass Anleger sich noch in diesem Jahr für einen bewährten guten Fonds entscheiden - denn jedes Umschichten wird von 2009 an teuer. Helma Sick hat noch einen weiteren Rat: Viele Sparer haben hohe Summen als Puffergeld auf dem Tagesgeldkonto. Wenn Sie das nicht ganz dringend vorhalten müssen: Packen Sie die Hälfte davon noch 2008 in einen guten Fonds. Und richten Sie dann einen Sparplan ein, der aufs Tagesgeldkonto fließt. So ist die fehlende Summe schnell wieder aufgestockt, aber der Fondsbrocken wirft inzwischen Rendite ab - auf alle Jahre steuerfrei. Zudem werden ja auch die Festgeldzinsen demnächst zu 25 Prozent besteuert. Da lohnt es sich kaum, hohe Summen für ein paar magere Prozent zu parken. Der ultimative Trick für alle Steuersparer ist aber: Schließen Sie einen Fondssparplan auf Riester-Basis ab. Riester-Fonds sind jetzt - und künftig - steuerfrei. Eben weil sie mit staatlicher Hilfe das Alterssparen fördern sollen. Sie haben schon geriestert? Egal. Jeder kann mehrere Verträge abschließen. Es wird zwar nur einer davon mit Zulagen gefördert. Alle weiteren genießen aber trotzdem die Steuerfreiheit. Zudem können Sie bei den ungeförderten Verträgen selbst wählen, in welcher Höhe Sie Beiträge einzahlen. Sie sind nicht an die Einkommenshöhe gekoppelt. Und: Jeder kann sie abschließen. Also auch Personen, die nicht zulagenberechtigt sind, zum Beispiel Selbständige. Das ist derzeit ein echtes Schlupfloch, wispern Finanzexperten. Jetzt hoffen sie nur, dass die Regierung das nicht schließt. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Text: F.A.S. Mein Argument: Statt eines eigenen Steuersüppchens für jedes Produkt sollte es alternativ einen deutlich höheren Freibetrag geben als bisher geplant. In anderen Europäischen Nachbarländern gelten teilweise ein reduzierter Abgeltungssteuersatz bei Kursgewinnen (z.B. Italien 12,5 %), teilweise gelten auch Betragsgrenzen (z.B. in Frankreich, Steuerbefreiung bis 20.000 Euro oder Großbritannien bis 8.800 Pfund pro Kalenderjahr). Kursgewinne aus Aktienverkäufen bleiben in Österreich nach einer Haltedauer von einem Jahr komplett steuerfrei. Europäischer Vergleich von Abgeltungsteuern: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 2, 2008 Es gibt aber Tricks, wie Sparer die Steuerlast klein halten können - oder sie sogar ganz umgehen: Sie sollten zum Beispiel auf Aktienfonds verzichten, die ihre Erträge voll ausschütten, und das tun selbst Fondsbestseller wie der Templeton Growth. Doch bei den Ausschüttungen kassiert der Staat demnächst regelmäßig mit. Sparer sollten künftig thesaurierende oder teilausschüttende Fonds wählen, die ihre Erträge im Fonds lassen, rät Steuerberaterin Birgit Hosemann, die sich auf die Besteuerung von Kapitalanlagen spezialisiert hat. Erreicht man damit nicht lediglich eine kleine Stundung? Der ultimative Trick für alle Steuersparer ist aber: Schließen Sie einen Fondssparplan auf Riester-Basis ab. Riester-Fonds sind jetzt - und künftig - steuerfrei. Eben weil sie mit staatlicher Hilfe das Alterssparen fördern sollen. Sie haben schon geriestert? Egal. Jeder kann mehrere Verträge abschließen. Es wird zwar nur einer davon mit Zulagen gefördert. Alle weiteren genießen aber trotzdem die Steuerfreiheit. Ich dachte immer, es werden maximal zwei Verträge (anteilig) mit Zulagen "versorgt"? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juli 2, 2008 Es besteht die Möglichkeit, die Zulagen auf maximal zwei Verträge zu verteilen. Die Frage ist allerdings, ob der Aufwand sich lohnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Juli 2, 2008 Erreicht man damit nicht lediglich eine kleine Stundung? Nur bei auslaendisch thesaurierenden Fonds, weil du dort erst spaeter ueber die Erklaerung abrechnest (was ausserdem auch heisst, dass das Geld im Fonds verbleibt). Bei inlaendischen thes. Fonds greift die Abgeltungssteuer. In beiden Faellen verhinderst du aber die Versteuerung von Kursgewinnen der Thesaurierungen, man hat also einen Vorteil gegenueber ausschuettenden Fonds. Generell ist somit ein ausl. thes. Fonds steuerlich am Besten, erfordert aber mehr Aufwand auf Seiten des Anlegers. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 2, 2008 Nur bei auslaendisch thesaurierenden Fonds, weil du dort erst spaeter ueber die Erklaerung abrechnest (was ausserdem auch heisst, dass das Geld im Fonds verbleibt). Bei inlaendischen thes. Fonds greift die Abgeltungssteuer. In beiden Faellen verhinderst du aber die Versteuerung von Kursgewinnen der Thesaurierungen, man hat also einen Vorteil gegenueber ausschuettenden Fonds. Generell ist somit ein ausl. thes. Fonds steuerlich am Besten, erfordert aber mehr Aufwand auf Seiten des Anlegers. Und ich dachte, ich hätte es schon begriffen... :'( Bitte hilf mir nochmal auf die Sprünge: Ich dachte, nur bei ausländischen Thesaurierungen greift keine Versteuerung auf die Kursgewinne der Thesaurierungen!? Bei inländischen schon. Das habe ich diesem Thread (speziell Beitrag 4) entnommen. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
geldbaer Juli 2, 2008 Das mit der Stundung (Angabe erst bei Erklärung, Zahlung bei Berscheid) dürfte auch nur im ersten Jahr klappen. Sobald da nennenswerte Beträge auftauchen, werden Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer festgelegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 2, 2008 · bearbeitet Juli 2, 2008 von Sapine Die Erträge sind bei inländischen und ausländischen Thesaurierern gleichermassen steuerpflichtig. Der Unterschied ist bei der Handhabung der Abgeltungssteuer. inländisch: es wird nur ein Teil thesauriert. Der Teil für die Abgeltungssteuer wird ausgeschüttet und ggf. als Steuer abgeführt. Damit bleibt nur ein Teil des Zuwachses im Fonds. Die zukünftigen Kurssteigerungen dieses Teils bleiben auch weiterhin steuerfrei. ausländisch: es wird alles thesauriert. Die Steuern werden über die Steuererklärung ermittelt und vermutlich über ein Girokonto bezahlt. Hier bleibt der komplette Zuwachs im Fonds und damit sind alle zukünftigen Kurssteigerungen auf den Zuwachs weiterhin steuerfrei. Damit ist der Quasi-Zinseszinseffekt bei ausländischen Thesaurierern größer als bei inländischen Thesaurierern. Ein vereinfachtes Zahlenbeispiel zur Entwicklung der Fondsanteile: Fondsanteil 100 Euro - 5 % steuerpflichtige Erträge und 5 % Kurssteigerung im ersten Jahr. inländisch: Jahr 1: 100 -> 108,6 da 28 % auf 5 % für die Abgeltungssteuer ausgeschüttet (Freistellungsauftrag) oder abgeführt werden. Jahr 2: 117,94 Jahr 3: 128,01 Jahr 4: 139,09 ausländisch - Jahr 1: 100 -> 110 - Achtung: Steuer auf die 5 % sind per Steuerbescheid zu entrichten und werden nicht vom Fonds abgezogen. Jahr 2: 121 Jahr 3: 133,1 Jahr 4: 146,4 Der Unterschied ist, dass der Steueranteil im ersten Fall aus der Steuerbefreiung herausfällt, während er beim ausländischen Thesaurierer sich weiterhin steuerfrei vermehren kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcise Juli 2, 2008 · bearbeitet Juli 2, 2008 von Marcise Beim ausländischen Thesaurierer sollte man aber noch die per Girokonto abgeführten Steuern abziehen. So könnte der Eindruck entstehen, als wenn die ausländischen Therausierer sehr stark bevorteilt sind. Du hast es zwar geschrieben, aber evtl. wäre eine Berücksichtigung im Zahlenbeispiel gut. ausländisch Jahr 1: 100 -> 110 - Steuer auf die 5 % sind per Steuerbescheid zu entrichten und werden nicht vom Fonds abgezogen. Hier: 1,4 Jahr 2: 121 --> Steuer: 1,694 Jahr 3: 133,1 --> Steuer: 1,8634 Jahr 4: 146,4 --> Steuer: 2,0496 Es sind also ca. 7 Steuern angefallen. 146,4-7=139,4 Passt das so? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag