Junkbond Junkie März 11, 2008 Hi Raccon, First in, first out. Daher ist es ratsam, 2 Depots zu fuehren. Und meiner Meinung nach sollte man das bei verschiedenen Banken tun. ich habe das oft gehört mit 2 Depots aber ich verstehe das nicht ganz. Wenn ich jetzt ein Sparplan mit Fonds XY habe, muss ich ab 2009 ein neues Depot für Fonds XY öffnen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RED-BARON März 11, 2008 Hi Raccon, ich habe das oft gehört mit 2 Depots aber ich verstehe das nicht ganz. Wenn ich jetzt ein Sparplan mit Fonds XY habe, muss ich ab 2009 ein neues Depot für Fonds XY öffnen? Nein musst Du nicht. Wenn Wertpapier A1 in Depot A liegt vor 2009 und Du kaufts Wertpapier A1 in Depot B nach 2009 nach und verkaufts Wertpapier A1 aus Depot B dann verkaufts Du doch praktisch die vor 2009 gekauften Anteile. Gegenüber dem FA ist es wurscht wieviel Depots Du hast. Klar kann man so bissel für Verwirrung gegenüber dem FA sorgen, wenn die das aber durchblicken haste ein Problem. Anders ist es wenn Du in Depot A nur Anteile A1 hast und diese 30 Jahre liegen lassen willst und in Depot B nur andere als Anteile von A1 kaufts/verkaufst. Für Dein Sparplan würde es ausreichen den Depotabschluss Ende 2008 gut aufzubewahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 11, 2008 ich habe das oft gehört mit 2 Depots aber ich verstehe das nicht ganz. Wenn ich jetzt ein Sparplan mit Fonds XY habe, muss ich ab 2009 ein neues Depot für Fonds XY öffnen? Du musst nicht, du kannst. Der Grund ist, dass du damit die alten und die neuen Anteile trennst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf März 11, 2008 So ganz verstehe ich noch nicht, welchen Sinn dann mehrere Depots im Hinblick auf die Abgeltungssteuer haben. Wenn das Finanzamt die Käufe/Verkäufe nach der Fifo-Methode global über alle Depots betrachtet, was bringt es dann, Käufe ab 2009 über ein extra Depot laufen zu lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman März 11, 2008 · bearbeitet März 11, 2008 von Akaman Wenn das Finanzamt die Käufe/Verkäufe nach der Fifo-Methode global über alle Depots betrachtet Woher weisst Du das denn? Und ausserdem: die Abgeltungssteuer müssen die Banken gleich einbehalten. Woher weiss denn Deine Bank A, was im Depot Deiner Bank B drin ist? Und wie wollen sie dann die Abgeltungssteuer für Papiere einbehalten, die Du gar nicht aus ihrem Depot verkauft hast (sondern aus dem Nachbardepot)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 11, 2008 Ist doch eigentlich schon geklärt: Fifo gilt nicht über Depotgrenzen und erst recht nicht über Bankgrenzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf März 11, 2008 Okay sorry, dann hab ich den Beitrag von RED-BARON falsch verstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuroniker März 11, 2008 Okay sorry, dann hab ich den Beitrag von RED-BARON falsch verstanden. Du hast das schon richtig verstanden, nur der Baron ist halt etwas auf dem Holzweg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin März 11, 2008 Du hast das schon richtig verstanden, nur der Baron ist halt etwas auf dem Holzweg. Wieso seid ihr Euch da so sicher? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berndd März 11, 2008 Wieso seid ihr Euch da so sicher? Vielleicht haben die ein klein wenig Ahnung .................................... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 11, 2008 auch wenn ich davon ausgehe, dass 2 Depots bei einer Bank ausreichend sein werden, festlegen würde ich mich jedenfalls nicht. => Abwarten und Bier trinken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner März 11, 2008 · bearbeitet März 11, 2008 von berliner Vielleicht haben die ein klein wenig Ahnung .................................... oder auch nicht. Ohne jetzt das Gesetz zu kennen, glaube ich nicht, daß da was von unterschiedlichen Depots steht, und es würde auch nicht dem Sinn entsprechen. Anderenfalls könnte man sich 20 Depots aufmachen und beliebig mit den Positionen jonglieren, Depotüberträge machen usw. und so das FIFO komplett aushebeln. Ich denke, da wird das Finanzamt auf Gestaltungsmissbrauch plädieren. Oder ist FIFO nur Durchführungsverordnung, die nicht angewendet werden muß, wenn sie nicht praktikabel ist? Soll natürlich nicht heißen, daß es nicht trotzdem funktioniert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berndd März 11, 2008 .........Ohne jetzt das Gesetz zu kennen, glaube ich nicht............ HIER KLICKEN UND LESEN Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RED-BARON März 11, 2008 · bearbeitet März 11, 2008 von RED-BARON ich weiß ja nicht, aber ab einer bestimmten Größenordnung und Verdachtsfall macht sich das FA die Mühe und sieht auch gern mal die Rechnungen sortiert nach WKN und Datum ein. Spätestens wenn die Domina auf dem FA Euch 20Kilo Papier zurück in den Schoß schmeißt habt ihr keine weiteren Fragen. Und so nebenher, ich habe ne Einladung bekommen, mein Vater konnte sich die Fahrtkosten sparen - er wurde besucht Was die Banken abführen oder nicht ist vollkommen egal, auch Otto-Normal-Steuerhinterzieher ist Einkommensteuerpflichtig. Aber es gilt auch hier - wo kein Kläger, da kein Richter - und solange kostet mich der "Diesel" 5 cent / Liter Freude am Sparen LG RB Edit: Hinweis: Ein Depotübertrag gilt zwar nicht als Veräußerungsgeschäft, dennoch ist der Abgang der Wertpapiere auf der Jahresbescheinigung zu vermerken, mit Datum und Anzahl der übertragenen Papiere. Das gilt für Überträge auf eine andere Bank, auf das Depot eines anderen Kunden des gleichen Instituts und auch beim Übertrag auf ein anderes Depot desselben Kunden bei derselben Bank. Über diesen Ausweis wird der Vorgang daher meist der Finanzverwaltung bekannt, Nachfragen folgen. Die Ausführungen in dieser Publikation sollen einer allgemeinen Information dienen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann aufgrund der Komplexität der behandelten Themen nicht erhoben werden; ebenso wird eine einzelfallbezogene Beratung hierdurch nicht ersetzt. Die Axer Partnerschaft übernimmt keine Haftung für die Folgen einer Verwendung dieser in der Publikation dargelegten Informationen. Rechtsanwälte schreiben das für was sie bezahlt werden - der eine schreibt es so der andere anders. Sie verlangen sogar Geld obwohl der Prozess verloren wurde ... Wo ist denn nun das GESETZ welches das Aushebeln des FIFO Prinzipes billigt ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner März 11, 2008 HIER KLICKEN UND LESEN Na, super, Seite 6 klärt es doch. Im übrigen kannst du dir deine sonstwohin stecken. Das wirkt nicht sehr erwachsen. Das kannst du in den Ulk-Threads machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RED-BARON März 11, 2008 · bearbeitet März 11, 2008 von RED-BARON sorry, keine Smilies mehr ... Seite 6: Mehrere Depots bei EINER Bank Nach der Gesetzesbegründung sollte die FiFo-Methode auf alle bei EINEM Kreditinstitut eines Kunden geführten Depots angewendet werden (BT-Drs.15/4050). Ok, ich wollte gern wissen wie es nun aussieht bei mehren Depots bei mehreren Banken. Darüber schreiben Deine Anwälte kein Wort, leider. LG RB, man riecht sich Hinweis: ... Über diesen Ausweis wird der Vorgang daher meist der Finanzverwaltung bekannt, Nachfragen folgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner März 11, 2008 Wo ist denn nun das GESETZ welches das Aushebeln des FIFO Prinzipes billigt ? Gute Frage, dafür braucht man dann eben doch den Gesetzestext, keinen Kommentar von einer Anwaltskanzlei. Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob FIFO wirklich im Gesetz steht oder nur eine Durchführungsverordnung ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman März 11, 2008 mein Vater konnte sich dieFahrtkosten sparen - er wurde besucht ach ist das hier ein Kinderthread? Und wenn ja: was nützt uns das? Wo ist denn nun das GESETZ welches das Aushebeln des FIFO Prinzipes billigt ? Häh? oder, um Deine Kommunikationsgewohnheiten zu spiegeln: HÄH? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RED-BARON März 11, 2008 ok, sorry, ich will mich nicht streiten. Smilie Modus ON Jeder kann machen was er mag, nur man muss sich auch über die möglichen Konsequenzen im klaren sein. Wenn ich mit 100% Bio duch die Gegend düse - weiß ich auch das es 100% nicht ganz legal ist und mache es dennoch. Nach mir die Sinnflut. So nun is aber gut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner März 11, 2008 · bearbeitet März 11, 2008 von berliner sorry, keine Smilies mehr ... Ist schon ok. Bei dem berndd ging mir das nur gerade auf den Keks. Ok, ich wollte gern wissen wie es nun aussieht bei mehren Depots bei mehreren Banken.Darüber schreiben Deine Anwälte kein Wort, leider. Also ich habe es so verstanden, daß FIFO nicht mal depotübergreifend bei einer Bank gemacht wird. Bei mehreren Banken dann also erst recht nicht. Was mich aber stutzig macht ist die Behauptung, daß ein Depotübertrag steuerlich als Anschaffungsdatum gilt und in der FIFO-Reihenfolge also nicht nach Kaufdatum berücksichtigt wird. Wird einem dann die Wahl überlassen, ob man das in der Steuererklärung mit dem Kaufbeleg korrigieren will? Kann u.U. günstiger sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berndd März 11, 2008 HIER ZUM LESEN: bisher: § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 und 3 EStG nach Einführung der Abgeltungssteuer: § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuroniker März 11, 2008 Sicher ist der Einfallsreichtum unserer Politiker grenzenlos, wenn es ums Abkassieren geht. Insofern kann man sich wohl nur wirklich sicher sein, wenn man grundsätzlich ab 2009 andere Papiere kauft, als jetzt. Die praktischen Probleme, die sich ergeben, wenn Fifo depotübergreifend angewendet werden soll, sind aber ziemlich groß, es würde Klagen hageln. Da sich das Problem mit der Zeit von selber löst, da ja die Altanlagen immer weniger werden, dürfte das Interesse gering sein, in dieses Wespennest zu stechen. Es gibt mehr Gründe für verschiedene Depots, als nur die Steueroptimierung. Man kann ja nur für sich, um den Überblick zu behalten, zweckgebundene Mittel getrennt anlegen. Ich könnte mit meinem Geld, meine Frau mit dem ihren, je ein Depot haben, trotz gemeinsamer Veranlagung, wer will daraus einen Gestaltungsmissbrauch konstruieren? Genauso könnte man das ganze Fifo als Gestaltungsmissbrauch bezeichnen, schließlich könnte man auch das genaue Gegenteil, Lifo, anwenden, ist doch eine willkürliche Festlegung durch den Gesetzgeber. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RED-BARON März 11, 2008 Der Herr sprach: > ist doch eine willkürliche Festlegung durch den Gesetzgeber. wie wahr nichts als eine Festlegung auf die man sich ohne Kompromiss geeinigt hat - ein Wunder ist geschehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuroniker März 11, 2008 wie wahr nichts als eine Festlegung auf die man sichohne Kompromiss geeinigt hat - ein Wunder ist geschehen. Was aber nicht heißt, dass man first in first out auf irgendwas anderes als ein Depot beziehen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nimbus März 11, 2008 Eigentlich müsste der Dollar doch abrauchen und nicht steigen. Mal was anderes. Ich will mal eine sehr vorsichtige Prognose abgeben: wenn sich in wenigen Wochen die Turbulenzen auf den Finanzmärkten etwas gelegt haben, wird es hier riesige Werbekampagnen geben - der Deutsche ist schließlich Weltmeister im Steuernsparen; gilt dies doch hier als Volkssport. Wäre natürlich noch schöner, wenn auf diese Werbekampagne noch ne entsprechende Hausse folgt ^^ aber ich fürchte, diese Sache ist zu lokal, da sie ja nur auf DTL bezogen ist, und werte wie der Dax sind eh in ausländischer Hand - daher würde es wohl keinen großen Unterschied machen, wenn nun vermehrt Private auf Aktien umsteigen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag