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It'sMe

jetzt schreib ich mal was positives zur kommenden Abgeltungssteuer :ph34r:

 

Die Möglichkeit Verluste auszubügeln wird einfacher, da es keine Speku-frist mehr gibt. Auch bietet sich die Gelegenheit vor dem Stichtag 01.01.09 "Performance-Leichen" zu verkaufen, insofern sie noch in der Speku-frist sind. Diese Verluste kann man mit Gewinnen nach dem Stichtag verrechnen.

 

It's Me

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Sebaro

Abgeltungssteuer nicht am 1.1.09-sondern am 1.1.08....Staat schließt Schlupfloch...was meint ihr...

 

 

MfG. Sebastian

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tom1978
ja, das übliche - auch finanzbeamte sind manchmal nicht völlig lobotomisiert; sprich, das lassen sie dir vllt. einmal durchgehen, aber spätestens bei einer auffälligen häufung solcher deals wirst du wohl ärger wegen steuerumgehung bekommen.

 

du solltest wenigstens eine "schamfrist" von einigen wochen zwischen verkauf und wiederkauf verstreichen lassen.

 

Wie sieht es denn aus, wenn ich jährlich alle Werte im Depot verkaufe, um den Gewinn des letzten Jahres mit dem Pausch-Freibetrag zu verrechnen, und anschließend wieder kaufe? So, wie ich das verstanden habe, verfällt der Freibetrag sonst. Beispiel: Ich mache jedes Jahr 800 Euro Kursgewinn. Wenn ich jedes Jahr verkaufe und zum gleichen Kurs wieder kaufe, kann ich den Kursgewinn mit dem Freibetrag verrechnen. Wenn ich das nicht mache und erst nach 10 Jahren verkaufe, ist der Kursgewinn bei 8.000 Euro, abzüglich Freibetrag sind dann 7.200 Euro zu versteuern. Oder mache ich da einen Denkfehler?

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BarGain

spekulationsfreigrenze (511 euro) != freistellungsauftrag (801 euro)

 

du kannst spekulationsgewinne nicht durch deinen freistellungsautrag von der steuer fernhalten.

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Padua
Abgeltungssteuer nicht am 1.1.09-sondern am 1.1.08....Staat schließt Schlupfloch...was meint ihr...

MfG. Sebastian

 

Wie kommst Du jetzt auf den Termin 01.08.2008? In der Diskussion ist derzeit ein Termin 09.11.2007 (2. u. 3. Lesung des Jahressteuergesetz 2008).

 

Sieht aber so aus, als wenn die ganze Aufregung umsonst ist. Siehe hier

 

 

Gruß Padua

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Jose Mourinho
Wie kommst Du jetzt auf den Termin 01.08.2008?

Sollte wohl der Pausenfüller in den Nachmittagsstunden sein - Käse.

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Sebaro

Ich habe einfach großzügigerweise noch etwas mehr als 1 1/2 Monate Überbrückung eingebaut...

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Neuroniker
spekulationsfreigrenze (511 euro) != freistellungsauftrag (801 euro)

 

du kannst spekulationsgewinne nicht durch deinen freistellungsautrag von der steuer fernhalten.

So ist der heutige Zustand, aber ab 2009 gibt es keine Spekulationsfrist, also auch keine Spekusteuer.

Wenn Kursgewinne wie Zinsen/Dividenden besteuert werden, sollte der Freibetrag doch auch für alles gelten. Also auch der Freistellungsauftrag.

 

??

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Elvis77

Für Leute die noch bei der Abgeltungssteuer ein bisschen auf den Schlauch stehen, wie sie auf die verschiedenen Produktklassen wirkt, bin ich gerade bei Fondsvermittlung24.de auf eine ganz gut gemachte Übersicht gestossen.

 

http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer.html

 

Vielleicht für den einen oder anderen nochmal was nützliches bei.

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sparfux

Habe zum Thema Handhabung von Quellensteuern in Fonds nach 2008 in einem anderen Thread gepostet. Da das dort etwas off-topic war, aber m.E. durchaus seine Bedeutung bei der Fonds-Auswahl haben kann, kopiere ich das mal rüber:

 

Ishares schüttet die Nettodividenden aus, aber weist gleichzeitig die (in vielen Ländern anfallenden) gezahlten Quellensteuern aus, so dass man sie (je nach den gesetzlichen Vorschriften und bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen) im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

 

Das Ausweisen der Quellensteuern, so dass der Anleger selbige in seiner EK-Steuer berücksichtigen kann, entfällt aber auch ab 2009 mit Einführung der Abgeltungssteuer ...

Wo steht das und trifft das auch für Altanlagen zu?

hier oder hier und ja

 

Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs bei der Direktanlage wird nicht auf die Ermittlung der Erträge des Investmentvermögens übertragen. Die Berücksichtigung ausländischer Quellensteuern erfolgt nur noch durch Abzug als Werbungskosten auf Fondsebene.
Für Investment-Sondervermögen ist die Berücksichtigung ausländischer Steuern auf den Abzug als Werbungskosten innerhalb des Fonds eingeschränkt (§ 4 Abs. 4 InvStG).
Die neue Regelung für Fonds ist trotzdem eine Verschlechterung der Anrechnungsmöglichkeiten vor 2009 und auch im Vergleich zur Anlage in Einzelwerte nach 2009.

 

Ein Beispiel (nach meinem Verständnis):

 

Einzelaktie nach 2008:

 

Bruttodividende			1000,00
- Quellensteuer (15%)	  -150,00
= Nettodividende			850,00

Einnahmen				  1000,00
Abgeltungssteuer (26,375%)  263,75
- Quellensteuer (15%)	  -150,00
= Steuerschuld			  113,75

 

Selbe Aktie in einem Fonds nach 2008:

 

Bruttodividende			1000,00
- Quellensteuer (15%)	  -150,00
= Nettodividende			850,00
- Werbungskosten		   -150,00
= Einnahmen				 700,00

Abgeltungssteuer (26,375%)  184,62
= Steuerschuld			  184,62

Die steuerliche Handhabung des Einzelwertes sollte stimmen. Beim Fonds bin ich mir nicht so ganz sicher. Der Fonds darf Quellensteuergutschriften nicht mehr an die Anleger weitergeben, sondern nur noch auf Fondsebene als Werbungskosten verrechnen. Was bedeutet aber Verrechnung als Werbungskosten? Ich habe mal meine Interpretation oben dargestellt.

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zocker

Aus hervorragend informierten Kreisen kommt folgende Info:

 

Die sinistren Gestalten Steinbrück&Co haben sich geeinigt, daß für Otto-Normalverbraucher die Frist für das Wirksam-werden der Abgeltungssteuer der 31-12-08 bleibt, da man vor den Wahlen die Leute nicht wecken will. :w00t:

 

Nur die Privat-Fonds in Luxemburg sollen ab Stichtag Freitag dieser Woche an Mindestteilnehmerzahlen (angeblich >30) gebunden werden.

 

Steinbrück, der die größte Steuererhöhungsorgie aller Zeiten in der BRD verantwortet, will mit dieser offensichtlich EU-rechtswidrigen Regelung verhindern, daß nennenswerte Steuereinnahmen entfallen. :D

 

Nach Angaben zahlreicher Bankmitarbeiter hat es seit der Quellensteuereinführung keine Kapitalflucht mehr in so großem Umfang gegeben wie jetzt :(

 

- Merke: Dummheit der Politiker ruiniert den Wirtschaftsstandort Deutschland gründlicher als jede Rezession....

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Junkbond Junkie
· bearbeitet von Titanic

Hallo Sven

da ich eben gerade angeschrieben wurde wie es sich mit der Kirchensteuer verhält und sicherlich andere Leute dies auch wissen möchten hier die gleiche Antwort wie in der PN:

 

Ohne Kirchensteuer werden 25 % einbehalten zzgl. Soli (5,5 % von 25 % = 1,35 %) also 26,35 %.

 

Habe ich Dich richtig vertanden?

26,35 %?

ich frage weil ich kein Kirchensteuer bezahle und ein Bankberater hat gesagt es sei 26% obwoch ich ich dachte es wäre 30%.

 

???

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zocker
Hallo Sven

 

 

Habe ich Dich richtig vertanden?

26,35 %?

ich frage weil ich kein Kirchensteuer bezahle und ein Bankberater hat gesagt es sei 26% obwoch ich ich dachte es wäre 30%.

 

???

 

...der Herr Steinbrück und die von ihm verblödete Presse schreibt immer 25% - obwohl jeder ohne Ausnahme in der BRD Solidarzuschlag zahlen muß und über 80% aller Bürger auch Kirchensteuer zahlen - so kommen fast 29% zusammen - aber diese Zahl eignet sich nicht so sehr zum Manipulieren à la Steinbrück :-

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berndd
Hallo Sven

 

 

Habe ich Dich richtig vertanden?

26,35 %?

ich frage weil ich kein Kirchensteuer bezahle und ein Bankberater hat gesagt es sei 26% obwoch ich ich dachte es wäre 30%.

 

???

 

Also auf meinem Taschenrechner sind 5,5% von 25 = 1,375 und damit insgesamt ohne Kirchensteuer 26,375% :w00t:

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35sebastian

Zocker,

wenn dein Name deinem Anlegerverhalten entspricht, kann ich gut verstehen, warum du so sauer auf "Hern Steinbrück persönlich" bist!

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Aktiencrash
...der Herr Steinbrück und die von ihm verblödete Presse schreibt immer 25% - obwohl jeder ohne Ausnahme in der BRD Solidarzuschlag zahlen muß und über 80% aller Bürger auch Kirchensteuer zahlen - so kommen fast 29% zusammen - aber diese Zahl eignet sich nicht so sehr zum Manipulieren à la Steinbrück :-

 

Du laberst hier nur Müll zusammen :angry: !

 

Bevor du dem Steinbrück und den Medien etwas unterstellst, geh mal auf die Seite des Bundesministerium der Finanzen.

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_...euer/006.html#1

 

Dein Halbwahrheiten haben hier im Forum nichts verloren, denn auf der Seite findet man folgende Textpassage:

 

1. Wie ist die Abgeltungssteuer ausgestaltet?

 

Abgeltungssteuer bedeutet, dass alle Kapitalerträge, die nicht in einem Unternehmen anfallen, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % besteuert werden. Es darf aber nicht vergessen werden, dass Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzukommen.

 

Grundlegend beruht das Konzept der Abgeltungssteuer auf einem Steuerabzug an der Quelle. Dies bedeutet, dass inländische Schuldner oder Zahlstellen (z.B. Banken) verpflichtet sind, einen Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Gläubigers zukünftig grundsätzlich abgegolten, d.h. der Steuerpflichtige muss die Kapitaleinkünfte dann nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und den Einbehalt der Kirchensteuer.

 

:think:

 

Diese Seite ist für jeden frei zugänglich um sich über Fakten zu informieren. Der einzige der Unwissenheit verbreitet ist du.

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BarGain

deshalb gehört der spack halt am besten auf ignore....

don't feed the trolls.

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Junkbond Junkie

hi Bernd,

Also auf meinem Taschenrechner sind 5,5% von 25 = 1,375 und damit insgesamt ohne Kirchensteuer 26,375% :w00t:

 

und mit Kirchensteuer (9 %) und Soli beträgt die Gesamtbelastung 28,011875 % ??

Ist das richtig?

 

:(

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boRn
· bearbeitet von boRn

Nein, so leicht ist es leider auch nicht:

 

§ 32d Abs. 1 Satz 3 EStG sagt: der Steuersatz ermäßigt sich um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer

die Abgeltungssteuer wird dann wie folgt ermittelt (unter Ber. der Ermäßigung für die Kirchensteuer):

 

e - 4 q

4 + k

 

wobei:

e = die nach § 20 EStG ermittelten Einkünfte

q = anrechenbare ausländische Steuer

k = maßgebender Kirchensteuersatz im jeweiligen Bundesland (8 % bzw. 9 %)

 

darauf wird dann 5,5 % Soli und 8/9 % KiSt berechnet.

 

Beispiel

An den Anleger E (kirchensteuerpflichtig mit 8 %) werden im Jahr 2009 10.000

Kapitalerträge ausgezahlt.

Lösung

Die Abgeltungsteuer beträgt 10.000 : 4,08 (4 + 8 %) = 2.450,98 ; der SolZ

darauf 134,80 ; die KiSt 196,08 (8 % von 2.450,98 ). Der Nettoauszahlungsbetrag

beläuft sich somit auf 7.218,14 .

Mit dieser Berechnung ist die Abzugsfähigkeit der KiSt auf die Abgeltungsteuer

abgegolten; sie kann nicht zusätzlich im Rahmen der Veranlagung geltend

gemacht werden.

 

Gesamtbelastung hier also: 27,82 %

 

:blushing:

mfg

Chris

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Slivomir
Nein, so leicht ist es leider auch nicht:

 

§ 32d Abs. 1 Satz 3 EStG sagt: der Steuersatz ermäßigt sich um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer

die Abgeltungssteuer wird dann wie folgt ermittelt (unter Ber. der Ermäßigung für die Kirchensteuer):

 

e - 4 q

4 + k

 

wobei:

e = die nach § 20 EStG ermittelten Einkünfte

q = anrechenbare ausländische Steuer

k = maßgebender Kirchensteuersatz im jeweiligen Bundesland (8 % bzw. 9 %)

 

darauf wird dann 5,5 % Soli und 8/9 % KiSt berechnet.

 

Beispiel

An den Anleger E (kirchensteuerpflichtig mit 8 %) werden im Jahr 2009 10.000

Kapitalerträge ausgezahlt.

Lösung

Die Abgeltungsteuer beträgt 10.000 : 4,08 (4 + 8 %) = 2.450,98 ; der SolZ

darauf 134,80 ; die KiSt 196,08 (8 % von 2.450,98 ). Der Nettoauszahlungsbetrag

beläuft sich somit auf 7.218,14 .

Mit dieser Berechnung ist die Abzugsfähigkeit der KiSt auf die Abgeltungsteuer

abgegolten; sie kann nicht zusätzlich im Rahmen der Veranlagung geltend

gemacht werden.

 

Gesamtbelastung hier also: 27,82 %

 

:blushing:

mfg

Chris

 

Man, das ist ja irre!!! Wieder mal ein echter Gehinrfurz der Politiker!

 

In deiner Formel gibst du als Zähler e - 4*q stehen. Wieso wird die anrechenbare Ausländische quellensteuer mal 4 genommen? Irgendwie stehe ich da gerade auf dem Schlauch!?!?!?!

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Sapine

bitte auch noch für die ungläubigen vorrechnen - ich pack es nicht :blushing:

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Gast240123

@boRn

Vielen Dank für die Erläuterung. :thumbsup:

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boRn
In deiner Formel gibst du als Zähler e - 4*q stehen. Wieso wird die anrechenbare Ausländische quellensteuer mal 4 genommen? Irgendwie stehe ich da gerade auf dem Schlauch!?!?!?!

Eigentlich ganz einfach:

Wenn du im Nenner durch 4 teilst, dann musst du auch im Zähler mit 4 malnehmen, damit du die ausl. Quellensteuer zu 100% von der Abgeltungssteuer abziehst...

Denn § 32d EStG n.F. sagt ja, dass die ausländische Quellensteuer von der Abgeltungssteuer abgezogen wird. Ist eigentlich nur ne Mathematische Lösung für dieses Problem...

 

bitte auch noch für die ungläubigen vorrechnen - ich pack es nicht :blushing:

konkrete Frage, oder Unverständnis für die Sache als solche? Weiterhin gilt: :shit: Da müssen wir einfach durch.

 

 

@boRn

Vielen Dank für die Erläuterung. :thumbsup:

you're welcome! :rolleyes:

 

mfg

Chris

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Padua
...der Herr Steinbrück und die von ihm verblödete Presse schreibt immer 25% - obwohl jeder ohne Ausnahme in der BRD Solidarzuschlag zahlen muß und über 80% aller Bürger auch Kirchensteuer zahlen - so kommen fast 29% zusammen - aber diese Zahl eignet sich nicht so sehr zum Manipulieren à la Steinbrück :-

 

Zocker, wenn Du weiter ernst genommen werden willst, dann würde ich an Deiner Stelle den Diskussionsstil und die Wortwahl mal auf den Prüfstand stellen. Wenn Du im realen Leben genauso diskutierst, wirst Du wohl ohne Unterstützung eines Rechtsanwaltes nicht auskommen. Es geht doch auch anders.

 

Potential für sachliche Beiträge hättest du Doch! :-

 

Nichts für ungut.

 

Padua

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StinkeBär
· bearbeitet von StinkeBär

Die Abgeltungssteuer erfordert neue Überlegungen bezüglich des strategischen Anlageverhaltens.

Unabhängig von der Anlagedebatte wegen der Abgeltungssteuer und diesbezüglichen Steuerfreiheit bedarf es höherer Gewinne um den status quo in absoluten Zahlen zu erhalten.

 

Um nicht die Haltedauer durchschnittlich zu erhöhen und um ähnliche absolute Gewinne zu realisieren bedarf es zweifelsfrei höherer Bruttogewinne, diese lassen sich meist jedoch nur unter Eingehung höherer Risiken als bisher realisieren und das finde ich u.a. Mist an der Sache.

 

Es wird ein geringeres Interesse der Anleger an Einzeltiteln, wie zum Beispiel Aktien, Optionsscheinen, etc. Angesichts der Tatsache geben, dass die Veräußerungsgewinne nach dem Zuflussprinzip besteuert werden, steigt das Interesse an Mantelanlageformen wie Fonds und Zertifikaten, insbesondere Dachfonds und Multimanagerfonds, in denen Transaktionen zunächst gleichsam unterhalb der beim Anleger wirksamen Besteuerungsebene vorgenommen werden können und erst später versteuert werden müssen. Auf diesem Wege können zumindest Teile des Zinseszinseffektes gerettet werden.

Momentan gilt Spezialitäten raus, pflegeleichte buy-and-hold Basis Investments rein.

 

Da kurzfristige Spekulation und langfristige Investition zukünftig steuerlich gleichgestellt werden, anderseits auch der Mut, Risikokapital zur Verfügung zu stellen, steuerlich nicht mehr honoriert wird, sind Änderungen im Anlegerverhalten unvermeidlich, wobei dies nicht abschätzbar ist.

 

Wenn ich persönlich das Timming nicht so bescheiden fände, würde ich vielleicht sogar auf den Zug aufspringen alles bis zu den Stichtagen in den Markt zu geben in entsprechende Mantelprodukte ala ETF Indexe. *grummel* Denke aber eher unter dem Deckmantel der Steuerfreiheit verschubt hier das Großkapital ihren ganzen Ramsch zu historisch günstigen Preisen in ihrem Sinne mit dem Wissen das die Anleger wohl eher die eintretenden Verluste aussitzen werden die nächsten 10 Jahre - nur ein ungutes Gefühl bzw. Mindermeinung.

 

 

Aber was nützt es, wir müssen uns schon arangieren, trotz allen Leids. :(

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